Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
240/2012
Erstellt am:
31.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61 -foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
19.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302
Bereich: Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 20.06.2012, Vorlage Nr. 188/2012, Niederschrift S. 20
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 240/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302 als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 20.06.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 37 Geyen 1302 öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 05.07.2012 bis 29.08.2012 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte
im Amtsblatt vom 27.06.2012. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
28.06.2012 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten.
Seitens der sonstigen Träger öffentlicher Belange ging ein Schreiben vom RWE ein, in dem grundsätzlich keine Bedenken zur Planung erhoben wurden (siehe Anlage). Hingewiesen wurde auf Versorgungsleitungen, die bei weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. Ein Abwägungsbeschluss ist nicht erforderlich, da aus der beigefügten Anlage zu dem
RWE-Schreiben hervorgeht, dass Leitungen nur auf der öffentlichen Fläche und nicht auf dem Änderungsgrundstück
liegen.
Im Hinblick auf eine mögliche Veräußerung des Grundstückes wurde die Stellungnahme an das zuständige Fachamt
geleitet, um Kaufinteressenten über die Lage der Leitungen im öffentlichen Raum informieren zu können.
Es gingen keine weiteren Stellungnahmen zu der Änderung ein, die Verwaltung schlägt den Satzungsbeschluss vor.