Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 MB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
A.ۧ
zY
t A Arrs
= 6, JULI 2012
Site
eMail
Stadt Pulheim
Bürgermeister Frank Keppeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
lParallel per Email versandt, in Kopie auch an die Fraktionen der Stadt Pulheim]
. Beteiligung der Öffentlichkeit bzgl. Bebauungsplan BP 76
. Beschlussvorlagen 14912012 & 15712012
. Schreiben
vom 26.01.2012 (vgl. Anlage)
. Schreiben
vom23.12.20'11
lvgl.
Anlage)
04. Juli 2012
Sehr geehrter Hen Keppeler,
sehr geehrte Damen und Henen,
der Rat der Stadt Pulheim halam22. Mai 2012 einen überarbeiteten städtebaulichen
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 vorgestellt. Dieser wird aKuell bis zum 09. Juli
öffentlich ausgelegt und die Anwohner haben die Möglichkeit, sich bei der Planung
einzubringen. An der Zukunfisgestaltung Pulheims beteiligen wir uns geme und slellen
nacfrfolgende Gesichtspunkte hinsichtlich der vorliegenden Planung zusammen.
Sonnenallee
Die Sonnenallee wird nach der vorliegenden Planung eine Durchgangsstraße werden.
Darüber hinaus soll sie den Anliefer- und Kundenverkehr des Discounters, dessen
Seite 'l von 7
Notwendigkeit auch von mehreren öffentlichen Stellenr kritisch gesehen wird, aufnehmen
(vgl. hiezu auch nachfolgenden gesonderten PunK ,LebensmittelmarK"). Die Sonnenallee
als Durchgangsstraße ist auch deshalb problemalisch, da zurzeit neue Baugebiete arvischen
Fliesteden und Büsdorf durch die Stadt Bergheim ausgewiesen werden. Die Bewohner
orientieren sich dort u.E. zu einem sehr großen Teil nach Pulheim. Es ist daher mit einem
deutlich erhöhten Verkehrsfluss anrischen Pulheim und Fliesteden ba /. Büsdorf zu rechnen.
Ob diese Mehrbelastung im Verkehrsgutachten aus November 2011 zutreffend
berücksichtigt wurde, konnte durch den Verfasser des Gutachtens lediglich mit einem nicht
näher erläuterten Sicherheitsaufschlag auf die zu enrvartende Verkehrsmenge begründet
werden.
Um die Sicherheit der Kinder und die Wohnqualität der Anwohner zu bewahren, muss der
Ausbau der Sonnenallee mit flankierenden Maßnahmen verträglich gestahet werden, die
nachfolgend aufgelistet werden:
.
.
.
.
.
.
.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (Tempo 30 Zone)
,Pförtnersituation" bei Einfahrt Discounter und zur Bergheimerstr.
Rechts vor links -
jetä und zukünftig
Anliegerstraße ab/bis Einfahrt Discounter
LKW Verbot (ab 3,5 t) ab/bis Discounter
Querungshilfen an mehreren Stellen
Baumbepflanzung am Straßenrand und Grünsteifen (keine Parkbuchten). Die
Sonnenallee soll ihren Namen zu Recht tragen, Bäume mit entsprechenden Kronen
und durchgezogenem Grünstreifen würden die Straße optisch schmälem und somit
die Geschwindigkeit der Fahzeuge reduleren. Eine UnterstÜEung
bei Pflege durch
Palenschaflen sind durch uns Anwohner sicher realisierbar (vgl. hierzu auch die
Darstellung des Straßenquerschnitls des BP 71, der u.E. auf eine alleeartige
Bepfl anzung schließen lässt)
Abblldung 1: Oue.schnltt a-a Sonnenall.c: Auszug BP 7'l vom 05/12
I Bezirksregierung Köln, IHK
Seite 2 von 7
den o.g.
Die zukünfiige sonnenallee darf unser wohngebiet keinesfalls spatten. Mit
Maßnahmen zeigen wir auf, dass einerseits die Sonnenallee als Durchgangsstraße
bedingt realisierbar ist und andererseits dabei eine verträgliche städtebauliche Situation
ezielbar ist, bei der die Menschen im Mittelpunkt stehen und die wohnqualität erhalten
bleibt.
Harmonisieruno der Bauweisen
Eine nachhahige stadtplanung sollte zwingend eine harmonische Anbindung der Neubauten
an die Bestandsbebauung berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere die erlaubten
Bauhöhen, die Geschossigkeit, die Pazellierung sowie die Gebäudeformen'
Die Bestandsbebauung besteht im Randbereich aus freis{ehenden, maximal
eingeschossigen Einfamilienhäusem. Diese Bauweise im Gebiet Geyener Berg und unserem
BP 71 folgte den damals gültigen Baworschriften der stadt in Bezug auf First- und
Traulhöhen soivie vorgegebenen Dachneigungswinkeln. Dabei wurden die Vorschriflen für
das BP 71 vom alten Bestand BP 06 ,Geyener Berg' intelligent aufgenommen und
weiterentwickelt. Das Resuttat ist eine harmonische, lebenswerte Gesamtbebauung mit
einerseits individueller Bauweise und mit andererseits verbindenden städtebaulichen
Festsetzungen hinsichtlich Gebäudehöhe, Dachformen usw'
Dieses in dieser Hinsicht allseits als gelungen empfundene städtebauliche Konzept, wird
nunmehr bei dem neuen Vorhaben nicht fortgeführt. Die geplante Bebauung führt zu einem
städtebaulich nicht vertretbaren Bruch des Erscheinungsbildes. Die vorliegende Planung
sieht u.a. vor, dass die unmittelbar an den Nelkenweg angrenzende Bebauung, auf
insgesamt 50 m Länge, lgeschossig und ggf. mil Flachdach gebaul werden (TH Fraufhöhe
als Höchstmaß] von 6,5 m und oK [oberkante Gebäude als Höchstmaß] max. 10,5 m
-
keine Festsetzung der Dachform). Dagegen warfür die hier angrenzende
Randbebauung des BP 71 nur eine eingeschossige Bauweise zuzüglich Satteldach zulässig.
Höhe
-
Die letzten Häuser im BP 71, die nach entsprechenden Vorschriften gebaut wurden, sind
gerade einmal gut drei Jahre,alt". Heute heißt es aus der Venrvaltung, dass es nicht mehr
zeitgemäß sei so zu bauen und begründet dies auch mit nunmehr neuen Konzepten, die
eben andere Prioritäten seEen.
Seile 3 von 7
-at^\\
l\j
Abblldun! 2; G.biudchöh.n; Auszug 8P 71 vo.n 05,12
Es wird vorgeschlagen die GebäudehÖhen der unmittelbar an den Nelkenweg angrenzenden
Bebauung, einheitlich mit einerTH von 4,5 m und einer oK max. 8,8 m Höhe festzulegen
wie auch der nordöstliche angrenzende Bauriegel (vgl. Abbildung 2)'
-
des
Ahnlich verhält sich dies hinsichtlich der geplanten Bebauung zur Bestandsbebauung
BP 06,,Geyener Berg'. Hier sind mit TH von 4 m und OK max' 8 m Höhe für die
Neubebauung, die unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzt, vorgesehen. Diese
bis
Höhen sind, alleine betrachtet, sinnvoll gewählt. Dagegen wurde für die übrige Bebauung
zur sonnenallee TH von 6,5 m und oK max. 10,5 m Höhe vorgesehen. Dabeifehlen auch
hier sämtliche Vorgaben hinsichtlich der Dachform, obwohl die angrenzende
Bestandsbebauung als eingeschossige Gebäude zuzüglich Satteldach gesiahet wurden.
Durch die Anhebung des ursprünglichen Bodenniveaus um rund 1m wird die Neubebauung
deu ich höher wirken als die Bestandsbebauung. Die Anhebung des Bodenniveaus wird
notwendig, um eine senke im Bereich der neu zu enichtenden Bebauung (im Bereich des
bestehenden Kindergartens) zu verhindem und Regenwasser u.E. sinnvollenreise ohne
Pumpwerk in das Regenwasseraufiangbecken am Ende des MaiglÖckchenwegs zu leiten.
"Loch".
Jedoch rutscht damit die Bestandsbebauung im verhältnis zur Neubebauung in ein
Es
Dieser EffeK wird durch die Wahl der Gebäudehöhen der Neubauten erheblich verslärkt.
wird vorgeschlagen die Gebäudehöhen von der Beslandsbebauung BP 06 "Geyener Berg'
bis zur Sonnenallee einheitlich mit einer TH von 4 m und einer OK max B m Höhe
fesEulegen. Die Sonnenalle würde dann als Zäsur wirken'
Seite 4 von 7
Esistinsgesamtfestzustellen,dassdasHöhenprofildesBPT6u.E.nichthinreichend
einer
geprüft wurde und die städtebauliche Ges{attung auch nicht mit einem Modell oder
Computeranimationbelegtwurde'wiediesselbslbeijedemvergleichbarenstudentischen
zu einem
Entwurf üblich wäre. Dies führt, allein hinsichtlich der Höhenentwicklung,
unausgewogenen, nicht vertretba ren Entwurf.
Stadtplanungmusssehrlangfristigundnachhaltigsein.DieGebäudehöhenderhier
übermäßig hoch
beschriebenen bisherigen Randbebauung wurden im BP 06 bewusst nicht
der
gewählt, obwohl bereits zum ZeitpunK der damaligen Planung eine weitere Ausdehnung
Planung darf
Bebauung absehbar war. Eine nicht auf die bisherige Bebauung abgestimmte
keinesfalls dazu führen, dass aus der heutigen Randbebauung nicht mehr nachvollziehbare
geringeren GebäudehÖhen
,Bebauungsstreifen' mit, im verhältnis zu der übrigen Bebauung,
werden. Dies wäre aus städtebaulich gestalterischen Gründen nicht hinnehmbar.
(also
Die nicht angemessen hohen GebäudehÖhen und die freie wahl der Dachformen
beispielsweise auch ein Flachdach) im Bereich des BP 76 wurden vermutlich aufgrund
vermeinüich besseren Vermarktungsergebnisse und damit vermeintlich höheren
Verkaufserlösen gewählt. Es ist jedoch ein lrrtum, dass ein städtebaulich unausgewogener
führt'
Entwurf zu nachhaltig guten Verkaufswerten in einer angemessenen Vermarktungszeit
notwendig'
Deshalb ist eine lntegration der geplanten in die bereits bestehende Bebauung
So ist es aringend, dass insbesondere die, an die Bestandsbauten angrenzenden
Neubauflächen,diebisherigenHöhenundGestaltungsregelungenübemehmen.Eine
PlanungskoneKur in diese Hinsicht würde letäendlich eine wertminderung der
angrenzenden Bestandsbebauung vermeiden sowie ein harmonisches und ausgewogenes
Gesamt-Stadtbild gewäh rleisten.
Lebensmittelmarkt - Lärm
ist
Nordwestlich des geplanten DiscountermarKes, insbesondere im Bereich der Einfahrt,
sollen.
keine Lärmschuhvand vorgesehen, obwohl dort direK Einfamilienhäuser angrenzen
sein wird'
Es ist damit zu rechnen, dass die Verkehrslast im Bereich der Einfahrt enorm
dass ein
Denn ein Discounter wird idR. rund 120 stellpläEe aufweisen. Bei der Annahme,
(80 Prozent
Kundeneinkauf durchschnittlich 30 Minuten dauert, fahren in Spitzenzeiten
parkplatzauslaslung) jede Minute mehr als 3 PKW aus der Zufahrl raus und mehr als 3
weitere Pl(/V hinein.
erachtet.
Es wird hier eine Lärmschutzwand im Bereich der Einfahrt als zwingend notwendig
Diese soltte nach Md,glichkeit mit Rankpflanzen o'ä. begrünt werden'
Seite 5 von 7
Abblldung 3: tehlende Lämschutsw.nd; Auszug
BP 71 vom 05/12
LebensmiüelmarK - Zufahrt zu Discounter
Die Zufahrt zu dem geplanten Discounter wurde zu weit nordwestlich in das Baugebiet
verlagert, so dass unnötige lmmissionen durch PKWLKVV-Verkehr in das Wohngebiet
getragen werden. Es wird vorgeschlagen die Zufahrt um ein Gebäude in südöstliche
Richtung zu verschieben.
LebensmfüelmarK
-
Größe des Discounters
Die Verkaufsfläche eines Discounters ist nach dem Einzelhandelserlass begrenzt (800qm =
rund 1200qm bebaute Fläche). Es werden jedoch teilweise Ausnahmen diskutiert. Es ist aus
der nun vodiegenden Planung nicht veöindlich erkennbar, in welcher Größe
(Verkaufsfläche) der Discounter tatsächlich erstellt werden soll. Es wird vorgeschlagen, die
Größe des Discounters entsprechend dem aktuellen Einzelhandelserlass veöindlich zu
begrenzen.
Lebensmiüelmarkt - ArchiteKur
Oftmals werden für Lebensmittelmärkte, idR. DiscountermärKe, standadisierte
Gebäudeformen erstellt. Diese passen jedoch nicht in das sehr zentrumsnahe Baugebiel
direkt im Bereich der Eingangssituation zur lnnenstadt. lnsbesondere hinsichtlich der
städtebaulichen Rahmenbedingungen, aber auch hinsichtlich der relativ hohen
Bodenrichtwerte in diesem Bereich des Bebauungsplanes, ist auf eine hochwertige
Seite 6 von 7
ArchiteKur besonderen Wert zu legen
.
Entsprechend Festsetzungen zu einer hochwertigen ArchiteKur, beispielsweise
hinsichtlich der Einfriedung (vergleichbar mit dem Discounter.Aldi' in der steinstr. in
Pulheim), sind u.E. im Bebauungsplan vozunehmen'
.
Die Leuchtreklame sollte sich zur Geyener Str. orientieren'
Lärmschutz Fa. Schreier
lm Lärmschutzgutachten wurde dargestellt, dass keine lärmintensiven Arbeiten auf dem
Grundstück "Fa. schreier' durchgeführt werden. Hiezu bestehen jedoch Zweifel, da die
Hallen an Gewerbetreibende vermielet werden. Hier sollten hinsichtlich der neuen EFH
entsprechende Auflagen verbindlich festgelegt werden oder entsprechende bauliche
Maßnahmen getroffen werden.
