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Beschlussvorlage (Schallt. Untersuchung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
8,3 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Gewerbelärm im Rahmen des Bebauungsplanes 109 in Pulheim ____________________________________________ Planungsstand: Juli 2012 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Hauptsitz Köln Neuenhöfer Allee 49 - 51, D-50935 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Gewerbelärm im Rahmen des Bebauungsplanes 109 in Pulheim Planungsstand: Juli 2012 Auftraggeber: Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG Münchner Straße 35 86316 Friedberg Auftrags-Nr. : P1110165 Auftrag vom: 18. Januar 2012 Bearbeiter: Michael Mück Seitenzahl: 60 + Anhänge A - C Datum: 19. Juli 2012 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung....................................................................................................... 1 2. Unterlagen ............................................................................................................................................ 5 2.1. Pläne ................................................................................................................................................ 5 2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse............................................................... 5 2.3. Sonstiges ......................................................................................................................................... 7 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte .............................................. 8 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 .......................................................................................... 9 3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV................................................................................ 9 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm....................................................................................... 10 4. Beschreibung der Immissionsberechnung ..................................................................................... 12 5. Vorgehensweise................................................................................................................................. 15 6. Straßenverkehrslärm ...................................................................................................16 6.1. Lärmsituation ................................................................................................................................ 17 6.2. Eingangsdaten für die Berechnung ............................................................................................ 18 6.3. Berechnung der Emission ........................................................................................................... 21 6.4. Emissionen .................................................................................................................................... 23 6.5. Berechnung der Immission, Ergebnisse .................................................................................... 24 6.6. Veränderung des Straßenverkehrslärmes ................................................................................. 25 7. Schienenverkehrslärm ...............................................................................................27 7.1. Lärmsituation ................................................................................................................................ 28 7.2. Eingangsdaten für die Berechnung ............................................................................................ 30 7.3. Berechnung der Emission ........................................................................................................... 31 7.4. Berechnung der Immission, Ergebnisse .................................................................................... 32 8. Gewerbelärm ........................................................................................................................34 8.1. Zulässige Geräuschkontingentierung ........................................................................................ 35 8.1.1. Grundzüge der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 .................................................35 8.2. Vorgehensweise im vorliegenden Fall........................................................................................ 36 8.3. Immissionspunkte, Immissionsrichtwerte ................................................................................. 37 8.4. Bestimmung der Emissionskontingente .................................................................................... 38 8.5. Vorbelastung ................................................................................................................................. 40 8.6. Berechnung der Geräuschkontingente ...................................................................................... 40 8.7. Diskussion der Ergebnisse für Geräuschkontingente .............................................................. 42 8.8. Vorschlag für textliche Festsetzungen ....................................................................................... 43 9. Überprüfung der zulässigen Emissonskontingente für die Nutzung Möbelhaus .......................................................................................................................................... 44 9.1. Lärmsituation bezüglich Gewerbelärm, geplantes Möbelzentrum .......................................... 44 9.2. Berechnung der Emissionen ....................................................................................................... 45 9.3. Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeiten ....................................................................... 47 9.3.1. An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren bzw. zur Entsorgung 47 9.3.2. Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche der LKW .....................................................48 9.3.3. Be- und Entladung der LKW an eingehauster Rampe...........................................................49 9.3.4. Parkplatzpalette OG ...............................................................................................................49 9.3.5. Parkplatzpalette UG ...............................................................................................................50 9.3.6. Haustechnik ...........................................................................................................................51 9.4. Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung) ............................................. 52 9.4.1. Zuschläge auf die Immissionspegel.......................................................................................52 9.5. Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel ................................................................................... 53 9.6. Maximalpegel im Sinne von Pkt. 6.1 der TA Lärm ..................................................................... 55 10. Lärmpegelbereiche .......................................................................................................56 10.1. Maßgeblicher Außenlärmpegel ................................................................................................... 58 10.1.1. Straßenverkehr ......................................................................................................................58 10.1.2. Schienenverkehr ....................................................................................................................58 10.1.3. Gewerbe ................................................................................................................................59 10.2. Resultierender maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche ...................................... 59 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 1. Einleitung und Aufgabenstellung Die Segmüller GmbH & CO. KG plant, im Süden von Pulheim im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 45.000 m² zu errichten. Die angestrebte Verkaufsflächengröße macht das geplante Möbelhaus zu einem sogenannten „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO. Sofern solche Betriebe sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie – außer in Kerngebieten – nur in einem für sie festgesetzten Sondergebiet zulässig. Für das geplante Möbelhaus ist von den genannten Auswirkungen auszugehen, so dass für den vorgesehenen Standort ein verbindlicher Bauleitplan mit einer Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist. Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim die fraglichen Grundstücksflächen als „Gewerbegebiet“ festsetzt, würde eine Planänderung erforderlich. Da es sich hierbei nicht um eine geringfügige Änderung handelt, sondern v.a. auf Grund der Verkaufsflächengröße ein Planverfahren mit erhöhtem Abstimmungsbedarf erforderlich ist, hat sich die Stadt entschieden den Plan nicht zu ändern, sondern einen neuen Plan (Nr. 109) aufzustellen. Mit der Rechtskraft des neuen Plans werden die entsprechenden Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 69 unwirksam. Das Plangebiet ist derzeit unbebaut. Die Planbebauung soll als ein Baukörper ausgeführt werden. Die erforderlichen Stellplätze im Plangebiet sollen u.a. in einem 2stöckigen Parkdeck (Parkpaletten) angelegt werden. Im Rahmen des Bebauungsplanes 109 wurden wir beauftragt, die durch die Planung zu erwartenden Lärmemissionen und Lärmimmissionen im Hinblick auf die Einwirkungen auf das Planungsgebiet und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft des Planungsgebietes zu untersuchen. P1110165 Seite 1 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Dazu sollen für den Straßenverkehr für den Prognose-Planfall die Lärmemissionen berechnet und die resultierenden Lärmimmissionen für eine Immissionshöhe von 4,5 m über Geländeniveau in Form farbiger Lärmkarten dargestellt werden. Beim Schienenverkehr ist nicht mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, die Untersuchung im Ist- und Planzustand soll die Auswirkung des Baukörpers als Reflektor im Tag- und Nachtzeitraum untersuchen. Für den Gewerbelärm sollen gebietsverträgliche Lärmkontingente ermittelt werden. Auf der Basis konkreter Planungsunterlagen für die geplanten Nutzungen soll dann eine Lärmprognose erstellt werden und ein Vergleich mit den zulässigen Lärmkontingenten, den TA-Lärm-Richtwerten (inkl. Maximalpegelkriterien) durchgeführt und gegebenenfalls Vorschläge von Lärmminderungsmaßnahmen (baulich, organisatorisch oder durch Begrenzung von Schallleistungen einzelner Aggregate) erarbeitet werden. Für das Plangebäude werden die durch o. g. Emittenten resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für die Fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe berechnet und durch eine farbige Karte der Lärmpegelbereiche (Farbdarstellung der Lärmpegelbereiche vor den Gebäudefassaden) dargestellt. P1110165 Seite 2 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Das zu betrachtende Planungsgebiet ist umgeben von: im Westen - ein Feuerwehrhaus, sowie unmittelbar die K6, danach folgen weitläufig landwirtschaftlich genutzte Flächen, im Norden - unmittelbar die Bahnstrecke Köln-Mönchengladbach, danach folgt das Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ in nördlicher Richtung, in weiterer nördlicher Richtung beginnt Wohnbebauung, im Osten - einer Spedition, in weiterer östlicher Richtung beginnt das Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“, im Süden - weitläufig landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Die Lage des Planungsgebietes, des Planvorhabens und die Umgebung ist der nachfolgenden Abbildung 1-1 zu entnehmen. P1110165 Seite 3 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 1-1 Lageplan Planungsgebiet und Umgebung (o.M.) P1110165 Seite 4 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Entwurf des Bebauungsplanes 109 , Stand Juli 2012 digital /2/ Deutsche Grundkarte 32346_5650 digital /3/ Baugrenzen des Bebauungsplanes, Stand Juli 2012 digital /4/ B3 Möbelhaus Segmüller, Ausbaustufe 2 mit Parkdeck –1803 Stellplätze, erstellt vom Architekturbüro Kottmaier 2.2. digital Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse /5/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bek. v. 26.9.2002 I 3830; in der aktuellen Fassung /6/ LImSchG Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (LandesImmissionsschutzgesetz NW), in der aktuellen Fassung /7/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung immissionsschutzgesetzes zur Durchführung des Bundes- (Verkehrslärmschutzverordnung- 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036)16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), in der aktuellen Fassung P1110165 Seite 5 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH /8/ TA Lärm TA Lärm 6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 28. August 1998 /9/ Freizeitlärmrichtlinie Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 8827.5 - (V Nr.) v. 23.10.2006 /10/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 /11/ DIN 18005 DIN 18005 Beiblatt 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“, Mai 1987 /12/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 2 „Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991 /13/ DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 /14/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /15/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /16/ DIN EN 12354 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie /17/ Schall 03 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03, Zentralamt der Deutschen Bundesbahn, München, Ausgabe 1990 /18/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Strassen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, 1990 /19/ DIN 45691 P1110165 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 Seite 6 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2.3. Sonstiges /20/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI- Verlag, 5. Auflage /21/ DB Netz AG Angaben zu den Schienenverkehrsdaten Strecke 2611, Prognosehorizont 2025, Stand 2011-12 /22/ Verkehrsuntersuchung der PTV Verkehrsplanung AG, Februar 2012 /23/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007 /24/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, 2005 /25/ Landesumweltamt NRW: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, 2000 /26/ Ergebnisse von Messungen an vergleichbaren Anlagen /27/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI-Verlag, 5. Auflage /28/ Angaben zu Betriebszeiten und Lkw -Verkehren durch den Auftraggeber, Juni 2012 /29/ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Heft 42-200 (Nachdruck 2005) Integration von Verkehrsplanung und Räumlicher Planung, Teil: 2 Abschätzung der Verkehrserzeugung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Autor Dr. Dietmar Bosserhof P1110165 Seite 7 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden. Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet u. a. die Emittentenarten: • Strassen- und Schienenverkehr, • Industrie und Gewerbe. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Grundsätzlich ist es so, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Strassen, die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den Tag (06:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist. Beim Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ermittelt. Bei Lärmarten, wie dem Nachbarschaftslärm durch Fahr- und Parkvorgängen an Wohnhäusern bzw. Tiefgaragen, für die keine verbindlichen Regelwerke vorliegen, wird die TA Lärm häufig als fachlich fundierte Erkenntnisquelle zur Bewertung herangezogen. Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind. P1110165 Seite 8 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06:00 – 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 – 06:00 Uhr. Tabelle 3-1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Orientierungswerte Gebietsausweisung in dB(A) Strassen- bzw. Schienenverkehr Tag Nacht Industrie bzw. Gewerbe Tag Nacht Reine Wohngebiete 50 40 50 35 Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 45 55 40 Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen 55 55 55 55 Mischgebiete, Dorfgebiete 60 50 60 45 Gewerbegebiete, Kerngebiete 65 55 65 50 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 - 65 35 - 65 45 -65 35 - 65 3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Strassen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: P1110165 Seite 9 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 3-2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Gebietsausweisung Immissionsgrenzwerte in dB(A) Tag Nacht Gewerbegebiete 69 59 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54 reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 59 49 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 47 Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 – 22:00 Uhr, der Nachtzeitraum über 8 Stunden, von 22:00 – 06:00 Uhr. 3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der neuen TA Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und 8 Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sog. Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn- und Feiertagen) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle liegt. P1110165 Seite 10 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 3-3 Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm Immissionsrichtwerte Gebietsausweisung in dB(A) Tag Nacht a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 d) allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 e) reine Wohngebiete 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstal- 45 35 ten „Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.“ Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten. P1110165 Seite 11 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 4. Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Computer Aided Noise Abatement). Hierbei wird ein digitales Modell des Planungsgebietes und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse sowie den Emittentenarten Strassen- und Schienenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen sowie Gewerbelärm. Zu den Hindernissen zählen im allgemeinen: - Gebäude - Mauern, Wände - Schallschirme - hoher Bewuchs Die Geländedaten bestehen im allgemeinen aus: - natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien) - Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien) Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß: • Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen (im folgenden kurz „Öffentlicher Straßenverkehr“ genannt), • Schienenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen (im folgenden kurz „Öffentlicher Schienenverkehr“ genannt), • Gewerbelärm Straßenverläufe werden für einen Regelquerschnitt (RQ) > 7,5 in Anlehnung an die RLS-90 in zwei Fahrstreifen aufgeteilt. P1110165 Seite 12 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Die geplanten Wohngebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden und geplanten Emittenten werden anhand einer On-Screen-Digitalisierung in das digitale Modell übernommen. Ausgehend von Emissionspegeln LmE , Schallleistungen Lw oder Lw'' bzw. Schallleistungsbeurteilungspegeln Lwr werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (z.B. RLS 90, Schall 03, DIN ISO 9613-2, VDI 2714, VDI 2720) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) ermittelt. In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie: - Quellenhöhe, - Richtwirkung, - Topographie, - Meteorologie, - Witterung, - Abschirmung durch Hindernisse, - Reflexion ein. Für den öffentlichen Straßenverkehr sowie dem Schienenverkehr werden auftragsgemäß farbige Lärmkarten entsprechend der DIN 18005, Teil 2 für eine Immissionshöhe über Gelände erstellt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel werden hierzu in einem Raster mit fester Kantenlänge durchgeführt. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten der Umgebung transparent unterlegt und die Gebäude durch grau ausgefüllte Flächen im Grundriss angelegt. Die ermittelten Beurteilungspegel der vorhandenen Lärmimmissionen können so an jedem Punkt des Untersuchungsgebietes abgelesen und mit den Orientierungswerten und Richtwerten verglichen werden. Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den Tag- bzw. den Nachtzeitraum für den Planzustand zu entnehmen. P1110165 Seite 13 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei einer punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus o.g. Gründen Unterschiede möglich. Bei der Betrachtung des Gewerbe bzw. Nachbarschaftslärms werden punktuelle Berechnungen durchgeführt, hierzu werden relevante Immissionsorte festgelegt. P1110165 Seite 14 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 5. Vorgehensweise Auf der Basis des digitalisierten Modells differenzieren wir die vorliegende Untersuchung strukturell im weiteren nach folgenden Punkten: • Betrachtung Straßenverkehrslärm (Prognose-Nullfall und -Planfall): Ermittlung der Lärmimmissionen für den Null- und Planfall durch die umliegenden Straßen (Tag und Nachtzeitraum), flächenhafte Darstellung für eine Immissionshöhe. Weiterhin wird eine punktuelle Berechnung zur Ermittlung der Pegelerhöhung durch den zusätzlichen Verkehr des Planvorhabens durchgeführt. • Betrachtung Schienenverkehrslärm: Ermittlung der Lärmimmissionen für den Null- und Planfall durch die nördlich gelegene DB-Strecken 2611 (Tag und Nacht), flächenhafte Darstellung für eine Immissionshöhe. Anmerkung: Hier soll die Auswirkung der Reflexionen an dem Plangebäude nach Norden untersucht werden. • Betrachtung Gewerbelärm: Bestimmung der zulässigen Emissionskontingente und der daraus resultierenden Planwerte tags/nachts. Punktuelle Berechnung durch Gewerbelärm des Planvorhabens auf die Nachbarschaft. Vergleich der Prognosewerte mit den Planwerten. • Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Für die im Planungsgebiet geplante Bebauung werden die durch o. g. Emittenten resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für die fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe berechnet der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 für die maximal beaufschlagte Fassade errechnet. P1110165 Seite 15 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6. Straßenverkehrslärm P1110165 Seite 16 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.1. Lärmsituation Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Lärms aus dem Kfz-Verkehr auf öffentlichen Strassen wird im Einzelnen bestimmt durch die bestehenden Strassen: - K6, - B 59 Bonnstraße, - B59 – L183 Venloer Straße, - Siemensstraße, - Hugo-Junkers-Straße - Boschstraße - B 59n. Der Abbildung 6-1 ist die Lage der durch den Verkehrsgutachter untersuchten Straßen zu entnehmen. P1110165 Seite 17 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 6-1: Lage der betrachteten Straßenabschnitte (Planfall) (o.M.) 6.2. Eingangsdaten für die Berechnung Zur Berechnung der Emission des Straßenverkehrs haben wir auf die Verkehrszahlen (Betrachtung: Nullfall und Planfall) der PTV Verkehrs AG /22/ für die zu betrachtenden Straßen herangezogen. Die Erhöhung des Straßenverkehrs durch das Planvorhaben wurde von der PTV Verkehrs AG errechnet. Im Weiteren wird auftragsgemäß ausschließlich der Tagzeitraum betrachtet, da im Nachtzeitraum keine Veränderung der Verkehrsströme entsprechend /22/ zu erwarten ist. Folgende Verkehrszahlen wurden uns übermittelt: P1110165 Seite 18 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 6-1 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Nullfall tags zul. Nr Strasse- Tag Höchst- Quelle geschw. Bezeichnung 1b P Kfz/h % km/h B 598 9 50 /22/ B 662 9 50 /22/ Gattung Bonnstraße südlich der 1a M Kreuzung Venloer Straße Bonnstraße südlich der Siemensstraße 1c Bonnstraße südlich der K6 B 563 10 70 /22/ 2 Venloer Straße B 857 9 50 /22/ 3 K6 K 139 15 50 /22/ 4 Siemensstraße G 153 15 50 /22/ 5 Boschstraße G 290 15 50 /22/ 6 Hugo-Junkers-Straße G 128 15 50 /22/ 7 B59 n B 1020 16 100 /22/ Tabelle 6-2 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Nullfall nachts zul. Nr Strasse- Nacht Höchst- Quelle geschw. Bezeichnung Bonnstraße südlich der 1a 1b Kreuzung Venloer Straße Bonnstraße südlich der Siemensstraße M P Kfz/h % km/h B 50 8 50 /22/ B 55 8 50 /22/ Gattung 1c Bonnstraße südlich der K6 B 56 10 70 /22/ 2 Venloer Straße B 71 8 50 /22/ 3 K6 K 23 11 50 /22/ 4 Siemensstraße G 26 11 50 /22/ 5 Boschstraße G 48 11 50 /22/ 6 Hugo-Junkers-Straße G 20 11 50 /22/ 7 B59 n B 187 17 100 /22/ P1110165 Seite 19 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 6-3 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Planfall tags zul. Nr Strasse- Tag Höchst- Quelle geschw. Bezeichnung 1b P Kfz/h % km/h B 637 9 50 /22/ B 704 9 50 /22/ Gattung Bonnstraße südlich der 1a M Kreuzung Venloer Straße Bonnstraße südlich der Siemensstraße 1c Bonnstraße südlich der K6 B 801 8 70 /22/ 2 Venloer Straße B 897 9 50 /22/ 3 K6 K 465 5 50 /22/ 4 Siemensstraße G 146 15 50 /22/ 5 Boschstraße G 303 15 50 /22/ 6 Hugo-Junkers-Straße G 123 15 50 /22/ 7 B59 n B 1217 16 100 /22/ BAB = Autobahn, B = Bundesstraße, K und L= Kreis- und Landesstraße, G = Gemeindestraße Tabelle 6-4 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Planfall nachts zul. Nr Strasse- Tag Höchst- Quelle geschw. Bezeichnung Bonnstraße südlich der 1a 1b Kreuzung Venloer Straße Bonnstraße südlich der Siemensstraße M P Kfz/h % km/h B 53 8 50 /22/ B 59 8 50 /22/ Gattung 1c Bonnstraße südlich der K6 B 53 11 70 /22/ 2 Venloer Straße B 75 8 50 /22/ 3 K6 K 23 13 50 /22/ 4 Siemensstraße G 24 11 50 /22/ 5 Boschstraße G 51 11 50 /22/ 6 Hugo-Junkers-Straße G 21 11 50 /22/ 7 B59 n B 223 17 100 /22/ BAB = Autobahn, B = Bundesstraße, K und L= Kreis- und Landesstraße, G = Gemeindestraße P1110165 Seite 20 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.3. Berechnung der Emission Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm,E (tags und nachts) für die einzelnen Strassen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE mit DV Korrektur nach Gl. (8) der RLS 90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStrO Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z.B. von 0 dB bei nicht geriffelten Gussasphalten und 6 dB bei nicht ebenen Pflasteroberflächen) DStg Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle DE Korrektur bei Spiegelschallquellen Lm(25) der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zuschläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung: [ Lm(25) = 37,3+ 10 ⋅ lg M ⋅ (1 + 0 ,082 ⋅ p ) ] M maßgebende stündliche Verkehrsstärke p maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t) Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter der Voraussetzung, dass die Korrekturen DStr0, DStg und DE nicht zu berücksichtigen sind, an. P1110165 Seite 21 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge. Bei den Kreuzungen Bonnstraße/Venloer Straße sowie Venloer Straße/Boschstraße handelt es sich um lichtzeichengeregelte Kreuzungen. Zuschläge aufgrund durch lichtzeichengeregelten Signalanlagen (Ampeln) werden im digitalen Berechnungsmodell gemäß RLS-90 zusätzlich berücksichtigt. Als Straßenoberfläche wurden nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone oder