Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
Auftraggeber:
Stadt Pulheim
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
Tel.: 02238 - 808-0
Fax: 02238 - 808-445
Auftragnehmer:
Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR
Planung und Landschaft
Rellinghauser Straße 334 d
45 136 Essen
Tel.: 0201 – 481884
Fax: 0201 – 481886
eMail: Info@PlanLand.net
Bearbeitung:
Stefan Kreyssig,
Landschaftsarchitekt BDLA
Dr. Thomas Schönert
Diplom-Biologe
Essen, den 24.08.2012
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
INHALT
I
SEITE
1.
Einleitung........................................................................................................................ 1
1.1.
Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1
1.2.
Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 2
1.3.
Methodische Hinweise................................................................................................... 2
2.
Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 4
2.1.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ........................................................... 7
3.
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme.................................................. 8
3.1.
Lage und Abgrenzung ................................................................................................... 8
3.2.
Schutzgut Mensch.......................................................................................................... 8
3.3.
Schutzgut Tiere und Pflanzen ....................................................................................... 9
3.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation.......................................................................... 9
3.3.2. Reale Biotoptypen................................................................................................. 9
3.3.3. Fauna.................................................................................................................. 10
3.3.4. Bewertung........................................................................................................... 14
3.4.
Schutzgut Boden.......................................................................................................... 14
3.5.
Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 16
3.6.
Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 17
3.7.
Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 17
3.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 18
3.9.
Vorbelastungen ............................................................................................................ 18
3.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 19
4.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 20
4.1.
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen
Alternativen .................................................................................................................. 20
4.2.
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 20
4.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 20
4.2.2. Schutzgut Mensch .............................................................................................. 22
4.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 26
4.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 28
4.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 29
4.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 30
4.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 31
4.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 31
4.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 32
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
II
4.3.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 33
4.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 33
4.3.2. Ermittlung des Kompensationsbedarfs................................................................ 36
4.3.3. Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen
Auswirkungen ..................................................................................................... 38
5.
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 40
6.
Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 40
7.
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 40
7.1.
Planungsanlass ............................................................................................................ 40
7.2.
Plangebiet ..................................................................................................................... 41
7.3.
Umweltauswirkungen .................................................................................................. 42
8.
Literatur und Karten..................................................................................................... 45
9.
Anhang.......................................................................................................................... 47
9.1.
Ermittlung des Kompensationsbedarfs – zu Schritt 2 .............................................. 47
ABBILDUNGEN
SEITE
Abbildung 1: Entwurf des Büros Kottmair (Köln) für das Möbelhaus Segmüller .........................1
Abbildung 2: Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim.............................8
Abbildung 3: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................15
Abbildung 4: Klimadiagramm der Station Köln-Wahn ...............................................................17
Abbildung 5: Auszug aus dem Liegenschaftskataster – Kompensationsfläche –
Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 3 ........................................................39
TABELLEN
SEITE
Tabelle 1:
Biotoptypen des Plangebietes - Bestand ...............................................................9
Tabelle 2:
Planungsrelevante Arten nach LANUV und eigene Bestandserhebung..............................................................................................................11
Tabelle 3:
Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................14
Tabelle 4:
Flächenbilanz.......................................................................................................20
Tabelle 5:
Bewertung des Planungszustandes .....................................................................21
Tabelle 6:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................22
PL
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Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
TABELLEN
III
SEITE
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................26
Tabelle 8:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................28
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................29
Tabelle 10:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................30
Tabelle 11:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................31
Tabelle 12:
Kompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109 .......................................36
Tabelle 13:
Gesamtkompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109............................38
Tabelle 14:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................44
PLÄNE
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Artenschutzprüfung – Kartierung 2012
202/ Be3
-
SK/OD
-
20.08.2012
-
M 1 : 1.000
In Bezug auf die Darstellung der Planung verweist der Umweltbericht auf den Bebauungsplan
Nr. 109 Pulheim, der in seinem Geltungsbereich das „Sondergebiet Möbelhaus“ (= Biotoptyp
„Versiegelte Fläche – Sondergebiet Möbelhaus“) und die „Private Grünfläche“ (= Biotoptyp
„Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker – Bodendenkmal“) darstellt. Der Biotoptyp
„Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker“ ist im Bebauungsplan nicht ablesbar, da er
sich nur rechnerisch aus der Anwendung der GRZ ergibt.
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Umweltbericht
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1.
1.1.
1
Einleitung
Kurzdarstellung des Plans
Das Einrichtungsunternehmen Segmüller aus Friedberg in Bayern möchte im Süden von Pulheim, im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“, ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von
45.000 qm errichten.
Das Möbelhaus besteht aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen sowie einem zurückgesetzten Technikgeschoss. Das dahinter liegende Lagergebäude dient der Bevorratung
von Möbeln.
Das Lager soll parallel zum Bahndamm auf dem nordöstlichen Grundstücksteil platziert werden,
sodass es auf einer Linie mit dem östlich bestehenden Speditionsgebäude liegen wird. Das
Möbelhaus steht parallel davor, sodass von der Straßenseite aus das Lagergebäude von dem
Möbelhaus verdeckt wird und in erster Linie das Möbelhaus als Adresse wahrnehmbar ist.
Abbildung 1:
Entwurf des Büros Kottmair (Köln) für das Möbelhaus Segmüller
Die überörtliche verkehrliche Anbindung ist vornehmlich über die B 59n, Bonnstraße (L 183)
und die Kreisstraße K 6 vorgesehen, da diese Strecken südlich von Pulheim verlaufen und
damit die Ortslage selbst vom zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen wenig betroffen ist.
Die lokale Erschließung des Möbelhauses erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an der
K 6 und die vorhandene Erschließungsstraße (Max-Planck-Straße) zur Spedition über einen
noch herzustellenden Kreisverkehr mit einer Abfahrt auf das Möbelhausgelände. Eine direkte
Erschließung von der Max-Planck-Straße wird vermieden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Die geplanten 1.800 Stellplätze können vollständig auf dem Grundstück in einer Parkpalette mit
zwei Ebenen untergebracht werden.
PL
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Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
2
Eine Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist derzeit nicht gegeben. Eine Anbindung
des Plangebietes an das Busnetz des Kreises wird aber im Rahmen der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes geprüft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt Pulheim setzt für das Plangebiet des Möbelhauses bereits jetzt ein „Gewerbegebiet" fest.
Die für das Möbelhaus Segmüller angestrebte Verkaufsflächengröße macht das geplante
Möbelhaus aber zu einem so genannten „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ im Sinne des
§ 11 Abs. 3 BauNVO. Sofern solche Betriebe sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie – außer in Kerngebieten –
nur in einem für sie festgesetzten „Sondergebiet“ zulässig. Für das geplante Möbelhaus ist von
den genannten Auswirkungen auszugehen, sodass für den vorgesehenen Standort ein verbindlicher Bauleitplan mit einer Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim die fraglichen Grundstücksflächen als
„Gewerbegebiet“ festsetzt, wird eine Planänderung erforderlich. Da es sich hierbei nicht um
eine geringfügige Änderung handelt, sondern vor allem auf Grund der Verkaufsflächengröße
ein Planverfahren mit erhöhtem Abstimmungsbedarf erforderlich ist, hat sich die Stadt entschieden, den Plan nicht zu ändern, sondern einen neuen Plan aufzustellen.
Mit der Rechtskraft des neuen Plans werden die entsprechenden Festsetzungen des alten
Bebauungsplanes Nr. 69 unwirksam.
Gemäß § 3 Absatz 1a UVPG ist nach Anlage 3 für derartige Pläne (Bauleitplanungen nach §§ 6
und 10 BauGB) eine obligatorische strategische Umweltprüfung (SUP) nach § 14b Absatz 1
Nummer 1 durchzuführen.
1.2.
Untersuchungsrahmen
Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf
1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern.
Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für
die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt.
1.3.
Methodische Hinweise
Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“
(UMWELTBUNDESAMT 2010) an.
Neben einer Auswertung der vorhandenen Pläne und Grundlagendaten zu den Schutzgütern
Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft wurden im Rahmen der Umweltprüfung und der
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung eine Biotoptypenkartierung und eine faunistische
Kartierung (Vögel und Hamster) durchgeführt.
PL
Planung und Landschaft
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Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
3
Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem
Ver-fahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001),
welches bereits beim Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim angewandt wurde. Somit ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicher gestellt.
Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw.
berücksichtigt:
Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag – PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT (2000)
BP 69 Pulheim, Am Schwefelberg – Ergebnisse der Kartierung der streng geschützten Art
Feldhamster. – KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2007)
Stadt Pulheim - Stadt Pulheim - Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung Möbelhaus
Segmüller – Kurzbericht – PTV AG (2012a)
Stadt Pulheim - Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung eines Möbelhauses – PTV AG
(2012b)
Voruntersuchung Lärm zum Bebauungsplan Nr. 109 in Pulheim – Ansiedlung eines großflächigen Möbelhaus mit Randsortiment und Lager, Stand März 2012 – ADU COLOGNE
INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH (2012a)
Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Gewerbelärm im Rahmen des Bebauungsplanes 109 in
Pulheim – ADU COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH (2012b)
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
2.
4
Ziele des Umweltschutzes
Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden.
Schutzgut Mensch
TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie Vorsorge schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender
Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge
und Lärmminderung bewirkt werden.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und
Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen,
dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit
erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).
Baugesetzbuch
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind
die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6, Nr. 7).
Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4
Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3)
zu berücksichtigen.
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Planung und Landschaft
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Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
5
Schutzgut Boden
Bundesbodenschutzgesetz
Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere
1.
natürliche Funktionen als
a)
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
b)
Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
c)
Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-,
Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,
2.
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie
3.
Nutzungsfunktionen als
a)
Rohstofflagerstätte,
b)
Fläche für Siedlung und Erholung,
c)
Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
d)
Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.
Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2)
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden.
Schutzgut Wasser
Wasserhaushaltsgesetz
Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen,
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige
Gewässerbewirtschaftung.
Landeswassergesetz
Die Gewässer sind nach den Grundsätzen und Zielen des Wasserhaushaltgesetzes so zu
bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem
Nutzen Einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
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Wasserschutzgebiet
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die
Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel
der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung
Weiler) vom 21. Oktober 1991, der Regierungspräsident Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu
Schutzgut Klima und Luft
Bundesimmissionsschutzgesetz
Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre
sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie
der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche
Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen).
TA Luft
Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt.
Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung.
Schutzgut Landschaft
Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW
Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres
eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die
künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft.
Landschaftsplan
Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (Rhein-Erft-Kreis 2011) setzt außer-halb
der Nordgrenze zum Bebauungsplan Nr. 109, entlang der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest:
Entwicklungsziel 8: Betonung geomorphologischer Landschaftsstrukturen mit gliedernden
und belebenden Elementen
Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme 5.2-245: Zweireihige Baum- und
Strauchpflanzung entlang der Bahn. – Die Maßnahme dient zur Eingliederung des Bahngeländes und des Gewerbegebietes. Die Pflanzmaßnahme ist mit der Deutschen Bahn abzustimmen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans selbst wird als „Im Zusammenhang bebauter
Ortsteil / Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplanes“ dargestellt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
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Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Denkmalschutzgesetz
Schutz, Pflege und sinnvolle Nutzung der Denkmäler.
Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen.
Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und
Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die
Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie
stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar.
2.1.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsvorhabens erforderlich, die parallel zum vorliegenden Umweltbericht erarbeitet wurde.
Unter denen im Gebiet vorkommenden Vogelarten waren ausschließlich für Feldlerche,
Mäusebussard und Turmfalke artenschutzrechtliche Prüfungen in Form von Art-für-ArtBetrachtungen durchzuführen. Wie die Prüfprotokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung
zeigen, wird in Bezug auf diese betrachteten planungsrelevanten Arten nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verstoßen:
Die im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 109 vorkommenden Bruthabitate der zwei FeldlerchenPaare werden durch die Bebauung überplant und damit die beiden Paare aus dem Plangebiet
verdrängt. Unter Berücksichtigung der Anlage von so genannten „Lerchenfenstern“ können die
beiden Feldlerchen-Paare in eine benachbarte Ackerfläche ausweichen und es werden keine
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sicher gestellt,
dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die beiden Feldlerchen-Brutpaare geschaffen
werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist.
Die Lerchenfenster werden im unmittelbaren Umfeld des Planungsvorhabens – südlich der
B 59n, Gemarkung Pulheim, Flur 2, Flurstück 49, Größe 2,95 ha – auf einer Landwirtschaftsfläche der Stadt Pulheim eingerichtet. Die Ackerfläche ist im Eigentum der Stadt Pulheim und
wird im Rahmen von Jahresverträgen verpachtet. Mit dem neuen ab 01.11.2012 gültigen
Pachtvertrag verpflichtet sich der Pächter bis zum Baubeginn des Vorhabens, spätestens
jedoch bis zum Frühjahr 2013, 2 Lerchenfenster auf dem Flurstück 49 zu errichten und für
deren Bewirtschaftung zu sorgen.
Mäusebussard und Turmfalke nutzen das Plangebiet als Teil-Nahrungshabitat, welches
jedoch nicht von essenzieller Bedeutung ist. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der beiden Arten
werden nicht in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen
kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden.
Für die relevanten geprüften Arten werden somit keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt.
Eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist deshalb nicht erforderlich.
Eine abschließende Stellungnahme der Genehmigungsbehörde liegt hierzu noch nicht vor.
Eventuelle Auflagen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung sind zu beachten.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
3.
3.1.
8
Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei
Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme
Lage und Abgrenzung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109 grenzt im Nordwesten an das benachbarte
Grundstück der Feuerwehr Pulheim und des städtischen Bauhofs und im Westen an die Kreisstraße K 6. Die südliche Grenze verläuft entlang der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69
festgesetzten Erschließungsstraße (Max-Planck-Straße), die östliche entlang eines vorhandenen Fußweges und die nordöstliche entlang der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach. Die
Flächengröße innerhalb des so abgegrenzten Plangebiets beträgt ca. 8 ha.
Abbildung 2:
3.2.
Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim
Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird bisher überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet. Das Gebiet selber ist derzeit nicht durch Wege erschlossen und bietet somit keine Möglichkeit zur Naherholung. Um das
Gebiet herum führen jedoch Rad- und Fußwege.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelbeg“ der Stadt Pulheim
sieht für das Plangebiet bereits Gewerbeflächen, Straßenverkehrsflächen und Grünflächen vor.
Im östlichen Teil des Geltungsbereichs (außerhalb des jetzigen Plangebietes) ist schon jetzt
Gewerbe angesiedelt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
3.3.
3.3.1.
9
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Potenzielle natürliche Vegetation
Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen
Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine
dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator
für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen
Landschaft wieder.
Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991).
Die Waldbestände dieses Typs werden von der Rotbuche dominiert, der Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde in wechselnden Anteilen beigesellt seien können. In der
Bodenvegetation herrschen Arten wie Einblütiges Perlgras, Waldmeister, Maiglöckchen, Flattergras, Wald-Zwenke, Goldnessel, Wald-Segge, Hain-Rispengras und Gewöhnlicher Wurmfarn vor.
3.3.2.
Reale Biotoptypen
Im Plangebiet werden die folgenden Biotoptypen unterschieden:
Tabelle 1:
Code
2
2.3
3
3.1
5
5.1
Summe
Biotoptypen des Plangebietes - Bestand
Biotoptyp
Begleitvegetation
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
Acker
Brachen
Brachen < 5 Jahre
Flächenanteil [m²]
896
78.296
1.351
80.543
BEGLEITVEGETATION (2)
Wegrain ohne Gehölzaufwuchs (2.3)
Der Straßen- / Wegrand im Süden des Plangebietes wird von einem linearen, schmalen grasreichen Saum begleitet. Zur charakteristischen Artenkombination gehören neben Wiesenarten
wie u.a. Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Gemeine
Schafgarbe (Achillea millefolium), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Wilde Möhre (Daucus
carota) und Gemeiner Löwenzahn (Taraxacum officinale) auch die Ruderalarten wie Gemeiner
Beifuß (Artemisia vulgaris), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Kriechende Quecke (Agropyron repens) und andere.
Die Bestände werden der Artemisia vulgaris-Arrhenatherum elatius-Gesellschaft, einer Fragmentgesellschaft der Fettwiesen, zugeordnet.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
10
LANDWIRTSCHAFTLICHE UND GARTENBAULICHE NUTZFLÄCHE (3)
Acker (3.1)
Infolge der fruchtbaren Böden und der klimatisch begünstigten Lage sind die natürlichen Waldgesellschaften schon frühzeitig in ihrer Gesamtheit gerodet worden (GLÄSSER 1978).
Auf den sehr ertragreichen Böden des Plangebietes wurde – wie auch im Bereich der übrigen
„Brauweiler Lössplatte“ – bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Im Gegensatz zu den
Sonderkulturen (Obst- und Gemüseanbau) der im Süden angrenzenden „Brühler Lössplatte“
beherrschen, weit über die Grenzen des Plangebietes hinaus, Getreide und Zuckerrübenanbau
das monotone Bild der weithin offenen, flachwelligen Agrarlandschaft.
Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren
des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-Erdrauch-Gesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet.
In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten.
BRACHEN (5)
Brachen < 5 Jahre (5.1)
An der Ostgrenze zum Plangebiet verläuft parallel zum Weg ein Rain, der floristisch-vegetationskundlich dem oben beschriebenen Biotoptyp „Wegrain ohne Gehölzaufwuchs (2.3)" vergleichbar ist. Kleinflächig und sehr lückig haben sich hier jedoch wenige, spontan aufgekommene Gehölze wie Hartriegel (Cornus sanguinea), Süß-Kirsche (Prunus avium) und Sal-Weide
(Salix caprea) eingefunden.
WEITERES
An der Westgrenze grünt von außerhalb an das Plangebiet angrenzend eine Baumhecke das
Gelände der Feuerwehr und des städtischen Bauhofs ein.
3.3.3.
Fauna
Die nachfolgende Tabelle 2 gibt die LANUV-Auswertung der „planungsrelevanten Arten“ für den
Bereich des betroffenen Messtischblattes und das Ergebnis der eigenen faunistischen Erhebungen wieder 1. Dabei ersetzt die aktuelle Bestandserhebung zur Avifauna und zum Feldhamster die unspezifischeren und nicht plangebietsbezogenen Daten der „planungsrelevanten
Arten“ nach Lanuv (2012) (= Vorkommen im Bereich TK25 5006 Frechen). Für die Tierarten
wird die Gefährdung nach der Roten Liste von Deutschland (RL D – SÜDBECK et al. 2007, BINOT
et al. 1998) und Nordrhein-Westfalen (RL NW – SUDMANN et al. 2009, WOLFF-STRAUB et al.
1999):
1
Liste der „planungsrelevanten Arten“ im Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006
(Frechen) gemäß LANUV (2012); unter den „planungsrelevanten Arten“ werden in NordrheinWestfalen alle Arten verstanden, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44
BNatSchG zu berücksichtigen sind, sofern sie im Gebiet vorkommen.
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Stand: Entwurf 24.08.2012
Tabelle 2:
11
Planungsrelevante Arten nach LANUV und eigene Bestandserhebung
Art
Rote Liste
D
NRW
TK25 5006
Frechen
Planungsrelevant
nach LANUV
Vorkommen im Bereich
Plangebiet
Acker
Rain /
Brache
angrenzendes
2
Gehölz
Säugetiere
Feldhamster (Cricetus cricetus)
Breitflügelfledermaus
(Eptesicus serotinus)
2
V
1
3
x
x
-----
-----
-----
Großer Abendsegler
(Nyctalus noctula)
3
1
x
---
---
---
Rauhhautfledermaus
(Pipistrellus nathusii)
G
1
x
---
---
---
Wasserfledermaus
(Myotis daubentonii)
*
3
x
---
---
---
Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus)
*
*N
x
---
---
---
BV
Vögel
Amsel (Turdus merula)
*
*
---
---
Bachstelze (Motacilla alba)
*
V
DZ
---
---
Bienenfresser (Merops apiaster)
*
R
x
---
---
---
Bluthänfling (Carduelis cannabina)
Eisvogel (Alcedo atthis)
V
*
V
*
x
-----
NG
---
-----
Elster (Pica pica)
*
*
NG
---
---
Fasan (Phasianus colchicus)
*
*
---
NG
---
Feldlerche (Alauda arvensis)
3
3S
x
BV
---
---
Grauammer (Emberiza calandra)
3
1S
x
---
---
---
Graureiher (Ardea cinerea)
Grauspecht (Picus canus)
*
2
*
2
x
x
-----
-----
-----
Grünling (Carduelis chloris)
*
*
---
---
BV
Heckenbraunelle (Prunella modularis)
*
*
---
BV
BV
Kiebitz (Vanellus vanellus)
2
3
x
---
---
---
Kohlmeise (Parus major)
Mäusebussard (Buteo buteo)
*
*
*
*
x
--NG
-----
BV?
---
Mehlschwalbe (Delichon urbica)
V
3
x
---
---
---
Mittelspecht (Dendrocopos medius)
*
V
x
---
---
---
Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla)
*
*
---
---
BV
Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
*
3
x
---
---
---
Rabenkrähe (Corvus corone)
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
*
*
x
NG
---
-----
-----
Rebhuhn (Perdix perdix)
2
2S
---
Ringeltaube (Columba palumbus)
*
*
Rotmilan (Milvus milvus)
*
3
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
Singdrossel (Turdus philomelos)
*
*
x
---
---
NG
---
---
x
---
---
---
*
*
x
-----
--DZ
-----
Sperber (Accipiter nisus)
*
*
x
---
---
---
Steinkauz (Athene noctua)
2
3S
x
---
---
---
Stieglitz (Carduelis carduelis)
*
*
---
NG
---
Turmfalke (Falco tinnunculus)
*
VS
x
NG
---
---
Uferschwalbe (Riparia riparia)
Waldohreule (Asio otus)
*
*
VS
3
x
x
-----
-----
-----
Wespenbussard (Pernis apivorus)
V
2
x
---
---
---
Zilpzalp (Phylloscopus collybita)
*
*
---
---
BV
2
Baumhecke zur Eingrünung der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes (außerhalb des
Plangebietes)
PL
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Stand: Entwurf 24.08.2012
Tabelle 2:
12
Planungsrelevante Arten nach LANUV und eigene Bestandserhebung
Art
Rote Liste
D
NRW
TK25 5006
Frechen
Planungsrelevant
nach LANUV
Vorkommen im Bereich
Plangebiet
Acker
Rain /
Brache
angrenzendes
2
Gehölz
-----
-----
-----
Amphibien
Gelbbauchunke (Bombina variegata)
Kleiner Wasserfrosch
(Rana lessonae)
2
G
1N
3
x
x
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus)
2
1
x
---
---
---
Kreuzkröte (Bufo calamita)
3
3
x
---
---
---
Springfrosch (Rana dalmatina)
3
3
x
---
---
---
Wechselkröte (Bufo viridis)
2
2
x
---
---
---
Kammmolch (Triturus cristatus)
Reptilien
3
3
x
---
---
---
Zauneidechse (Lacerta agilis)
3
2
x
---
---
---
Es bedeuten:
Rote Liste: 0 = ausgestorben oder verschollen; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; 1 = vom Aussterben bedroht 2 =
stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D = Daten nicht
ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne
konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung
anzunehmen
Nachweis / Status: S = Sommervorkommen; W = Wintervorkommen; R = Rastvorkommen; D = Durchzügler; B = Brutvorkommen; Bk = Brutvorkommen Koloniebrüter; NG = Nahrungsgast; G = Ganzjahresvorkommen; Ü = Überflieger
Säugetiere
Das Plangebiet liegt im (ursprünglichen) Hauptverbreitungsgebiet des Feldhamsters (Cricetus
cricetus) und kann als potenzieller Siedlungsraum gelten (RL NRW Gefährdungsgrad 1 = vom
Aussterben bedroht, LÖBF 1999; FFH Anhang IV-Art). In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er-Jahren vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, sodass die Art aktuell als „vom Aussterben bedroht" gilt.
Zur Überprüfung des Feldhamstervorkommens im Plangebiet wurden bei trockenem Wetter in
der Zeit vom 16.-19.04.2012 nach dem Ende der allgemeinen Winterruhe und vor dem weiteren
Dichterschließen des aufgelaufenen Wintergetreides Kartierungen durchgeführt. Die Methode
ist in der „Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim,
Stadt Pulheim“ detailliert beschrieben.
Im Rahmen der eigenen Kartierung wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung
der Ackerflächen mit dem Feldhamster gefunden. Damit entspricht das aktuelle Kartierungsergebnis der Untersuchung aus 2007 (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK), die auch damals zu dem
Schluss kam, dass der Feldhamster mit großer Sicherheit im Plangebiet nicht vorkommt.
Für den Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006 (Frechen) ist weiterhin das Vorkommen der in Tabelle 2 aufgeführten Fledermäuse bekannt. Im Plangebiet selbst haben diese
Arten jedoch keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie kein essenzielles Nahrungshabitat.
Avifauna
Die Avifauna des Plangebietes wurde am 20.03., 16.04. und 30.04.2012 unter besonderer
Berücksichtigung der Vögel der offenen Kulturlandschaft kartiert. Die Methode ist in der
„Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim“ detailliert beschrieben. Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen werden in
Tabelle 2 zusammengefasst.