Frühere Schreiben der lnitiativen
Da die Anregungen und Forderungen aus den ersten Schreiben (vgl' Anlage)
.
.
Schreiben der_
Schreiben der
vom 26.01.2012
ßm 23.12.2011
an die Stadt noch immer Gültigkeit haben, m(rchten wir alle darin enthattenen Punkte auch
dieses Mal wieder geJtend machen und bitten die stadt um die Beachtung der darin
enthaltenen Themen. Mitgehende Kopien dieser schreiben finden sie in der Anlage.
Abschließend bedanken wir Bürger uns für die Moglichkeit der Stellungnahme insbesondere
hinsichtlich der Ausgestaltung der Sonnenallee und der Gebäudehöhen' \Mr hofien auf lhre
latkräfüge unterstüEung sowohl bei der stadtuenraltung als auch bei den politischen
Vertretem und sind geme zu einer konstruKiven Diskussion bereit.
Für RücKragen und Gesprächsangebote, auch im Rahmen einer ortsbegehung, stehen wir
lhnen weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Mitgeltende o.g. Schreiben vom 26.01.2012 und vom 23-12-2011
seite 7 von 7
Stadt Pulheim
Bürgermeister Frank Keppeler
Alte Kölner Sfaße 26
50259 Pulheim
#
Beteitigung der ötrentlichkeit bzgl.
kbuungsplan
BP 76
++ Beschlussvorlagen 1ilt2011, 485/2011 & 489/2011
26. Januar 2012
Sehr geehrter Hen Keppeler,
der Planungs- und umwehausschuss hat am 7. DezembF-r 2011 bereits den städtebaulichen
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 vorgestellt. Seit
1
1. Januar 2012 wird dieser Plan in einem
Aushang der Öffentichkeit präsentiert. Die Anuohner haben nun in einer drei-W@hen-Frist die
Mrlglichkeit, Anregungen und Wünsche in dieser Planungsphase voralbringen.
Diese lvldglichkeit mixhten wir als Anvrrohner der angrenzenden Grundsttlcke und Bewohner des
Baugebietes Nr.
7l
hiermit nutren. Die wesenüichen Punke, uElche uns ftlr die weitere Planung
wichtig sind, legen wir im Folgenden dar:
Die Ebentürner der freistehenden Einfamilienhäuser im Bereich Nelkenu/eg/Maigläckchem,veg
wurden mit der Auflage des Bebauungsplanes BP
7l
zJ einer eingeschossQen Bauweise mit
Satteldach und strengen Auflagen bzgl. First- und Traufhöhen verpflichtet. Diese
BebauurEsvorschrift wurde 20O4 als ,Randbebauung' deklariert Um nun ein stimmiges
Gesanrtbild hinsichüich der neu entstehenden Geuiude zJ erhalten und die Wohnqualität der
Bestandsbebauungen nicht zJ verschlechtem, ist es unabdingbar eine Begrenzung der Bauhöhe,
vor allem in Bezug auf Geschossigkeit, Dachfonn und mirx. Bauhöhen, eimuhalten. Zudem ist
das zur Bebauung vorgesehene Gelände zwischen Nelkenrreg und Geyener Straße, in Bezug
auf die Geländetopographie hin leicht ansteigend, was wiederum erheblichen Einfluss auf das
Gesarntbild hat und städtedaneriscfi beachtet r,erden muss.
Sdte 'l vdr 4
Desweiteren bringt der Ausbau des Nelkenwegs Gefahren für Kinder, vr'elche den
angrenzenden spielplaE nuEen, mit sk*r. Der spielplaE hat arm Nelkeruieg hin lediglich eine
öfhung im Zaun. Dieses stdlt flir spielende Kirder ein Sicherheitsrisiko dar. Daher sollte der an
den SpielplaE grenzenden Fußweg breit gehalten und Parktascfren kompleü vermieden uerden.
Parkende Autc in SpielphEnähe stellen imnrer ein erhöhtes Risiko dar, da Kinder avischen
diesen hindurdr laufen und dann direK auf der Fahrbahn stehen. Gleicfrzeitig sdlte die Stadt es
\Erneklen, dass unbekannte Fahzeuge und Pesonen in unmittelbarer Nähe atm spidflaE
ven /eilen können. Die Gefahr, dass dort Kinder gezielt ausspioniert, angesprochen und opfer
einer Straftat werden könnten, is( u.E. nicht zu unterschäzen.
Zur Optimierung der sicherheit sollte ein direkt arErenzender Grünsbeifen mit mindedens
hiifthoher BepflanzJrE oder eine entsprechende Zaunanlage spielende Kinder davon abhahen,
ungebremst auf die Sfaße zJ rennen.
Eine Reduzierung des durchfahrenden Verkehrs ist durch die Anderung des Straßenverlaufs in
eine sackgasse möglich. Als direKe Anuohner und Paten des spielplaEes können wir
bestiltigen, dass dieser hochfrequentiert ist. Da eine ErureiterurE des SpielarEebotes fiir Kjnder
auf dem Entwr.rrf nicfrt ar erkennen isl, wird die Besucherzahl riveiter ste§en. Die Sicherheit muss
deshalb unter allen Umständen ausreiclrend beachtet trerden. Durctr die Urnwandlung der Straße
in eine Sackgasse ist die Gefahr fi:lr Kinder minimiert, da lediglicfr Anvohner diesen Bereidt der
Sfaße passieren und die Verkehrsdichte reduziert wird.
jeden VorAußerdem ist der Nelkenrrveg Hauptfußu€g für Kindergarten- und Schulkinder, welche
und Nacfimittag diese strecke, und an dieser stelle auch die sonnenallee, passieren. lnsofem
stellt bereits die Eintahrt in den Nelkenriveg eine Gefahrenzone dar. lmrnerhin liegt nicht nur ein
Spielplat, sondem audt ein Kindergarten in unmiftelbarer Nähe.
Eine weitere nhJrt ar verachende Gefahren§elle bringt der Ausbau der Sonnenallee mit sich.
Der bestehende Teil der Sonnenallee w€ist eine C,eschwindigkeitsbegrenanng ron 30 km/h auf.
Die Straße fiihrt durch ein reines Wohngebiet mit einer sehr hohen Kinderzahl. Nach
VerkehrsunterslrchurEen ,wes{bh der Bahn" ist hier eine ErhÖhung der
Gesctrwindigkeitsbegrenzung
ar.rf 50 krn/h
geplant Diese ErhÖhurB wäre hinsichüich der
sicherheit, wie aucfi der Lärmemissbn unaJnxltbar und nicht akzeptabel. Zudem müssen alle
Scfrul- und Kindergartenkinder wesüich der Sonnenallee jeden Tag diese mindestens zueimal
passieren, um z.l ihren Einricfrhrrgen an gehrgen.
W6 den Vorlagen des Planungsausschusses entnommen werden kann, wird die Sonnenallee bis
zrr @yener Straße hin wrlilngert und endet in einem Kreiwerkehr. Sie wird somit zur
DurcfEangsstraße flir Fahrten ron Pulheim nach Bergheim. Die Frequenz der passierenden
Autos wird sich erhöhen, da in Fliededen und Büsdorf ebenfalls Baugebiete durcfi die stadt
Bergheim ausgewiesen sind. Uns i$ nicfrt bekannt, dass diesem UnEtand im Verkehrsgutachten
Seite 2 von 4
Rechnurg gebagen wurde.
sehr großen Teil
Die Be\ ohner der angegebenen orte orientieren §ch naclrweislich an einem
und Fliesteden ban'
nach Pulheim. Das wiederum erhöht den Verkehrsffuss aivischen Pullreim
Baugebietes BP Nr' 7l
Büsdorf. Dies stellt nidlt nur eine Beeinbädrtigung für die Anrilohner des
BP Nr. 76 haben, u'u'
dar, es wird auch Auswirkungen auf die Vennarktbarkeit der Grundstucke
erfodem'
sehr lange Bauphasen nach §ch ziehen sowie ggf' Planungsänderungen
Alch die Belieferung des geplanten Discounters durch Ll(vl/ isi in Bezrg auf die daraus
ist es
resultierenden Belastungen nicht zu unterschäEen. Laut des \orliegenden Entwurfs,
gef?ihrden sie
ununEänglich, dass anliefumde Llov durch das wotrngebiet fahren. Hierdurcfr
zrnahrne der
erheblich die sicherteit der Kinder. Au߀rdem bedeutet dies eine deuüiche
,iir die Anlwhner. Deshalb lst es unbedingt mtwendig die sonnenalbe als reine
Lärmbdästigung
a
veöieten'
Anliegerstraße a.r deklarieren und eine Ll(A/-Durcfifahrt nach der supennarkuufahrt
alm
w'e bereits erwähnt, liegen Kindergarten und sSrielflaE ebenfalls nicht vneit von der Einfahrt
Lebensmitteldiscounter.
Nach dem verkehrsgutachten der stadt Pulheim 489201
,...anvischen 17 und
I
ist
aldem damit
zl
rechnen, dass
l8 Uhr die meisten Kunden des Lebensrniftelmarktes aus RichturE
Bahnunterführung kommen und auf dem
weg nadl Hause
einkar.rfen". Diesen bietet die
z-t
au€ebaute sonnenallee ebenfalls eine ürrchfahrtn6'glichkeit, da sie die option durd Gelaen
ist, diese
fahren außer Acht hssen und, sofem die sonnenallee nictrt ab Anliegersfaße deklariert
die
ab 3bkürarrE" nuzen. Aucfr diese Tatsache erhÖht das Verkehrsaufl<ommen und wertet
WohnqualMt des angrenzenden Wohngebietes ueiter ab'
in
zukünfrig \iverden auch BJSSe des stadh/erkehrs, tL dem oben genannten verkehrsgutachten,
das Baugekiet einfahren. Deshalb ist es notwendig audl diese al einer
Aucft ist
Geschwindigkeitseinhaltung von 30 km/h ar aringen, ggf' durch bauliche tvlaßnahnren'
es wünschensr,vert
Zl
prü'fen, ob übertnupt ein Busverkehr durch ein wohngebiet unbedingt
zum öffenfichen
notvvendig ist viele Nu?er des Örfienüichen stadtverkehrs rivechseln am Bahnhof
Mhverkehr, was einen Fahrplan am Bahnhof \/orbei \oraussetzt Das Wohngebiet bÖte lediglicfl
eine Durchfahrt. Haltestellen ftir Kunden des Discotrnters oder auch Anrrrohner sind in der
Geyener Straße wie auch der Manstedener Straße bereits wrhanden'
wie dem Bauunser letzter Punkt, die Erschließung des supenmrktes. Die Anbindung erfolgt'
Die
und Planungsausschuss der sadt R.llheim zl enflehrnen ist, über die sonnenallee.
hin
Parkplätre der Kunden urrden daher nicht anr Geyener Stsaße, sondem zum wotrngebiet
ausgewiesen. D:rch die Nutrung dieser is{ mit einem erhÖhten uirmauftommen zu re€finen.
Deshalb ist ein ausreicfrender LärmschuE zum wohngebiet hin uMMingbar. Dies könnte durcft
einen begrilnten, ausreictrend hohen Erdrirall erfulgen, da uirmschuhrrände hier nicht
ausreichen und andem eine Angriffsfäche zB. für GratrltFspra)'er bieten'
S€ite 3 von 4
Der Wert der angrenzenden Grundstücke wird durch die entstehende Lärmbdästigung und den
Blick auf eine schlichte Utnrschub,^/and drastisch vermindert. Die gleiche Folge ergibt sich bei
den Flurstücken, die eingekesselt sind r,on Discotrntrgr, der LärnschuEurand und der
Sonnenallee. Ohne ausreichenden und atFahiven Lärnsdtutr, wie oben lorge§tellt, besteht die
Gefahr der Nidrtlrennarktung baiv. der Umwidmung in solale Bauprojekte, die häultg in
scfrlechten, unverkäuflichen Lagen angesiedelt rrerden. Die Fo§e dieses nicfrt ron der Hand an
weisenden Szenarbs hätb eine Aburcrtung des gesamten Urnfuldes und unserer lmmobilien anr
Folge.
Daher ist hier bei der ArchiteKur des Lebensrniüelmarktes besonders atrf die Optik
al
achten.
Ge\ dhnlich werden Lebensmittdmärkte, insbesondere Discor.rnter, in §andardisierten
Gebäudefonnen er§ellt. Diese passen jedoctr nicht in das zentrumsnahe Wohngebiet, direh am
EingarEsbereicfi
alr
lnnenstadt. Vor allem in Beajg auf die hohen Bodenridlt\ /erte in diesem
Bereich des Bebauungsplanes, wertet eine gdungene Arcfritektrr die Grundstücke auf. Ein gutes
Beispiel
"hochrirertigef
Steinsha߀ in Pulheim.
Architekfur eines Discounters bietet u.E. der ALDI
-
Markt in der
Auch die Leuchtreklarne sollte sich aJr Ge)ßner §raße hin orientieren.
Eine Ansietllung des Discor.rnters südlich der Gelener Straße nach Variante \12 mit Zufahrt direkt
aus dem l(eisverkehr r/\lrrde leider in den Pltlnen des Bauanrtes nk*rt in Betracht gezogen. Dies
hätte viele der oben aubeführten Gefahrenpunhe gescfrrnälert Auch \ivenn dies h. Gutachten der
höchste geographische Punkt der Stadt dar§tellt, hätte mit baulicfren Maßnahmen eine
hannoniscfie EirEliederung in das Unland erfolgen kÖnnen. fuis verkehr$ecfrnischer Sk*t und
anr Aufürertung der Grundstücke nÖrdlich der Geyener Straße, häfte diese Maßnahme viel
beigetragen.
Abscfiließerd möchten wir Bürger uns ftir die lvlÖglir*rkeit der Stellungnahme bedanken. Wir
hoffen auf lhre tad(räfr§e Untersftiä.rng als &irgenneister, sind geme zu einer konstruhiven
Diskussion bereit und würden uns fteuen, vrrcnn Sie unseren Stimmen Gervicht geben wtirden.