Splittasphalte mit einem DstrO von 0 dB(A) angesetzt. P1110165 Seite 22 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.4. Emissionen Es ergeben sich nach RLS-90 sowie der Parkplatzlärmstudie folgende Emissionspegel für die betrachteten Straßen bzw. Straßenabschnitte sowie den ruhenden Verkehr: Tabelle 6-5 Emissionspegel für den Straßenverkehr Prognose-Nullfall Nr. Straßenbezeichnung Prognose Nullfall LmE in dB(A) 1a Bonnstraße südlich der Kreuzung Venloer Straße Tag Nacht 63,2 52,1 1b Bonnstraße südlich der Siemensstraße 63,7 52,5 1c Bonnstraße südlich der K6 63,3 53,2 2 Venloer Straße 64,8 53,6 3 K6 59,1 49,1 4 Siemensstraße 58,5 49,7 5 Boschstraße 61,7 52,9 6 Hugo-Junkers-Straße 57,8 49,1 7 B59 n 71,0 63,7 P1110165 Seite 23 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 6-6 Emissionspegel für den Straßenverkehr Prognose-Planfall Nr. Straßenbezeichnung Prognose Planfall LmE in dB(A) 1a Bonnstraße südlich der Kreuzung Venloer Straße Tag Nacht 63,5 52,4 1b Bonnstraße südlich der Siemensstraße 63,9 52,8 1c Bonnstraße südlich der K6 64,2 53,3 2 Venloer Straße 65,0 53,9 3 K6 60,6 49,9 4 Siemensstraße 58,7 49,9 5 Boschstraße 61,9 53,1 6 Hugo-Junkers-Straße 57,9 49,3 7 B59 n 71,7 64,5 6.5. Berechnung der Immission, Ergebnisse Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90, wie unter Punkt 4 auf der Seite 12 beschrieben. Ergebnisse Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt flächig in Form von farbigen Lärmkarten entsprechend der DIN 18005 Teil 2. Es wurden insgesamt 4 Lärmkarten erstellt und dem Anhang A beigefügt. Die Karte Abb. A01 und A02 gibt die Flächen gleicher Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände (tags und nachts) für den Prognose-Nullfall wieder. Die Karte Abb. A03 und A04 gibt die Flächen gleicher Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände (tags und nachts) für den Prognose-Planfall wieder. P1110165 Seite 24 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 6.6. Veränderung des Straßenverkehrslärmes Für verschiedene Immissionsorte im Bereich der bestehenden Wohnbebauung nordwestlich der Bonnstraße sind die Veränderungen des Straßenverkehrslärmes durch die Planbebauung untersucht worden. Die Lage der betrachteten Immissionsorten sind der folgenden Abb. 6-2 zu entnehmen. Abbildung 6-2: Lageplan (o.M.) Es ergeben sich an ausgewählten Immissionsorten folgende Immissionen (PrognoseNullfall/Prognose-Planfall) und daraus resultierende Veränderungen: P1110165 Seite 25 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 6-7 Veränderung der Beurteilungspegel Prognose-Nullfall / PrognosePlanfall tags (ungerundet) Berechnungspunkt Immissionspegel Prognose-Nullfall Bezeichnung Veränderung Prognose-Planfall tags nachts tags nachts tags nachts dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB dB(A) IO 01, Aurikelweg 123 59,1 48,5 59,5 49,0 0,4 0,5 IO 02, Aurikelweg 119 59,5 48,8 59,9 49,3 0,4 0,5 IO 03, Aurikelweg 101 60,8 50,0 61,2 50,5 0,4 0,5 IO 04, Asternweg 237 62,1 51,2 62,4 51,6 0,3 0,4 Die Beurteilungspegel erhöhen sich um bis zu 0,5 dB durch die Planung an den ausgewählten Immissionsorten nordwestlich der Bonnstrasse. Der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) wird sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall überschritten. Der sogenannte Sanierungswert von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts wird sowohl im Prognose-Nullfall als auch beim Prognose-Planfall bei weitem nicht erreicht. P1110165 Seite 26 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7. Schienenverkehrslärm P1110165 Seite 27 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.1. Lärmsituation Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärmes auf öffentlichen Schienenwegen im Untersuchungsgebiet wird bestimmt durch folgende Gleise: - DB Strecke 2611 Mönchengladbach – Köln /Abschnitt Pulheim nördlich des Planungsgebietes Die Lage der untersuchten Schienenlärmquellen ist der Abb 7-1 zu entnehmen. P1110165 Seite 28 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 7-1: Lage der betrachteten Schienenlärmquellen (o.M.) P1110165 Seite 29 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.2. Eingangsdaten für die Berechnung Der Berechnung der Emissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr liegen die in der folgenden Tabelle aufgeführten Daten der DB (/21/) zugrunde. Bei den Daten handelt es sich um die Prognosewerte mit dem Prognosehorizont 2025. Tabelle 7-1 Eingangsdaten Schiene Strecke 2611 Abschnitt Pulheim Prognose 2025 Anzahl Tag Nacht 18 18 94 22 34 6 2 0 1 3 149 49 Zugart GZ-E S RE-ET LICE* D/AZ-E Summe beider Richtungen ScheibenbremsenAnteil v_max Länge DFz % km/h m dB(A) 10 100 700 0 100 120 140 -2 100 120 210 -2 100 120 200 -3 100 120 240 0 *) ICE-Leerfahrten zur Instandhaltung Legende Traktionsarten Zugarten P1110165 E = Bespannung mit E-Lok V = Bespannung mit Diesellok ET, - VT = Elektro- / Dieseltriebzug GZ = Güterzug RE = Regionalexpress RB = Regionalbahn IC = Intercityzug NZ = Nachtreisezug ICE = Triebzug des HGV D/AZ = Saisonzug Seite 30 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 7.3. Berechnung der Emission Die Emission des Schienenverkehrs wird durch Berechnung analog der 1990 eingeführten Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, der Schall 03, ermittelt. Danach ergibt sich der zur Schallausbreitungsrechnung benötigte mittlere Emissionspegel LmE auf einem Gleisabschnitt in 25 m Abstand von der Gleisachse für eine Zugfolge mit gleicher Fahrzeugart (Waggons), mit gleichem Anteil scheibengebremster Fahrzeuge und mit gleicher Geschwindigkeit in vereinfachter Form zu: LmE = 51 + DFz + DD + Dl + Dv + DFb + DBr + Dbü + Dra mit DFz Pegeldifferenz nach Tabelle 4 der Schall 03 in Abhängigkeit von der Fahrzeugart DD =10 log ( 5 - 0,04 p) Pegeldifferenz in Abhängigkeit vom Anteil p in % der scheibengebremsten Fahrzeuge Dl = 10 ⋅ lg  l     100   v    Dv = 20 ⋅ lg   100 Abhängigkeit von der Zuglänge l in m Abhängigkeit von der zulässigen Streckengeschwindigkeit v in km/h DFb, DBr, DBü, DRa sind die Zuschläge für Fahrbahnart, Brücken, Bahnübergänge und Kurvenquietschen. Im vorliegenden Fall ist bei den DB Strecken inkl. S-Bahn von einem DFb = 2 dB auszugehen, da es sich bei den zu untersuchenden Gleisabschnitten um die Fahrbahnart Schotterbett mit Betonschwellen handelt (Prognosehorizont 2025). P1110165 Seite 31 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Der Wert von 51 dB(A) ist der mittlere Emissionspegel für eine Zugvorbeifahrt je Stunde mit der Geschwindigkeit 100 km/h und einer Zuglänge von 100 m scheibengebremster Fahrzeuge, wenn die oben aufgeführten Zuschläge nicht zutreffen. Für verschiedene Zugarten sind die Teilemissionspegel energetisch zu addieren. Es ergeben sich nach Schall 03 folgende Emissionspegel LmE für die betrachteten Bahntrassen im Planzustand: Tabelle 7-2 Emissionspegel Strecke Zuggattung LmE in dB(A) Tag 2611 7.4. Nacht GZ-E, S, RE-ET, LICE, D/AZ-E 69,8 72,0 Berechnung der Immission, Ergebnisse Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der Schall 03, wie unter Punkt 4 auf der Seite 12 beschrieben. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt flächig in Form von farbigen Lärmkarten entsprechend der DIN 18005 Teil 2. Die Korrektur S (-5dB) gemäß Schall 03, der sogenannte Schienenbonus, wurde berücksichtigt. Ergebnisse Es wurden insgesamt 4 Lärmkarten erstellt und dem Anhang B beigefügt. Die Karten Abb. B01 und Abb. B02 geben die Flächen gleichen Beurteilungspegels der Immissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände (tags bzw. nachts) im Nullfall wieder. Die Karten Abb. B03 und Abb. B04 geben die Flächen gleichen Beurteilungspegels der Immissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände (tags bzw. nachts) im Planfall wieder. P1110165 Seite 32 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Fazit: Es wurden die Situation ohne (Nullfall) sowie mit dem Baukörper „Möbelhaus“ (Planfall) im Tag- und Nachtzeitraum untersucht. Dazu wurden flächige Ausbreitsberechnungen durchgeführt. Das Gebäude des geplanten Möbelhauses wurde an der Nordfassade als „gegliederte Fassade“ digitalisiert. Es zeigt sich, dass der Einfluss des Baukörpers „Möbelhaus“ zum Teil den Schienenlärm nach Norden reflektiert. Die Reflexion führt jedoch nicht zu einer nennenswerten Veränderung der Immissionsituation im gegenüberliegenden Gewerbegebiet. Auf das nordwestlich der Bonnstraße gelegene Wohngebiet hat die Baumaßnahme keine Auswirkung mehr. P1110165 Seite 33 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8. Gewerbelärm P1110165 Seite 34 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.1. 