Daten
Kommune
Pulheim
Größe
8,3 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnische Untersuchung
zu den
Lärmemissionen und –immissionen
aus Straßenverkehr, Schienenverkehr
sowie Gewerbelärm
im Rahmen des
Bebauungsplanes 109
in Pulheim
____________________________________________
Planungsstand: Juli 2012
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
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Schalltechnische Untersuchung
zu den
Lärmemissionen und –immissionen
aus Straßenverkehr, Schienenverkehr
sowie Gewerbelärm
im Rahmen des
Bebauungsplanes 109
in Pulheim
Planungsstand: Juli 2012
Auftraggeber:
Hans Segmüller Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
Auftrags-Nr. :
P1110165
Auftrag vom:
18. Januar 2012
Bearbeiter:
Michael Mück
Seitenzahl:
60 + Anhänge A - C
Datum:
19. Juli 2012
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1.
Einleitung und Aufgabenstellung....................................................................................................... 1
2.
Unterlagen ............................................................................................................................................ 5
2.1. Pläne ................................................................................................................................................ 5
2.2. Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse............................................................... 5
2.3. Sonstiges ......................................................................................................................................... 7
3.
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte .............................................. 8
3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 .......................................................................................... 9
3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV................................................................................ 9
3.3. Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm....................................................................................... 10
4.
Beschreibung der Immissionsberechnung ..................................................................................... 12
5.
Vorgehensweise................................................................................................................................. 15
6. Straßenverkehrslärm ...................................................................................................16
6.1. Lärmsituation ................................................................................................................................ 17
6.2. Eingangsdaten für die Berechnung ............................................................................................ 18
6.3. Berechnung der Emission ........................................................................................................... 21
6.4. Emissionen .................................................................................................................................... 23
6.5. Berechnung der Immission, Ergebnisse .................................................................................... 24
6.6. Veränderung des Straßenverkehrslärmes ................................................................................. 25
7. Schienenverkehrslärm ...............................................................................................27
7.1. Lärmsituation ................................................................................................................................ 28
7.2. Eingangsdaten für die Berechnung ............................................................................................ 30
7.3. Berechnung der Emission ........................................................................................................... 31
7.4. Berechnung der Immission, Ergebnisse .................................................................................... 32
8. Gewerbelärm ........................................................................................................................34
8.1. Zulässige Geräuschkontingentierung ........................................................................................ 35
8.1.1. Grundzüge der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 .................................................35
8.2. Vorgehensweise im vorliegenden Fall........................................................................................ 36
8.3. Immissionspunkte, Immissionsrichtwerte ................................................................................. 37
8.4. Bestimmung der Emissionskontingente .................................................................................... 38
8.5. Vorbelastung ................................................................................................................................. 40
8.6. Berechnung der Geräuschkontingente ...................................................................................... 40
8.7. Diskussion der Ergebnisse für Geräuschkontingente .............................................................. 42
8.8. Vorschlag für textliche Festsetzungen ....................................................................................... 43
9.
Überprüfung der zulässigen Emissonskontingente für die Nutzung
Möbelhaus .......................................................................................................................................... 44
9.1. Lärmsituation bezüglich Gewerbelärm, geplantes Möbelzentrum .......................................... 44
9.2. Berechnung der Emissionen ....................................................................................................... 45
9.3. Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeiten ....................................................................... 47
9.3.1. An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren bzw. zur Entsorgung
47
9.3.2. Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche der LKW .....................................................48
9.3.3. Be- und Entladung der LKW an eingehauster Rampe...........................................................49
9.3.4. Parkplatzpalette OG ...............................................................................................................49
9.3.5. Parkplatzpalette UG ...............................................................................................................50
9.3.6. Haustechnik ...........................................................................................................................51
9.4. Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung) ............................................. 52
9.4.1. Zuschläge auf die Immissionspegel.......................................................................................52
9.5. Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel ................................................................................... 53
9.6. Maximalpegel im Sinne von Pkt. 6.1 der TA Lärm ..................................................................... 55
10. Lärmpegelbereiche .......................................................................................................56
10.1. Maßgeblicher Außenlärmpegel ................................................................................................... 58
10.1.1. Straßenverkehr ......................................................................................................................58
10.1.2. Schienenverkehr ....................................................................................................................58
10.1.3. Gewerbe ................................................................................................................................59
10.2. Resultierender maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche ...................................... 59
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1. Einleitung und Aufgabenstellung
Die Segmüller GmbH & CO. KG plant, im Süden von Pulheim im Gewerbegebiet „Am
Schwefelberg“ ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 45.000 m² zu errichten.
Die angestrebte Verkaufsflächengröße macht das geplante Möbelhaus zu einem sogenannten „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ i. S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO. Sofern
solche Betriebe sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der
Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie – außer in Kerngebieten – nur
in einem für sie festgesetzten Sondergebiet zulässig. Für das geplante Möbelhaus ist
von den genannten Auswirkungen auszugehen, so dass für den vorgesehenen
Standort ein verbindlicher Bauleitplan mit einer Sondergebietsfestsetzung erforderlich
ist.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim die fraglichen Grundstücksflächen als „Gewerbegebiet“ festsetzt, würde eine Planänderung erforderlich. Da es sich
hierbei nicht um eine geringfügige Änderung handelt, sondern v.a. auf Grund der Verkaufsflächengröße ein Planverfahren mit erhöhtem Abstimmungsbedarf erforderlich
ist, hat sich die Stadt entschieden den Plan nicht zu ändern, sondern einen neuen
Plan (Nr. 109) aufzustellen. Mit der Rechtskraft des neuen Plans werden die entsprechenden Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 69 unwirksam.
Das Plangebiet ist derzeit unbebaut. Die Planbebauung soll als ein Baukörper ausgeführt werden. Die erforderlichen Stellplätze im Plangebiet sollen u.a. in einem 2stöckigen Parkdeck (Parkpaletten) angelegt werden.
Im Rahmen des Bebauungsplanes 109 wurden wir beauftragt, die durch die Planung
zu erwartenden Lärmemissionen und Lärmimmissionen im Hinblick auf die Einwirkungen auf das Planungsgebiet und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft des Planungsgebietes zu untersuchen.
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Dazu sollen für den Straßenverkehr für den Prognose-Planfall die Lärmemissionen
berechnet und die resultierenden Lärmimmissionen für eine Immissionshöhe von 4,5
m über Geländeniveau in Form farbiger Lärmkarten dargestellt werden.
Beim Schienenverkehr
ist nicht mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu
rechnen, die Untersuchung im Ist- und Planzustand soll die Auswirkung des Baukörpers als Reflektor im Tag- und Nachtzeitraum untersuchen.
Für den Gewerbelärm sollen gebietsverträgliche Lärmkontingente ermittelt werden.
Auf der Basis konkreter Planungsunterlagen für die geplanten Nutzungen soll dann
eine Lärmprognose erstellt werden und ein Vergleich mit den zulässigen Lärmkontingenten, den TA-Lärm-Richtwerten (inkl. Maximalpegelkriterien) durchgeführt und gegebenenfalls Vorschläge von Lärmminderungsmaßnahmen (baulich, organisatorisch
oder durch Begrenzung von Schallleistungen einzelner Aggregate) erarbeitet werden.
Für das Plangebäude werden die durch o. g. Emittenten resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für die Fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe berechnet und durch eine farbige Karte der Lärmpegelbereiche
(Farbdarstellung der Lärmpegelbereiche vor den Gebäudefassaden) dargestellt.
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Das zu betrachtende Planungsgebiet ist umgeben von:
im Westen
-
ein Feuerwehrhaus, sowie unmittelbar die K6, danach folgen weitläufig landwirtschaftlich genutzte Flächen,
im Norden
-
unmittelbar die Bahnstrecke Köln-Mönchengladbach, danach folgt das Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ in nördlicher Richtung, in weiterer nördlicher Richtung beginnt
Wohnbebauung,
im Osten
-
einer Spedition, in weiterer östlicher Richtung beginnt das
Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“,
im Süden
-
weitläufig landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Die Lage des Planungsgebietes, des Planvorhabens und die Umgebung ist der nachfolgenden Abbildung 1-1 zu entnehmen.
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Abbildung 1-1 Lageplan Planungsgebiet und Umgebung (o.M.)
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2. Unterlagen
Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung:
2.1.
Pläne
/1/ Entwurf des Bebauungsplanes 109 , Stand Juli 2012
digital
/2/ Deutsche Grundkarte 32346_5650
digital
/3/ Baugrenzen des Bebauungsplanes, Stand Juli 2012
digital
/4/ B3 Möbelhaus Segmüller, Ausbaustufe 2 mit Parkdeck
–1803
Stellplätze,
erstellt
vom
Architekturbüro
Kottmaier
2.2.
digital
Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Erlasse
/5/ BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) vom 15.
März 1974 (BGBI. 1, S.721), Stand: Neugefasst durch Bek. v.