Für Rückftagen und Gespräctrsangebote, auch im Rahmen einer Ortsbegehung' §ehen wir
lhnen geme arr Verltigung.
Mit treundlichen Grüßen
Anlage: Unterschrift enliste mit 224 Unterschriften
Seit6 4 von 4
I
Stadt Pulheim
Herrn Bürgermeister Keppeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Vorab per Emall an: frank.keooeler@oulheim.de. cc: ralf.ritter@Dulheim.de
Betelllgung der öffentlictrkeit zum Eebauungsplan Nr. 75 Pulheim
Hier: lnitiative Nachbarschaft Geyener B€rt
Freita& 23. Dezember 2011
sehr geehrter Herr Keppeler,
am 0T.Dezember 2011 wurde im Umwdt- und Planungsausschuss der städtebauliche
Entwurf für den Bebauungsplan Nr.76 in Pulheim vorgestellt.
Es
soll nunmehr den
Anwohnern die Gelegenheit gegeben werden, sicü in dieser frühen Planungsphase zu
beteiligen, um einen möglichst weiteren reibungslosen Ablauf zu gewähdeisten.
Geme nehmen wir die Möglichkelt wahr, als EiSenttimer der unmfüelbar an dem Baugebiet
angrenzenden Grundstücke
hinsichtlich der weiteren
Planung uns einbringen zu können und danken lhnen ausdrÜcklich für diese MöSlichkeit.
Die wesentlichsten Gesichtspunkte, die bei der weiteren Planung u.E. aus städtebaulicher
Sicht unabdingbar zu berticksichtigen sind, haben wir nachfolgend dargelegt.
Gesdrosstgkelt und Gebäudehöhe: Die Eigentümer der freistehenden Einfamilienhäuser
im Eerelch der o.g. angrenzenden Grundstücken wurden mit Auflage aus dem BP 06
,,Geyener Berg'zu einer eingesdtossiSen Bebauung mit Satteldach verpflichtet. Um ein
städtebauliches stimmiges Bild zu erhalten, ist es hinsichtlich der nun neu entstehenden
Bebauung notwendig; dass sich diese an die bisherige Bebauunt insbesondere
hinsichtlict der Gexhossigkeit und der Höhe orientiert.
t
Daher ist u.E. im Bebauungsplan Nr.75 Pulheim festzulegen, dass die geplante
Bebauung im Eerelch zum Ahbestand, d.h. nördlidt der zukünftigen Sonnenallee
in Verlängerung der bestehenden Sonnenallee, nicht mehr als elngesdloeslg bel
S.ab 2, a
elne, maxlmalen Traufiröhe von 4 m sein darf. Diese Anforderung ist auch
deshalb wesentlich, da aufgrund der Geländetopographie die Geländehöhe im
Bereich des BP 76 ohnehin höher ist, als im antrenzenden Bestandsbereich'
.
Eine Traufständigkeit der geplanten Bebauung nördlich der zukünftigen
Sonnenallee parallel zur Ost-West-Achse, d.h. parallel zur Sonnenallee, fügt sich
u.E. besser in das städtebauliche Konzept ein. Denn dadurch wirken die
Gebäudehöhen, von den Bestandsobiekten betrachtet, weniger hoch. Elne
entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan wäre daher sehr sinnvoll'
Bauform: Die verwahung plant eine dichtere Bebauung als die im Bestand. Um ein
harmonisches Stadtbild gewährleisten zu können, sollte sich die Bebauung auctt
hinsichtlich der Bauform an die bestehende Bebauung orientieren'
Daher solhe im Bebauungsplan die Bauform mit Freistehende- oder bestenfalls
.
.
Doppelhausbebauung festgelegt werden.
Desweiteren sollte ein Ab3tand der neu geplanten Bebauung zu den o.g.
Grundstücken (Flurstücte 958, 959,752,974) von mlndesten§ 5 m im
Bebauungsplan eingePlant werden.
Hauptersdrlleßung: Der bestehende Teil der Sonnenallee weist eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h auf. Die Straße führt durch ein reines
Wohngebiet nicht unweit an einem Spielplatz und einem Kindergarten vorbei' Eine
höhere Geschwindigkeitsbeschränkung wäre hinsichtlich der Sichefteit und der
Grmimmission unzumutbar und nidlt hinnehmbar.
Der bereits bestehende Teil der Sonnenallee wird bis zur Geyenerstraße verlängert. Die
Straße wird nach bisheriger Planung zukünftig somit auch als Durchgangsstraße
für
Fahrten von Pulheim nach Bergheim sowie von Bergheim nach Pulheim nutzbar sein. Dies
ist insbesondere deshalb problematisch, da zurzeit neue Baugebiete zwischen Fliesteden
und Büsdorf durch die Stadt Bergheim ausgewiesen werden. Die Belvohner orientieren
sich dort u.E. zu einem sehr großen Teil nach Pulheim. Es ist daher mit einem deutlich
erhöhten Verkehrsfluss zwischen Pulheim und Fliesteden bzw. Büsdorf zu rechnen. Dies
würde letztendlich auch die Vermarktbarkeit der Grundstücke beeinträchtigen, was
wiederum zu sehr langen Entwicklungs- und Bauphasen sowie ggf. Planungsänderungen
führen kann.
'
Es
ist zwingend notwendig berelts frühzeitiS festzulegen, dass auch für die
Verlängerung der Sonnenallee bis auf die Geyener Stra߀ eine
Geschwindigkeitsbesdrränkurg von :i0 Km/h festgelegt wkd.
.
Darilber hinaus sind Eeeitnete Maßnahmen zu treffen, insbercndere baulicher
Art, die eine Nutzung der Sonnenallee als Durchgangstraße verhindem. Dle Straße
solhe zwlngend als relne Anlleterstraße ausgwlesen werden-
S.lb 311
Lebensmittelmarkt - lSrmr Die Erschließung des Lebensmfüelmarktes erfol4 nach o.g
Bebauungsplanentwurf über die Sonnenallee um vermutlich den Verkehrsfluss auf der
Geyenerstraße nidrt zu behindem. Die Stellplätze wurden daher nicht zur Geyener Straße
sondem zum Wohngeblet angeordnet, Durch diese Nutzung ist mit einer erhöhten
Lärmimmission zu rechnen.
r
Es
ist zwingend ein ausreidrender Lärmsclrutz zum Wohngebiet zu gewährleisten.
Dies könnte z.B. durch einen rund 5 m hohen, begrünten Erdwall erfolgen.
Lebensmittelmarkt - Ardrltektur: Oftmals werden für Lebensmittelmärkte, idR.
Discountermärkte, standardisierte Gebäudeformen erstelJt. Diese passen jedoch nicht in
das sehr zentrumsnahe Baugeblet direkt im Bereich der Einganssituation zur lnnenstadt.
lnsbesondere hinsichtlich der städtebaulidren Rahmenbedingungen, aber auch
hinsichtlich der relativ hohen Bodenrichtwerte in diesem Bereich des Bebauungsplanes,
ist auf eine hochwertige Architektur besonderen Wert zu legen.
r
Entsprechend testsetzungen zu einer hochwertigen Architektur, beispielsleise
hinsichtlich der Einfriedung (vergleichbar mit den Discounter.Aldi" in der Steinstr.
in Pulheim), sind u.E. im Bebauungsplan vorzunehmen.
.
Die Leuchtreklame solhe sich zur Geyener Str. orientieren.
G+ner
Straße
-
Lärm: Die Geyener Str. gehört zu den am stärkten befzhrenen Straßen
der Stadt Pulheim. Durch die lärmimmission werden die unmittelbaren Anwohner hier
stark belastet. Dies wird u.E. auch zu einer Verschlechterung der Vermarktbarkeit der
Baugrundstücke und damit auch zu einer ins8esamt sehr langen Entwicklungsphase und
Bauphase sowie unter Umständen auch zu Planungsänderungen führen.
t
Es ist
daher auch hinsichtlich der Geyener Straße ein ausreichender lämsdrutz
vorzusehen.
Wir danken lhnen für die Möglichkeit der Stellungnahme zu einem frühen Planungsstand und
bitten um Rückantwort.
Für Rüctfragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
sk ,vwö
A
Un,tensclrri
gJ
A§
5.7.2012
§r661
0AJuti
An den Rat der
Stadt Pulheim
2012
7-i,rt
2l
z.t.
a*, CI6 07. ,(A r^:o
Widerspruch zum BP 76
(^)
Sehr geehrte Damen und Herren,
dem offengelegten Bebauungsplan 76 widersprechen wir in folgenden Punkten:
-
Wir widersprechen der Anderung der baulichen Nutzung und Umwandlung in
ein Sondeigebiet, da der Bedarf für einen Nahversorger nicht gegeben ist und
ein gewerblicher Betrieb zum Schutz der Anwohner nicht in eine
Wohnbebauung gehört.
-
Der Gutachter des schallschutzgutachtens geht bei uns von dem Bau einer
Garage aus. Das ist aber nicht sichergestellt. Es könnte ja auch ein carport
oder nur ein stellplatz werden. Daher widersprechen wir der Verkürzung der
schallschutzmauer und fordern die Fortführung bis zur Grundstücksgrenze.
-
Bei dem Lärmschutzgutachten wurde außerdem von einem 30 km/h Bereich
für die Fortsetzung der Sonnenallee ausgegangen. Dieser Bereich ist im
Bebauungsplan aber so nicht gekennzeichnet. Die Realisierung eines
verkehrsberuhigten Bereichs muss also noch erfolgen und im Bebauungsplan
vermerkt werden. Ansonsten beantragen wir die Erstellung eines neuen
Gutachtens, welches auf den richtigen Werten beruht.
-
Dem Lärmschutzgutachten liegt der städtebauliche Entwurf vom 8.5.20'12 bei,
welcher einen Grünstreifen um das Gelände des Nahversorgers von 8 Metern
vorsieht. Auf dem aktuellen Entwurf sind es nur noch 3 Meter (bei der
südwesflichen Bebauung immerhin 4 MeteQ. Dieser Anderung widersprechen
wir. Für die riesige Fläche, die von dem Nahversorger zugepflastert wird, ist
dieser schmale Grünstreifen nicht ausreichend. Außerdem ist es fÜr uns als
Anwohner nicht zumutbar, dass das Gewerbe mit Parkplatz etc. so nah an
unseren Garten rankommt. Wir erwarten hier die Korrektur auf den
ursprünglich kommunizierten Abstand. Ansonsten wird die Richtigkeit des
Lärmschutzgutachtens bezweifelt und eine erneute Auswertung gefordert.
(.
.
-
Aus dem Lärmschutzgutachten geht ebenfalls hervor, dass die Einkaufswagen
sich angrenzend an unserem Grundstück befinden sollen. Dem widersprechen
wir. Auf der großen Fläche des Nahversorgers sollte es doch mÖglich sein,
einen Stellplatz zu finden, welcher die Anwohner nicht noch zusätzlich
belastet.
-
lm Bereich der Zufahrt wird dem Nahversorger ein Pylon von 5 Metern Höhe,
3 Metern Breite und einer Gesamtfläche von 9 m2 als Werbefläche
zugestanden. Da sich die Einfahrt des Nahversorgers unmittelbar an unserem
Grundstück und auch unserer Zufahrt befindet, führt das bei uns zu
Beeinträchtigungen. Wir widersprechen daher der Größe und dem Standort.
-
Von der Stadt Pulheim erwarten wir die Durchsetzung der Nachtruhe von
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr und den entsprechenden Betriebeszeiten des
Nahversorgers gemäß dem Lärmgutachten bis max. 21 .30 Uhr.
Außerdem haben wir zu unserem Widerspruch aus Januar noch nichts von lhnen
gehört. Unsere Einwände sind somit immer noch offen und weiterhin relevant:
Bei den Verkaufsgesprächen war der Haupttenor, dass durch den Verkauf das ganze
Geblet beplant werden kann und somit unser Bereich in die Wohnbebauung integriert
werden kann. Es sollte vermieden werden, dass es bei der Bebauung unseres
Gebietes zu einer ,,lnsellösung" kommt.
Aber genau das ist jetä aus unserer Sicht passiert. Wenn man sich den Entwurf
anschaut, sieht das uns verbleibende Grundstück wie eine lnsel aus. Unser
Baufenster ist nicht in eine neue Wohnbebauung integriert, sondern noch viel
schlimmer, es befindet sich unmiüelbar am Gewerbebereich. lnsoweit hoffe ich auf
Veränderung des Entwurfes und lntegration in eine Wohnbebauung.
Außerdem sieht der Entwurf den Bau eines Supermarktes an unserer
Grundstücksgrenze vor. Das wäre für uns mit einer erheblichen Lärmbelästigung
verbunden! lst denn hier überhaupt der Bedarf für einen weiteren Supermarkt
gegeben? Gibt es hierzu ein Gutachten? Der Bedarf wird von uns erheblich
bezweifelt, da fußläufig bereits mehrere Discounter als auch Vollsortimenter
vorhanden sind. Außerdem finden wir es ungünstig, dass die Zulahrt zum
Supermarkt durch das Wohngebiet führt. Dadurch kommt es für das gesamte
Wohngebiet zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Daher erheben wir Einspruch
gegen den Bau eines Supermarktes in diesem Baugebiet.
Des weiteren erheben wir Einwände gegen die geplante Straßenführung, da dadurch
die alten erhaltungswürdigen Linden gefällt werden müssen. Das kann doch nicht im
Interesse der Pulheimer Bürger sein. Sofern die Straße auf der anderen Seite zur
Geyenerstraße hochgeführt wird, kann das Fällen dieser Bäume sicher vermieden
werden. Außerdem wäre die Straßenführung an der bestehenden Gewerbefläche
entlang für alle Anwohner von Vorteil, da der Straßenlärm dort niemanden
beeinträchtigt.
Die mögliche Planung einer Bushaltestelle an der neu geplanten Straße halten wir für
fragwürdig, da Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe an der Geyenerstraße
vorhanden sind und unseres Erachtens nicht in einem Wohngebiet angesiedelt
werden müssen. Dadurch kommt es nur zu weiteren Lärmbelästigungen der
Anwohner.