8.1.1. Geräuschkontingentierung Grundzüge der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 Die Nutzung eines B-Plangebietes kann durch Geräuschimmissionen zu Konflikten mit der Umgebung führen. Im Rahmen der Aufstellung eines B-Planes sollen planungsrechtliche Festsetzungen zur Vermeidung von künftigen Konflikten getroffen werden, die einerseits eine verträgliche Nutzung ermöglichen und andererseits den derzeitigen Bestand sichern. Es erscheint wünschenswert, Teilbeurteilungspegel an Immissionsorten festzuschreiben, die von Quellen im Plangebiet höchstens ausgehen dürfen. Eine solche Festsetzung wäre jedoch rechtlich problematisch. Denn für den häufig auftretenden Fall, dass relevante Immissionsorte außerhalb des Plangebietes liegen, können die dort zulässigen Teilbeurteilungspegel durch die Quellen im B-Plangebiet nicht in den Festsetzungen bezüglich des Immissionsschutzes festgeschrieben werden, da eine solche Festsetzung nicht unmittelbar aus dem B-Plan vollziehbar wäre. Stattdessen können jedoch in Bebauungsplänen sogenannte Emissionskontingente1 LEK festgesetzt werden. Ausgehend von den jeweils zulässigen anteiligen Beurteilungspegeln (Planwerte LPl) an relevanten Immissionsorten auf der Grundlage der TA Lärm werden über eine Schallausbreitungsrechnung unter der Bedingung ungehinderter Schallausbreitung die flächenbezogenen Schallleistungen als Emissionskontingente durch eine rechnergesteuerte Rückrechnung ermittelt. Diese Emissionskontingente sind dann sowohl eindeutig mit den anteiligen Beurteilungspegeln verknüpft als auch im B-Plan vollziehbar. Die Festsetzung der Emissionskontingente geschieht auf der Basis einer ungehinderten Schallausbreitung, um die eindeutige Verknüpfung mit anteiligen Beurteilungspegeln an ausgewählten Immissionsorten sicherzustellen. Daraus resultieren oft Festsetzungen der Emissionskontingente mit Werten, die niedriger sind als für Gewerbe typische Werte einer tatsächlichen, auf die Fläche bezogenen Schallleistung. Dies bedeutet aber nicht von vornherein den Ausschluss bestimmter Nutzungen und Betriebsarten. Denn unter Berücksichtigung von zusätzlichen Schallminderungsmaßnahmen, wie z.B. durch Anordnungen von Hallen, Geländegeometrie, Schallschutzwänden oder –wällen zur Abschirmung oder P1110165 Seite 35 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH auch durch zeitliche Begrenzung von Betriebszeiten, sind auch durchaus höhere Werte der tatsächlichen Schallleistung möglich, wenn sie zu den gleichen Teilbeurteilungspegeln führen, wie die Emissionskontingente im Falle einer ungehinderten Schallausbreitung. 8.2. Vorgehensweise im vorliegenden Fall Die Berechnung der maximal zulässigen Emissionskontingente erfolgt mittels Berechnungen mit der Software für Schallausbreitungsberechnungen CadnaA. Ausgehend von der jeweils zulässigen Immission wird die Schallausbreitung unter folgenden Randbedingungen durchgeführt, die eine ungehinderte Schallausbreitung zwischen emittierender Teilfläche und Immissionsort sicherstellen. Berücksichtigung der Höhen der emittierenden Flächen, aber keine Berücksichtigung von Abschirmungen durch die Topographie (Gelände) keine Abschirmung durch sonstige Objekte oder Hindernisse (z. B. Gebäude) keine Reflexionen am Boden und sonstigen Objekten (Vollkugelabstrahlung) keine meteorologische Korrektur (Cmet = 0) keine Bodendämpfung keine Luftabsorption Berücksichtigung der Immissionshöhen der zur Kontingentierung herangezogenen Immissionsorte Gleichmäßige Verteilung der Emission auf den gewerblich zu nutzenden Teilflächen des Planungsgebietes Berücksichtigung der Vorbelastung Die Berechnung der Kontingente erfolgt dann im Rahmen einer iterativ durchgeführten Optimierung für den Tag- und Nachtzeitraum, d. h. in mehreren Rechenläufen, mit dem Ziel, die flächenhafte Emission im Bereich der vom Bebauungsplan „Nr. 109“ erfassten Flächen soweit zu unterteilen und gleichzeitig zu maximieren, dass im Tag- und Nachtzeitraum die zulässigen Immissionswerte an den betrachteten Immissionsorten nicht überschritten werden. 1 oft auch als immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) bezeichnet P1110165 Seite 36 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.3. Immissionspunkte, Immissionsrichtwerte Die Lage der betrachteten Immissionsorte IO 1 – IO 5 ist in der Tabelle 8-1 beschrieben und in der Abbildung 8-1 dargestellt. Diese Immissionsorte wurden so gewählt, da sie aufgrund ihrer Nähe zum Plangebiet bzw. ihrer angesetzten Immissionsempfindlichkeit die restriktivsten Bedingungen an die maximal zulässigen Emissionskontingente stellen. Tabelle 8-1: Bezeichnung und Lage der maßgeblichen Immissionsorte Bezeich- Straße nung und Hausnummer UTM Koordinaten Richtwerte in dB(A) Fassade x y tags nachts IO 1 Aurikelweg 123 Ost 346425.30 5651030.04 55 40 IO 2 Aurikelweg 119 Ost 346444.83 5651049.54 55 40 IO 3 Aurikelweg 101 Ost 346472.27 5651069.23 55 40 IO 4 Asternweg 237 Ost 346518.41 5651119.71 55 40 Die Lage der o.g. Immissionsorte ist dabei der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen: P1110165 Seite 37 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-1: Lage der Immissionsorte IO 1 – IO 4 8.4. Bestimmung der Emissionskontingente Bei alleiniger Berücksichtigung der geometrischen Dämpfung ergibt sich die Berechnungsvorschrift für Emissionskontingente LEK,i (siehe DIN 45691) einer Teilfläche mit Flächeninhalt Si wie folgt : P1110165 Seite 38 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 2 Die Emissionskontingente LEK,i sind auf 1 m bezogene in ganzen Dezibel anzugebende Schallleistungspegel, die so festzulegen sind, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte IOj der Planwert LPl,j durch die energetische Summe der Immissionskontingente LIK,i,j aller Teilflächen i überschritten wird, d.h. dass 10 log Σi 10 0,1(LEK,i –∆Li,j) ≤ LPl,j ist. Die Differenz ∆Li,j = LEK,i – LIK,i,j ergibt sich alleine aus der geometrischen Dämpfung zu ∆Li,j = 10 log(4π s2i,j/Si) . Dabei wird der Flächeninhalt Si in m2 und der Abstand si,j vom Immissionsort zum Schwerpunkt der Fläche in m eingesetzt. Es ist dabei vorausgesetzt, dass die größte Ausdehnung der Fläche kleiner als der halbe Abstand ist. Andernfalls sind die Flächen in geeignete Teilflächen aufzuteilen, so dass für jede Teilfläche die Bedingung erfüllt ist. Dies wird durch das Rechenprogramm CadnaA programmgesteuert durchgeführt. Der Planwert LPl,,j wird dabei bestimmt aus dem Immissionsrichtwert LG,j für den Immissionsort j, energetisch gemindert um die Vorbelastung Lvor,j aus gewerblichen Quellen außerhalb des Plangebietes, LPl,,j = 10 log (100,1 LG,j – 100,1 Lvor,j ) . Für die Emittenten der gewerblichen Vorbelastung, für die keine Emissionskontingente planerisch festgesetzt sind, werden die Immissionsanteile für die Vorbelastung unter Berücksichtigung aller Dämpfungsterme im Rahmen der Modellierung gemäß der DIN-ISO 9613-2 mit Hilfe des Rechenprogramms CadnaA explizit ermittelt. Für die Emittenten der gewerblichen Vorbelastung, für die bereits Emissionskontingente analog der DIN 45691 planerisch festgesetzt sind, werden die Immissionsanteile für die Vorbelastung unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Dämpfung ermittelt. P1110165 Seite 39 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 8.5. Vorbelastung Die in der Umgebung der betrachteten Gewerbefläche für das Möbelhaus gelegene Wohnbebauung (Immissionsorte IO 1 bis IO 4) kann bereits durch Gewerbelärm aus dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet derart vorbelastet sein, dass der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 40 dB(A) bereits heute schon ausgeschöpft wird. In der Regel müssen neu hinzukommende Betriebe dann mit ihren Beurteilungspegeln 6 bis 10 dB unter Richtwert bleiben (vgl. Pkt. 3.2.1 der TA Lärm). Hinweis: Im benachbarten Gewerbegebiet ist in der Boschstraße 35 eine Wohnnutzung im Gewerbegebiet nicht auszuschließen. Bei der Kontingentierung wird diese im Weiteren nicht berücksichtigt, da vorab ermittelt wurde, dass die Zwangspunkte im o.g. allgemeinen Wohngebiet bereits die relevanten Beschränkungen der Kontingentierung bestimmen. Da die gewerbliche Vorbelastung im Tag-und Nachtzeitraum an den betrachteten Immissionsorten nicht genau bekannt ist, wird im Sinne einer Worst-case Betrachtung im Sinne der TA Lärm (Pkt 3.2.1) der um 10 dB geminderte jeweilige Richtwert als Planwert angesetzt. Somit ergeben sich an den Immissionsorten IO 1 und IO 4 folgende Planwerte: Planwert LPl,,tags = 45 dB, Planwert LPl,,nachts = 30 dB. 8.6. Berechnung der Geräuschkontingente Für die Geräuschkontingente des Bebauungsplanes „Nr.109“ kann im vorliegenden Fall das gesamte Plangebiet ohne Unterteilung in Teilflächen gewählt werden. Die Fläche ist in der Abbildung 8-2 dargestellt. P1110165 Seite 40 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 8-2: Fläche mit Emissionskontingenten Die Flächengröße ist in der folgenden Tabelle 8-2 angegeben. Tabelle 8-2: Bezeichnung und Größe der Fläche mit Emissionskontingenten Bezeichnung der Fläche S Fläche in m2 SO 74630 Die UTM-Koordinaten der Fläche sind in der Tabelle 8-3 dargestellt. P1110165 Seite 41 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 8-3: Koordinaten der Fläche mit Emissionskontingenten x (m) y (m) 346465,95 346568,36 346782,96 346750,73 346699,10 346614,14 346650,16 346587,03 346544,72 346534,65 346517,28 346507,41 5650731,61 5650883,38 5650748,58 5650518,12 5650505,94 5650532,37 5650589,94 5650631,92 5650564,49 5650565,26 5650573,42 5650583,28 Ausgehend von den Planwerten LPl an den Immissionsorten ergeben sich die folgenden Geräuschkontingente LEK für die Teilfläche und die zugehörigen Immissionskontingente LIK für die untersuchten Immissionsorte als Ergebnis eines optimierten Rechenlaufs für alle betrachteten Immissionsorte. Tabelle 8-4: Geräuschkontingente und Immissionskontingente in dB(A) Fläche LEK tags SO 59,4 8.7. nachts 44,4 LW tags 108,1 IO 1 nachts 93,1 tags IO 2 nachts tags IO 3 nachts tags IO 4 nachts tags nachts 45,0 30,0 44,8 29,8 44,6 29,6 43,8 28,8 Planwert (gerundet) 45 30 45 30 45 30 45 30 Unterschreitung 0,0 0,0 0,2 0,2 0,4 0,4 1,2 1,2 Diskussion der Ergebnisse für Geräuschkontingente Die Ergebnisse lassen erkennen, dass auf den betrachteten Teilflächen des Plangebietes tags/nachts eine gewerbliche Nutzung möglich ist, ohne in Summe im Bereich der angrenzenden Bebauung außerhalb des Plangebietes zu Immissionskonflikten zu führen. Aus den Festsetzungen resultierende Emissionskontingente sind zum Teil niedriger als sie für allgemeine gewerblich bedingte Lärmquellen typisch sind. Sie schränken daher die allgemein möglichen künftigen Gewerbeaktivitäten ein, sofern nicht geeignete Schallschutzmaßnahmen (z.B. Einhausung von Quellen, Abschirmung durch Gebäude oder Wände, Schalldämpfer für Auslasse etc.) getroffen werden. P1110165 Seite 42 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Konkrete Aussagen, ob eine bestimmte gewerbliche Aktivität (hier geplantes Möbelhaus) mit den Emissionskontingenten verträglich ist, wird in Kapitel 10 behandelt. 