Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
224/2012
Erstellt am:
09.07.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz/Büro Zimmermann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
19.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Bereich: Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Auslegungsbeschluss
siehe UPA vom 01.02.2012, TOP 4, Niederschrift S. 11 und
UPA vom 27.03.2012, TOP 3, Niederschrift S. 7
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 224/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim
sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 01.02.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim, um mit ihm die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Möbelhauses zu schaffen. Am 27.03.2012 beauftragte er die Verwaltung, mit der Plankonzeption die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 11.04.2012 bis 09.05.2012. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.04.2012 von der Planung unterrichtet. Nachträglich – auf Wunsch des
Rhein-Kreises-Neuss – wurden noch die Gemeinden Jüchen, Meerbusch und Kaarst am 27.04.2012 angeschrieben.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt 21 Stellungnahmen ein. Während in neun
Fällen keine Bedenken gegen die Planung vorgetragen wurden, erhoben zwölf Kommunen bzw. Träger öffentlicher
Belange z.T. erhebliche Bedenken. Diese Schreiben sind mit der Kennzeichnung T 1 fBÖ bis T 13 fBÖ der Beschlussvorlage beigefügt. Zu den Inhalten nimmt die Verwaltung in der folgenden tabellarischen Übersicht detailliert Stellung.
Bürger äußerten sich nicht zur Planung.
Auf der Basis ihrer Stellungnahmen zu den Eingaben schlägt die Verwaltung vor, das Planverfahren fortzuführen und ihr
den Auftrag zu erteilen, den erarbeiteten Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen.
Zu dieser Beschlussvorlage gehören folgende Bestandteile:
1. Tabelle der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Stellungnahmen der Verwaltung (T 1 fBÖ - T 12 fBÖ
und T 22 fBÖ)
2. Entwurf der Planzeichnung
3. Textliche Festsetzungen
4. Begründung
Folgende Bestandteile sind nicht für alle Ausschussmitglieder abgedruckt worden, sondern wegen ihres erheblichen
Umfangs den Fraktionen in der gem. Ratsbeschluss vom 07.06.2011 vorgesehenen Stückzahl zu Verfügung gestellt
worden:
5. Umweltbericht
6. Auswirkungsanalyse
7. Artenschutzprüfung
8. Verkehrsuntersuchung
9. Lärmgutachten
Natürlich sind alle Vorlagen-Bestandteile auch im Ratsinformationssystem einsehbar.
Vorlage Nr.: 224/2012 . Seite 3 / 3
Die Auswirkungsanalyse war in ihrer ersten Fassung bereits Bestandteil der Unterlagen, mit denen die Beteiligung gem.
§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurde.
Im Rahmen des Verfahrens gem. § 34 Landesplanungsgesetz (siehe hierzu Vorlage Nr. 83/2012, TOP 2 der UPASitzung am 27.03.2012, Flächennutzungsplan-Teiländerung 17.3, Anfrage bei der Bezirksplanungsbehörde, ob die Planung den Zielen der Raumordnung angepasst ist) wurde von der Bezirksregierung Köln eine ergänzende Bearbeitung
der Auswirkungsanalyse gefordert. Die jetzt vorgelegte Fassung berücksichtigt diese „Nachforderungen“ (siehe auch
Vorlage Nr. 247/2012 dieser Sitzungs-Einladung, TOP 10).
Hinweis:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung für das parallel durchgeführte Verfahren zur Aufstellung der Flächennutzungsplan-Teiländerung Nr. 17.3. (siehe TOP 10) gingen weniger Stellungnahmen ein als im Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren Nr. 109 Pulheim. Hieraus erklärt sich die z.T. unterschiedliche Nummerierung T 1 –
Tx. Es wird aber darauf hingewiesen, dass es sich bei den abgegebenen Stellungnahmen der in den Tabellen teilweise
mit unterschiedlichen T-Nummern aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange um jeweils wortgleiche Äußerungen handelt. Insofern sind natürlich auch die Stellungnahmen der Verwaltung zu diesen Eingaben identisch.