Mit freundlichen Grüßen
i:
t s A,*sß
i0259 Fr:lheim, ier, 2;.Co.211-2
stadt Pulheim
z.Hd. Frau Hoss
2 9,,Jur')i ?3i2
\üß
Einspruch gegen
den
BP 76
62-.',/..t
Sehr geehrte Frau Hoss,
zu dem o.a. BP haben
wir als Betroffene folgende Einwände:
Nach wie vor sind wir der Meinung, dass die Nahversorgung durch die Nähe ( ca. 10 Min.
Fußweg) zum Zentrum mit mehreren Einkaufsmöglichkeiten ausreichend gew,ihrleistet ist. Wir
berufen uns hier auf unsere mehr als 3Ojährige Erfahrung'
Durch die planung eines Discounters unmittelbar neben unserem Grundstück werden wir zukünftig
über die Maßen dLch erheblich höheres Verkehrsaufkommen und dem damit verbundenen Lärm
unser
beeinträchtigt (Verkehrssteigerung lt. Gutachten ca. 200Yo ). Zwei zusätzliche Straßen sollen
Grundstück-urnrunden und iin Kreisel wird direkt an unserem Haus geplant. Damit wurde leider,
die von Keinem gewi.inschte [nsellösung geschaffen.
Nach Durchsicht des Lärmschutzgutachtens stellen wir fest, dass der Gutachter bei seinen
Lärmschutzplanungen immer uor, ä; T"mpo 30, b) von schall in geschlossenen Räumen mit
Schallschutzfenstem ausgegangen ist. Zu a) können wir nicht feststellen, dass die Shaßen, die uns
umgeben werden, Tempo 30 Znnen sind. Zu b) wie ist der schall in unserem Garten ? Können wir
uns noch in Zukunft ungestört in urserem Carten aufhalten ? Wenn wir davon ausgehen, dass die
Lärmschutzwand auf der zum Discounter gerichteten Seite uns einigermaßen schütä, was ist mit
der anderen Seite lnseres Gartens, die voll an einer belebten Durchgangs- bzw. Zufahrtsstraße zum
Discounter und Kreisel liegt.
Laut Gutachten kann man uns dort nicht aktiv schützen, weil von der geplanten Sonnenallee wsere
neue Erschließung erfolgl. Das stimmt zwar, allerdings wiae ein Schutzschirm bis zur Einmündung
unserer neuen Zufahrt durchaus möglich, wie es auf der gegenüberliegenden Seite ( Pariser Straße )
gemacht wird. Uns würde es insofem schützen, da der Schall vom Kreisverkehr und Einmtindung
äer Sonnenallee nicht ungehindert in unseren Garten bzw. Terrasse fließen kann. Sie müssen
bedenken, das wir unsere j etzige Zufahrt zur Geyener Straße nach dem Bebauungsplan nicht mebr
nutzen di.irfen, d.h. wir werden in Zulrunft von der Sonnenallee erschlossen, die sich aber nicht an
unserm Vorgarten, sondern an der Längsseite unseres Gartens befindet. Deshalb möchten wir uns
außerdem mit einem höheren blickdichten Einfafutstor schützen, da wir nicht auf dem
Präsentierteller sitzen möchten. Außerdem möchten wir, wenn es nötig ist, d.h. wenn LärmVerkehrsaulkommen zu stark sein sollte, uns im Anschluss an das Tor mit einer LärmSichtschutzmaßnahme schützen di.irfen. Wir weisen darauf hin, das wir ja sowieso eine Ausnahme
( Iasel ) in diesem Bebauungsgebiet darstellen, die besonders berücksichtigt werden sollte.
a
Zum Baufenster unserer Tochter haben wir folgenden Einwand : Da noch nicht absehbar ist, ob
unsere Tochter Garage, Carport oder Abstellplätze neben Ihrem Haus errichtet, wäre es notwendig
die Lärmschutzwand bis zum Ende des Grundstücks durchzuziehen. Der Gutachter war beim
Schallschutzgutachten von dem Bau einer Garage ausgegangen.
Wir hoffen, das unsere Anregungen berücksichti$ werden
Mit freundlichen Grüßen
tt
.
Seite 1 von
Lucius, Christine
Stl A,x
Von:
,'/' €6
Z. tt/
I
Gesendet:
Dienstag, 22. Mai 2012 00:56
An:
Cc:
Betreff:
info@frank-kePpeler.de
Seketariat Bürg€rmeister
22,r4N2012
Lucius, Christine; Rom, Eva: Rom' Eva
AW: Bebauungsplan Nr. 76, Beteiligung der Öffentlichkeit
Wichtigkeit: Hoch
Anlagen:
Schreiben an die Stadt bezüglich BP76.pdf
Sehr geehrter Herr Keppeler,
dieser
am 30. Januar dieses Jahres hatte ich lhnen die u.g. mail mit einer ausfÜhrlichen Anlage, die ich an
Stelle nochmals beifüge, gesendet.
Diese hatten Sie freundlicherweise umgehend an den Technischen Beigeordneten
Prüfung/BerücksichtiSung im Planungsverfahren weitergeleitet'
Bis heute habe ich keinerlei Reaktion erhalten, musste nun aber erfahren, dass für die nächste Sitzung
(heutel) die Einwände geprüft und soweit mö8lich berücksichtigt worden seien'
Die von mir vorBetragenen Hinweise, Bedenken und Anregungen sind dabei schlicht unberücksichtigt
geblieben.
lch bin doch sehr verwundert und inzwischen auch verärgert, dass hier offensichtig die Bürgereinwände
nur teilweise ernsthaft zur Kenntnis genommen wurden und ich nicht einmal einen Hinweis erhalten
habe, weshalb praktisch alle von mir geäußerten Anregungen schlicht komplett unberücksichtlgt
geblieben sind.
lch bitte sie daher sicherzustellen, dass mein Schrelben doch noch geprüft wird und ich in auch ein
feedback erhalte.
Ferner bitte ich Sie für die heutige Sitzung meine Einwände und Anregungen mit zu berücksichtigen'
Sollte die - in der Anlage ausführlich begründete - sinnvollste Lösung einer Beibehaltung der
Sackgassensituation nicht realisierbar sein, muss aufjeden Fall der Sicherheitsaspekt deutlich mehr in
deo Fokus gerückt werden - sinnvolle Maßnahmen wären dann:
.
o
.
Anbringung an jgdgl Einmündung in die Sonnenallee auf beiden Seiten der einmündenden
straßen jeweils zebrastreifen und Tempobegrenzer in Form von Bodenschwellern auf der
Straße (da reichen 2 cm aus, um die Autos zum langsamen Fahren zu zwingen) sowie
Geschwindigkeitsanzeigen - 5o ist es in widdersdorf auf der ,,Hauptstraße K5" But geregelt.
Auf Höhe der Hauptquerungsstelle hinter dem Spielplatz (Nelkenweg) Bau einer
Fußgängerampel, die auf Anforderung unmittelbar reagiert, so wie dies auf der Steinstraße an
mehreren Stellen der Fall ist.
Wie von der lnitiative Sonnenallee gefordert - Tempo 3o-Zone für die Sesamte Sonnenallee und
Ausweis der Sonnenallee als Anliegerstraße bis vor der Einfahrt des Discounters, da sonst ein
umfangreicher Durchgangsverkehr bis hin zu den Nachbarorten Manstedten, Fliesteden etc. zu
erwarten ist.
lch kann im Zweifelsfall mit einer durchgebauten Sonnenallee leben und ertrage lieber hinter meinem
Haus wegen Bodenschwellern bremsende und danach wieder beschleunigende Autos, als am Ende
Unfälle erleben zu müssen.
Die Erläuterungen in der vorlage L4gl2oL2
22.05.2012
vofi 3,5.12 greifen praktisch keine von mir geäußerte
3
Seite 2 von 3
stellung'
Anretung zur verbesserung der Verkehrssicherheit auf und beziehen dazu auch überhauPt nicht
die
lch will und kann mir schlicht nicht vorstellen, dass dem Rat der objektiv wichtigste Aspekt dass er es
kann,
sein
unwichtig
so
körperliche unversehrtheit auch der schwächsten verkehrsteilnehmer nach
mit dem bloßen Hinweis auf die Forderung eines mit vielen Unterschriften versehenen Schreibens
lässt.
einerTemo-30 Zone sowie der Ausgestaltung der Sonnenallee als Anliegerstraße bewenden
aber
relevante,
sehr
tm Gegensatz dazu wurden in der Vorlage andere, fÜr die Anwohner natÜrlich auch
gegenüber der verkehrssicherheit sicher nicht vorrangi8e Anliegen, z.B. nach maximalen Geschosshöhen
z'8. zum Lärmschutz explizit
fsinnvollerweise) teilweise berücksichtiSt. Es wurden sogar Einzelanliegen
aufgegriffen und konkret berücksichtigt.
Leider reise ich in weniBen Stunden ins Ausland, so dass ich keine Chance habe, an der heutigen Sitzung zu
diesem Thema teilzunehmen, um vor Ort zu erfahren, weshalb die von mir genannten Anregungen nicht
gewürdigt worden sind, und wie dies Versäumnis noch konkret geändert werden kann'
lch bitte Sie eindrintlich, diesbezüglich alles in lhrer Macht stehende für eine entsprechend sachgerechte
planung zu tun, damit die Untallgefahr tatsächlich auf ein absotutes Minimum reduziert und nicht nur
geringfügig verringert wird. Bitte lassen Sie mein beigefügtes Schreiben daher nochmals in die Prüfungen
mit einbeziehen und geben Sie auch die o.g. Hinweise weiter für den Fall, dass die unter dem
Sicherheitsaspekt beste Möglichkeit (Beibehaltung der Sackgassensituation) aus mir derzeit no€h
unbekannten Gründen tatsächlich nicht möglich sein sollte.
Henlichen Dank für lhre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Von: christine.lucius@pulheim.de Imaitto:christine.lucius@pulheim.de]
cesendet: Montag, 30. Januar 2012 13:28
An:
Betreff: Bebauungsplan Nr.76, Beteiligung der Öffendidlkeit (Bescfilussvorlagen 454120t1,485/2011
489/2011
Sehr geehrte
'
vielen Dank für lhre Mail. lch habe ihren lnhalt zur Kenntnis genommen und sie an den Technischen
Beigeordneten, Herm Höschen, weilergeleitet.
Mit fteundlichen Gnißen
gez. Frank Keppeler
Bürgermeister
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
22.05.2012
und
Seite 3 von
3
Christine Lucius
Stadt Pulheim . Der Bürgermeister
Rathaus . Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Vozimmer des Bürgermeisters
Tel. 0223&8080
Durchwahl 02238€08-101
Fax 0223&808443
Voni Rom, Eva
Gesendet: Montag, 30. Januar 2012 09:29
An: Lucius, Christine
Cc: Höhn, Katharina
Betreff: WG:
Einwände gegen Bebauungsplan Nr. 76
Von:
cesendet: Montag, 30. lanuar 2012 09:17
An3 info@frank-keppeler.de
Cc: Rom, Eva
B€treff: Einwände gegen Bebauungsplan Nr. 76
Sehr geehrter Herr Keppeler,
vorab als pdf erhalten 5ie in der Anlage eine ausführliche Stellungnahme zum Bebauungsplan 76 in Pulheim mit der Bitte um Berücksichtigung im weiteren Planungsverfahren.
Herzlichen Dank!
Für Rückfragen stehe ich lhnen gerne zurVerfügung.
Mit freundlichen Grüßen
22.05.2012
Stadt Pulheim
Bürgermeister Frank Keppeler
Atte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
29. Januae 2012
Bebauungsplan Nr. 76,
Beteiligung der Oflentlichkeit (Be.schlussvorlagen 46tt/2011, tt85/201 , 489/2011)
Sehr geehrter Hen Keppeler,
die Stadt Pulheim gibt den Bürgem dezeit die Möglichkeit Hinweise und Einwände bezoglich des
BP 76 geltend zu machen.
Von dieser Möglichkeit möchte ich nachfirlgend Gebrauch machen, da eine UmseEung des Plans
grav.ierende Folgen bezüglich der Sicherheit der im Bereich des Wohngebietes an der Sonnenalle
(BP 71) und zukünftig auch des Neubaugebietes (BP 76) wohnenden Kinder haben Mirde und
eine inakzeptable Belastung f0r die Anwohner zur Folge hätte:
Zur Begründung der Notwendigkeil einer Verlängerung der Sonnenallee wurde in der VeEangenheit von Mitarbeitem der Stadt des Öfteren die dezeit fiir die Anwohner der Geyener Straße fl-eilstück parällel zum Bahnho0 erhöhte Verkehrsbelastung aufgrund des neu entstandenen Wohngebietes an der Sonnenallee (BP 71) angeführl
ln Anbefacht der mittelfrisl,g geplanten - um ein Velfaches höheren - Belastung der Sonnenallee
als faKische ,Durchgangsstraße' ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar Zukünflig werden
die Pendler der Nachbarorte Fliesteden und Büsdorf - in denen zusäElich derzeit jeweils Neubaugebiete entstehen - bis hin nach Oberaußem den neu geschaffenen schnelleren Weg nach Pulheim 0ber die Sonnenallee wählen.
Ferner ist laut Aussagen der Stadt mitielfristig auch angedacht, neben dem Baugebiet 71 auf der
anderen Seite der Bergheimer Straße ggt ein weiteres Baugebiet entstehen zu lassen, deren Anwohner dann ebenfalls zwangsläutlg über die Sonnenallee nach Pulheim hhren werden.
Zusätrlich wird die geplante Lage eines Discounters mit der Anbindung gber die Sonnenallee zu
einer weiteren deutlichen Erhöhung des Verkehrsaufl(ommens fiJhren.
l5
Es ist absurd, Neubaugebiete (BP 71 und 76) ohne Not zu .durchfennen" und derart zu belasten.
Die Stadt hat mit dem Baugebiet 71 seinezeit tür iunge Familien eine atfaklive Wohnlokation geschaffen, denn insb. Er die Kinder ist eine geringe Verkehrsdichte, wie sie dezeit aufgrund der
Sackgassensituation besleht, von unschäEbarem Wert Die Familien waren seinezeit insb. auch
aufgrund dieser guten und sehr sicieren Wohnsituation berelt, die hohen Quadratrneterpreise zu
bezahlen und hier zu bauen.