8.8. Vorschlag für textliche Festsetzungen Für die die Emissionskontingentierung betreffenden textlichen Festsetzungen schlagen wir folgenden Wortlaut vor: Festsetzung zum Immissionsschutz Gewerbelärm (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO in Verbindung mit § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB) In den Flächen des Planungsgebietes sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die in Tabelle 8-5 angegebenen Emissionskontingente weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten. Tabelle 8-5: Emissionskontingente tags und nachts Fläche (siehe Abbildung 8-2) SO Emissionskontingente LEK in dB(A) Flächengröße in m² 74630 tags nachts 59,4 44,4 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung, Dez. 2006). P1110165 Seite 43 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9. Überprüfung der zulässigen Emissionskontingente für die Nutzung Möbelhaus Im Folgenden werden die Emissionen, die bei dem Betrieb eines Möbelhauses zu erwarten sind, abgeschätzt. Eingangsdaten zu den LKW-Frequentierung wurden uns vom Auftraggeber übermittelt. Die zu erwartenden Schallleistungen und Einwirkzeiten werden anhand einschlägiger Studien angesetzt. Das Möbelhaus soll ausschließlich im Tagzeitraum geöffnet werden, im Nachtzeitraum können maximal zwei Lkw anliefern und es kann die Haustechnik betrieben werden. 9.1. Lärmsituation bezüglich Gewerbelärm, geplantes Möbelzentrum Es ist geplant, ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 45.000 m² zu errichten. Südlich des Gebäudes soll eine zweigeschossige Parkpalette mit Platz für ca. 1800 Fahrzeuge errichtet werden. Das Gebäude soll im ungünstigsten Falle mit einer Höhe 25 m über dem mittleren Bodenniveau (55,5 m ü NN) des Geländes errichtet werden. Die Parkpaletten sollen das Bodenniveau im ungünstigsten Falle insgesamt um 4,0 m überragen. Die erforderlich Haustechnik des Gebäudes wird im ungünstigsten Falle komplett auf der Dachfläche aufgestellt. Eine Detailplanung hierzu liegt noch nicht vor. Die Anlieferung sowie der Umschlag von Waren findet gemäß den Planunterlagen an der nördlichen Ostfassade im sogenannten Logistikhof statt. Die anliefernden Lkw befahren das Gelände des Möbelhauses von der K6 kommend aus südlicher Richtung und umfahren das Gebäude von Westen kommend, um an die Anlieferung an der Ostseite zu gelangen. Entsprechend den uns übermittelten Unterlagen können am Tag bis zu 23 Lkw am Tag und in der Nacht maximal 2 Lkw anliefern. Die Kunden Pkw befahren das Gelände ebenfalls von der K6 au südlicher Richtung das Gelände um dann sich dementsprechend auf die beiden Parkpaletten zu verteilen. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die südöstliche Ein- und Ausfahrt an einem bestehenden Kreisverkehr. Entsprechend der vorliegenden Verkehrsuntersuchung ist im ungünstigsten Falle im Tagzeitraum stündlich mit 326 Kfz/h zu rechnen. Im Nachtzeitraum finden keine Kundenverkehre statt. In der folgenden Abbildung 9-1 ist das geplante Möbelhaus dargestellt. P1110165 Seite 44 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Abbildung 9-1: Lage des geplanten Möbelhauses mit Parkpalette (o.M.) 9.2. Berechnung der Emissionen Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen Quellen (Ab-/ Anfahrt der Kunden, Bediensteten, Lieferfahrzeuge, LKW-Fahrten) und mehr oder weniger ortsgebundenen Quellen (z.B. Haustechnik). Bei den Eingangsdaten unterscheiden wir zum einen die Angaben zur Emission der Quellen (abgestrahlte Schallleistung) und zum anderen die Angaben ihrer jeweiligen Einwirkzeit und des Bezugszeitraumes. Nachfolgende Betriebstätigkeiten bzw. Anlagenbereiche werden dabei untersucht und fließen als Teilemittenten in das Modell ein. P1110165 Seite 45 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Bewegliche Quellen: An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche der LKW Be- und Entladung der LKW über eingehauste Rampe Parkverkehr von Besuchern/Kunden (2-geschossige Parkpalette) Ortsfeste Quellen: Haustechnik auf dem Gebäudedach Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert in die Umgebung abgestrahlt. Die Lage der zu untersuchenden Emittenten ist in der nachfolgenden Abbildung 9-2 dargestellt. Abbildung 9-2: Teilemittenten P1110165 Seite 46 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9.3. Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeiten Die geräuschemittierenden Aktivitäten auf dem Gelände des geplanten Möbelhauses finden nach Angaben des Betreibers im Tag- und Nachtzeitraum statt. Die im Folgenden aufgeführten Eingangsdaten hinsichtlich der Einwirkzeiten, Häufigkeiten und Schallleistungen repräsentieren dabei einen ungünstigen Berechnungsansatz und gelten für übliche, erfahrungsgemäß in der Praxis auftretende Betriebsbedingungen ohne Berücksichtigung personal- und verhaltensabhängiger Lärmprophylaxe. 9.3.1. An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren bzw. zur Entsorgung Es befindet sich zwei Anlieferungsbereiche auf dem Gelände des Logistik-Gewerbe (siehe Abbildung). Die LKW fahren von der K6 südlich auf das Betriebsgelände um an den östlich gelegenen Logistikhof zu gelangen. Die Warenanlieferung kann im Tagzeitraum und Nachtzeitraum erfolgen. Gemäß dem vorliegenden Verkehrsgutachten gehen wir von folgenden Anzahlen für Anlieferungen aus: 23 Lkw im Tagzeitraum sowie 2 Lkw im Nachtzeitraum. Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an dem technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen /24/ und /25/ gewählt. Im ungünstigsten Fall ist mit folgenden Lkw-Anlieferungen zu rechnen: Anlieferung tags (6:00 – 22:00 Uhr) nachts (22:00 – 6:00 Uhr) lauteste Stunde 23 LKW 2 Die Schallquellen werden als Linienschallquellen in 1 m Höhe über Gelände modelliert. Die Schallleistung jedes LKW wird als bewegte Punktquelle mit einer impulsbehafteten Schallleistung von 105 dB(A) und einer Fahrgeschwindigkeit von 10 km/h angesetzt. P1110165 Seite 47 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9.3.2. Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche der LKW Entsprechend den Anlieferungsbereichen kommt es zu Rangiervorgängen der LKW. Wir haben eine Schallleistung pro LKW von 105 dB(A) für Rangiervorgänge inklusive Rückfahrsignal angesetzt, die wir auf die zur Verfügung stehende Fläche in 1 m Höhe verteilt haben. Die Einwirkzeit haben wir konservativ zu 5 Minuten pro Rangiervorgang angenommen. Es ist nicht auszuschließen, dass LKW mit laufendem Motor vor den einzelnen Tore warten. Wir haben eine Schallleistung pro LKW von 95 dB(A) für den LKW im Leerlauf angesetzt, die wir auf die zur Verfügung stehende Fläche in 1 m Höhe verteilt haben. Die Einwirkzeit haben wir konservativ zu 10 Minuten pro LKW angenommen. Für besondere Fahrzustände sowie für Einzelereignisse wird von folgenden mittleren Schallleistungspegeln ausgegangen: Tabelle 9-1 Schallleistungspegel von besonderen Fahrzuständen und Einzelereignissen im Bereich der Anlieferungen Anzahl der Ereig- Dauer der ErAnzahl der nisse pro LKW eignisse in sec.* LKW Gesamtdauer in min. Vorgänge LWA in dB Motoranlassen 100 1 5 12 1 Türenschlagen 100 2 5 12 2 LKW- Hydraulikbremse 108 2,5 5 12 3 * 5-sec.-Takt, Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie z.B. LKW- Hydraulikbremse, können im Bereich der Ein- und Ausfahrt sowie im Anlieferungsbereich Schallleistungen von LWA = 108,0 dB(A) auftreten. P1110165 Seite 48 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9.3.3. Be- und Entladung der LKW an eingehauster Rampe Wir gehen davon aus, dass die Anlieferung über eine Innenrampe mit Torrandabdichtung, so dass nur noch Rollgeräusche, die über den Wagenboden abgestrahlt werden, am Immissionsort lärmrelevant sind. Der zeitbezogene mittlere Schallleistungspegel beträgt: Rollgeräusche, Wagenboden: LWAT,1h = 75 dB. Wir gehen davon aus, dass pro LKW die Geräusche über eine Stunde emittiert werden. 