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Stand: Entwurf 24.08.2012
13
Es wurden insgesamt 17 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben Arten als Brutvögel
eingestuft werden, teilweise auch nur mit Brutverdacht. Dabei ist zu beachten, dass in keinem
Fall ein Brutnachweis erbracht wurde, jedoch die Beobachtungen während der Brutzeit im typischen Habitat diese Einstufung rechtfertigen. Acht Arten treten lediglich als Nahrungsgäste im
Plangebiet auf; zwei weitere Arten (Bachstelze und Singdrossel) sind Durchzügler (vgl. Tabelle
2).
Die nachgewiesenen Vogelarten verteilen sich im Plangebiet bezüglich der Artenzahlen etwa
gleichmäßig auf die vorhandenen Biotoptypen. Der entscheidende Unterschied besteht darin,
dass auf das randlich angrenzende Kleingehölz (Baumhecke zur Eingrünung der Feuerwehr
und des städtischen Bauhofes) die meisten Brutvogelarten entfallen, während dies bei den
Acker- und Ruderalflächen (Rain, Brache) für die Nahrungsgäste gilt.
Die nach der Roten Liste landesweit gefährdete Brutvogelart Feldlerche hat ihren Lebensraum
auf der Ackerfläche.
Mäusebussard (Horststandort unbekannt) und Turmfalke (vermutlich auf dem Dach der benachbarten Spedition) brüten außerhalb des Plangebietes und suchen dieses nur als
Nahrungshabitat (nicht essenziell) auf.
Amphibien
Für den Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006 (Frechen) ist das Vorkommen der in
Tabelle 2 aufgeführten Amphibien bekannt. Im Plangebiet selbst konnten Amphibien aufgrund
fehlender geeigneter (Teil)-Habitate jedoch nicht nachgewiesen werden.
Reptilien
Für den Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006 (Frechen) ist das Vorkommen der in
Tabelle 2 aufgeführten Zauneidechse bekannt. Im Plangebiet selbst konnte die Zauneidechse
aufgrund fehlender geeigneter (Teil)-Habitate jedoch nicht nachgewiesen werden.
Zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim liegt eine separate spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung vor, in der für die planungsrelevanten Feldlerche, Mäusebussard und Turmfalke eine
Art-für-Art-Betrachtungen durchgeführt wurde (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 7).
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3.3.4.
14
Bewertung
Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der Ausgangszustand des Plangebietes bewertet:
Tabelle 3:
Bewertung des Ausgangszustandes
A. Biotoptypen – Bestand
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
Grundwert A
5
Gesamtkorrekturfaktor
6
Gesamtwert
7
Einzelflächenwert
(Sp. 4 x Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6)
2
Begleitvegetation
2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
896
3
1,0
3,0
2.688
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1 Acker
78.296
2
0,8
1,6
125.274
5
Brachen
5.1 Brachen < 5 Jahre
1.351
4
1,0
4,0
5.404
Gesamtfläche A (Summe Sp. 3)
80.543
Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7)
133.366
Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor:
Biotoptyp „Acker“: Der dem Bebauungsplan Nr. 69 und damit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
zugrunde liegende Landschaftspflegerische Begleitplan (PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT (2000))
hat seinerzeit den Korrekturfaktor auf 0,8 festgelegt, da die Ackerfläche in der Ausprägung von der
Charakterisierung des Biotoptypes abweicht. Es handelt sich um einen Ackerschlag mit intensivem
Dünger- und Pestizideintrag.
Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert A
von 133.366 Wertpunkten zu.
3.4.
Schutzgut Boden
Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet vorwiegend der Bodentyp
„Parabraunerde“ (Bodeneinheit: R3 und L32) an. Eine das Gebiet querende geologische Senke
wird vom Bodentyp „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog. Landesamt NW
1972).
Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bearbeitet werden.
Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft.
PL
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Abbildung 3:
15
Bodentypen des Plangebietes
Geologisches Landesamt NW 1972
Pulheim
B-Plan 109
B-Plan 69
Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972
Bodentyp,
geologische Kennzeichnung
Bodenartenschichtung
(Mächtigkeit in dm)
Ergänzende Angaben
Wertzahlen der Bodenschätzung; allgemeine
Kennzeichnung nach Bodenart, Verbreitung,
Geländelage, Nutzung, Ertrag, Bearbeitbarkeit, Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und
Wasserverhältnissen; Besonderheiten
R3
Lehmiger Schluff bis
schluffiger Lehm, z.T.
kalkhaltig 0 - 10
----------------------------kalkhaltiger lehmiger
Schluff
60 – 75; lehmiger Schluffboden, z.T.
kalkhaltig; klein- und großflächig in
Hanglagen und auf Kuppen am Ostabfall
der Ville; Acker; ertragreich; jederzeit bearbeitbar, an steilen Hängen erschwerte
Bearbeitbarkeit; mittlere Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe bis mittlere
nutzbare Wasserkapazität; hohe und
mittlere Wasserdurchlässigkeit; erosionsgefährdet
Rendzina und stark
erodierte Parabraunerde;
aus Löss (Pleistozän)
PL
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Stand: Entwurf 24.08.2012
Abbildung 3:
Bodentypen des Plangebietes
Geologisches Landesamt NW 1972
Bodentyp,
geologische Kennzeichnung
Bodenartenschichtung
(Mächtigkeit in dm)
L32 Parabraunerde und
mäßig bis schwach
erodierte Parabraunerde;
aus Löss (Pleistozän),
z.T. mit geringmächtiger Deckschicht aus
umgelagertem Lösslehm (Holozän)
schluffiger Lehm
10 - 20
----------------------------kalkhaltiger lehmiger
Schluff
K3
3.5.
16
Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt;
aus umgelagertem
Lösslehm (Holozän)
über Sand und Kies
der Haupt- oder Mittelterrasse (Pleistozän)
Ergänzende Angaben
Wertzahlen der Bodenschätzung; allgemeine
Kennzeichnung nach Bodenart, Verbreitung,
Geländelage, Nutzung, Ertrag, Bearbeitbarkeit, Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und
Wasserverhältnissen; Besonderheiten
70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tieferen Unterboden meist kalkhaltig; großflächig in hängigen, flach welligen und z.T.
ebenen Lagen westlich der Rhein- und
Erftniederung; Acker; sehr ertragreich;
nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und
Wasserhaushalt; an Hängen teilweise
erosionsgefährdet
schwach humoser
70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T.
lehmiger Schluff bis
kalkhaltig; groß- und kleinflächig in
schluffiger Lehm, z.T. Trockenrinnen und an den Rändern der
kalkhaltig
Erftniederung; Acker, stellenweise Grün15 -> 20
land; sehr ertragreich; nur nach starken
----------------------------- Niederschlägen Bearbeitungsschwierigsandiger Lehm bis
keiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährkiesiger Sand
stoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität;
Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur;
durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während der Schneeschmelze und
nach Starkregen Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Westlich der Bonnstraße (außerhalb des Plangebietes) erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der
Pulheimer Bach. Östlich außerhalb des Plangebietes verläuft der „Kölner Randkanal“. Neben
der Abführung der Sümpfungswässer (Grundwasser) aus den Tagebaugebieten dient der Kanal
bis heute der Entwässerung großer Teile des westlichen / nordwestlichen Kölner Umlandes und
des Rhein-Erft-Kreises. Auf der Ostseite des Kölner Randkanals erstrecken sich ebenfalls
außerhalb des Plangebietes einige Abgrabungsgewässer u.a. der Pulheimer See.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu
erwarten.
Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im
Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober
1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, trifft entsprechende
Regelungen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
3.6.
17
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des
Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Die Jahressumme der Niederschläge liegt bei rund 700 mm (797 mm an der Klimastation Köln-Wahn Anstieg zum Bergischen Land). Das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur erreicht 9,5-10°C
(10°C an der Klimastation Köln-Wahn). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildessommerkühles, feuchtes Tieflandklima.
Abbildung 4:
Klimadiagramm der Station Köln-Wahn
(MÜHR 2007)
Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen. Es wird durch
eine Ackerfläche geprägt, welche aufgrund ihrer nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiet wirkt. Diese Funktion ist jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im
Norden, Westen und Osten sehr eingeschränkt und die Kaltluft kann allenfalls nach Süden hin
abfließen.
3.7.
Schutzgut Landschaft
Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141),
die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551)
zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978).
Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise fast ausschließlich ackerbaulich genutzt,
so auch das Plangebiet.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
18
Aus landschaftlicher Sicht wird das Plangebiet durch das im Norden, jenseits der DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, angrenzende Gewerbegebiet „Industriestraße / Boschstraße
/ Siemensstraße“ und die Bahnlinie, durch die im Westen angrenzende Bebauung der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes sowie die im Osten realisierte Logistikhalle eines Speditionsunternehmens deutlich überprägt. Nur vereinzelt gliedern natürliche bzw. naturnahe
Elemente wie Kleingehölze und Raine die Landwirtschaftsfläche.
Dieser Teil des Landschaftsraumes, der von Rad- und Fußwegen umgeben wird, eignet sich
nur bedingt zur Naherholung.
3.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Am südlichen Rand des Plangebiets ist während des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim ein römischer Burgus entdeckt worden, der als Bodendenkmal
BM 251 langfristig zu sichern ist.
Der römische Burgus, welcher mit einem Graben umwehrt wird, ist Bestandteil eines größeren,
spätantiken Landgutes. Der Burgus bot im Zuge der germanischen Eroberungszüge den Villenbewohnern Schutz, schützte aber auch die Ernte oder andere Güter vor Plünderung.
Der Burgus hat eine Ausdehnung von 50,00 m x 50,00 m und ist einschließlich eines Schutzbereichs in der Größe von 4.000 m² nach den Vorgaben des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege als Bodendenkmal gem. § 9 Abs. 6 BauGB in den Bebauungsplan Nr. 109
übernommen worden.
Der Schutzbereich ist von jeglicher Bebauung und Bepflanzung mit Bäumen freizuhalten.
Über den römischen Burgus hinaus sind im Plangebiet auf Basis der Ergebnisse von Prospektionen und weitergehenden archäologischen Untersuchungen auch Reste einer metallzeitlichen
Siedlung zu erwarten. Bronze- und eisenzeitliche Siedlungsgruben und Pfostengruben von
Pfostenhäusern lassen auf einen Siedlungsplatz mit mehreren Gebäuden schließen.
Weiterhin sind beim Auffinden von Bodenfunden grundsätzlich die Bestimmungen des
Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten.
3.9.
Vorbelastungen
Die Vielzahl an Verkehrsadern in der näheren Umgebung (DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße B 59n, Bonnstraße (L 183), Kreisstraße K 6) zerschneidet den Landschaftsraum und bringt Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich, die bis in das Plangebiet
hineinreichen. Das im Norden, jenseits der DB-Bahnstrecke, angrenzende Gewerbegebiet ist
unzureichend in den Landschaftsraum eingebunden. Der weiter im Osten angrenzende, stark
ausgebaute Kölner Randkanal wirkt als technische Zäsur auf das Landschaftsbild, ähnlich wie
die oben genannten Straßenbänder. Im Gebiet selbst ist der intensiv bewirtschaftete Acker als
Vorbelastung für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur anzuführen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
3.10.
19
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Das Plangebiet ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt
Pulheim planerisch abgesichert. Der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Bebauung
vor.
Bei Nichtrealisierung des Bebauungsplans Nr. 109, der eine Teilfläche des Bebauungsplans
Nr. 69 überplant, besteht somit weiterhin das Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 69.
Im Hinblick auf die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Plans sind
somit für den Prognose-Nullfall keine grundsätzlichen Änderungen auf die Umweltschutzgüter
zu erwarten.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
4.
4.1.
20
Umweltauswirkungen
Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen
Eine Prüfung von Standortalternativen ist im Zusammenhang mit den vorliegenden Planungsvorhaben nicht erforderlich und nicht sinnvoll, denn der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109
Pulheim stellt eine auf eine Teilfläche bezogene Überplanung des seit dem 17.10.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim dar. Er verändert das ursprüngliche Plankonzept
lediglich hinsichtlich der Zulässigkeit von Art und Maß der Nutzungen.
Da es spezielles Ziel der Planänderung ist, die Ansiedlung eines Möbelhauses zulässig zu
machen, um so eine Angebotslücke im Sortimentsspektrum des Pulheimer Einzelhandels zu
schließen, ist die Planung alternativlos.
4.2.
4.2.1.
Umweltauswirkungen des Plans insgesamt
Veränderungen im Plangebiet
Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht
die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen:
Tabelle 4:
Code
1
1.1
Flächenbilanz
Biotoptyp
B
[m²]
I
[m²]
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
0
0
Versiegelte Fläche - Sondergebiet Möbel3
haus
2
Begleitvegetation
2.3
Wegraine ohne Gehölzaufwuchs
896
896
3
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche
3.1
Acker
78.296
78.296
4
Grünfläche
0
0
4.5
Extensivrasen, Staudenrabatten, Boden3
decker – Bodendenkmal
0
0
4.5
Extensivrasen, Staudenrabatten,
3
Bodendecker
5
Brachen
5.1
Brachen < 5 Jahre
1.351
1.351
Summe
80.543
80.543
Es bedeuten:
B = Bestand
I
= (Temporäre) Inanspruchnahme
E = Erhalt
N = Neuanlage
P = Planung
E
[m²]
N
[m²]
P
[m²]
0
67.167
67.167
0
0
0
0
0
0
0
5.913
5.913
0
7.463
7.463
0
0
0
80.543
0
80.543
Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes weitgehend von versiegelten Flächen abgelöst.
3
In Bezug auf die Darstellung der Planung verweist der Umweltbericht auf den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, der in seinem Geltungsbereich das „Sondergebiet Möbelhaus“ (=
Biotoptyp „Versiegelte Fläche – Sondergebiet Möbelhaus“) und die „Private Grünfläche“ (=
Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker – Bodendenkmal“) darstellt. Der
Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker“ ist im Bebauungsplan nicht
ablesbar, da er sich nur rechnerisch aus der Anwendung der GRZ ergibt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
21
Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend
gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV
2001) der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes:
Tabelle 5:
Bewertung des Planungszustandes
B. Biotoptypen – Planung
1
2
Code
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
4
Grundwert A
5
Gesamtkorrekturfaktor
6
Gesamtwert
7
Einzelflächenwert
(Sp. 4 x Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6)
1
1.1
Versiegelte oder teilversiegelte Flächen
Versiegelte Fläche - Sondergebiet Möbel- 67.167
4
haus
4
Grünfläche
5.913
4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten,
4
Bodendecker – Bodendenkmal
7.463
4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten,
4
Bodendecker
Gesamtfläche B (Summe Sp. 3)
80.543
Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7)
0
1,0
0,0
0
3
1
3,0
17.739
3
1
3,0
22.389
40.128
Dem Planungszustand kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert B von 40.128 Wertpunkten zu.
Bei der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen ist zu berücksichtigen, dass
der derzeit im Plangebiet noch rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 vergleichbare Beeinträchtigungen wie sie mit dem Planungsvorhaben einhergehen bereits umfänglich zulässt. Deshalb sind die Beeinträchtigungen des Bebauungsplans Nr. 109 in ihrer Wirkung
deutlich zu relativieren.
4
In Bezug auf die Darstellung der Planung verweist der Umweltbericht auf den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, der in seinem Geltungsbereich das „Sondergebiet Möbelhaus“ (=
Biotoptyp „Versiegelte Fläche – Sondergebiet Möbelhaus“) und die „Private Grünfläche“ (=
Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker – Bodendenkmal“) darstellt. Der
Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker“ ist im Bebauungsplan nicht
ablesbar, da er sich nur rechnerisch aus der Anwendung der GRZ ergibt.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
4.2.2.
22
Schutzgut Mensch
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Mensch einher:
Tabelle 6:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Temporäre Beein80.543 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
2
charakterisiert.
m
trächtigung des
Gebietes
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und
akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung
zur Wohnbebauung liegt und kein ungestörtes Naherholungsgebiet sondern ein Gewerbegebiet ist.
Beeinträchtigung der
. /.
Während der Bauphase kann es durch den BaustellenRad- und Fußwege
verkehr temporär zu Behinderungen auf den Rad- und
Fußwegen kommen.
durch den Baustellenverkehr
Die Beeinträchtigungen erfolgen nur kurzfristig und sind
nicht von erheblicher Wirkung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen wieder im vollen
Umfang nutzbar.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Aufgabe der landwirt78.296 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die
2
schaftlichen Nutzung
m
landwirtschaftliche Nutzung durch die gewerbliche Nutzung ersetzt.
Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche Existenz gefährdet
wird.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Belastungen durch
. /.