Sofem die Sonnenallee als 16 m breite Straße bis zur Geyener Straße verlängert wird, ist es eigentlich nur eine Frage der Ze[ bis das erste Kind Opfer eines Vertehrsunfalles wird, da alle Anwohner die Sfaße regelmäßig überqueren m0ss€n (die l(nder nördlich von der Sonnenallee u.a.,
um zum SpielplaE am Maiglcickchenweg, die Kinder stldlich der Sonnenallee u.a., um zur Kita am
Nelkenweg oder zu den Schulen in Pulheim zu gelangen). Alle Beteuerungen seitens der Stadt,
möglichst sichere Uberquerungsmöglichkeiten tur die Anwohner zu schaffen, können daran leEtendlich nichts ändem, denn auf der Sonnenallee sollen der gesamte Durchgangsverkehr und sogar LKW und Busse fahren - es bt geplant, die Sfaße für ein Verkehrsaufl<ommen von bis zu
4.000 Kraftfahrzeugen pro Tag auszulegen. ZusäElich sind Parktaschen parallel zur Fahrbahn
geplant, was die Geiahr für die Kinder noch deutlich erhöht, da Pl(W- und LKW-Fahrer diese dann
in diesen Bereichen erst sehen können, wenn sie sich schon auf der St-aße befinden.
Aus eilener familiärer Erfahrung seitens meiner Frau weiß ich leider, wie schlimm es für Familien
ist, ein Kind zu verlieren, das beim tlberqueren einer Straße überiahren und tödlich verletzt wird.
Nadr meiner Kenntnis hat sich auch am angrenzenden Wohngebiel (Nelkenweg, Geyener Berg...)
vor etlichen Jahren ein vergleichbarer Fallere'rgnet. als dort noch eine Durchgangsstraßensituation
ohne Einschränkung auf den Anliegerverkehr gegeben war. Erst danach wurde die VerkehrssitJation durch die Festlegung der Straße als Anliqlerstraße und die Aufhebung der direkten Zufahrt zur
Geyener Shaße entschärft. Aus solchen Erfahrungen muss doch nachhaltE gelemt werden.
Einige Zeit wurde von einzelnen Autofahrem die Strecke Nelkenweg-Sonnenallee als .Schleichweg' genutzt, woraufhin - zur Abwehr der dadurch enEtehenden hohen GeFährdung for die Kinder
- an das Ende der Sonnenallee zr'lei Verkehrsschilder so auf der Straße montiert wurden, dass
eine Durchfahrt für PKW unmöglich geworden ist Diese Maßnahme wurde von den Anwohnern
seinezeit auch sehr begroßL Nun plant die Stadt aber, durch d'e Verlängerung der Sonnenallee
eine um ein Vietiaches höhere Gefährdung der Anlieger bewussl und akliv herzustellen, womit die
seinezefige Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit ad absurdum geführt \ ,orde.
Es ist f0r mich als Familienvater unbegreiflich, wie in Pulheim ohne Not eine derart geEhrliche
Verkehrssituation gerade in einem Neubaugebiet geplant werden kann, in dem naturgemäß die
meisten Famili€n kleine Kinder haben.
lch kann mir nicht vorstellen, dass Sie wirklich bereit sind, die Verantwortung for die Schaffung
eines solch überflossigen Gefährdungspotentiab zu 0bernehmen, nur um den Verkehrsfluss nach
Pulheim geringtügig zu verbessem. lch appelliere daher an Sie, bei der lnteressenabwägung die
schwächsten Verftehrsteilnehmer und auch die Pulheimer Familien insgesamt im Fokus zu behalten lhre Planungen sollen schließlich für die Menschen in Pulheim erfolgen und nicht gegen
sie.
-
-
Die einfachste Lösung wäre sicher, die Bergheimer und/oder Geyener Straße an die Ortsumgehung 859 anzuschließen. Auch wenn Verkehrszählungen ergeben haben mögen, dass die datür
.notwendige' Verkehrsdichte aut diesen Straßen noch nicht eneicht ist so würde damit eine zukunfissichere und eltrem schnelle Verkehrsführung für die Pendler nach Köln geschafien, die derzeit alle den hngsamen Weg durch Pulheim nuEen mossen. Auf diese Weise würde die Stadt
Pulheim endlich von einem wesentlichen Teil des täglichen Pendler-Verkehrsaufl(ommens (der
Gebiete sodlich der Bahnlinie) entlastet und die B0rg€r würden auf dem Weg von und zur Arbeit
viel Zeit sparen, was wiederum den Familien zugute käme. Dabei ist zu berodsichtigen, dass sich
das Pendleraufl(omrnen durch die weiteren Baugebiete (in Pulheim, Fliesteden, Büsdorf und zuk0nftig sicher durch weitere neu enEtehende Baugebiete) noch deutlich erhöhen wird, was die
Verkehrssituation in Pulheim verschärfun v/ird, wenn keine Anbindung an die 859 erfolgt
Die B59 ist derzeil wenig bebhren, so dass sich die Frage nach dem Sinn einer Ortsumgehung,
die mangels Auffahrten von den Pulheimem kaum in Anspruch genommen werden kann, aufd€ngt. Die o.g. ein b'ls z\Ärei zusäElichen Aufhhrten würden den Verkehrsfluss aut der 859 sbher
nicht zu stark beeinbächtigen und wären im Gesamtkontext aufjeden Fall sehr sinnvoll. Leider wird
anstelle dieser auf der Hand liegenden Problembsung lediglich an den Symptomen innerhalb pulheims ,herumlaborierf (wie kann bei dem erhöhten Verkehrsaufl(ommen durch pulheim die Ampelsituation Steinstr./Geyener Shaße entschärft werden eb.). Hier sollte eine sinnvolle .große.
Lösung gesucht werden, Auch wenn die Stadt Pulheim über den Bau der Auffahrten auf die Bundesstraße nicht selbst entscheiden kann, so sollte sie - im lnteresse der Enüastung des stadtbereichs in Pulheim vom Kraftverkehr und damit im lnteresse ihrer Bitrger - sich genau dafür einsetzen, denn die einzige bestehende Auffahrt in Pulheim - von der B;nnstraße äus - enflastet den
Stadtkem von Pulheim praKisch überhaupt nicht und bringt fast allen in pulheim lebenden Menschen keinerlei Nutzen.
Femer sollen Radfahrer dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachten aus Novemb€r 201 I zufolge auf der Sonnenallee zusammen mit dem PKW- und Ll(W-Verkehr geführt werden. Fast täglich erlebe ich als Fahrradfahrer in Pulheim auf der steinsfaße zwischen der Geyener
Stra߀ und dem Anemonenweg die Probleme/Gefahren einer gemeinsamen Shaßenführung für
Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei entsprechender verkehrsdichte. ln diesem Kontext ist es vöuig
unverständlich, dass hier eine unnötige Gefährdung der Radfahrer geplant wird, die durch einen
seParaten Radweg leicht zu vermeiden wäre. Pulheim bt eine .fahrradfreundliche' Stadt und steltt
sich nach au߀n auch geme so dar - dann sollte dieser AspeK auch bei der weiteren straßenplanung in Pulheim enlsprechende Berücksichügung finden. Nur for den wünschenswerten Fall, dass
die bisherige Sackgassensifuation für die Sonnenallee beibehalten wird, ist ein Radweg tatsächlich
entbehrlich.
Einige weitere Aspekte der Planung haben mich sehr verwundet daher möchte ich diese kuz
erläutem, auch wenn sie im Vergle'lch zu der geplanten o.g. inalaeptablen Gefährdungssituation
auf den ersten Blick als sekundär erscheinen mögen:
Fehlendes Gesamtplanungskonzepl:
wenn die Durchführung der sonnenallee bis zur Geyener straße ffiächlich bereits bei der pla-
nung des Baugebietes BP 71 vorgesehen gewesen war, so '§t auch nicfit ansaEweise nachzuvolL
ziehen, weshalb bei der verkehrsführung der sonnenallee der wertvolle Baumbestand (insb. die
direkt an den Nelkenweg angrenzenden Bäume) seinezeit nicit berücksichtigt wurde. ln der jetrigen situation heißt es seitens der stadt, dass das Fällen der Bäume leider nicht vermeiouar iei
man habe den Erhalt der Bäume geprüft, aber aufgrund des weittäuflgen Wuzelwerks sei dies
unmöglich. Weshalb wurde dieser wichtige Aspekt nicht bei der ursprünglichen planung des Bp 71
beriicksichtigt? Man hätte dann seinezeit eine sinnvollere sträßenftrhrung finden und planen können - ggf. hätte eine Durchgangsst'aße
von der Bergheimer zur Geyener shaße - südlich des
BP 71 alle nun aufuetenden Probleme (Verkehrsführung, Getahrenvermeidung, NaturschuE) angemessen b€rücksichtigen können-
-
-
Kindergarten am Nelkenweg / Kindergarteneryreiterungsfl äche:
Bis 2013 müssen auch in Pulheim ausreichend viele UlKita-pläEe geschaffen werden.
DerKindergarten am Nelken\.reg verfügte bis vor kurzer zeit ober eine
"Erweiterungsfläche' bis hin
zur Sonnenallee.
Diese ist nach Aus$gen der stadt inzwischen ohne die übliche offenüiche Ausschreibung an einen
sehr solventen Pulheimer Bürger verkauft worden, obwohl es noch nicht einmal einen Bebauungsplan_für dies€s große Grundstüc* gibl setbst ein Mitarbeiter der sladt hat mir gegen0ber seinln
deutlichen unmut ober dieses vorgehen seitens des pulheimer lmmobilienmanagements geäußert, da nun ein weiterer Kindergarten an einer anderen Stelle geplant werden muG. lch bit-e Sie
zu prüfen, ob hier ggf. Einzelinteressen gegenüber den lnteressen der gesamten Bürger der Vorzug gegeben wurde. Kosteneffizienter wäre es sicher gewesen, den bestehenden Kindergarten zu
enrveitem, wobei auch nur eine Gesamt-KiTa-Leitung benötigl worden wäre. Durch die irennung
muss nicht nur eine umfangreichere Straßenerstellung im Bereicfi der pariser Straße erfolgenl
vielmehr entstehen auch höhere laufende Kosten, Dies wäre vermeidbar gewesen.
3/5
Dass ein Bürger ein Grundstock (nach Aussagen seitens der Stadt zu einem ad€lquaten Quadratmeterpreis für Bauländ) kauft, b€i dem noch nicht einmal en§chieden ist, ob und wenn ja, wie es
bebaut \uerden darf, lässt auf ein oberaus großes Vertrauen des Käufers gegenÜber der Sbdt
oder auf die Gervissheit des Käufers, dass die Stadt eine for ihn adäquate LÖsung
schließen
finden wird auf jeden Fall ist das Vorgehen veMunderlich und hat fur andere Pulheimer Bürger
einen schalen Beigeschmack.
-
-
-
Es sea die Frage erlaubt, weshalb sicfi die Stsdt Pulheim damit - wiederum ohne Not miüen in
der Planungsphase um die Möglichkeit der flexiblen Grunds[lcksnuEung bringt (2.8. für die Kindergartenen reiterung oder eine abwelchende Straßenmhrung der Sonnenallee, um den wertvollen
Baumbesbnd am Nelkenweg erhalten zu können).
Schwächen ln der Planung de6 BP 76:
Aus monetärer Sicht muss das Zel frr die Sladt Pulheim in Neubaugebieten der z09i9e Verkauf
der Grundstücke zu einem hohen Quadratneterpreis sein.
Dies wird gewährleistet dutch die Schaffung einer atFaKiven wohnumgebung/Wohnqualität
Genau dies ist aber im BP76 nicht der Fall. Die Grundstücke direkt neben dem Kre'lsverkehr werden nur schwer verkauflich, die zwischen Geyener Straße, Sonnenallee und dem Oiscounter .eingekess€tten' Grundstüc*e frst unverkäuflicfi sein. vvie sollen Kinder von dort aus sicher zum
SpielplaE oder der KiTa kommen?
Auch die weiteren Grundstüc*e direK neb€n der dann vielbefahrenen Sonnenallee sind nidlt attraktiv und die Grundstocke direkt hinter dem Discounter mit Blick auf eine Schallschutrmauer
können ebenfalls als unattsaKiv eingestuft werden.
Selbst in unserem sehr attraktiven Wohngebiet (BP 71) hat es seinezeit insg. ca. 7 Jahre 9edauert, bb alle GrundstüclG veräußert waren.
lm BP 76 könnte es deutlich länger dauem, oder die Stadt müsste die Preise drasüsch senken
bzw. auf andere Bebauungsbrmen umschwenken, was die Qualiuit des Gesamtgebietes 71r/6
weiter senken w0rde. Das känn nicht im lnteresse der Stadt sein.
Deutlich besser \räre es, im geplanten Neubaugebiet (BP 76) - genau wie bbher im WohngEbiet
(BP 71) eine ,säckgassensibation' herzustellen und den Oiscounter auf die andere Seite der
Geyener Straße - sildlich des geplanten Kteisverkehrs (Geyener Str./Pariser straße) zu Planen
dort besteht kein räumlictEr Engpass, so dass mit einem adäquaten Abstand zur Wohnbebauung
und einer hochwertigen architektonischen Gestaltung (vgl. Aldi in der Steinsb.) eine for die Anwohner erträglbhe Situation hergestellt werden könnte.
Auf diese weise könnte das BP 76 mehr Grundst0cke for Eintumilienhäuser umfassen und worde
aufgrund der geringen Verkeh6belastung und der damit einhergehenden hohen Sicherheit (insb.
for die Kinder) für potentielle Käufer erteblidr an Wert gewinnen. Ein deuüich schnellerer Verkauf
der Grundstücke wäre damit auf ieden Fall ene'rchb3r.
Das Argument .höchster Geländepunkf gegen den Discounter sodlich der Geyener Sü'aße wiegt
sicher deutlich weniger als die genannten Nachteile im Falle der Ansiedlung des Oiscounters nÖrdlich der Geyener Straße.