9.3.4. Parkplatzpalette OG Entsprechend dem Verkehrsgutachten /22/ ist ungünstigstenfalls mit 326 Kfz/h zu rechnen. Dies bedeutet, dass stündlich in dem 2-geschossigen Parkhaus (Parkpaletten 4,0 m Höhe) auch 326 Stellplatzwechsel stattfinden. Im Weiteren haben wir die Ansätze der Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage) angewendet. Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden weiterhin bei der Berechnung der abgestrahlten Schallleistung des Kundenparkplatz werktags folgende Parameter angesetzt: Lw0 = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h Lw0 = 63,0 dB(A) KPA = Zuschlag für Parkplatzart (hier 3 dB) Standardeinkaufswagen auf Asphalt KStrO = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0 dB, da KStrO bereits in KPA berücksichtigt wurde) KD = Durchfahranteil in dB (hier 7,8 dB) KI = Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB (hier 4 dB s. KPA) Standardeinkaufswagen auf Asphalt N = Anzahl der Bewegungen entsprechend /22/ B = Anzahl der Bewegungen entsprechend /22/ P1110165 Seite 49 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N) Lw = 63 + 3 + 4 + 2,5*lg (0,03*45000- 9) + 0 + 10*lg (326) LW= 63 + 3 + 4 + 7,8 + 0 + 25,1 Lw= 102,9 dB(A) Der Parkplatz wird während der Geschäftszeiten ab 07.00 bis voraussichtlich maximal 22.00 Uhr genutzt (letzte Abfahrt). Dies wird nach dem überschlägigen Berechnungsverfahren pauschal berücksichtigt, ein Nachtbetrieb der Kundenparkplätze ist nicht vorgesehen. 9.3.5. Parkplatzpalette UG Der Pegel aus dem Inneren des Parkhauses wird über die Fassaden (frei) nach außen abgestrahlt. Der Bereich der Stellplätze in der unteren Parkebene hat eine Grundfläche von ca. 24800 m², die Raumhöhe beträgt 4 m. Alle Fassaden wurden von uns im Sinne einer Worst-Case Betrachtung offen angenommen. Ermittlung des Innenschallpegels der Parkebenen Der Innenpegel einer Parkebene errechnet sich nach folgender Gleichung: Li = Lw +14 +10 * log (0,16/A) Die Gleichung für den Schallleistungspegel lautet: Lw = Lw0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B N) Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbezogene Werte für Lw0, KPA etc. an. Hier wird der errechnete Schallleistungspegel aus 10.3.4. P1110165 Seite 50 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Die Gleichung für die Absorptionsfläche setzt sich aus den einzelnen Teilabsorptionsflächen Wände, Boden, Decke und Öffnungen zusammen: A = α1* A1 + α2* A2 + ... Mit der oben ermittelten Schalllleistung für den Tagzeitraum sowie den in der folgenden Tabelle aufgelisteten Absorptionsgrade und Absorptionsflächen ergeben sich folgender Innenpegel in der betrachteten Parkebene (UG): Tabelle 9-2 Eingangsdaten Innenpegel α1 α2 0,03 1 A1 A2 49600m² 40480m² A 187,1 Lw,tags Lw,nachts 102,8 d(A) - Li,tags Li,nachts 63,3 dB(A) - Die abgestrahlte Schalleistung /m² wird über die gesamte Umfassungsfläche/Fassade abgestrahlt und anhand der Vorgaben der DIN En 12354-4 wie folgt berechnet: L“w = Li - R´w –4 9.3.6. (hier R´w = 0 dB) Haustechnik Derzeit liegt noch keine konkrete Planung zur Haustechnik vor. Wir gehen im weiteren davon aus, dass diese im nördlichen Dachbereich über Dach des Gebäudes installiert wird. Diese Position ist bezogen auf die im Westen angrenzende Bebauung, aufgrund von Abstand und Ausweisung die ungünstigste Position. Wir haben auf der Dachfläche eine Flächenquelle mit 2,0 m über Dach mit einer insgesamt abgestrahlten Schalleistung von Lw = 91,5 dB(A) angesetzt. P1110165 Seite 51 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9.4. Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung) 9.4.1. Zuschläge auf die Immissionspegel Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall unmittelbar im Zuge der Berechnung der Immission gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum (Werktag) unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d - f der TA Lärm. Impulszuschläge (KI) Die Teilimmissionen der Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können zeitweise auffällig durch Impulse sein. Die Impulshaltigkeit der Geräusche wurde jeweils quellenbezogen separat über den Zuschlag KI bei Festsetzung der Schallleistung berücksichtigt, der sich aus der Differenz LAFTm - LAFm ergibt (vgl. Tab. 6). Ein weiterer, separater Zuschlag erfolgt nicht: KI = 0 dB. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit (KT) Der Betrieb ist derzeit immissionsseitig nicht auffällig durch tonhaltige Geräusche. Die künftigen zusätzlichen Betriebsvorgänge und Aggregate emittieren in der Regel keine immissionsrelevanten, einzeltonhaltigen Geräusche. Im Rahmen einer Prognose setzen wir den einwandfreien Betrieb ohne tonale Auffälligkeit voraus. Aus diesem Grund erfolgt kein Zuschlag: KT = 0 dB. Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (KR) Gemäß TA Lärm hat für Gebiete nach Nummer 6.1, Buchstaben d bis f auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6:00 – 7:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr) ein Zuschlag von: KR = 6 dB zu erfolgen. Im vorliegenden Fall ist dieser Zuschlag für die Immissionsorte IO 1 bis IO 4 erforderlich, die Zuschläge werden über ein digitalisiertes Nutzungsgebiet programmgesteuert vergeben. P1110165 Seite 52 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9.5. Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel Durch den Betrieb des Möbelhauses ist an den betrachteten Immissionsorten mit folgenden Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegeln gemäß TA Lärm zu rechnen: Tabelle 9-3: Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel LZ an den Immissionsorten für den Tagzeitraum in dB(A) IO 01, IO 02, IO 03, IO 04, IO 05,* Aurikelweg Aurikelweg Aurikelweg Asternweg Boschstraße 123 119 101 237 35 LKW Verkehr 11,3 12,2 10,9 11,7 11,8 Parkplatz OG 38,0 37,4 34,6 32,7 37,6 Rangieren LKW 25,9 27,4 22,6 20,2 24,7 Entladen LKW -9,0 -7,6 -11,8 -12,1 -8,4 Haustechnik 29,9 31,5 27,7 27,0 31,2 Leerlauf LKW 4,2 5,5 0,5 3,4 2,9 Einzelereignisse 5,8 7,1 0,8 0,9 4,4 Parkhaus UG 17,8 18,6 15,4 12,4 16,5 38,9 38,8 35,8 34,1 38,7 45,0 44,9 44,9 44,9 59,0 Bezeichnung Beurteilungspegel werktags [dB(A)] zul. Immissionen [dB(A)] Bei der Boschstraße handelt es sich um eine eventuell vorhandene Wohnnutzung im Gewebegebiet, diese brauchte bei der Kontingentierung als Zwangspunkt nicht mitberücksichtigt werden, da die Zwangspunkte im WA gebiet die Kontingentierung bestimmen P1110165 Seite 53 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Tabelle 9-4: Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel LZ an den Immissionsorten für den Nachtzeitraum in dB(A) IO 01, IO 02, IO 03, IO 04, IO 05,* Aurikelweg Aurikelweg Aurikelweg Asternweg Boschstraße 123 119 101 237 35 LKW Verkehr 10,4 11,2 11,9 12,7 12,7 Rangieren LKW 9,2 10,7 9,8 7,4 12,0 Entladen LKW -8,0 -6,5 -8,8 -9,1 -5,4 Haustechnik 28,0 29,6 27,7 27,0 31,2 Leerlauf LKW -9,5 -8,2 -9,3 -6,3 -6,9 Einzelereignisse 3,9 5,2 2,9 2,9 6,5 Beurteilungspegel [dB(A)] 28,0 29,6 27,7 27,0 31,2 zul. Immissionen [dB(A)] 30,0 30,0 29,7 28,8 44,0 Bezeichnung * Bei der Boschstraße handelt es sich um eine eventuell vorhandene Wohnnutzung im Gewebegebiet, diese brauchte bei der Kontingentierung als Zwangspunkt nicht mitberücksichtigt werden, da die Zwangspunkte im WA gebiet die Kontingentierung bestimmen . Es ist damit zu rechnen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert tags und nachts an den Immissionsorten IO 1 bis IO 5 eingehalten bzw. unterschritten wird. P1110165 Seite 54 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 9.6. Maximalpegel im Sinne von Pkt. 6.1 der TA Lärm Durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse, wie z.B. durch die Betriebsbremse oder Entladegeräusche etc. mit LW,max = 110 dB(A), können an den Immissionsorten ungünstigenfalls folgende Maximalpegel auftreten: Tabelle 9-5: Maximalpegel Immissionsort Betriebsbremse, Schläge bei Entladung etc. mit LW,max = 110 dB(A) Maximalpegel am Immissionsort [dB(A)] IO 1 50 IO 2 51 IO 3 46 IO 4 46 IO 5 58 Es ist damit zu rechnen, dass die durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse erzeugten Maximalpegel tagsüber innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm liegen. Ergebnisse Es wurden insgesamt 2 Lärmkarten erstellt und dem Anhang C beigefügt. Die Karten Abb. C01 und Abb. C02 geben die Flächen gleichen Beurteilungspegels der Immissionen aus dem geplanten Gewerbe für 4,5 m Höhe über Gelände (tags bzw. nachts) im Planfall wieder. P1110165 Seite 55 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 10. P1110165 Lärmpegelbereiche Seite 56 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden "für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. "Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des Schalldämmmaßes wird zwischen drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13, Tabelle 8): Tabelle 10-1 : Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 1 2 3 4 5 Raumarten 1 Lärmpegel- "Maßgebli- Bettenräume Aufenthalts- Büroräume ) bereich cher Außen- in Kranken- räume in und ähnli- lärmpegel" anstalten Wohnungen, ches in dB(A) und Sanato- Übernach- rien tungsräume in Beherbergungsstätten , Unterrichtsräume