26.9.2002 I 3830; in der aktuellen Fassung
/6/ LImSchG
Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und
ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 (LandesImmissionsschutzgesetz NW), in der aktuellen Fassung
/7/ 16. BImSchV Sechzehnte
Verordnung
immissionsschutzgesetzes
zur
Durchführung
des
Bundes-
(Verkehrslärmschutzverordnung-
16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036)16. BImSchV)
vom 12. Juni 1990, (BGBl. I, S. 1036), in der aktuellen Fassung
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/8/ TA Lärm
TA Lärm 6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm,
28. August 1998
/9/ Freizeitlärmrichtlinie Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 8827.5 - (V Nr.) v. 23.10.2006
/10/ DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die
Planung, Juli 2002
/11/ DIN 18005
DIN 18005 Beiblatt 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung“, Mai 1987
/12/ DIN 18005
Schallschutz im Städtebau, Teil 2 „Lärmkarten - Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen“, September 1991
/13/ DIN 4109
Schallschutz im Hochbau, November 1989
/14/ DIN ISO 9613 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/15/ VDI 2720
Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
/16/ DIN EN 12354 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus
den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen
ins Freie
/17/ Schall 03
Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Schall 03, Zentralamt der Deutschen Bundesbahn, München,
Ausgabe 1990
/18/ RLS-90
Richtlinien für den Lärmschutz an Strassen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, 1990
/19/ DIN 45691
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Geräuschkontingentierung, Dezember 2006
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2.3.
Sonstiges
/20/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI- Verlag, 5. Auflage
/21/ DB
Netz
AG
Angaben
zu
den
Schienenverkehrsdaten
Strecke
2611,
Prognosehorizont 2025, Stand 2011-12
/22/ Verkehrsuntersuchung der PTV Verkehrsplanung AG, Februar 2012
/23/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, Untersuchung von
Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von
Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, 2007
/24/ Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und
Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Heft 3, 2005
/25/ Landesumweltamt NRW: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und
Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, 2000
/26/ Ergebnisse von Messungen an vergleichbaren Anlagen
/27/ H. Schmidt: Schalltechnisches Taschenbuch, VDI-Verlag, 5. Auflage
/28/ Angaben zu Betriebszeiten und Lkw -Verkehren durch den Auftraggeber,
Juni 2012
/29/ Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen, Heft 42-200 (Nachdruck
2005) Integration von Verkehrsplanung und Räumlicher Planung, Teil:
2 Abschätzung der Verkehrserzeugung, Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Autor Dr. Dietmar Bosserhof
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3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil 1) eingeführt worden.
Sie weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus und unterscheidet u. a. die Emittentenarten:
•
Strassen- und Schienenverkehr,
•
Industrie und Gewerbe.
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen
der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten
jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht
addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt.
Grundsätzlich ist es so, dass, bezogen auf den Verkehr auf öffentlichen Strassen, die
ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegeln für den
Tag (06:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 06:00 Uhr) entsprechen und somit ein
Vergleich mit den zulässigen Immissionswerten unmittelbar möglich ist.
Beim Emittenten Industrie und Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm
ermittelt. Bei Lärmarten, wie dem Nachbarschaftslärm durch Fahr- und Parkvorgängen an
Wohnhäusern bzw. Tiefgaragen, für die keine verbindlichen Regelwerke vorliegen, wird
die TA Lärm häufig als fachlich fundierte Erkenntnisquelle zur Bewertung herangezogen.
Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit auch die
Immissionsricht- und -grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung
finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind.
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3.1.
Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im
Städtebau" in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes
Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06:00 – 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 –
06:00 Uhr.
Tabelle 3-1 Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Orientierungswerte
Gebietsausweisung
in dB(A)
Strassen- bzw. Schienenverkehr
Tag
Nacht
Industrie bzw. Gewerbe
Tag
Nacht
Reine Wohngebiete
50
40
50
35
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
45
55
40
Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Parkanlagen
55
55
55
55
Mischgebiete, Dorfgebiete
60
50
60
45
Gewerbegebiete, Kerngebiete
65
55
65
50
Sonstige Sondergebiete, soweit sie
schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart
45 - 65
35 - 65
45 -65
35 - 65
3.2.
Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Strassen sowie von
Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen,
dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:
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Tabelle 3-2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Gebietsausweisung
Immissionsgrenzwerte in dB(A)
Tag
Nacht
Gewerbegebiete
69
59
Kern-, Dorf-, Mischgebiete
64
54
reine und allgemeine Wohngebiete
und Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Krankenhäuser, Schulen, Kurheime
und Altenheime
57
47
Der Tagzeitraum erstreckt sich über 16 Stunden, von 06:00 – 22:00 Uhr, der Nachtzeitraum über 8 Stunden, von 22:00 – 06:00 Uhr.
3.3.
Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm
Die Beurteilung von Arbeitslärm in der Nachbarschaft wird mit der TA Lärm geregelt.
Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden bei der Anwendung der neuen TA
Lärm ebenfalls auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages und 8
Stunden während der Nacht bezogen. Es wird für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. Dieser wird entsprechend der DIN 45645 Teil 1 ermittelt. Im
Tagzeitraum werden drei Beurteilungszeiträume betrachtet, wobei die sog. Zeiten mit
erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen,
bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 und 13:00 – 15:00 an Sonn- und Feiertagen) mit einem
pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet
mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in folgender Tabelle liegt.
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Tabelle 3-3 Immissionsrichtwerte gemäß der TA Lärm
Immissionsrichtwerte
Gebietsausweisung
in dB(A)
Tag
Nacht
a)
Industriegebiete
70
70
b)
Gewerbegebiete
65
50
c)
Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete
60
45
d)
allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
55
40
e)
reine Wohngebiete
50
35
f)
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstal-
45
35
ten
„Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um
nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.“
Kurzzeitige Geräuschspitzen sind dabei durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen Betriebsablauf auftreten.
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4. Beschreibung der Immissionsberechnung
Die Berechnungen zu den einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einer eigens für solche Aufgaben entwickelten Software CadnaA (Computer Aided Noise Abatement).
Hierbei wird ein digitales Modell des Planungsgebietes und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse sowie den Emittentenarten
Strassen- und Schienenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen sowie Gewerbelärm.
Zu den Hindernissen zählen im allgemeinen:
-
Gebäude
-
Mauern, Wände
- Schallschirme
- hoher Bewuchs
Die Geländedaten bestehen im allgemeinen aus:
- natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)
- Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)
Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen auftragsgemäß:
•
Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
(im folgenden kurz „Öffentlicher Straßenverkehr“ genannt),
•
Schienenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen
(im folgenden kurz „Öffentlicher Schienenverkehr“ genannt),
•
Gewerbelärm
Straßenverläufe werden für einen Regelquerschnitt (RQ) > 7,5 in Anlehnung an die
RLS-90 in zwei Fahrstreifen aufgeteilt.
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Die geplanten Wohngebäude (Hindernisse), detaillierte Geländedaten sowie die bestehenden und geplanten Emittenten werden anhand einer On-Screen-Digitalisierung
in das digitale Modell übernommen.
Ausgehend von Emissionspegeln LmE , Schallleistungen Lw oder Lw'' bzw. Schallleistungsbeurteilungspegeln Lwr werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinie (z.B. RLS 90, Schall 03, DIN
ISO 9613-2, VDI 2714, VDI 2720) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts)
ermittelt.
In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter wie:
- Quellenhöhe,
- Richtwirkung,
- Topographie,
- Meteorologie,
- Witterung,
- Abschirmung durch Hindernisse,
- Reflexion
ein.
Für den öffentlichen Straßenverkehr sowie dem Schienenverkehr werden auftragsgemäß farbige Lärmkarten entsprechend der DIN 18005, Teil 2 für eine Immissionshöhe
über Gelände erstellt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel werden hierzu in einem Raster mit fester Kantenlänge durchgeführt. Um die räumliche Zuordnung beim
Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen Raster-Grundkarten der Umgebung transparent unterlegt und die Gebäude durch
grau ausgefüllte Flächen im Grundriss angelegt. Die ermittelten Beurteilungspegel der
vorhandenen Lärmimmissionen können so an jedem Punkt des Untersuchungsgebietes abgelesen und mit den Orientierungswerten und Richtwerten verglichen werden.
Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den Tag- bzw. den Nachtzeitraum für den Planzustand zu entnehmen.
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Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei einer
punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden
die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten Fassade gemäß den einschlägigen
Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim
Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den
Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus o.g. Gründen
Unterschiede möglich.
Bei der Betrachtung des Gewerbe bzw. Nachbarschaftslärms werden punktuelle Berechnungen durchgeführt, hierzu werden relevante Immissionsorte festgelegt.
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5. Vorgehensweise
Auf der Basis des digitalisierten Modells differenzieren wir die vorliegende Untersuchung strukturell im weiteren nach folgenden Punkten:
•
Betrachtung Straßenverkehrslärm (Prognose-Nullfall und -Planfall):
Ermittlung der Lärmimmissionen für den Null- und Planfall durch die umliegenden Straßen (Tag und Nachtzeitraum), flächenhafte Darstellung
für eine Immissionshöhe. Weiterhin wird eine punktuelle Berechnung zur
Ermittlung der Pegelerhöhung durch den zusätzlichen Verkehr des Planvorhabens durchgeführt.