-
-
Bei einer Planung des Discounters nördlich der Geyener Straße ist laut Verkehrsgutachten die
Erschließung unbedingt 0ber die Sonnenalle voztEehen, da ansonsten der Verkehrsfluss auf der
Geyener Straße gel?lhrdet wäre. Dabei wird obersehen, dass sich - wie bereits erwähnt - der Verkehrsfluss aus den Gebieten sodlich der Sonnenallee (Manstedten, Fliesteden etc.) komPlett auf
den schnelleren Weg (Bergheimer Staße./Sonnenallee) verlagem würde, so dass ggf. die Verkehrsbelastung der Geyener St. deut!'lch geringer, dafür diejenige der Sonnenallee aber deudich
ansteigen w0de.
ln der dezeiiigen Planung ist die zufahrt zum Kindergarten am Nelkenweg aus$hließlich ober die
Sonnenallee vorgesehen, was das Verkehrsaufl(ommen noch weiter erhöhen würde. lm Plan sind
direK neben dem Kindergarten aber weder spezielle Parkplätre fur die Eltem, dae lhre Kinder zur
Kifa bringen bzw. von dort abholen, noch eine notwsndige Wendemrrglichkeit gePlanL Hier m&sste
natorlich eine sinnvolle Losung gesucht werden.
4t5
Der nett gestaltete, khine KinderspielplaE am MaiglÖckchenweg ist an schonen sommerlicten
Tagen
-
insb. an den Wochenenden
-
bereits voll ausgelastel Für das BP 76 ist aber kein eigeoer
SpülplaE geplant, so dass es insb. in den Sommennonaten zu entsprechenden Engpässen kommen würde.
Resümee:
Die Gesemtptanung berucksichtigt die fur die Borger wbhtiusten Aspekb
-
Kinder in den wohrF/Baugebieten und eine verffigliche Gesamtbelastung
weise und ist daher schlicht ungeeignet
insb. die Sicherheit der
-
n'lcht einmal ansäE-
Sehr geehrter Hen Keppeler, ich bln sicher, dass Sie als Vertreter der Pulheimer Bürger sich sbrk
machen für angemessene, nachhaltige Lösungen in Pulheim und bitte Sie daher, dafür Sotge zu
tragen, dass die Planung nochmals grundlegend angepasst wird unter besonderer Ber0cksi:htigung der Struktur der Wohngebiete sehr viele Kinder wohnen hier und müssen dabei auch
Spielplatz, KiTa und das Pulheimer Zentrum sicher eneichen können,
on" erhalten, da nur so
Die Gebiete 71f76 sollten dementsprechend jeweils eine
"Sackgassensituat
die notwendige Sicherheit für die Anwohner geüährleistet werden kann und die Sonnenallee ansonsten faKisch nicht nur als .Wohnsammelsfaße', sondern als Shaße für den gesamten Durchgangsverkehr eticher weiterer Gebiete genukt worde, was l0r die Anwohner aus den o.9. Gründen
schlicht unzumutbar ist und auch die Belastung in Pulheim (Steinst'aße etc.) durDh den zunehmenden Durchgangsverkehr ohne Not weiter erhöhen würde.
Um ror Pulheim eine echte Entlastung vom Vertehrsaufkommen zu erzeugen, sollte ein Anschluss
der Geyener und ggf. der Bergheimer Straße an die 859 unbedingt angest ebt und dessen Realisierung zügig herbeigeführt nerden. Damit könnte auch das Verkehrsauflommen in Pulheim deutlich gesenkt werden, was sidrer im lnteresse aller Pulheimer Bürger sein dürfte-
-
-
F0r RücKragen stehe i:h lhnen geme zur Verfügung.
Über eine Rückmeldung, welche Schritte Sie in dieser wi$tjgen Angelegenheit untemehmen werden, wäre ich sehr dankbar.
M,it-f6üIdl ichen
5t5
G
rüßen
ßfAus
0 9.
Juti
2Bt2
Stellungnahme zur Niederschrift
Es erscheint
. wohnhafl
und erklärt folgendes:
Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
Zum Entwurf des o. g. Bebauungsplans nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Umweltbericht Seite 14
Am Nordwestende des Grundstücks Geyener Berg 45 , stehen fünf ca. 10 m hohe Linden, die meines
Enchtens erhalten werden müssen (angrenzend an Nelkenweg).
2.
Die direfte Nachbarschaft der neuen Erschließungsanlage (Verlängerung Nelkenweg) zum vofiandenen
KinderspielplaE wird kritisch gesehen.
3.
Das Gelände des geplanten Supermarktes steht häufig unter Wasser. Die Bemessung der Kanalisation in
ausreichender Große ist zu beachten.
Pulheim, den 09.d}.2012
Aufgenommen durch: Frau Hatting, Planungsamt
ß6 ,Aw
25.06.2072
w61o
2 7. Juni 2Bl?
egangen
{---<i;a
TADT PULHEIM
r,:".1
27. )uut2012
POSTSTELLE
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Alte Kölner StraBe 26
50259 Pulheim
Bebauungsplan 76
EntwurfgemäßBeschlussdesUmwelt-UndPlanungsausschussesvom22.05.2o|2
Sehr geehrte Damen und Herren,
alsFamilie,diebereitsseit33JahreninPulheimlebt,schäEenwirdasgute
an die stadt
Nahversorgungsangebot, die Infrastruktur und natürlich die gute Anbindung
Köln.
geplant haben,
Da wir derzeit noch zur Miete wohnen, aber den Erwerb von Eigentum
waren wir umso erfreuter, als bekannt wurde, dass im Bereich Nelkenweg/Sonnenallee
ein weiteres Neubaugebiet ausgewiesen wird. Die Möglichkeit, hier auch frei stehende,
da
individuell gestaltete Wohngebäude errichten zu können, kommt uns sehr entgegen,
wir beabsichtigen, ein Mehrgenerationen- bzw. zweiparteienhaus zu bauen. Erfreulich ist
auch, dass ftir sämtliche Grundstücke eine südwest- oder südostausrichtung vorgesehen
ist, wie auch im Artikel des Kölner stadt-Anzeigers aus dem Herbst 2011 herausgestellt
wurde.
Für das von uns geplante zweiparteienhaus kommen nach unserer Auffassung
insbesondere die größeren GrundstÜcke mit Südwest-Ausrichtung, d. h' mit der längeren
Gru ndstücksseite
zur Straße, infrage.
ImerstenEntwurfderStadwerwaltungausdemHerbst20llwarenhier
also zur
Grundstücksg rößen von ca. 450 bis 500 m2 vorgesehen, deren längere Seite,
Straße,ca.25Meter|angwäre.Logischwäreesdemnach,dasHausindenNordosten
gesamte
mit zugang und/oder Einfahrt sowie Garage auf dieser seite zu legen, damit der
Bereich im Südwesten wie auch im Südosten zur Straße hin als Garten genutzt werden
könnte.
Umso erstaunter waren wir, als jetzt der angepasste bzw. konkretisierte Bebauungsplan
veröffentlicht wurde, nach dem zwingend ein vorgarten von drei (!) Metern Tiefe auf der
straßenseite anzulegen wäre und dieser auch nur begrenzt durch einen ein Meter hohen
zaunbzw.l,2oMeterhoheBepflanzungvonderStraßebzw.demGehwegabzugrenzen
wäre.
seite 1 von 3
wennessichumeinenVorgartenhandelt,dernurunzureichendvomöffentlich
als Teil
zugänglichen Straßenbereich abgegrenzt werden kann, so ist eine Verwendung
einesprivatenGartensausunsererSichtpraktischnichtmöglich'Entwederwirdder
gesamte Garten zur Straße hin nur mit maximal ca. einem Meter Einfriedung abgegrenzt'
Nutzung
dann kann man aber nicht von einem abgeschlossenen Garten zur ungestörten
Sprechen'odermanmüsstehinterdendreiMeternVorgarteneineweitereAbgrenzung
aber
setzen, die dann 1,80 und mehr betragen dürfte' Diese Abgrenzung läge dann
unmittelbar an der Bebauungsg renzer also z. B. praktisch vor möglichen Fenstern'
wenndieGrundstÜcksgrößeca.450m2beträgtundftirdieBebauungsamtZufahrten
und
und Garage(n) davon ca. 200 m2 beansprucht würden, blieben als Fläche ftir Garten
Vorgartennurnochca.2S0m2übrig.VondiesenmüsstennachBebauungsplanbeieiner
75 m2
Grundstücksbreite zur straße von ca. 25 Metern also 25-mal drei Meter, somit
(abzüglich Anteil für Zufahrt) nur für einen Vorgarten vorgesehen werden:
(
Der eigentlich angedachte Gartenanteil mit südwest-Ausrichtung würde also, wäre er
grundsätzlich noch ca. 200m2 groB, durch den vorgartenanteil um mindestens ein viertel
verkleinert.
Diesen Nachteil haben die GrundstÜcke mit Südost-Ausrichtung nicht, denn bei ihnen ist
die straßenseite die kürzere Grundstücksseite, zudem liegt es nahe, dass von hier auch
Zufahrt bzw. Zugang erfolgen.
Da die Grundstückspreise in Pulheim aufgrund der Attraktivität der stadt vergleichsweise
stellt sich die Frage, ob aus allgemein gewünschten bzw' politisch
hoch liegen,
vorgegebenen gestalterischen Gründen von den Käufern der betroffenen Grundstücke
verlangt werden kann, dass 5O bis 75 m2 erworben werden, ohne dass sie einer
sinnvollen Nutzung dienen'
Nebenbei sei bemerkt, dass auch die übrigen Festlegungen im Bebauungsplan eine
vorteilhafte Nutzung der Grundstücke nicht gerade erleichtern, z. B. Bebauungsgrenzen
bei der Platzierung von Garagen.
Seite 2 von 3
Unsere aufgrund des ursprünglichen Entwurfs skizzierte Vorstellung sah wie folgt aus:
Wir würden uns freuen, wenn es bis zum möglichen Erwerb noch zu Anderungen der
Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan 76 kommen würde.
Mit freundlichen Griißen
Seite 3 von 3
Zirkler, llona
tlAus
cesendet: Montag, 11. Juni 2012 20:56
Zirkler, llona
Betreff:
Seite
/'t. ۧ
'e
.E-.d.3.
i
von
r,,"-,
Va-f
1 2. JUNI 2012
BP 76
Sehr geehrter Herr KePPeler,
lnfo zum stand der
he.zlichen Dank ftir unser Gespräch bei der Baöara-schule und lhre telefonische
Entscheidungen.
Unterlage ich mich bezog.
w" üuiproi"n"n, "rollte ich lhnen noch mal den Hinweis geben, auf welcheBürger
wurden keine
der
Seiten
2:
auf
Seite
in J"i üärf"g. ßltZOtz vom 4.5.12 heißt es
"Von
"
vorgetragen
Teilbereichsänderung
Anregungen-zur vorgesehenen
Diese Aussage ist offensichtlich nicht korreK.
zu sprechen:
lch darf sie nochmals bitten, unsere Anliegen auzunehmen und ftir uns, lhre Bürger,
größeren
einzigen
q'"'Tb::Fl1
den
DL vorgesehene-SiraßenftihrungfzerstÖrt
il9-"J zur
-..
erhebllch
Umgebüng. Eine Anderung mag zwar technisch aufi^'ändiger sein' trägt aber
Lebensqualität bei!
Die Einielhandelsfläche - auch bei kleinerer Dlmensionierung - geFährdet die Belegungssituation
in ca 500 m
im 2entrum. Es stehen bereits ausreichende EinkaufsmÖglichkeiten sowohl
(Aldi
etc
zentrum
im
(Rewe)
auch
)zurVerfogung'
als
Entf-rnung in Geyen
zu erhaltenl
Mehrere [unOert Xinileitoiäern, die Sonnenallee maximal möglich verkehrsruhig
"
--
-
Mit freundlichen Grüßen
12.06.2012
1
S8
ADIPi;;,T
,A,rS
EAA 61
Juti 20t2
ein gegangen
0
9.
09. tuLt ?a12
PCll.-err:r rE
Stadt Pulheim - Planungsamt
Herrn Ralf Ritter / Frau Annette Hoss
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
[vorab per Mail, Kopie an Bürgermeister Keppeler, Kopie an Umweltamt, Kopie an
Koordinierungsstelle Umweltschutz, Kopie an Tiefbauamtl
Pulheim, 07.07.2012
Beteiligung der öffentlichkeit bzgl. Bebauungsplan BP 76
Beschlussvorlagen 14912012 &,,|.57 12012
Unser Schreiben vom 30.01.2012 (vgl. Anlage)
Sehr geehrter Herr Ritter, sehr geehrte Frau Hoss, sehr geehrte Mitarbeiter des
Planungsamtes der Stadt Pulheim,
zunächst einmal vielen Dank für unser Gespräch am 28.06.2012.
Da die in unserem schreiben vom 30.01 .2012 mitgeteilten Einwände gegen den
Bebauungsplan BP 76 und die Errichtung eines Lebensmittelmarktes sowie unsere
Vorschläge'im Hinblick auf die geplante Bebauung immer noch GÜltigkeit haben, möchten
wir alle därin enthaltenen Punkte weiterhin geltend machen und bitten daher um
Berücksichtigung, der in unserem Schreiben vom 30.01.2012 enthaltenen Punkte' Eine
Kopie des Schreibens erhalten Sie als Anlage.
Folgende Punkte möchten wir dabei besonders hervorheben:
Verlängerung der Sonnenallee:
zum schutz der Kinder und zur Beibehaltung der wohnqualität sind geeignete
Maßnahmen zu ergreifen, damit die Sonnenallee nicht als Durchgangsstraße genutzt wird:
Tempo 30 auf der Sonnenallee sowie bauliche Maßnahmen zur
" Maximal
Geschwindigkeitsred uktion §erengungen, Bäume u.ä.)
o Anliegerstraße ab/bis Lebensmiftelmarkt (d.h. sonnenallee im Bereich zwischen
o
o
"
o
Bergheimer Str. und Lebensmittelmarkt), möglichst mit Enichtung einer
Sackgassensituation
Sperrung der Sonnenallee für Ll(A/-Verkehr
Beibehaltung,Rechts-vor-Links"-Regelung
,,Pförtne/-situation bei Lebensmittelmarkt und zur Bergheimer straße hin, damit
deutlich wird, dass es sich um eine Wohnstraße handelt
Gesicherte Fußgängerüberwege und Radwege
Auch bei einer formalen Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 ohne weitere
bauliche Maßnahmen, würde die dezeitige Anlage der Sonnenallee, insbesondere den
Durchgangsverkehr dazu verleiten, deutlich schneller zu fahren (,,Rennstrecke")' Daher
slnd zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbeschränkung dringend
notwendig.