und ähnliches erf. R'wres des Außenbauteils in dB I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 76 bis 80 2 50 45 > 80 2 2 50 VI VII ) ) ) 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 2 Hier ist die Spalte 5 in Tabelle 11-1 relevant, dabei ist die Fußnote 1) zu beachten. P1110165 Seite 57 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH 10.1. Maßgeblicher Außenlärmpegel Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Summe der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Planungsgebiet einwirkenden Emittentenarten. Im vorliegenden Fall sind dies 10.1.1. • der Straßenverkehr • der Schienenverkehr • das Gewerbe Straßenverkehr Der maßgebliche Außenlärmpegel des Straßenverkehrs (La,STR) ist der Beurteilungspegel tags vor den Fassaden unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 dB (vgl. DIN 4109 Pkt. 5, Seite 15, Bild 1), La,STR = Lr,STR,tag + 3 dB. 10.1.2. Schienenverkehr Die DIN 4109 setzt bei dem Verkehr (Strassen, Schienenwegen) voraus, dass zwischen dem Pegel im Tagzeitraum und dem des Nachtzeitraumes eine Differenz von mindestens 5 dB zu verzeichnen ist. Bezogen auf den Straßenverkehr ist das auch so. Beim Schienenverkehr zeigt sich, dass bezüglich der hier einwirkenden Schienenlärmquellen im Nachtzeitraum die Beurteilungspegel im Vergleich zum Tagzeitraum teilweise weniger als 5 dB geringer auftreten. Aus diesem Grunde wird der um 5 dB angehobene Beurteilungspegel nachts für den Schienenverkehr der Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels (La), zugrundegelegt. Der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet sich wie folgt: P1110165 Seite 58 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH La,SCH = (Lr,SCH,Nacht + 5dB)+ 3dB. 10.1.3. Gewerbe Der maßgebliche Außenlärmpegel des Gewerbes (La,GEW) ist der zulässige Richtwert gemäß TA-Lärm tags an vom Gewerbelärm beaufschlagten Fassaden, sofern wie im vorliegenden Fall keine Überschreitung des Richtwertes zu verzeichnen ist. 10.2. Resultierender maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche Der resultierende maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich somit zu: La,res =10 log( 100,1 La,STR + 100,1 La,SCH + 100,1 La,GEW) in dB(A) An der ungünstigsten Fassade und Fassadenhöhe ergibt sich an dem zu betrachtenden Plangebäude somit der Lärmpegelbereich LPB IV. Es ist zu beachten, dass ohne konkrete Planung oder spezielle Voraussetzungen aus der Kenntnis des Lärmpegelbereiches nicht auf die erforderlichen resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile des Gebäudes und demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für in Außenbauteilen vorhandene Fenster geschlossen werden kann. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen Raumnutzung, Raumgröße sowie der Fassadenausgestaltung. Wir empfehlen im Vorfeld einer detaillierten Planung, die Auslegung des notwendigen Schallschutzes gegen Außenlärm sowie eine nachherige Ausführungsplanung fachlich begleiten zu lassen. P1110165 Seite 59 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Köln, 19. Juli 2012 P1110165 wp/mm (Dr. W. Pook) P1110165 (M. Mück) Seite 60 von 60 ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Anhang A 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Beurteilungspegel <= 35.0 <= 40.0 <= 45.0 <= 50.0 <= 55.0 <= 60.0 <= 65.0 <= 70.0 <= 75.0 <= 80.0 80.0 < ... 5651000 5651050 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 5650950 5650900 5650850 5650800 5650750 5650900 5650850 5650750 5650800 5650950 5651000 5651050 Straße Nullfall; tags Beurteilungszeitraum: 06:00 - 22:00 Uhr Immissionshöhe: 4,5 m Rechenraster: 10 m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 2500 5650700 5650650 Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG Münchner Straße 35 86316 Friedberg 5650550 5650500 5650450 5650600 5650550 5650500 5650450 5650600 5650650 5650700 Auftraggeber: 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Neuenhöfer Allee 49-51 50935 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 16.07.12 Auftrags-Nr.: P1110165 Abb.- Nr.: A01 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Beurteilungspegel <= 35.0 <= 40.0 <= 45.0 <= 50.0 <= 55.0 <= 60.0 <= 65.0 <= 70.0 <= 75.0 <= 80.0 80.0 < ... 5651000 5651050 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 5650950 5650900 5650850 5650800 5650750 5650900 5650850 5650750 5650800 5650950 5651000 5651050 Straße Nullfall; nachts Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Immissionshöhe: 4,5 m Rechenraster: 10 m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 2500 5650700 5650650 Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG Münchner Straße 35 86316 Friedberg 5650550 5650500 5650450 5650600 5650550 5650500 5650450 5650600 5650650 5650700 Auftraggeber: 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Neuenhöfer Allee 49-51 50935 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 16.07.12 Auftrags-Nr.: P1110165 Abb.- Nr.: A02 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Beurteilungspegel <= 35.0 <= 40.0 <= 45.0 <= 50.0 <= 55.0 <= 60.0 <= 65.0 <= 70.0 <= 75.0 <= 80.0 80.0 < ... 5651000 5651050 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 5650950 5650900 5650850 5650800 5650750 5650900 5650850 5650750 5650800 5650950 5651000 5651050 Straße Planfall; tags Beurteilungszeitraum: 06:00 - 22:00 Uhr Immissionshöhe: 4,5 m Rechenraster: 10 m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 2500 5650700 5650650 Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG Münchner Straße 35 86316 Friedberg 5650550 5650500 5650450 5650600 5650550 5650500 5650450 5650600 5650650 5650700 Auftraggeber: 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Neuenhöfer Allee 49-51 50935 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 16.07.12 Auftrags-Nr.: P1110165 Abb.- Nr.: A03 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Beurteilungspegel <= 35.0 <= 40.0 <= 45.0 <= 50.0 <= 55.0 <= 60.0 <= 65.0 <= 70.0 <= 75.0 <= 80.0 80.0 < ... 5651000 5651050 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 5650950 5650900 5650850 5650800 5650750 5650900 5650850 5650750 5650800 5650950 5651000 5651050 Straße Planfall; nachts Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Immissionshöhe: 4,5 m Rechenraster: 10 m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 2500 5650700 5650650 Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. 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KG Münchner Straße 35 86316 Friedberg 5650550 5650500 5650450 5650600 5650550 5650500 5650450 5650600 5650650 5650700 Auftraggeber: 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Neuenhöfer Allee 49-51 50935 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 16.07.12 Auftrags-Nr.: P1110165 Abb.- Nr.: B01 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Beurteilungspegel <= 35.0 <= 40.0 <= 45.0 <= 50.0 <= 55.0 <= 60.0 <= 65.0 <= 70.0 <= 75.0 <= 80.0 80.0 < ... 5651000 5651050 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 5650950 5650900 5650850 5650800 5650750 5650900 5650850 5650750 5650800 5650950 5651000 5651050 Schiene Nullfall; nachts Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Immissionshöhe: 4,5 m Rechenraster: 10 m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 2500 5650700 5650650 Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG Münchner Straße 35 86316 Friedberg 5650550 5650500 5650450 5650600 5650550 5650500 5650450 5650600 5650650 5650700 Auftraggeber: 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Neuenhöfer Allee 49-51 50935 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 16.07.12 Auftrags-Nr.: P1110165 Abb.- Nr.: B02 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Beurteilungspegel <= 35.0 <= 40.0 <= 45.0 <= 50.0 <= 55.0 <= 60.0 <= 65.0 <= 70.0 <= 75.0 <= 80.0 80.0 < ... 5651000 5651050 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 5650950 5650900 5650850 5650800 5650750 5650900 5650850 5650750 5650800 5650950 5651000 5651050 Schiene Planfall; tags Beurteilungszeitraum: 06:00 - 22:00 Uhr Immissionshöhe: 4,5 m Rechenraster: 10 m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 2500 5650700 5650650 Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG Münchner Straße 35 86316 Friedberg 5650550 5650500 5650450 5650600 5650550 5650500 5650450 5650600 5650650 5650700 Auftraggeber: 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Neuenhöfer Allee 49-51 50935 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 16.07.12 Auftrags-Nr.: P1110165 Abb.- Nr.: B03 346350 346400 346450 346500 346550 346600 346650 346700 346750 346800 346850 346900 346950 347000 347050 347100 Beurteilungspegel <= 35.0 <= 40.0 <= 45.0 <= 50.0 <= 55.0 <= 60.0 <= 65.0 <= 70.0 <= 75.0 <= 80.0 80.0 < ... 5651000 5651050 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim 5650950 5650900 5650850 5650800 5650750 5650900 5650850 5650750 5650800 5650950 5651000 5651050 Schiene Planfall; nachts Beurteilungszeitraum: 22:00 - 06:00 Uhr Immissionshöhe: 4,5 m Rechenraster: 10 m Approximation: 10-fach Maßstab: 1 : 2500 5650700 5650650 Hans Segmüller Polstermöbelfabrik GmbH & Co. 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