•
Betrachtung Schienenverkehrslärm:
Ermittlung der Lärmimmissionen für den Null- und Planfall durch die
nördlich gelegene DB-Strecken 2611 (Tag und Nacht), flächenhafte Darstellung für eine Immissionshöhe. Anmerkung: Hier soll die Auswirkung
der Reflexionen an dem Plangebäude nach Norden untersucht werden.
•
Betrachtung Gewerbelärm:
Bestimmung der zulässigen Emissionskontingente und der daraus resultierenden Planwerte tags/nachts.
Punktuelle Berechnung durch Gewerbelärm des Planvorhabens auf die
Nachbarschaft. Vergleich der Prognosewerte mit den Planwerten.
•
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
Für die im Planungsgebiet geplante Bebauung werden die durch o. g.
Emittenten resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für die fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe
berechnet der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 für die
maximal beaufschlagte Fassade errechnet.
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6. Straßenverkehrslärm
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6.1.
Lärmsituation
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Lärms aus dem Kfz-Verkehr
auf öffentlichen Strassen wird im Einzelnen bestimmt durch die bestehenden Strassen:
-
K6,
-
B 59 Bonnstraße,
-
B59 – L183 Venloer Straße,
-
Siemensstraße,
-
Hugo-Junkers-Straße
-
Boschstraße
-
B 59n.
Der Abbildung 6-1 ist die Lage der durch den Verkehrsgutachter untersuchten Straßen
zu entnehmen.
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Abbildung 6-1: Lage der betrachteten Straßenabschnitte (Planfall) (o.M.)
6.2.
Eingangsdaten für die Berechnung
Zur Berechnung der Emission des Straßenverkehrs haben wir auf die Verkehrszahlen
(Betrachtung: Nullfall und Planfall) der PTV Verkehrs AG /22/ für die zu betrachtenden
Straßen herangezogen. Die Erhöhung des Straßenverkehrs durch das Planvorhaben
wurde von der PTV Verkehrs AG errechnet. Im Weiteren wird auftragsgemäß ausschließlich der Tagzeitraum betrachtet, da im Nachtzeitraum keine Veränderung der
Verkehrsströme entsprechend /22/ zu erwarten ist. Folgende Verkehrszahlen wurden
uns übermittelt:
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Tabelle 6-1 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Nullfall
tags
zul.
Nr
Strasse-
Tag
Höchst-
Quelle
geschw.
Bezeichnung
1b
P
Kfz/h
%
km/h
B
598
9
50
/22/
B
662
9
50
/22/
Gattung
Bonnstraße südlich der
1a
M
Kreuzung Venloer Straße
Bonnstraße südlich der Siemensstraße
1c
Bonnstraße südlich der K6
B
563
10
70
/22/
2
Venloer Straße
B
857
9
50
/22/
3
K6
K
139
15
50
/22/
4
Siemensstraße
G
153
15
50
/22/
5
Boschstraße
G
290
15
50
/22/
6
Hugo-Junkers-Straße
G
128
15
50
/22/
7
B59 n
B
1020
16
100
/22/
Tabelle 6-2 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Nullfall
nachts
zul.
Nr
Strasse-
Nacht
Höchst-
Quelle
geschw.
Bezeichnung
Bonnstraße südlich der
1a
1b
Kreuzung Venloer Straße
Bonnstraße südlich der Siemensstraße
M
P
Kfz/h
%
km/h
B
50
8
50
/22/
B
55
8
50
/22/
Gattung
1c
Bonnstraße südlich der K6
B
56
10
70
/22/
2
Venloer Straße
B
71
8
50
/22/
3
K6
K
23
11
50
/22/
4
Siemensstraße
G
26
11
50
/22/
5
Boschstraße
G
48
11
50
/22/
6
Hugo-Junkers-Straße
G
20
11
50
/22/
7
B59 n
B
187
17
100
/22/
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Tabelle 6-3 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Planfall
tags
zul.
Nr
Strasse-
Tag
Höchst-
Quelle
geschw.
Bezeichnung
1b
P
Kfz/h
%
km/h
B
637
9
50
/22/
B
704
9
50
/22/
Gattung
Bonnstraße südlich der
1a
M
Kreuzung Venloer Straße
Bonnstraße südlich der Siemensstraße
1c
Bonnstraße südlich der K6
B
801
8
70
/22/
2
Venloer Straße
B
897
9
50
/22/
3
K6
K
465
5
50
/22/
4
Siemensstraße
G
146
15
50
/22/
5
Boschstraße
G
303
15
50
/22/
6
Hugo-Junkers-Straße
G
123
15
50
/22/
7
B59 n
B
1217
16
100
/22/
BAB = Autobahn, B = Bundesstraße, K und L= Kreis- und Landesstraße, G = Gemeindestraße
Tabelle 6-4 Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Prognose-Planfall
nachts
zul.
Nr
Strasse-
Tag
Höchst-
Quelle
geschw.
Bezeichnung
Bonnstraße südlich der
1a
1b
Kreuzung Venloer Straße
Bonnstraße südlich der Siemensstraße
M
P
Kfz/h
%
km/h
B
53
8
50
/22/
B
59
8
50
/22/
Gattung
1c
Bonnstraße südlich der K6
B
53
11
70
/22/
2
Venloer Straße
B
75
8
50
/22/
3
K6
K
23
13
50
/22/
4
Siemensstraße
G
24
11
50
/22/
5
Boschstraße
G
51
11
50
/22/
6
Hugo-Junkers-Straße
G
21
11
50
/22/
7
B59 n
B
223
17
100
/22/
BAB = Autobahn, B = Bundesstraße, K und L= Kreis- und Landesstraße, G = Gemeindestraße
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6.3.
Berechnung der Emission
Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel Lm,E (tags und
nachts) für die einzelnen Strassen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90
durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m
Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,
der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE
mit
DV
Korrektur nach Gl. (8) der RLS 90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten
DStrO
Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z.B. von 0 dB bei nicht geriffelten Gussasphalten und 6
dB bei nicht ebenen Pflasteroberflächen)
DStg
Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle
DE
Korrektur bei Spiegelschallquellen
Lm(25)
der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen
und Zuschläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach
folgender Gleichung:
[
Lm(25) = 37,3+ 10 ⋅ lg M ⋅ (1 + 0 ,082 ⋅ p )
]
M
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
p
maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t)
Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine
Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M = 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter
der Voraussetzung, dass die Korrekturen DStr0, DStg und DE nicht zu berücksichtigen
sind, an.
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Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene
Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden
Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich diese
Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der
DTV-Wert (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage
des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge.
Bei den Kreuzungen Bonnstraße/Venloer Straße sowie Venloer Straße/Boschstraße
handelt es sich um lichtzeichengeregelte Kreuzungen. Zuschläge aufgrund durch
lichtzeichengeregelten Signalanlagen (Ampeln) werden im digitalen Berechnungsmodell gemäß RLS-90 zusätzlich berücksichtigt. Als Straßenoberfläche wurden nicht geriffelte Gussasphalte, Asphaltbetone oder Splittasphalte mit einem DstrO von 0 dB(A)
angesetzt.
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6.4.
Emissionen
Es ergeben sich nach RLS-90 sowie der Parkplatzlärmstudie folgende Emissionspegel für die betrachteten Straßen bzw. Straßenabschnitte sowie den ruhenden Verkehr:
Tabelle 6-5 Emissionspegel für den Straßenverkehr Prognose-Nullfall
Nr.
Straßenbezeichnung
Prognose Nullfall
LmE in dB(A)
1a
Bonnstraße südlich der Kreuzung Venloer
Straße
Tag
Nacht
63,2
52,1
1b
Bonnstraße südlich der Siemensstraße
63,7
52,5
1c
Bonnstraße südlich der K6
63,3
53,2
2
Venloer Straße
64,8
53,6
3
K6
59,1
49,1
4
Siemensstraße
58,5
49,7
5
Boschstraße
61,7
52,9
6
Hugo-Junkers-Straße
57,8
49,1
7
B59 n
71,0
63,7
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Tabelle 6-6 Emissionspegel für den Straßenverkehr Prognose-Planfall
Nr.
Straßenbezeichnung
Prognose Planfall
LmE in dB(A)
1a
Bonnstraße südlich der Kreuzung Venloer
Straße
Tag
Nacht
63,5
52,4
1b
Bonnstraße südlich der Siemensstraße
63,9
52,8
1c
Bonnstraße südlich der K6
64,2
53,3
2
Venloer Straße
65,0
53,9
3
K6
60,6
49,9
4
Siemensstraße
58,7
49,9
5
Boschstraße
61,9
53,1
6
Hugo-Junkers-Straße
57,9
49,3
7
B59 n
71,7
64,5
6.5.
Berechnung der Immission, Ergebnisse
Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90, wie unter
Punkt 4 auf der Seite 12 beschrieben.
Ergebnisse
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt flächig in Form von farbigen Lärmkarten entsprechend der DIN 18005 Teil 2.
Es wurden insgesamt 4 Lärmkarten erstellt und dem Anhang A beigefügt.
Die Karte Abb. A01 und A02 gibt die Flächen gleicher Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände (tags und
nachts) für den Prognose-Nullfall wieder.