Ohne entsprechende Einschränkungen des Verkehrs (Anliegerstraße /
Sackgassensituation / Sperrung für Ll(A/) gehen wir von einem erheblichem
Durchgangsverkehr auf der Sonnenallee aus Richtung Manstedten / Fliesteden / Büsdorf
aus, welcher in dem vorliegenden Lärmschutzgutachten noch nicht ausreichend
berücksichtigt wurde. Die Frage danach, unter welcher Annahme bzgl. des
Verkehrsaufkommens das Lärmschutzgutachten erstellt wurde, konnte seitens der Stadt
Pulheim nicht beantwortet werden. Unsere Anfrage hiezu beim Gutachter blieb bislang
unbeantwortet. Erklärtes Ziel des Landes NRW in Zusammenhang mit der
entsprechenden Richtlinie der EU ist es Lärmschutz zu gewähren. Dabei wird explizit
darauf verwiesen, dass ruhige Gebiete zu erhalten sind. Der geplante Ausbau der
Sonnenallee ist unseres Erachtens nach mit diesem Ziel nicht vereinbar.
Fehlende Spielflächen im BP76
lm BP 76 sind keine Grün- und Spielflächen vorgesehen. Da der vorhandene Spielplatz im
BP 71 sehr klein ist und ein Bolzplatz für größere Kinder fehlt, möchten wir nachdrücklich
darum bitten, dass in den BP76 Spielflächen und ein Bolzplatz aufgenommen werden.
Dies würde im übrigen die Attraktivität des geplanten Baugebiets deutlich steigern.
Zerstörung von vorhandenem schükenswerten Naturraum
Bei Durchführung des BP 76 gemäß aktuellem Planungsstand, wird Naturraum
(insbesondere wertvoller Baumbestand) zerstört, der sogar von der geschützten
Zwergfledermaus als Lebensraum genutä wird. Der Bereich in Verlängerung der
bestehenden Sonnenallee stellt für das gesamte Wohngebiet die einzige natürliche ,,Oase'
dar, was insbesondere im Hochsommer deutlich wird, wenn die vorhandenen Bäume als
Schattenspender dienen, aber aber auch in den anderen Jahreszeiten. Wir plädieren
daher für den Erhalt dieser Fläche. Des weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass ein
Ausgleich hierzu im Baugebiet selbst bzw direkt angrenzend an das Baugebiet bisher
nicht vorgesehen ist.
Wir werden das weitere Verfahren interessiert verfolgen und bitten um Berücksichtigung
unserer Vorschläge bzw. Einwände. Bei RücKragen stehen wir lhnen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Unser Schreiben vom 30.01.2012
2
Stadt Pulheim
Planungsamt / Herr Ritter
ralf.ritter@pulheim.de
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Pulheim, 30. Jaruar 2012
Betreff: Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim und Fortfthrung der Sonnenallee
sehr geehrter Herr Ritter, sehr geehrte Mitarbeiter des Planungsamtes der stadt Pulheim,
wir möchten Ihnen mit diesem Schreiben unsere EinwZinde gegen die oben genannten Pl2ine sowie
unsere Vorschläge im Hinblick auf die geplante Bebauung mitteilen.
1.
Ausbau der Sonnenallee als Durchgangsstraße - Gefährdung der Kinder
Das Wohngebiet des BP71 ist ein vor kurzem fertiggestelltes Wobngebiet, in dem
überwiegend Familien mit kleinen Kindem wohnen. Kinder die südwestlich der Sonnenallee
wohnen mtissen diese auf ilrem Weg zur Ki-ndertagesst2itte sowie zur Schule überqueren und
ein Teil ihres täglichen Weges führt entlang der Sonnenallee. Umgekehrt mässen Kinder, die
nordöstlich der Sonnenallee wohnerL diese überqueren um anm Spielplatz
(Maiglöckchenweg) zu kommen. Außerdem ist die Sonnenallee regelmäßig zum Besuchen
von Freunden auf der jeweiligen anderen Seite der Straße zu überqueren. Zw Zeitbefahrert
im wesentlichen Anwohner und Gäste die 566nsnallee, wobei diese die bestehende
Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h akzeptieren, da ihnen bekannt ist, dass viele
Kinder in diesem Gebiet wohnen.
Der Ausbau der Sonnenallee als Durchgangsstraße würde die Verkehrsstruktur dramatisch
verändem. Die hierdurch sehr stark erhöhte Arzahl der durchfahrenden Fatrrzeuge und die
Tatsache, dass es sich hierbei vorwiegend nicht um Anwohnerverkehr handeln würde, stellt
eine große Gefiihrdurg für die zahlreichen Kinder, die diese Straße regelmäßig überqueren
müssin, dar. Es ist davon auszugehen, dass viele durchfahrende Fahrzeuge, die keine
Anwohner sind, sich nicht an ein Tempolimit halten.
2.
Ausbau der Sonnenallee als Durchgangsstraße - Lärmbelästigung
Da die Sonnenallee ais Verbindungsstraße zwischen Geyener Straße und Bergheimer Straße
voraussichtlich von dem gesamten verkehr aus Richtung M2nstedtenJBergheim von und
nach Pulheim genutzt werden würde, ist mit einem erheblichen Verkehrsauflcommen zu
rechnen. Bisher fließt der Verkehr von Manstedten/Bergheim im Richtung Pulheim teilweise
über Geyen und teilweise über die Bergheimer Str./Bahnhof. Das Verkehrsaufkommen wird
durch die Neubaugebiete in den umliegenden Orten (2.B. Fliesteden) noch erhöht. Dabei ist
auch von einer starken Nutzung der Sonnenallee durch Lieferverkebr nach Pulheim (LKWs)
auszugehen. Des weiteren Entnehmen wir den Plänen, dass Busverkehr durch die
Sonnenallee geplant ist. Durch dieses hohe Verkehrsaulkommen sowie den LKW- und
Busverkehr ist mit einer großen Lärmbelästigung zu rechnen, die unsere Lebens- und
Wohnqualit2it erheblich verrnindert. Eine derartige Entwicklung @lanung) war zum
Zeipunl:t unseres Grundstückskaufs nicht ersichtlich und nicht in den Plänen verzeichnet.
3.
Ausbau der Sonnenallee als Durchgangsstraße - Tempo 50 auf der Sonnenallee
Zur Z,eit ist die Sonnenallee eine Zugangssfiaße zum BP 7l und als Tempo-30-Zone
ausgeschildert. Aufgrund des vorwiegenden Anwohnerverkehrs wird diese
Maximalgeschwindigkeit in der Regel eingehalten. Eine Erhöhung der
Maximalgeschwindigkeit auf 50 km,tr insbesondere zusammen mit einer Umwidmung der
Sonnenallee zur Durchgangsstraße stellt einen dramatischen Eingriff in die bestehende
Wohnstruknr dar. Zudem entsteht hierdurch eine erhöhte Lärmbel?istigung und eine sehr
starke Geführdung der Kinder, die in diesem Wohngebiet wohnen. Wir möchten dabei auch
darauf hinweisen, dass die derzeit vorhandenen Verbindungen aus Richtung Manstedten
nach Pulheim über Geyen bzw. über die Bergheimer Str./Bahnhof jeweils eine
Verkehrsberuhigung bzw. Tempo 30 ausweisen.
4.
Ausbau der Sonnenallee als Durchgangsstraße - Zerschneidung des Wohngebiets
Der geplante Ausbau der Sorurenallee als Durchgangsstraße stellt eine Zerschneidung des
Wohngebietes dar und eine Abkopplung der Häuser südwestlich der Sonnenallee von der
Stadt Pulheim. Dies ist aus unserer Sicht stlidtebaulich nicht vertretbar.
5.
Ausbau der Sonnenallee als Durchgangsstraße - Minderung des Wohnwertes
Durch den Bau einer Durchgangsstraße durch rmser Wohngebiet und den daraus
beschriebenen Konsequenzen würde der Wert der Grundstticke und Häuser in dem
Wohngebiet drastisch sinken. Die Grundstücke wurden zu einem sehr hohen Preis unter
Vorgabe eines ruhigen Wohngebiets am Stadtmnd an die Eigentümer verkauft. Bei einer
Realisierung der geplanten Durchgangsstraße wäre der entstehende Wertverlust von der
Stadt Pulheim an die Eigentümer auszugleichen.
Aufgrund der oben aufgelührten Punkte erheben wir unseren Einspruch gegen die
genannten Pläne. Aus oben genannten Gründen plädieren wir dafür, dass die Sonnenallee
weiterhin eine H6chstgeschwindigkeit von 30 km/h hat und als reine Anliegerstraße Iür die
Anwohner des BP 7l dient bzw. dass kein StraBendurchgang zur Geyener Straße
geschaffen wird @eibehaltung der vorhandenen Sperrung in Höhe Nelkenweg).
Keinesfalls sollte LKW-Verkehr auf der Sonnenallee durch das Wohngebiet geführt
werden. Die Einhaltung des Tempolimitis auf 30 km/h_ ist auf jeden Falls zu gewährleisten,
beispielsweise durch mindestens drei fest installierte [Jberwachungsanlagen
(rStarrenkästena).
5.
Geplante Wohnbebauung - Grün- und Spielllächen sowie Ausgleichsflächen mit
schattenspendenden Bäumen
Auf den Plänen nach BP76 werden viele neue Baugrundstücke ausgewiesen, allerdings
keine Grtin- bzw. Freiflächen. Der Spielplatz ist für die Anzahl der Kinder, die im BP 7l
wobnen, bereits zu klein dimensioniert und es fehlt eine Spielfläche für größere Kinder
@olzplatz). Außerdem fehlen GrünJlächen mit Bäumen, die im Sommer ftir Schatten
sorgen. Der einzige schattenspendende Baumbestand befindet sich zur Zeit in Verl2ingerung
der Sonnenallee. Es ist aus unserer Sicht aus ökologischen Grilnden nicht vertretbar, diesen
Baumbestand abzuholzen ohne entsprechende Ausgleichsflächen irurerhalb des Wohngebiets
zu schaffen, die kurzfristig zur Verftigung stehen.
6.
Geplante Wohnbebauung - Vergrößerung der Außenfläche der KiTa Pusteblume
Das Außengelände der KiTa Pusteblume ist im Vergleich zu anderen Pulheimer
Kindertagesstätten sehr klein. Auf den Plänen des BPTI war eine Erweiterung der KiTa
vorgesehen. Diese wurde bis heute nicht realisiert. Es sollte daher im Zuge der neuen
Bebauung zumindest eine Erweiterung der Außengeländes der KiTa Pusteblume umgesetzt
werden.
In der geplanten Bebauung sind ausgleichende Grünflächen mit Bäumen sowie
Spielllächen und ein BolzplaE vorzusehen. Das Außengeländer der KiTa Pusteblume ist zu
erveitern.
7.
Erschließung des Supermarktes/Discounters über die Sonnnenallee
Die Zufahrt zu einem Supermarkt/Discounter mit weitem Einzugsgebiet sollte aus Rücksicht
auf die Anwohner nicht durch ein eng bebautes Wohngebiet führen.
Eine Zufahrt zum Supermarkt/Discounter über die Geyener Straße sollte in der Planung
vorgesehen werden. Eine Zufahrt über die Sonnenallee lehnen wir ab.
Wir hofien mit den obigen Vorschlägen einen konstrultiven Beitrag zum geplanten Vorhaben leisten
zu können und unsere Einwände gegen die genannten Pläne verdeutlicht zu haben. Wir werden den
weiteren Fortgang engagiert begleiten und stehen frir Fragen geme zur Verftigung.
Wir empfinden es nicht als anständig, dass nachdem die Grundstäcke des BP 7l mit hohen
Grundstückspreisen vorwiegend an junge Familien mit kleinen Kindern verkauft wurden, nun im
Nachhinein die besondere Wohnqualität der ruhigen Stadtrandbebauung zu zerstören und eine
Gefährdung der anwobnenden Kinder seitens der Stadt in Kauf zu nehmen. Es ist für uns auch nicht
nachvollziehbar, dass Durchgangsverkehr inkl. LKWs durch ein reines Wohngebiet gefübrt werden
soll. Viehnehr wäire eine Umgehung außerhalb des Wohngebiets notwendig, beispielsweise durch
eine doppelte Anbindung an die bestehende Umgehungssfaße @ergheimer Str. und Geyener Str.)
oder durch den Bau einer Verbindungsstraße zwischen Bergheimer Str rmd Geyener Straße
zwischen den Orten Pulheim und Geyen/Manstedten.
Erklärtes Ziel des Landes NRW in Zusammenhang mit der entsprechenden Richtlinie der EU ist es
im übrigen Lärmschutz zu gewäihren. Dabei wird explizit darauf verwieseq dass ruhige Gebiete zu
erhalten sind. Der geplante Ausbau der Sonnenallee ist mit diesem Ziel nicht vereinbar.
Mit frewrdlichen Grüßen
Per E-MaiI an:
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8lL 610
0 9.
Juti
2012
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-- ,,1(
Stadt Pulheim
Planungsamt / Herr Ritter
Bürgermeister Frank KePpeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Betreff: Beteiligung der Öffentlichkeit bzgl. Bebauungsplan BP 76
Beschlussvorlage n 14912012 & 15712012
Unser Schreiben vom 29-01 .2012
Sehr geehrter Herr Keppeler, Herr Ritter,
aus und
der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes Nr.76 liegt bis zum 9. Juli Öffentlich
die Anwohner haben die Möglichkeit, sich bei der Planung einzubringen. Für diese MÖglichkeit
die uns
möchten wir uns bedanken und haben in diesem Schreiben Punkte zusammengefasst,
bei der Planung wichtig sind.
