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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302 Bereich: Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 20.06.2012, Vorlage Nr. 188/2012, Niederschrift S. 20)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302
Bereich: Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 20.06.2012, Vorlage Nr. 188/2012, Niederschrift S. 20) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302
Bereich: Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 20.06.2012, Vorlage Nr. 188/2012, Niederschrift S. 20)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 240/2012 Erstellt am: 31.08.2012 Aktenzeichen: IV/61 -foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 19.09.2012 Rat X 25.09.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302 Bereich: Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 20.06.2012, Vorlage Nr. 188/2012, Niederschrift S. 20 Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 240/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302 als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen In seiner Sitzung am 20.06.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 Geyen 1302 öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 05.07.2012 bis 29.08.2012 einschließlich. Die Bekanntmachung hierzu erfolgte im Amtsblatt vom 27.06.2012. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2012 um Stellungnahme zum Planentwurf und der Begründung gebeten. Seitens der sonstigen Träger öffentlicher Belange ging ein Schreiben vom RWE ein, in dem grundsätzlich keine Bedenken zur Planung erhoben wurden (siehe Anlage). Hingewiesen wurde auf Versorgungsleitungen, die bei weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. Ein Abwägungsbeschluss ist nicht erforderlich, da aus der beigefügten Anlage zu dem RWE-Schreiben hervorgeht, dass Leitungen nur auf der öffentlichen Fläche und nicht auf dem Änderungsgrundstück liegen. Im Hinblick auf eine mögliche Veräußerung des Grundstückes wurde die Stellungnahme an das zuständige Fachamt geleitet, um Kaufinteressenten über die Lage der Leitungen im öffentlichen Raum informieren zu können. Es gingen keine weiteren Stellungnahmen zu der Änderung ein, die Verwaltung schlägt den Satzungsbeschluss vor.