Die Karte Abb. A03 und A04 gibt die Flächen gleicher Beurteilungspegel der Immissionen aus dem öffentlichen Straßenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände (tags und
nachts) für den Prognose-Planfall wieder.
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6.6.
Veränderung des Straßenverkehrslärmes
Für verschiedene Immissionsorte im Bereich der bestehenden Wohnbebauung nordwestlich der Bonnstraße sind die Veränderungen des Straßenverkehrslärmes durch die Planbebauung untersucht worden. Die Lage der betrachteten Immissionsorten sind der folgenden Abb. 6-2 zu entnehmen.
Abbildung 6-2: Lageplan (o.M.)
Es ergeben sich an ausgewählten Immissionsorten folgende Immissionen (PrognoseNullfall/Prognose-Planfall) und daraus resultierende Veränderungen:
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Tabelle 6-7 Veränderung der Beurteilungspegel Prognose-Nullfall / PrognosePlanfall tags (ungerundet)
Berechnungspunkt
Immissionspegel
Prognose-Nullfall
Bezeichnung
Veränderung
Prognose-Planfall
tags
nachts
tags
nachts
tags
nachts
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB
dB(A)
IO 01, Aurikelweg 123
59,1
48,5
59,5
49,0
0,4
0,5
IO 02, Aurikelweg 119
59,5
48,8
59,9
49,3
0,4
0,5
IO 03, Aurikelweg 101
60,8
50,0
61,2
50,5
0,4
0,5
IO 04, Asternweg 237
62,1
51,2
62,4
51,6
0,3
0,4
Die Beurteilungspegel erhöhen sich um bis zu 0,5 dB durch die Planung an den ausgewählten Immissionsorten nordwestlich der Bonnstrasse. Der Grenzwert der 16.
BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) wird sowohl im
Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall überschritten.
Der sogenannte Sanierungswert von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts wird sowohl
im Prognose-Nullfall als auch beim Prognose-Planfall bei weitem nicht erreicht.
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7. Schienenverkehrslärm
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7.1.
Lärmsituation
Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärmes auf öffentlichen Schienenwegen im
Untersuchungsgebiet wird bestimmt durch folgende Gleise:
- DB Strecke 2611 Mönchengladbach – Köln /Abschnitt Pulheim nördlich
des Planungsgebietes
Die Lage der untersuchten Schienenlärmquellen ist der Abb 7-1 zu entnehmen.
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Abbildung 7-1: Lage der betrachteten Schienenlärmquellen (o.M.)
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7.2.
Eingangsdaten für die Berechnung
Der Berechnung der Emissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr liegen die in
der folgenden Tabelle aufgeführten Daten der DB (/21/) zugrunde. Bei den Daten
handelt es sich um die Prognosewerte mit dem Prognosehorizont 2025.
Tabelle 7-1 Eingangsdaten Schiene
Strecke 2611 Abschnitt Pulheim
Prognose
2025
Anzahl
Tag Nacht
18
18
94
22
34
6
2
0
1
3
149
49
Zugart
GZ-E
S
RE-ET
LICE*
D/AZ-E
Summe beider Richtungen
ScheibenbremsenAnteil
v_max Länge DFz
%
km/h
m dB(A)
10
100 700
0
100
120 140
-2
100
120 210
-2
100
120 200
-3
100
120 240
0
*) ICE-Leerfahrten zur Instandhaltung
Legende
Traktionsarten
Zugarten
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E = Bespannung mit E-Lok
V = Bespannung mit Diesellok
ET, - VT = Elektro- / Dieseltriebzug
GZ = Güterzug
RE = Regionalexpress
RB = Regionalbahn
IC = Intercityzug
NZ = Nachtreisezug
ICE = Triebzug des HGV
D/AZ = Saisonzug
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7.3.
Berechnung der Emission
Die Emission des Schienenverkehrs wird durch Berechnung analog der 1990 eingeführten Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, der
Schall 03, ermittelt.
Danach ergibt sich der zur Schallausbreitungsrechnung benötigte mittlere Emissionspegel LmE auf einem Gleisabschnitt in 25 m Abstand von der Gleisachse für eine Zugfolge mit gleicher Fahrzeugart (Waggons), mit gleichem Anteil scheibengebremster
Fahrzeuge und mit gleicher Geschwindigkeit in vereinfachter Form zu:
LmE = 51 + DFz + DD + Dl + Dv + DFb + DBr + Dbü + Dra
mit
DFz
Pegeldifferenz nach Tabelle 4 der Schall 03 in Abhängigkeit von der Fahrzeugart
DD =10 log ( 5 - 0,04 p)
Pegeldifferenz in Abhängigkeit vom Anteil p in %
der scheibengebremsten Fahrzeuge
Dl = 10 ⋅ lg
l
100
v
Dv = 20 ⋅ lg
100
Abhängigkeit von der Zuglänge l in m
Abhängigkeit von der zulässigen Streckengeschwindigkeit v in km/h
DFb, DBr, DBü, DRa sind die Zuschläge für Fahrbahnart, Brücken, Bahnübergänge
und Kurvenquietschen.
Im vorliegenden Fall ist bei den DB Strecken inkl. S-Bahn von einem DFb = 2 dB auszugehen, da es sich bei den zu untersuchenden Gleisabschnitten um die Fahrbahnart
Schotterbett mit Betonschwellen handelt (Prognosehorizont 2025).
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Der Wert von 51 dB(A) ist der mittlere Emissionspegel für eine Zugvorbeifahrt je
Stunde mit der Geschwindigkeit 100 km/h und einer Zuglänge von 100 m scheibengebremster Fahrzeuge, wenn die oben aufgeführten Zuschläge nicht zutreffen.
Für verschiedene Zugarten sind die Teilemissionspegel energetisch zu addieren.
Es ergeben sich nach Schall 03 folgende Emissionspegel LmE für die betrachteten
Bahntrassen im Planzustand:
Tabelle 7-2 Emissionspegel
Strecke
Zuggattung
LmE in dB(A)
Tag
2611
7.4.
Nacht
GZ-E, S, RE-ET, LICE,
D/AZ-E
69,8
72,0
Berechnung der Immission, Ergebnisse
Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der Schall 03, wie unter Punkt 4 auf der Seite 12 beschrieben.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt flächig in Form von farbigen Lärmkarten entsprechend der DIN 18005 Teil 2. Die Korrektur S (-5dB) gemäß Schall 03, der sogenannte Schienenbonus, wurde berücksichtigt.
Ergebnisse
Es wurden insgesamt 4 Lärmkarten erstellt und dem Anhang B beigefügt.
Die Karten Abb. B01 und Abb. B02 geben die Flächen gleichen Beurteilungspegels
der Immissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände
(tags bzw. nachts) im Nullfall wieder.
Die Karten Abb. B03 und Abb. B04 geben die Flächen gleichen Beurteilungspegels
der Immissionen aus dem öffentlichen Schienenverkehr für 4,5 m Höhe über Gelände
(tags bzw. nachts) im Planfall wieder.
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Fazit: Es wurden die Situation ohne (Nullfall) sowie mit dem Baukörper „Möbelhaus“
(Planfall)
im
Tag-
und
Nachtzeitraum
untersucht.
Dazu
wurden
flächige
Ausbreitsberechnungen durchgeführt. Das Gebäude des geplanten Möbelhauses wurde
an der Nordfassade als „gegliederte Fassade“ digitalisiert. Es zeigt sich, dass der Einfluss
des Baukörpers „Möbelhaus“ zum Teil den Schienenlärm nach Norden reflektiert. Die
Reflexion führt jedoch nicht zu einer nennenswerten Veränderung der Immissionsituation
im gegenüberliegenden Gewerbegebiet. Auf das nordwestlich der Bonnstraße gelegene
Wohngebiet hat die Baumaßnahme keine Auswirkung mehr.
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8. Gewerbelärm
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8.1.
8.1.1.
Geräuschkontingentierung
Grundzüge der Geräuschkontingentierung nach DIN 45691
Die Nutzung eines B-Plangebietes kann durch Geräuschimmissionen zu Konflikten mit der
Umgebung führen. Im Rahmen der Aufstellung eines B-Planes sollen planungsrechtliche
Festsetzungen zur Vermeidung von künftigen Konflikten getroffen werden, die einerseits
eine verträgliche Nutzung ermöglichen und andererseits den derzeitigen Bestand sichern.
Es erscheint wünschenswert, Teilbeurteilungspegel an Immissionsorten festzuschreiben,
die von Quellen im Plangebiet höchstens ausgehen dürfen. Eine solche Festsetzung wäre
jedoch rechtlich problematisch. Denn für den häufig auftretenden Fall, dass relevante Immissionsorte außerhalb des Plangebietes liegen, können die dort zulässigen Teilbeurteilungspegel durch die Quellen im B-Plangebiet nicht in den Festsetzungen bezüglich des
Immissionsschutzes festgeschrieben werden, da eine solche Festsetzung nicht unmittelbar aus dem B-Plan vollziehbar wäre.