GÜltigDie Bedenken und Anregungen unseres ersten Schreibens vom 29.01.12 behalten lhre
keit und wir mÖchten sie bitten, diese auch weiterhin bei der Planung zu beachten'
lm folgenden möchten wir die uns wichtigen Punkte kurz zusammenfassen:
- Zu: Ausführung der Sonnenallee als Durchgangsstraße
-
Aus Sicherheitsgründen und zur Lärmreduktion:
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf max' 30 km/h bestehenden Wohngebietes
- Sonnenallee als Anliegerstraße im Bereich des verhindern
- Bauliche Maßnahmen die den Durchgangsverkehr
-
-eingeschränkteAnliefer-undBelriebszeitendesgeplantenSupermarktes
Umwelt- und Naturschutz:
-
Erhattung des Baumbestandes. Es besteht keine Ausgleichsfläche im direkten
Umfeld des BP76l71
Zu: Baugebiet BP75
- Berücksichtigung der Kinderinteressen, Sicherheit der Kinder:
- weitere Spielfläche (BohPlatz).
-
SpielPlatzerweiterung
Erweiterung des Außenbereichs der KiTa Pusteblume
Des weiteren halten wir die Schaffung einer Sackgassensituation in der Sonnenallee, so wie sie
dezeit öffentlich diskutiert wird, für eine sinnvolle Herangehensweise an die Sicherheits- und
Lärmproblematik.
Mit freundlichen Grüßen,
Stadl Pulheim
Planungsamt / Herr Ritter
ralf.ritter@pulheim.de
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
29.01.',12
Betreff: Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim und Fortführung der Sonnenallee
Sehr geehrter Herr Ritter,
zunächst möchte ich mich für das ausfÜhrliche Gespräch am 19.01 .2012 mit lhnen bedanken.
Wir haben uns in der Familie eingehend beraten und mÖchten lhnen nun kuz unsere Bedenken
und Vorschläge zu den vorgestellten Plänen mitteilen
Ausbau der Sonnenallee als Durchgangsstraße
Das Wohngebiet des BP71 ist ein vor kurzem fertiggestelltes wohngebiet, in dem überwiegend
Familien mit kleinen Kindern gebaut haben. ln der Praxis bedeutet das, daß die Sonnenallee
auch von unbeaufsichtigten Kindern zum spielen, aber auch als weg zu ihren Freunden in der
Nachbarschaft, zur Kindertagesstätte und zur Grundschule genutzt wird. Die Befahrer der Sonnenallee sind dezeit hauptsächlich Anwohner oder deren Gäste, die die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 krnih befürworten und akzeptieren.
DerAusbau der Sonnenallee als Durchgangsslraße würde die Verkehrsstruktur dramatisch verändern. Die hierdurch sehr stark erhöhte Anzahl der durchfahrenden Fahzeuge und die Tatsache, daß es sich hierbei vorwiegend nicht um Anwohnerverkehr handelt erhÖht die Gefährdung
unserer Kinder signifikant. Auch die zu erwartende slärkere Lärmbelästigung verringert unsere
Lebens- und wohnqualität erheblich. Eine derartige Entwicklung (Planung) war zum zeitpunkl
unseres Grundstückskaufs nicht ersichtlich und nicht in den Plänen vezeichnet'
1 .
unsere Kinder, die zv zet alleine ihre Freunde im Kerbetweg besuchen kÖnnen, wären einer
und unsere Tochter
deuflich erhöhten Gefahr ausgesetzt. Für unseren sohn
und zu
zur
Kindertagesstätte
würde die UmnuEung der Sonnenallee den Weg
ihren Spielgefährten zerschneiden.
Es liegt auf der Hand, daß die Sonnenallee als Verbindungsstraße zwischen Geyener- und Bergheimer Straße für den gesamten Verkehr aus Richtung Manstedten eine Abkürzung darstellt.
Dies sollte durch planerische und bauliche Maßnahmen verhindert werden.
2. Tempo 50 auf der Sonnenallee
Zur Zeit ist die Sonnenallee eine Zugangsstraße zum Wohngebiet des BP71 und als Tempo 30
gute Einhallung dieser Maxizone ausgeschildert. Das sozialgefüge im Baugebiet bewirkt eine
malgeschwindigkeit.
mit einer UmEinJErnonung der Maximalgeschwindigkeit auf 50 km/h insbesondere zusammen
Eingriff in die
widmung der ionnenallee zur Verbindungsstraße würde einen dramatischen
Struktur unseres Wohngebietes bedeuten.
Wir wünschen uns die Sonnenallee als Anliegerstraße mit einer Höchstgeschwindigkeit
auf der
von 30 km/h, wie sie derzeit ja auch realisiert ist Keinesfalls sollte LKW-Verkehr
Sonnenallee durch das Wohngebiet gefilhrt werden'
3. Geplante Bebauung
ist keine Grünfläche bzw' FreifläEs wurden viele neue Baugrundstücke ausgewiesen, allerdings
chegePlant.DerSpielplatzistfürdieAnzahlderKinderdiebereitsjezthierwohnenzukleindimeniioniert und es fehll eine Spielfläche für grÖßere Kinder (BolzplaE)'
Wir wünschen uns eine weitere Spielfläche bzw' Bolzplatz'
4. Vergrößerung des Außengeländes der Kita Pusteblume
Kindergärten
oas nußengetande der Kita Pusteblume ist im vergleich zu anderen Pulheimer
vergrösehr klein und es wäre schön wenn im Zuge der neuen Bauplanung das Außengelände
ßert werden könnte.
5. Erschließung des SuDermarktes über die Sonnenallee
nicht
Die Zufahrt zu einem Discounter/Supermarkt mit weitem Einzugsgebiet sollte fairenrveise
durch ein eng bebautes Wohngebiet geführl werden'
Darüber hinaus würden wir uns eher einen Vollsortimenter anstelle eines Discounters wainschen'
der Planung
Eine zufahrt zum Discounter/supermarkt {iber die Geyener straße sollte in
berücksichtigt werden.
wir hoffen mit den obigen Vorschlägen einen konslruktiven Beitrag zum geplanten vorhaben
begleiten.
leislen zu können. Selbstverständlich werden wir den weiteren Fortgang engagiert
wir empfänden es nicht als anständig, daß nachdem die Grundstücke des BP71 vorwiegend an
junge Fämilien mit kleinen Kindem verkauft wurden, nun im Nachhinein die besondere Wohneiner cefährdung derAnlieger- und
iua-lität der ruhigen Stadtrandbebauung unter lnkaufnahme
Kindergartenkinder durch eine derartige Baumaßnahme zerstört würde'
Mit freundlichen Grüßen,
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mobi ien-G utacrrter S
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1 g, JUNI 2012
POSTSTELLE
Stadt Pulheim
Planungsamt
Alte Kölner Str' 26
'34
50259 Pulheim
erngFgangen
61
lfiuni
2012
Jäß f''.".t
18.06.2012
BebaungsPlan 76 - Eingabe
Sehr geehrte Damen und Henen'
Bebaungsplanes 76 (Pulheim) erwerben
da wir gerne ein GrundstÜck im Bereich des
einer
und
lnteresse an einem lärmarmen Wohnumfeld
möchten, haben wir selbstverständlich
friedlichen Nachbarschaft'
in
häufig noch nicht erkannte Bedrohung
bisher
massive'
eine
auf
Sie
ich
Daher mÖchte
machen: Luftwärmepumpen'
neuen Wohngebieten aufmerksam
häufiger zum
kommen sie im Neubaubereich immer
sind'
gÜnstig
recht
mittlerweile
sie
Da
der
Vorfeld i' d' R unterschätzt' Nicht alleine
Einsatz. Die Lärmbelästigung wird im
an
sondern die Dauer (24 Std pro Tag' auch
Schallpegel (bis zu 63 dB) ist das Problem'
Sonn-undFeiertagen),diehäufig,nachbarschaftsfeindliche,Aufstellung,undvorAllemder
Anteildesnichthörlcaren,niederfrequentenSchalls'NiederfrequenterSchallist
die heute eingebauten Baumaterialien kaum
gesundheitsgefährdend und wird durch
abgehalten.
Es ergeben sich also erhebliche
Beeinträchtigungen
für die
Gesundheit und
Nachbarschaft sstreitigkeiten sind vorprogrammiert'
nicht
aus mehreren Gründen für Luftwärmepumpen
Nach Expertenmeinung ist die TA-Lärm
die anwendbare Vorschrift'
oder
Verbot von Luftwärmepumpen in Wohngebieten
Daher bitte ich Sie' über ein generelles
zumindest in Neubaugebieten nachzudenken'
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q..t.r,l..-..B."
Nordü.i^_W€5tt.l.n
ifngI.d d.t Kaim.r
,....-....-..-\
> Sachverständiger für die Beu/e.tung von
uebauten und inueuauten Grundst0cken OÜV)
I hr mmobilien-Gutachter
I
> Gebäudeenergieberater
(HWO
Als Energieberater kann ich lhnen versichem' dass es auch aus ökologischer
und
wirtschaftlicherSichtfürdenEigentümerbessereLösungenzurBeheizungeinesGebäudes
gibt.
Weitere, wenn auch nicht unabhängige, lnformationen finden Sie unter:
http://www. laermJuffwaermepumpen.de/
Mit freundliche, Grüßen
,.' ln9.nidrbm6.._B.u
Nordrhein-westfalen
Mitgli.d
d.. l(.ün.r
ffi\
,/ .€a
z.
t lA Aus
E
Anschrift
-
9. JUL| 2012
Stadt Pulheim
Bürgermeister Frank KePPeler
Alte Kölner Straße 26
50259 Pilheim
[ri"n ni"o, auch E-Mail weitergeleitet an Sie durch Hm' Lassen am 05'07'12)
.
.
.
(-)
Beteiligung der Öffentlichkeit bzgl. Bebauungsplan BP 76
Beschlussvorlagen 11912012 & 15712012
Schreiben der lnitiative Sonnenalle vom 01'07 '2012
Sehr geehrter Hen KePPeler,
sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass wir die Anregungen der lnitiative sonnenallee
sowie der lnitiative Nachbarschaft Geyener Berg voll und ganz untersttiEen!
Entwurf
Der Rat der Stadt Pulheim hat am 22.Mai 2012 einen überarbeiteten städtebaulichen
öffentlich
zum
o9-o7.2012
bis
des Bebauungsplans Nr. 76 vorgestellt. Dieser wird aKuell
ärig-"l"gt ,ni die Anwohner haben die Möglichkeit, sich bei der Planung einzubringen. An
Jer 2ukünnsgestaltung Pulheims beteilgen wir uns geme und stellen nachfolgende
GesichtspunKe hinsichtlich der vorliegenden Planung zusammen'
möchten Sie daher bitten, unsere bereits an den Umwelt- und Planungsauasschuss
i"nrmri"n herangetragenen Einwände und Anregungen bei den weiteren Planungen in
Betracht zu ziehen.
VVir
unser Schreiben vom o2.o7 .2012 an Herm Juergen Lassen, Mitglied des umwelt- und
Planungsausschusses der Stadt Pulheim :
direker Anwohner des geplanten Baugebietes BP76 - wende ich mich an sie in
lhrer Funftion als Mitgtied des lJmweft- und Planungsausschusses der stadt
Als
Pulheim.
W?eSieussenwirdunvermindeianderPlanungdesNeubaugebiefes,sowb
an der Anbindung der Sonnenallee an die Geyener Str' festgehalten'
lndemursprüngtichenVeiahrenwurdeeinUmweltgutachtenzuRate-gezogenin
dem die näde ion einem kleinen Gebiet mit witdem Bewuchs von Sträuchem und
BüschendieRede,st.DasvothandenseinvonsehraltenBäumenmitKronendurchmesser >2Om wurde (bewußt?) in diesem Gutachten verschwiegen'
Die Stadt Pulheim hat sich, wie Sie sicher auch wissen, auf die Fahne geschieben
vorhandenen Baumbe§and zu schützen.
Nun frage ich Sie vor diesem Hintergrund wie es dann möglich ist, daß eben
diese Stadt Bäume mit Kronendurchrnesser > 20m einfach so abroden lassen
will?
lch möchte als Bürger gegen diesen aus meiner Sicht Skandalösen Vorgang
Einspruch erheben.
Bitte leiten Sle diese, Einspruch an den Umwelt- und Planungsausschuß
weiter.
Da ich weiß, daß Sie auch als ArchiteW tätig sind würde ich an dieser
Stelle geme 2 Dinge anregen :
(';-'
1. Es würde einen Aktiven Beitrag zu dem positiven lmage der Stadt
beitragen, wenn diese Bäume in das geplante Baugebiet , z.B. als kleine
Parkanlage - integiert würden.
2. Die Sonnenalte von beiden Serten a/s Sübhshasse (kein Durchgangsve*ehr ->
keine Gefährdung der KITA-Knder) auszuführen und dafür die Beryheimer Str. sowie
die Geyener Str. an die B59N anzubinden.
Dies würde dann tatsächlich zu einer spütbaren Entlastung des gesamten
Wdtnberciches in der Umgebung des Bahnhofs und zu einer deutlichen
Entlastung der Unteiührung/Durchfahft nach Pulheim und der dahinter
I i egenden Kre uz u ng fü h ren.
Gegenstand unseres Einspruchs sind somit anrei Hauptanliegen:
1- Ausführung der Sonnenalle als beidseitige Stichstrasse.
Maßnahme um die Kinder der KITA zu schüzen.
2. Einbeziehen des bestehenden Baumbewuchses als kleine Parkanlage in das neue
Wohngebiet.
t
UmweltschuE. Wir denken eine Abrodung dieser Bäume vor dem Hintergrund der
globalen Probleme ist nicht mehr Zeitgemäss. Wr würden uns auch vorbehalten hier
offensiv an die Medien heranzutreten!
Anlaqe
Aktueller PIan BP76
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Satellitenansicht
Baumbes
(.,
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Vorschlag BP76
!ntegartion Pak
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Vorschlag BP76
Sonnenalle als Stichstrasse
BEBAUT
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76
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Verkehßberuhigun
g um KITA-Kinder
zu schilEen
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