Stattdessen können jedoch in Bebauungsplänen sogenannte Emissionskontingente1
LEK festgesetzt werden. Ausgehend von den jeweils zulässigen anteiligen Beurteilungspegeln (Planwerte LPl) an relevanten Immissionsorten auf der Grundlage der TA Lärm werden über eine Schallausbreitungsrechnung unter der Bedingung ungehinderter Schallausbreitung die flächenbezogenen Schallleistungen als Emissionskontingente durch eine
rechnergesteuerte Rückrechnung ermittelt. Diese Emissionskontingente sind dann sowohl
eindeutig mit den anteiligen Beurteilungspegeln verknüpft als auch im B-Plan vollziehbar.
Die Festsetzung der Emissionskontingente geschieht auf der Basis einer ungehinderten
Schallausbreitung, um die eindeutige Verknüpfung mit anteiligen Beurteilungspegeln an
ausgewählten Immissionsorten sicherzustellen. Daraus resultieren oft Festsetzungen der
Emissionskontingente mit Werten, die niedriger sind als für Gewerbe typische Werte einer
tatsächlichen, auf die Fläche bezogenen Schallleistung. Dies bedeutet aber nicht von
vornherein den Ausschluss bestimmter Nutzungen und Betriebsarten. Denn unter Berücksichtigung von zusätzlichen Schallminderungsmaßnahmen, wie z.B. durch Anordnungen
von Hallen, Geländegeometrie, Schallschutzwänden oder –wällen zur Abschirmung oder
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auch durch zeitliche Begrenzung von Betriebszeiten, sind auch durchaus höhere Werte
der tatsächlichen Schallleistung möglich, wenn sie zu den gleichen Teilbeurteilungspegeln
führen, wie die Emissionskontingente im Falle einer ungehinderten Schallausbreitung.
8.2.
Vorgehensweise im vorliegenden Fall
Die Berechnung der maximal zulässigen Emissionskontingente erfolgt mittels Berechnungen mit der Software für Schallausbreitungsberechnungen CadnaA. Ausgehend von der
jeweils zulässigen Immission wird die Schallausbreitung unter folgenden Randbedingungen durchgeführt, die eine ungehinderte Schallausbreitung zwischen emittierender Teilfläche und Immissionsort sicherstellen.
Berücksichtigung der Höhen der emittierenden Flächen, aber keine Berücksichtigung
von Abschirmungen durch die Topographie (Gelände)
keine Abschirmung durch sonstige Objekte oder Hindernisse (z. B. Gebäude)
keine Reflexionen am Boden und sonstigen Objekten (Vollkugelabstrahlung)
keine meteorologische Korrektur (Cmet = 0)
keine Bodendämpfung
keine Luftabsorption
Berücksichtigung der Immissionshöhen der zur Kontingentierung herangezogenen
Immissionsorte
Gleichmäßige Verteilung der Emission auf den gewerblich zu nutzenden Teilflächen
des Planungsgebietes
Berücksichtigung der Vorbelastung
Die Berechnung der Kontingente erfolgt dann im Rahmen einer iterativ durchgeführten
Optimierung für den Tag- und Nachtzeitraum, d. h. in mehreren Rechenläufen, mit dem
Ziel, die flächenhafte Emission im Bereich der vom Bebauungsplan „Nr. 109“ erfassten
Flächen soweit zu unterteilen und gleichzeitig zu maximieren, dass im Tag- und Nachtzeitraum die zulässigen Immissionswerte an den betrachteten Immissionsorten nicht überschritten werden.
1
oft auch als immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) bezeichnet
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8.3.
Immissionspunkte, Immissionsrichtwerte
Die Lage der betrachteten Immissionsorte IO 1 – IO 5 ist in der Tabelle 8-1 beschrieben
und in der Abbildung 8-1 dargestellt. Diese Immissionsorte wurden so gewählt, da sie aufgrund ihrer Nähe zum Plangebiet bzw. ihrer angesetzten Immissionsempfindlichkeit die
restriktivsten Bedingungen an die maximal zulässigen Emissionskontingente stellen.
Tabelle 8-1: Bezeichnung und Lage der maßgeblichen Immissionsorte
Bezeich-
Straße
nung
und Hausnummer
UTM Koordinaten
Richtwerte in
dB(A)
Fassade
x
y
tags
nachts
IO 1
Aurikelweg 123
Ost
346425.30
5651030.04
55
40
IO 2
Aurikelweg 119
Ost
346444.83
5651049.54
55
40
IO 3
Aurikelweg 101
Ost
346472.27
5651069.23
55
40
IO 4
Asternweg 237
Ost
346518.41
5651119.71
55
40
Die Lage der o.g. Immissionsorte ist dabei der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
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Abbildung 8-1: Lage der Immissionsorte IO 1 – IO 4
8.4.
Bestimmung der Emissionskontingente
Bei alleiniger Berücksichtigung der geometrischen Dämpfung ergibt sich die Berechnungsvorschrift für Emissionskontingente LEK,i (siehe DIN 45691) einer Teilfläche mit Flächeninhalt Si wie folgt :
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2
Die Emissionskontingente LEK,i sind auf 1 m bezogene in ganzen Dezibel anzugebende
Schallleistungspegel, die so festzulegen sind, dass an keinem der untersuchten Immissionsorte IOj der Planwert LPl,j durch die energetische Summe der Immissionskontingente
LIK,i,j aller Teilflächen i überschritten wird, d.h. dass
10 log Σi 10
0,1(LEK,i –∆Li,j)
≤ LPl,j
ist.
Die Differenz ∆Li,j = LEK,i – LIK,i,j ergibt sich alleine aus der geometrischen Dämpfung zu
∆Li,j = 10 log(4π s2i,j/Si) .
Dabei wird der Flächeninhalt Si in m2 und der Abstand si,j vom Immissionsort zum
Schwerpunkt der Fläche in m eingesetzt. Es ist dabei vorausgesetzt, dass die größte Ausdehnung der Fläche kleiner als der halbe Abstand ist. Andernfalls sind die Flächen in geeignete Teilflächen aufzuteilen, so dass für jede Teilfläche die Bedingung erfüllt ist. Dies
wird durch das Rechenprogramm CadnaA programmgesteuert durchgeführt.
Der Planwert LPl,,j wird dabei bestimmt aus dem Immissionsrichtwert LG,j für den Immissionsort j, energetisch gemindert um die Vorbelastung Lvor,j aus gewerblichen Quellen außerhalb des Plangebietes,
LPl,,j = 10 log (100,1 LG,j – 100,1 Lvor,j ) .
Für die Emittenten der gewerblichen Vorbelastung, für die keine Emissionskontingente
planerisch festgesetzt sind, werden die Immissionsanteile für die Vorbelastung unter Berücksichtigung aller Dämpfungsterme im Rahmen der Modellierung gemäß der DIN-ISO
9613-2 mit Hilfe des Rechenprogramms CadnaA explizit ermittelt.
Für die Emittenten der gewerblichen Vorbelastung, für die bereits Emissionskontingente
analog der DIN 45691 planerisch festgesetzt sind, werden die Immissionsanteile für die
Vorbelastung unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Dämpfung ermittelt.
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8.5.
Vorbelastung
Die in der Umgebung der betrachteten Gewerbefläche für das Möbelhaus gelegene
Wohnbebauung (Immissionsorte IO 1 bis IO 4) kann bereits durch Gewerbelärm aus dem
östlich angrenzenden Gewerbegebiet derart vorbelastet sein, dass der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 40 dB(A) bereits heute schon ausgeschöpft wird. In der Regel
müssen neu hinzukommende Betriebe dann mit ihren Beurteilungspegeln 6 bis 10 dB unter Richtwert bleiben (vgl. Pkt. 3.2.1 der TA Lärm).
Hinweis: Im benachbarten Gewerbegebiet ist in der Boschstraße 35 eine Wohnnutzung im
Gewerbegebiet nicht auszuschließen. Bei der Kontingentierung wird diese im Weiteren
nicht berücksichtigt, da vorab ermittelt wurde, dass die Zwangspunkte im o.g. allgemeinen
Wohngebiet bereits die relevanten Beschränkungen der Kontingentierung bestimmen.
Da die gewerbliche Vorbelastung im Tag-und Nachtzeitraum an den betrachteten Immissionsorten nicht genau bekannt ist, wird im Sinne einer Worst-case Betrachtung im Sinne
der TA Lärm (Pkt 3.2.1) der um 10 dB geminderte jeweilige Richtwert als Planwert angesetzt.
Somit ergeben sich an den Immissionsorten IO 1 und IO 4 folgende Planwerte:
Planwert LPl,,tags = 45 dB,
Planwert LPl,,nachts = 30 dB.
8.6.
Berechnung der Geräuschkontingente
Für die Geräuschkontingente des Bebauungsplanes „Nr.109“ kann im vorliegenden Fall
das gesamte Plangebiet ohne Unterteilung in Teilflächen gewählt werden. Die Fläche ist
in der Abbildung 8-2 dargestellt.
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Abbildung 8-2: Fläche mit Emissionskontingenten
Die Flächengröße ist in der folgenden Tabelle 8-2 angegeben.
Tabelle 8-2: Bezeichnung und Größe der Fläche mit Emissionskontingenten
Bezeichnung der
Fläche S
Fläche
in m2
SO
74630
Die UTM-Koordinaten der Fläche sind in der Tabelle 8-3 dargestellt.
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Tabelle 8-3: Koordinaten der Fläche mit Emissionskontingenten
x (m)
y (m)
346465,95
346568,36
346782,96
346750,73
346699,10
346614,14
346650,16
346587,03
346544,72
346534,65
346517,28
346507,41
5650731,61
5650883,38
5650748,58
5650518,12
5650505,94
5650532,37
5650589,94
5650631,92
5650564,49
5650565,26
5650573,42
5650583,28
Ausgehend von den Planwerten LPl an den Immissionsorten ergeben sich die folgenden
Geräuschkontingente LEK für die Teilfläche und die zugehörigen Immissionskontingente
LIK für die untersuchten Immissionsorte als Ergebnis eines optimierten Rechenlaufs für alle betrachteten Immissionsorte.
Tabelle 8-4: Geräuschkontingente und Immissionskontingente in dB(A)
Fläche
LEK
tags
SO
59,4
8.7.
nachts
44,4
LW
tags
108,1
IO 1
nachts
93,1
tags
IO 2
nachts
tags
IO 3
nachts
tags
IO 4
nachts
tags
nachts
45,0
30,0
44,8
29,8
44,6
29,6
43,8
28,8
Planwert (gerundet)
45
30
45
30
45
30
45
30
Unterschreitung
0,0
0,0
0,2
0,2
0,4
0,4
1,2
1,2
Diskussion der Ergebnisse für Geräuschkontingente
Die Ergebnisse lassen erkennen, dass auf den betrachteten Teilflächen des Plangebietes
tags/nachts eine gewerbliche Nutzung möglich ist, ohne in Summe im Bereich der angrenzenden Bebauung außerhalb des Plangebietes zu Immissionskonflikten zu führen.
Aus den Festsetzungen resultierende Emissionskontingente sind zum Teil niedriger als sie
für allgemeine gewerblich bedingte Lärmquellen typisch sind. Sie schränken daher die
allgemein möglichen künftigen Gewerbeaktivitäten ein, sofern nicht geeignete Schallschutzmaßnahmen (z.B. Einhausung von Quellen, Abschirmung durch Gebäude oder
Wände, Schalldämpfer für Auslasse etc.) getroffen werden.
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Konkrete Aussagen, ob eine bestimmte gewerbliche Aktivität (hier geplantes Möbelhaus)
mit den Emissionskontingenten verträglich ist, wird in Kapitel 10 behandelt.
8.8.
Vorschlag für textliche Festsetzungen
Für die die Emissionskontingentierung betreffenden textlichen Festsetzungen schlagen wir
folgenden Wortlaut vor:
Festsetzung zum Immissionsschutz Gewerbelärm (§ 1 Abs. 4 Nr. 2 BauNVO in Verbindung mit § 9 Abs.1 Nr. 1 BauGB)
In den Flächen des Planungsgebietes sind Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die in Tabelle 8-5 angegebenen Emissionskontingente weder tags (06:00 Uhr bis
22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten.
Tabelle 8-5: Emissionskontingente tags und nachts
Fläche
(siehe Abbildung 8-2)
SO
Emissionskontingente LEK in dB(A)
Flächengröße in m²
74630
tags
nachts
59,4
44,4
Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691 (Geräuschkontingentierung, Dez.
2006).
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9. Überprüfung der zulässigen Emissionskontingente für die Nutzung Möbelhaus
Im Folgenden werden die Emissionen, die bei dem Betrieb eines Möbelhauses zu erwarten sind, abgeschätzt. Eingangsdaten zu den LKW-Frequentierung wurden uns vom Auftraggeber übermittelt. Die zu erwartenden Schallleistungen und Einwirkzeiten werden anhand einschlägiger Studien angesetzt. Das Möbelhaus soll ausschließlich im Tagzeitraum
geöffnet werden, im Nachtzeitraum können maximal zwei Lkw anliefern und es kann die
Haustechnik betrieben werden.
9.1.
Lärmsituation bezüglich Gewerbelärm, geplantes Möbelzentrum
Es ist geplant, ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 45.000 m² zu errichten.
Südlich des Gebäudes soll eine zweigeschossige Parkpalette mit Platz für ca. 1800
Fahrzeuge errichtet werden. Das Gebäude soll im ungünstigsten Falle mit einer Höhe
25 m über dem mittleren Bodenniveau (55,5 m ü NN) des Geländes errichtet werden.
Die Parkpaletten sollen das Bodenniveau im ungünstigsten Falle insgesamt um 4,0 m
überragen. Die erforderlich Haustechnik des Gebäudes wird im ungünstigsten Falle
komplett auf der Dachfläche aufgestellt. Eine Detailplanung hierzu liegt noch nicht vor.
Die Anlieferung sowie der Umschlag von Waren findet gemäß den Planunterlagen an
der nördlichen Ostfassade im sogenannten Logistikhof statt. Die anliefernden Lkw befahren das Gelände des Möbelhauses von der K6 kommend aus südlicher Richtung
und umfahren das Gebäude von Westen kommend, um an die Anlieferung an der
Ostseite zu gelangen. Entsprechend den uns übermittelten Unterlagen können am
Tag bis zu 23 Lkw am Tag und in der Nacht maximal 2 Lkw anliefern. Die Kunden
Pkw befahren das Gelände ebenfalls von der K6 au südlicher Richtung das Gelände
um dann sich dementsprechend auf die beiden Parkpaletten zu verteilen. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die südöstliche Ein- und Ausfahrt an einem bestehenden
Kreisverkehr. Entsprechend der vorliegenden Verkehrsuntersuchung ist im ungünstigsten Falle im Tagzeitraum stündlich mit 326 Kfz/h zu rechnen. Im Nachtzeitraum
finden keine Kundenverkehre statt.
In der folgenden Abbildung 9-1 ist das geplante Möbelhaus dargestellt.
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Abbildung 9-1: Lage des geplanten Möbelhauses mit Parkpalette (o.M.)
9.2.
Berechnung der Emissionen
Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen
Quellen (Ab-/ Anfahrt der Kunden, Bediensteten, Lieferfahrzeuge, LKW-Fahrten) und
mehr oder weniger ortsgebundenen Quellen (z.B. Haustechnik).
Bei den Eingangsdaten unterscheiden wir zum einen die Angaben zur Emission der Quellen (abgestrahlte Schallleistung) und zum anderen die Angaben ihrer jeweiligen Einwirkzeit und des Bezugszeitraumes.
Nachfolgende Betriebstätigkeiten bzw. Anlagenbereiche werden dabei untersucht und
fließen als Teilemittenten in das Modell ein.
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Bewegliche Quellen:
An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren
Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche der LKW
Be- und Entladung der LKW über eingehauste Rampe
Parkverkehr von Besuchern/Kunden (2-geschossige Parkpalette)
Ortsfeste Quellen:
Haustechnik auf dem Gebäudedach
Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert in die Umgebung abgestrahlt.
Die Lage der zu untersuchenden Emittenten ist in der nachfolgenden Abbildung 9-2 dargestellt.
Abbildung 9-2: Teilemittenten
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9.3.
Schallleistungen, Betriebszeiten, Einwirkzeiten
Die geräuschemittierenden Aktivitäten auf dem Gelände des geplanten Möbelhauses finden nach Angaben des Betreibers im Tag- und Nachtzeitraum statt. Die im Folgenden
aufgeführten Eingangsdaten hinsichtlich der Einwirkzeiten, Häufigkeiten und Schallleistungen repräsentieren dabei einen ungünstigen Berechnungsansatz und gelten für übliche, erfahrungsgemäß in der Praxis auftretende Betriebsbedingungen ohne Berücksichtigung personal- und verhaltensabhängiger Lärmprophylaxe.
9.3.1.
An- und Abfahrten von LKW zur Anlieferung und Abholung von Waren
bzw. zur Entsorgung
Es befindet sich zwei Anlieferungsbereiche auf dem Gelände des Logistik-Gewerbe (siehe
Abbildung). Die LKW fahren von der K6 südlich auf das Betriebsgelände um an den östlich gelegenen Logistikhof zu gelangen. Die Warenanlieferung kann im Tagzeitraum und
Nachtzeitraum erfolgen. Gemäß dem vorliegenden Verkehrsgutachten gehen wir von folgenden Anzahlen für Anlieferungen aus: 23 Lkw im Tagzeitraum sowie 2 Lkw im Nachtzeitraum.
Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an dem technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen /24/ und /25/ gewählt. Im ungünstigsten Fall ist mit folgenden Lkw-Anlieferungen zu rechnen:
Anlieferung
tags (6:00 – 22:00 Uhr)
nachts (22:00 – 6:00 Uhr)
lauteste Stunde
23 LKW
2
Die Schallquellen werden als Linienschallquellen in 1 m Höhe über Gelände modelliert.
Die Schallleistung jedes LKW wird als bewegte Punktquelle mit einer impulsbehafteten
Schallleistung von 105 dB(A) und einer Fahrgeschwindigkeit von 10 km/h angesetzt.
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9.3.2.
Besondere Fahrzustände und Einzelgeräusche der LKW
Entsprechend den Anlieferungsbereichen kommt es zu Rangiervorgängen der LKW. Wir
haben eine Schallleistung pro LKW von 105 dB(A) für Rangiervorgänge inklusive Rückfahrsignal angesetzt, die wir auf die zur Verfügung stehende Fläche in 1 m Höhe verteilt
haben. Die Einwirkzeit haben wir konservativ zu 5 Minuten pro Rangiervorgang angenommen.
Es ist nicht auszuschließen, dass LKW mit laufendem Motor vor den einzelnen Tore warten. Wir haben eine Schallleistung pro LKW von 95 dB(A) für den LKW im Leerlauf angesetzt, die wir auf die zur Verfügung stehende Fläche in 1 m Höhe verteilt haben. Die Einwirkzeit haben wir konservativ zu 10 Minuten pro LKW angenommen.
Für besondere Fahrzustände sowie für Einzelereignisse wird von folgenden mittleren
Schallleistungspegeln ausgegangen:
Tabelle 9-1 Schallleistungspegel von besonderen Fahrzuständen und Einzelereignissen im Bereich der Anlieferungen
Anzahl der Ereig- Dauer der ErAnzahl der
nisse pro LKW eignisse in sec.*
LKW
Gesamtdauer in
min.
Vorgänge
LWA in dB
Motoranlassen
100
1
5
12
1
Türenschlagen
100
2
5
12
2
LKW- Hydraulikbremse
108
2,5
5
12
3
* 5-sec.-Takt,
Durch einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen wie z.B. LKW- Hydraulikbremse, können im
Bereich der Ein- und Ausfahrt sowie im Anlieferungsbereich Schallleistungen von
LWA = 108,0 dB(A)
auftreten.
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9.3.3.
Be- und Entladung der LKW an eingehauster Rampe
Wir gehen davon aus, dass die Anlieferung über eine Innenrampe mit Torrandabdichtung,
so dass nur noch Rollgeräusche, die über den Wagenboden abgestrahlt werden, am Immissionsort lärmrelevant sind.
Der zeitbezogene mittlere Schallleistungspegel beträgt:
Rollgeräusche, Wagenboden: LWAT,1h = 75 dB.
Wir gehen davon aus, dass pro LKW die Geräusche über eine Stunde emittiert werden.
9.3.4.
Parkplatzpalette OG
Entsprechend dem Verkehrsgutachten /22/ ist ungünstigstenfalls mit 326 Kfz/h zu rechnen. Dies bedeutet, dass stündlich in dem 2-geschossigen Parkhaus (Parkpaletten 4,0 m
Höhe) auch 326 Stellplatzwechsel stattfinden. Im Weiteren haben wir die Ansätze der
Parkplatzlärmstudie des Bayrischen Landesamtes für Umwelt (6. Auflage) angewendet.
Gemäß der Parkplatzlärmstudie werden weiterhin bei der Berechnung der abgestrahlten
Schallleistung des Kundenparkplatz werktags folgende Parameter angesetzt:
Lw0
=
Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h
Lw0 = 63,0 dB(A)
KPA
=
Zuschlag für Parkplatzart (hier 3 dB) Standardeinkaufswagen auf Asphalt
KStrO
=
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier 0 dB, da KStrO bereits in KPA berücksichtigt wurde)
KD
=
Durchfahranteil in dB (hier 7,8 dB)
KI
=
Zuschlag für Impulshaltigkeit in dB (hier 4 dB s. KPA) Standardeinkaufswagen auf Asphalt
N
=
Anzahl der Bewegungen entsprechend /22/
B
=
Anzahl der Bewegungen entsprechend /22/
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Die Gleichung für die insgesamt abgestrahlte gesamte Schallleistung lautet:
Lw = Lw0 + KPA + KI + KD+ KStrO +10 lg (B*N)
Lw = 63 + 3 + 4 + 2,5*lg (0,03*45000- 9) + 0 + 10*lg (326)
LW= 63 + 3 + 4 + 7,8 + 0 + 25,1
Lw= 102,9 dB(A)
Der Parkplatz wird während der Geschäftszeiten ab 07.00 bis voraussichtlich maximal
22.00 Uhr genutzt (letzte Abfahrt). Dies wird nach dem überschlägigen Berechnungsverfahren pauschal berücksichtigt, ein Nachtbetrieb der Kundenparkplätze ist nicht vorgesehen.
9.3.5.
Parkplatzpalette UG
Der Pegel aus dem Inneren des Parkhauses wird über die Fassaden (frei) nach außen
abgestrahlt. Der Bereich der Stellplätze in der unteren Parkebene hat eine Grundfläche
von ca. 24800 m², die Raumhöhe beträgt 4 m. Alle Fassaden wurden von uns im Sinne
einer Worst-Case Betrachtung offen angenommen.
Ermittlung des Innenschallpegels der Parkebenen
Der Innenpegel einer Parkebene errechnet sich nach folgender Gleichung:
Li = Lw +14 +10 * log (0,16/A)
Die Gleichung für den Schallleistungspegel lautet:
Lw = Lw0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B N)
Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbezogene Werte für Lw0, KPA etc. an. Hier wird der errechnete Schallleistungspegel aus
10.3.4.
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Die Gleichung für die Absorptionsfläche setzt sich aus den einzelnen Teilabsorptionsflächen Wände, Boden, Decke und Öffnungen zusammen:
A = α1* A1 + α2* A2 + ...
Mit der oben ermittelten Schalllleistung für den Tagzeitraum sowie den in der folgenden
Tabelle aufgelisteten Absorptionsgrade und Absorptionsflächen ergeben sich folgender
Innenpegel in der betrachteten Parkebene (UG):
Tabelle 9-2 Eingangsdaten Innenpegel
α1
α2
0,03
1
A1
A2
49600m²
40480m²
A
187,1
Lw,tags
Lw,nachts
102,8 d(A)
-
Li,tags
Li,nachts
63,3 dB(A)
-
Die abgestrahlte Schalleistung /m² wird über die gesamte Umfassungsfläche/Fassade abgestrahlt und anhand der Vorgaben der DIN En 12354-4 wie folgt berechnet:
L“w = Li - R´w –4
9.3.6.
(hier R´w = 0 dB)
Haustechnik
Derzeit liegt noch keine konkrete Planung zur Haustechnik vor. Wir gehen im weiteren davon aus, dass diese im nördlichen Dachbereich über Dach des Gebäudes installiert wird.
Diese Position ist bezogen auf die im Westen angrenzende Bebauung, aufgrund von Abstand und Ausweisung die ungünstigste Position. Wir haben auf der Dachfläche eine Flächenquelle mit 2,0 m über Dach mit einer insgesamt abgestrahlten Schalleistung von
Lw = 91,5 dB(A)
angesetzt.
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9.4.
Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse (Zusatzbelastung)
9.4.1.
Zuschläge auf die Immissionspegel
Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall unmittelbar im Zuge der Berechnung der Immission gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum (Werktag) unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d - f der TA Lärm.
Impulszuschläge (KI)
Die Teilimmissionen der Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können zeitweise
auffällig durch Impulse sein. Die Impulshaltigkeit der Geräusche wurde jeweils quellenbezogen separat über den Zuschlag KI bei Festsetzung der Schallleistung berücksichtigt, der
sich aus der Differenz LAFTm - LAFm ergibt (vgl. Tab. 6). Ein weiterer, separater Zuschlag
erfolgt nicht: KI = 0 dB.
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit (KT)
Der Betrieb ist derzeit immissionsseitig nicht auffällig durch tonhaltige Geräusche. Die
künftigen zusätzlichen Betriebsvorgänge und Aggregate emittieren in der Regel keine immissionsrelevanten, einzeltonhaltigen Geräusche. Im Rahmen einer Prognose setzen wir
den einwandfreien Betrieb ohne tonale Auffälligkeit voraus. Aus diesem Grund erfolgt kein
Zuschlag: KT = 0 dB.
Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (KR)
Gemäß TA Lärm hat für Gebiete nach Nummer 6.1, Buchstaben d bis f auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6:00 – 7:00 Uhr und 20:00 – 22:00
Uhr) ein Zuschlag von: KR = 6 dB zu erfolgen. Im vorliegenden Fall ist dieser Zuschlag für
die Immissionsorte IO 1 bis IO 4 erforderlich, die Zuschläge werden über ein digitalisiertes
Nutzungsgebiet programmgesteuert vergeben.
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9.5.
Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel
Durch den Betrieb des Möbelhauses ist an den betrachteten Immissionsorten mit folgenden Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegeln gemäß TA Lärm zu rechnen:
Tabelle 9-3: Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel LZ an den Immissionsorten für
den Tagzeitraum in dB(A)
IO 01,
IO 02,
IO 03,
IO 04,
IO 05,*
Aurikelweg
Aurikelweg
Aurikelweg
Asternweg
Boschstraße
123
119
101
237
35
LKW Verkehr
11,3
12,2
10,9
11,7
11,8
Parkplatz OG
38,0
37,4
34,6
32,7
37,6
Rangieren LKW
25,9
27,4
22,6
20,2
24,7
Entladen LKW
-9,0
-7,6
-11,8
-12,1
-8,4
Haustechnik
29,9
31,5
27,7
27,0
31,2
Leerlauf LKW
4,2
5,5
0,5
3,4
2,9
Einzelereignisse
5,8
7,1
0,8
0,9
4,4
Parkhaus UG
17,8
18,6
15,4
12,4
16,5
38,9
38,8
35,8
34,1
38,7
45,0
44,9
44,9
44,9
59,0
Bezeichnung
Beurteilungspegel werktags
[dB(A)]
zul. Immissionen [dB(A)]
Bei der Boschstraße handelt es sich um eine eventuell vorhandene Wohnnutzung im Gewebegebiet, diese brauchte bei der Kontingentierung als Zwangspunkt nicht mitberücksichtigt werden, da die Zwangspunkte im WA gebiet die Kontingentierung bestimmen
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Tabelle 9-4: Teilbeurteilungs- und Beurteilungspegel LZ an den Immissionsorten für
den Nachtzeitraum in dB(A)
IO 01,
IO 02,
IO 03,
IO 04,
IO 05,*
Aurikelweg
Aurikelweg
Aurikelweg
Asternweg
Boschstraße
123
119
101
237
35
LKW Verkehr
10,4
11,2
11,9
12,7
12,7
Rangieren LKW
9,2
10,7
9,8
7,4
12,0
Entladen LKW
-8,0
-6,5
-8,8
-9,1
-5,4
Haustechnik
28,0
29,6
27,7
27,0
31,2
Leerlauf LKW
-9,5
-8,2
-9,3
-6,3
-6,9
Einzelereignisse
3,9
5,2
2,9
2,9
6,5
Beurteilungspegel [dB(A)]
28,0
29,6
27,7
27,0
31,2
zul. Immissionen [dB(A)]
30,0
30,0
29,7
28,8
44,0
Bezeichnung
* Bei der Boschstraße handelt es sich um eine eventuell vorhandene Wohnnutzung im Gewebegebiet, diese brauchte bei der Kontingentierung als Zwangspunkt nicht mitberücksichtigt werden, da die Zwangspunkte im WA gebiet die Kontingentierung bestimmen .
Es ist damit zu rechnen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert tags und nachts
an den Immissionsorten IO 1 bis IO 5 eingehalten bzw. unterschritten wird.
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9.6.
Maximalpegel im Sinne von Pkt. 6.1 der TA Lärm
Durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse, wie z.B. durch die Betriebsbremse oder Entladegeräusche etc. mit LW,max = 110 dB(A), können an den Immissionsorten
ungünstigenfalls folgende Maximalpegel auftreten:
Tabelle 9-5: Maximalpegel
Immissionsort
Betriebsbremse, Schläge bei Entladung etc. mit
LW,max = 110 dB(A)
Maximalpegel am Immissionsort [dB(A)]
IO 1
50
IO 2
51
IO 3
46
IO 4
46
IO 5
58
Es ist damit zu rechnen, dass die durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse
erzeugten Maximalpegel tagsüber innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm liegen.
Ergebnisse
Es wurden insgesamt 2 Lärmkarten erstellt und dem Anhang C beigefügt.
Die Karten Abb. C01 und Abb. C02 geben die Flächen gleichen Beurteilungspegels
der Immissionen aus dem geplanten Gewerbe für 4,5 m Höhe über Gelände (tags
bzw. nachts) im Planfall wieder.
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10.
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Lärmpegelbereiche
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Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden "für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind.
"Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen
der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des Schalldämmmaßes wird zwischen
drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13, Tabelle 8):
Tabelle 10-1 : Lärmpegelbereiche nach DIN 4109
1
2
3
4
5
Raumarten
1
Lärmpegel-
"Maßgebli-
Bettenräume
Aufenthalts-
Büroräume )
bereich
cher Außen-
in Kranken-
räume in
und ähnli-
lärmpegel"
anstalten
Wohnungen,
ches
in dB(A)
und Sanato-
Übernach-
rien
tungsräume
in Beherbergungsstätten
, Unterrichtsräume und
ähnliches
erf. R'wres des Außenbauteils in dB
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
76 bis 80
2
50
45
> 80
2
2
50
VI
VII
)
)
)
1
) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
2
Hier ist die Spalte 5 in Tabelle 11-1 relevant, dabei ist die Fußnote 1) zu beachten.
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INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
10.1.
Maßgeblicher Außenlärmpegel
Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Summe der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Planungsgebiet einwirkenden Emittentenarten. Im vorliegenden Fall sind dies
10.1.1.
•
der Straßenverkehr
•
der Schienenverkehr
•
das Gewerbe
Straßenverkehr
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Straßenverkehrs (La,STR) ist der Beurteilungspegel tags vor den Fassaden unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 dB (vgl. DIN 4109 Pkt. 5, Seite 15, Bild 1),
La,STR = Lr,STR,tag + 3 dB.
10.1.2.
Schienenverkehr
Die DIN 4109 setzt bei dem Verkehr (Strassen, Schienenwegen) voraus, dass zwischen dem Pegel im Tagzeitraum und dem des Nachtzeitraumes eine Differenz von
mindestens 5 dB zu verzeichnen ist. Bezogen auf den Straßenverkehr ist das auch so.
Beim Schienenverkehr zeigt sich, dass bezüglich der hier einwirkenden Schienenlärmquellen im Nachtzeitraum die Beurteilungspegel im Vergleich zum Tagzeitraum
teilweise weniger als 5 dB geringer auftreten. Aus diesem Grunde wird der um 5 dB
angehobene Beurteilungspegel nachts für den Schienenverkehr der Berechnung des
maßgeblichen Außenlärmpegels (La), zugrundegelegt. Der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet sich wie folgt:
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La,SCH = (Lr,SCH,Nacht + 5dB)+ 3dB.
10.1.3.
Gewerbe
Der maßgebliche Außenlärmpegel des Gewerbes (La,GEW) ist der zulässige Richtwert
gemäß TA-Lärm tags an vom Gewerbelärm beaufschlagten Fassaden, sofern wie im
vorliegenden Fall keine Überschreitung des Richtwertes zu verzeichnen ist.
10.2.
Resultierender maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Der resultierende maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich somit zu:
La,res =10 log( 100,1 La,STR + 100,1 La,SCH + 100,1 La,GEW) in dB(A)
An der ungünstigsten Fassade und Fassadenhöhe ergibt sich an dem zu betrachtenden Plangebäude somit der Lärmpegelbereich
LPB IV.
Es ist zu beachten, dass ohne konkrete Planung oder spezielle Voraussetzungen aus
der Kenntnis des Lärmpegelbereiches nicht auf die erforderlichen resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile des Gebäudes und
demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für in Außenbauteilen vorhandene
Fenster geschlossen werden kann. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen
Raumnutzung, Raumgröße sowie der Fassadenausgestaltung.
Wir empfehlen im Vorfeld einer detaillierten Planung, die Auslegung des notwendigen
Schallschutzes gegen Außenlärm sowie eine nachherige Ausführungsplanung fachlich
begleiten zu lassen.
P1110165
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Köln, 19. Juli 2012
P1110165
wp/mm
(Dr. W. Pook)
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(M. Mück)
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Anhang A
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346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Straße Nullfall; tags
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
A01
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Straße Nullfall; nachts
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
A02
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Straße Planfall; tags
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
A03
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Straße Planfall; nachts
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
A04
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Anhang B
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Schiene Nullfall; tags
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
B01
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Schiene Nullfall; nachts
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
B02
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
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<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Schiene Planfall; tags
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
B03
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
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Schiene Planfall; nachts
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
5650700
Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
346550
346600
346650
346700
346750
346800
346850
346900
346950
347000
347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
B04
ADU cologne
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH
Anhang C
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346950
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347050
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Beurteilungspegel
<= 35.0
<= 40.0
<= 45.0
<= 50.0
<= 55.0
<= 60.0
<= 65.0
<= 70.0
<= 75.0
<= 80.0
80.0 < ...
5651000
5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
5650900
5650850
5650800
5650750
5650900
5650850
5650750
5650800
5650950
5651000
5651050
Gewerbe Plan; tags
Beurteilungszeitraum:
06:00 - 22:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
5650500
5650450
5650600
5650650
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Auftraggeber:
346350
346400
346450
346500
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346600
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347050
347100
Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
C01
346350
346400
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347100
Beurteilungspegel
<= 35.0
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<= 70.0
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5651050
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
5650950
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5650900
5650850
5650750
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5650950
5651000
5651050
Gewerbe Plan; nachts
Beurteilungszeitraum:
22:00 - 06:00 Uhr
Immissionshöhe:
4,5 m
Rechenraster:
10 m
Approximation:
10-fach
Maßstab:
1 : 2500
5650700
5650650
Hans Segmüller
Polstermöbelfabrik
GmbH & Co. KG
Münchner Straße 35
86316 Friedberg
5650550
5650500
5650450
5650600
5650550
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Auftraggeber:
346350
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346450
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347050
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Neuenhöfer Allee 49-51
50935 Köln
Tel: 0221 9438110
Köln, 16.07.12
Auftrags-Nr.:
P1110165
Abb.- Nr.:
C02