Die überörtliche verkehrliche Anbindung ist vornehmlich
zusätzliches Verüber die B 59n, Bonnstraße (L 183) und der Kreisstraße
kehrsaufkommen
K 6 vorgesehen. Die lokale Erschließung des Möbelhauses erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an der
K 6 und anschließend über die Max-Planck-Straße, die
über einen Kreisverkehr die Abfahrt auf das Möbelhausgelände ermöglicht.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden durch
das Büro PTV (2012a, 2012b), ergänzend zu den vorliegenden Daten der Stadt, Verkehrserhebungen an vier
Knotenpunkten durchgeführt. Insgesamt wurden Verkehrsdaten von acht Knotenpunkten und Dauerzählungen
von zwei Streckenabschnitten ausgewertet. Für das
betreffende Straßennetz wurde das aktuelle Verkehrsaufkommen ermittelt.
Auf der an das Plangebiet angrenzenden Kreisstraße K 6
beträgt das Verkehrsaufkommen werktags 4.700 Kfz / 24h
bei einem Schwerlastverkehr-Anteil von 4,8 %.
erheblich
ja
nein
nein
ja
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
Tabelle 6:
23
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Wirkfaktor
Belastungen durch
zusätzliche Lärmentwicklung
. /.
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Für das künftige zusätzliche werktägliche Verkehrsaufkommen durch Kunden des Möbelhauses wurden ca.
3.400 PKW-Fahrten/24h berechnet, zusätzlich durch
Beschäftigte ca. 900 PKW-Fahrten/24h. Für den Lieferverkehr wurden ca. 50 LKW-Fahrten/24h angenommen.
Der Mehrverkehr durch das Möbelhaus Segmüller betrüge
demnach auf der Kreisstraße K 6 nördlich des Kreisverkehrs werktags ca. 4.100 Kfz/24h und südlich des
Kreisverkehrs ca. 200 Kfz/24h. Das LKW-Aufkommen ist
nach Angaben der Fa. Segmüller nur an Werktagen zu
verzeichnen. Die Anlieferung erfolgt dabei überwiegend in
den Tagesstunden (46 LKW-Fahrten); in den Nachtstunden ist nach Angaben der Fa. Segmüller mit vier LKWFahrten zu rechnen. Für einen normalen Samstag wird
für das Möbelhaus ein zusätzliches Verkehrsaufkommen
von ca. 7.200 PKW-Fahrten/24h durch Kunden und ca.
700 PKW-Fahrten/24h durch Beschäftigte prognostiziert.
Des Weiteren wurde die Leistungsfähigkeit und die Einschätzung der Verkehrsqualität der Knotenpunkte Bonnstraße/ Venloer Straße, Bonnstraße/ Siemensstraße,
Bonnstraße/ K6, Bonnstraße/ AS B 59 (Nord), Bonnstraße/ AS B 59 (Süd), K6/ Zufahrt Möbelhaus, B59/
Venloer Straße, AS B59/ BAB A1 (West) und AS B59/
BAB A1 (Ost) untersucht.
Dabei hat sich gezeigt das an den Knotenpunkten die
prognostizierten Verkehre durch Anpassungen im Signalprogramm sowie durch bauliche Optimierungen (Verlängerung des Rechtsabbiegestreifens am Knotenpunkt
Bonnstraße / B 59n (Nord)) leistungsfähig mit mindestens
ausreichender Verkehrsqualität abgewickelt werden
können.
Insgesamt wird also über die Zufahrt B 59n, Bonnstraße
(L 183) und schließlich Kreisstraße K 6 mit einer deutlichen Verkehrszunahme zu rechnen seien, die an der
Kreisstraße K 6 werktags mit zusätzlich ca. 4.300 PKWFahrten/24h und samstags mit zusätzlich ca. 7.900 PKWFahrten/24h prognostiziert wird.
Die durch die Planung zu erwartenden Lärmemissionen
und -immissionen wurden im Hinblick auf die Einwirkungen auf das Plangebiet und die Auswirkungen auf die
Nachbarschaft des Plangebietes durch das Büro ADU
Cologne gutachterlich untersucht (2012a, 2012b).
Dazu wurden für den Straßenverkehr für den PrognosePlanfall die Lärmemissionen berechnet und die resultierenden Lärmimmissionen für eine Immissionshöhe von
4,5 m über Geländeniveau in Form farbiger Lärmkarten
dargestellt.
Beim Schienenverkehr ist nicht mit einer Erhöhung des
Verkehrsaufkommens zu rechnen, die Untersuchung im
Ist- und Planzustand sollte die Auswirkung des Baukörpers als Reflektor im Tag- und Nachtzeitraum untersuchen.
Für den Gewerbelärm wurde gebietsverträgliche Lärmkontingente ermittelt.
Auf der Basis konkreter Planungsunterlagen für die geplanten Nutzungen wurde anschließend eine Lärmprognose erstellt und ein Vergleich mit den zulässigen Lärmkontingenten und den TA-Lärm-Richtwerten (inkl. Maximalpegelkriterien) durchgeführt. Anschließend wurden
Vorschläge von Lärmminderungsmaßnahmen (baulich,
organisatorisch oder durch Begrenzung von Schallleistungen einzelner Aggregate) erarbeitet.
erheblich
ja
PL
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Stand: Entwurf 24.08.2012
Tabelle 6:
Wirkfaktor
24
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Für das Plangebäude wurden die durch o. g. Emittenten
resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
"Schallschutz im Hochbau" für die fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe berechnet und die entsprechenden Lärmpegelbereiche ermittelt.
erheblich
Straßenverkehrslärm
Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des
Lärms aus dem Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen wird
im Einzelnen bestimmt durch die bestehenden Straßen
K6, B 59 (Bonnstraße), L183 (Venloer Straße), Siemensstraße, Hugo-Junkers-Straße, Boschstraße und B 59 n.
Zur Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs
wurden die Verkehrszahlen (Betrachtung: Nullfall und
Planfall) des Verkehrsgutachters für die zu betrachtenden
Straßen herangezogen. Im Weiteren wurde ausschließlich
der Tagzeitraum betrachtet, da im Nachtzeitraum keine
Veränderung der Verkehrsströme zu erwarten ist.
Für verschiedene Immissionsorte im Bereich der bestehenden Wohnbebauung nordwestlich der Bonnstraße
wurden die Veränderungen des Straßenverkehrslärmes
durch die Planbebauung untersucht. Die Beurteilungspegel erhöhen sich um bis zu 0,5 dB durch die Planung
an den ausgewählten Immissionsorten nordwestlich der
Bonnstraße. Die Grenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A)
nachts werden sowohl im Prognose-Nullfall als auch im
Prognose-Planfall überschritten.
Der so genannte Sanierungswert von 70 dB(A) tags bzw.
60 dB(A) nachts wird sowohl im Prognose-Nullfall als
auch beim Prognose-Planfall jedoch bei weitem nicht
erreicht, sodass keine weiteren Maßnahmen erforderlich
sind.
Schienenverkehrslärm
Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Schienenwegen im Untersuchungsgebiet wird
bestimmt durch die DB Strecke 2611 Mönchengladbach –
Köln / Abschnitt Pulheim nördlich des Plangebietes. Bei
den Daten der DB handelt es sich um die Prognosewerte
mit dem Prognosehorizont 2025.
Es wurde die Situation ohne (Nullfall) sowie mit dem
Baukörper „Möbelhaus“ (Planfall) im Tag- und Nachtzeitraum untersucht. Dazu wurden flächige Ausbreitungsberechnungen durchgeführt. Das Gebäude des geplanten
Möbelhauses wurde an der Nordfassade als „gegliederte
Fassade“ digitalisiert. Es zeigt sich, dass der Einfluss des
Baukörpers „Möbelhaus“ zum Teil den Schienenlärm nach
Norden reflektiert. Die Reflexion führt jedoch nicht zu
einer nennenswerten Veränderung der Immissionssituation im gegenüberliegenden Gewerbegebiet. Auf das
nordwestlich der Bonnstraße gelegene Wohngebiet hat
die Baumaßnahme keine Auswirkung mehr.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
Tabelle 6:
Wirkfaktor
25
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
erheblich
Gewerbelärm
Hier wurden die Emissionen, die bei dem Betrieb des
Möbelhauses zu erwarten sind, abgeschätzt. Eingangsdaten zur LKW-Frequentierung wurden vom Auftraggeber
übermittelt. Die zu erwartenden Schallleistungen und
Einwirkzeiten wurden anhand einschlägiger Studien angesetzt. Das Möbelhaus soll ausschließlich im Tagzeitraum geöffnet werden, im Nachtzeitraum wurden maximal
zwei Lkw für die Anlieferung angesetzt und es kann die
Haustechnik betrieben werden.
Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert tags und nachts an allen
Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten wird.
Auch die durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse erzeugten Maximalpegel tagsüber liegen
innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm.
Da es sich im vorliegenden Fall jedoch um eine Angebotsplanung handelt, die nicht das konkrete Vorhaben
festsetzen kann, wurden im Sinne einer „worst-caseBetrachtung“ Emissionskontingente für das Plangebiet
ermittelt, die im Plan festgesetzt werden.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher,
die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut Mensch
nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Da sich
der Verkehr auf die überörtliche Anbindung über die B 59n, Bonnstraße (L 183) und der Kreisstraße K 6 konzentriert, kommt diesem Aspekt in Relation zu dem bestehenden Verkehrsaufkommen für das Schutzgut Mensch eine mittlere Erheblichkeit zu.
Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens einhergehende betriebsbedingte Lärmentwicklung betrifft den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm und den Gewerbelärm.
Vom Schienenverkehrslärm (Reflektion an geplanten Gebäuden) gehen keine erheblichen
Beeinträchtigungen aus. Auch der Gewerbelärm trägt unter Berücksichtigung der Geräuschkontingente LEK zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen bei. Der Straßenverkehrslärm führt
jedoch über die bereits bestehende Grundbelastung im Prognose-Nullfall auch zu einer Belastung im Prognose-Planfall, die jedoch die so genannten Sanierungswerte nicht erreicht, sodass
von einer Belastung geringer Erheblichkeit ausgegangen werden kann.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
4.2.3.
26
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Tiere und Pflanzen einher:
Tabelle 7:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Biotopen
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in
Flächeninanspruchunterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch
nahme
genommen.
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die
mit Abschluss der Arbeiten enden.
zeitliche Verlärmung,
Schadstoffeinträge
Aufgrund der Artenarmut der angrenzenden Biotopbeund visuelle Störunstände, der vorhandenen Grundbelastungen durch die begen
nachbarten Verkehrswege und Gewerbeflächen /
-betriebe sowie der vorübergehenden Wirkung sind die
Beeinträchtigungen nicht erheblich.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust / Funktions80.543 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme
2
der nachfolgenden Biotoptypen.
m
verlust von Lebens2
räumen für Pflanzen
[m ]
und Tiere durch
896 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs (2.3)
Flächeninanspruchnahme bzw. –um78.296
Acker (3.1)
wandlung und (Teil-)
Versiegelung
1.351 Brachen < 5 Jahre
Durch die großflächige Inanspruchnahme der Ackerfläche
geht ein elementarer Teil- bzw. Gesamtlebensraum verloren, der nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“,
sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände
in der Umgebung von Bedeutung ist.
Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte
Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in
ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Die mit dem Betrieb verbundene Lärmentwicklung (anBiotopen durch akusund abfahrende PKW / LKW usw.) sowie auch optische
tische und optische
Immissionen (Innen- und Außenbeleuchtung des MöbelImmissionen
hauses) können eine Störwirkung auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben.
Da jedoch die angrenzenden Biotopbestände relativ artenarm sind und durch die angrenzenden Verkehrsbänder
(DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße
B 59n, Bonnstraße (L 183), Kreisstraße K 6) sowie Gewerbeflächen / -betriebe bereits Vorbelastungen bestehen, ist die Beeinträchtigung nicht erheblich.
Funktionsverlust und
Beeinträchtigung von
Austausch-/ Wechselbeziehungen von Teilbzw. Gesamtlebensräumen durch Zerschneidung bzw.
Barrierewirkung
78.296
2
m
erheblich
s.u.
nein
ja
ja
ja
ja
nein
Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Gebiet des Bebauungsplans
Nr. 109 vorkommenden Bruthabitate der zwei Feldlerchen-Paare, die durch die Bebauung
überplant und damit die beiden Paare aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Anlage von so genannten „Lerchenfenstern“ können die beiden FeldlerchenPaare in eine benachbarte Ackerfläche ausweichen und es werden keine artenschutzrecht-
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
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Stand: Entwurf 24.08.2012
27
lichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sicher gestellt, dass geeignete
Ausweichmöglichkeiten für die beiden Feldlerchen-Brutpaare geschaffen werden und somit die
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch
Kapitel 2.1, S. 7).
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen
handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 78.296 m2 verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
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Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
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4.2.4.
28
Schutzgut Boden
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Boden einher:
Tabelle 8:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporärer) Verlust
. /.
In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen
tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in
durch Bodenlager,
unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp.
Baustraßen etc.
Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und
Bodenwasserhaushalt).
(Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
tung, Verdichtung)
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Temporäre Beein. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
denschutzfunktionen
durch baubedingten
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
Schadstoffeintrag
(vgl. Kapitel 4.3.1, S. 33) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die
Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer
im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S.
33)
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Verlust von Boden67.167 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2
m
sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen
flächen durch (Teil-)
Versiegelung
Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders
schutzwürdige Böden eingestuft.
Das Sondergebiet Möbelhaus erfordert u.a. im Bereich
des Gebäudes und der Stellplatzfläche Versiegelungen im
2
Umfang von 67.167 m , wodurch es zum Verlust biotisch
aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion
kommt.
Neben den biologischen werden auch die physikalischen
und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich
beeinträchtigt.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Keine Beeinträchti. /.
Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten
gungen zu erwarten
erheblichen Beeinträchtigungen aus.
erheblich
s.u.
vermeidbar
ja
nein
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften des Bodens beeinträchtigt. Unter Berücksichtigung des im Bebauungsplan Nr. 69 bereits zulässigen Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer
Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
4.2.5.
29
Schutzgut Wasser
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Wasser einher:
Tabelle 9:
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser
Wirkfaktor
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Gefahr der Grund. /.
Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende
zung
Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen.
Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen
(vgl. Kapitel 4.3.1, S. 33) sind diese Beeinträchtigungen
jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die
Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer
im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S.
33)
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
67.167 Das Sondergebiet Möbelhaus erfordert u.a. im Bereich
2
m
des Gebäudes und der Stellplatzfläche Versiegelungen im
Grundwasserneubil2
Umfang von 67.167 m . Dadurch kommt es zum Verlust
dungsrate durch den
versickerungswirksamer Flächen.
Verlust der Infiltrationsfläche über
Das Abführen des anfallenden Oberflächenwassers ist
Grundwasserleitern
folgendermaßen vorgesehen:
Das Plangebiet ist über die bestehenden öffentlichen
Kanäle (Trennsystem) in der Max-Planck-Straße erschlossen. Das gesamte Abwasser kann eingeleitet werden, die Kanäle sind ausreichend dimensioniert.
Alternativ wird von der Stadt Pulheim eine Befreiung vom
Anschluss- und Benutzungszwang für das anfallende
Dachflächenwasser in Aussicht gestellt, sodass auch
a) eine Versickerung auf privaten Grundstücksflächen
möglich wäre oder
b) ein privater Regenwasserkanal, ggf. mit Rückhaltung,
mit Anschluss an den Randkanal gebaut werden könnte.
Dafür würden bezüglich der Dachflächen keine Entwässerungsgebühren anfallen.
Die Versickerung hat durch die belebte Bodenschicht zu
erfolgen, da das Plangebiet im Wasserschutzgebiet liegt.
Da ein Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 69 für das
Plangebiet fast undurchlässige Lehmböden nachgewiesen
hat, die sich nicht für eine Versickerung eignen, wäre
voraussichtlich ein Bodenaustausch größeren Umfangs
und Tiefe erforderlich, um die Versickerungsfähigkeit
herzustellen.
Sowohl für die Versickerung auf dem Grundstück als auch
für die Einleitung des Regenwassers in den Randkanal
sind die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde und
die Einholung einer wasserrechtlichen Genehmigung
erforderlich.
Das Niederschlagswasser der befahrenen Flächen muss
aufgrund der Belastung und der Lage im Wasserschutzgebiet auf jeden Fall in den vorhandenen öffentlichen
Regenwasserkanal eingeleitet werden, sodass eine Behandlung im vorhandenen Regenklärbecken erfolgen
kann.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten
erheblichen Beeinträchtigungen aus.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
vermeidbar
ja
nein
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
30
Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Unter Berücksichtigung des im Bebauungsplan Nr. 69 bereits zulässigen
Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
4.2.6.
Schutzgut Klima und Luft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Klima / Luft einher:
Tabelle 10:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung von
. /.
Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen
Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar.
funktion durch Bauzeit
bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten.
emissionen
Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der
gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DBBahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße
B 59n, Bonnstraße (L 183) und Kreisstraße K 6 geringen
Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung des
67.167 Das Sondergebiet Möbelhaus erfordert u.a. im Bereich
2
m
des Gebäudes und der Stellplatzfläche Versiegelungen im
Geländeklimas durch
2
Umfang von 67.167 m .
Neuversiegelung
Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben.
Der Kaltluftabfluss aus benachbarten Gebieten wird nicht
beeinträchtigt.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Beeinträchtigung der
. /.
Der Betrieb des Möbelhauses geht vor Ort mit einem
Luftqualität durch
zusätzlichen Verkehrsaufkommen einher (vgl. Kapitel
Schadstoffemissionen
4.2.2, S. 22), das wiederum eine Erhöhung der Abgasaus zusätzlichem
emissionen zur Folge haben wird. Die Beeinträchtigung ist
Verkehr
jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder
(DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße
B 59n, Bonnstraße (L 183), Kreisstraße K 6) und deren
Emissionen stark zu relativieren.
Beeinträchtigung der
. /.
Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten
erheblichen Beeinträchtigungen aus.
Luftqualität durch das
Möbelhaus
erheblich
nein
nein
ja
nein
Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht vor Ort ein zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit
eine Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
4.2.7.
31
Schutzgut Landschaft
Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes
Landschaft einher:
Tabelle 11:
Wirkfaktor
Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft
Beeinträchtigung
quantitativ / qualitativ
Baubedingte Beeinträchtigungen
(Temporäre) Über. /.
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle
charakterisiert.
formung von Landschaftseinheiten
Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären
durch baubedingte
Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund
Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme
geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen.
Anlagebedingte Beeinträchtigungen
Überformung der
80.543 Durch das Möbelhaus wird das gewohnte Bild der landm²
landschaftlichen
wirtschaftlichen Nutzung durch die gewerbliche Nutzung
überformt.
Eigenart durch das
Sondergebiet MöbelDas bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 25 m
haus
aufragende Gebäude (maximale Höhe über Normal Null =
80,5 m) wird das bisherige Landschaftsbild erheblich
überprägen und über die angrenzende Bebauung des
etwa 15 m hohen Speditionsgebäudes hinausragen. Höhe
der zweigeschossigen Parkpalette wurde mit 58 m ü NN
festgesetzt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die
Bebauung in einem Gewerbegebiet stattfindet und das
Sondergebiet Möbelhaus im Norden und Osten von z.T.
hohen gewerblichen Baukörpern (Logistikhalle Spedition),
im Westen vom städtischen Bauhof und der Feuerwehr
eingerahmt wird.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen
Es sind keine Beein. /.
Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten
erheblichen Beeinträchtigungen aus.
trächtigungen zu erwarten.
erheblich
s.u.
ja
nein
Das Möbelhaus inkl. infrastrukturellem Umfeld wird das bisherige Landschaftsbild deutlich überprägen und sich aus der angrenzenden Bebauung hervorheben. Unter Berücksichtigung der
angrenzenden überwiegend gewerblichen Bebauung ist die Beeinträchtigung von mittlerer bis
hoher Erheblichkeit.
Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich.
4.2.8.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Ein am südlichen Rand des Plangeltungsbereichs gelegenes eingetragenes Bodendenkmal
BM 251 (römischer Burgus) wird durch eine Grünflächenfestsetzung in seinem Erhalt gesichert.
Von dem Planungsvorhaben gehen keine Beeinträchtigungen aus.
Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht betroffen.
PL
Planung und Landschaft
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4.2.9.
32
Wechselwirkungen
Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt
und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt.
Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen
zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können.
Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren.
Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen
großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der
Wechselwirkungen möglich.
Schutzgut Mensch
Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit
Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den
Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft)
Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Die
zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie
auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken.
(Schutzgut Klima Luft)
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere
durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem
eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust
an versickerungswirksamer Fläche. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut
Wasser)
Schutzgut Boden
Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr
bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen
behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber
hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft (Schutzgut Wasser,
Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
Schutzgut Wasser
Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu
einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus führt die
Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und
Pflanzen, Schutzgut Landschaft)
PL
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Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
33
Schutzgut Klima / Luft
Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Die
zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie
auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken.
(Schutzgut Mensch)
Schutzgut Landschaft
Durch das Möbelhaus wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die
gewerbliche Nutzung überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch
einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge.
(Schutzgut Tiere und Pflanzen)
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen.
4.3.
4.3.1.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
Vermeidung und Verringerung
Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Schutzgut Mensch
Die Existenz des Landwirtschaftsbetriebes, der das Plangebiet derzeit bewirtschaftet, wird
durch das Vorhaben nicht gefährdet.
Lärmschutzmaßnahmen
Geräuschkontingentierung
In Bebauungsplänen können so genannte Emissionskontingente LEK festgesetzt
werden. Ausgehend von den jeweils zulässigen anteiligen Beurteilungspegeln (Planwerte LPl) an relevanten Immissionsorten auf der Grundlage der TA Lärm werden über
eine Schallausbreitungsrechnung unter der Bedingung ungehinderter Schallausbreitung
die flächenbezogenen Schallleistungen als Emissionskontingente durch eine rechnergesteuerte Rückrechnung ermittelt. Diese Emissionskontingente sind dann sowohl eindeutig mit den anteiligen Beurteilungspegeln verknüpft als auch im B-Plan vollziehbar.
Die Festsetzung der Emissionskontingente geschieht auf der Basis einer ungehinderten
Schallausbreitung, um die eindeutige Verknüpfung mit anteiligen Beurteilungspegeln an
ausgewählten Immissionsorten sicherzustellen. Daraus resultieren oft Festsetzungen
der Emissionskontingente mit Werten, die niedriger sind als für Gewerbe typische Werte
einer tatsächlichen, auf die Fläche bezogenen Schallleistung. Dies bedeutet aber nicht
von vornherein den Ausschluss bestimmter Nutzungen und Betriebsarten. Denn unter
Berücksichtigung von zusätzlichen Schallminderungsmaßnahmen, wie z.B. durch Anordnungen von Hallen, Geländegeometrie, Schallschutzwänden oder –wällen zur Abschirmung oder auch durch zeitliche Begrenzung von Betriebszeiten, sind auch durchaus höhere Werte der tatsächlichen Schallleistung möglich, wenn sie zu den gleichen
Teilbeurteilungspegeln führen, wie die Emissionskontingente im Falle einer ungehinderten Schallausbreitung.
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34
Die in der Umgebung der betrachteten Gewerbefläche für das Möbelhaus gelegene
Wohnbebauung kann bereits durch Gewerbelärm aus dem östlich angrenzenden
Gewerbegebiet derart vorbelastet sein, dass der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit
von 40 dB(A) bereits heute schon ausgeschöpft wird. In der Regel müssen neu hinzukommende Betriebe dann mit ihren Beurteilungspegeln 6 bis 10 dB unter Richtwert
bleiben.
Im benachbarten Gewerbegebiet ist in der Boschstraße 35 eine Wohnnutzung im
Gewerbegebiet nicht auszuschließen. Bei der Kontingentierung wird diese im Weiteren
nicht berücksichtigt, da vorab ermittelt wurde, dass die Zwangspunkte im o.g. allgemeinen Wohngebiet bereits die relevanten Beschränkungen der Kontingentierung
bestimmen. Da die gewerbliche Vorbelastung im Tag- und Nachtzeitraum an den betrachteten Immissionsorten nicht genau bekannt sind, wird im Sinne einer worst-caseBetrachtung im Sinne der TA Lärm der um 10 dB geminderte jeweilige Richtwert als
Planwert angesetzt.
Für die Geräuschkontingente des Bebauungsplanes Pulheim Nr.109 kann im vorliegenden Fall das gesamte Plangebiet ohne Unterteilung in Teilflächen gewählt werden. Es
sind ausschließlich Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche das Emissionskontingent von 59,4 dB(A) tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und 44, 4 dB(A) nachts (22:00
Uhr bis 06:00 Uhr) nicht überschreiten.
Im Ergebnis ist auf den betrachteten Teilflächen des Plangebietes tags und nachts eine
gewerbliche Nutzung möglich, ohne in Summe im Bereich der angrenzenden Bebauung
außerhalb des Plangebietes zu Immissionskonflikten zu führen.
Lärmpegelbereiche
Mit dem Gutachten wurden Schallminderungsmaßnahmen untersucht. Aktive Schallschutzmaßnahmen könnten nur mit einem kaum noch verhältnismäßigen Aufwand errichtet werden und würden städtebaulich sowie gestalterisch unbefriedigende Stadträume schaffen. Insofern wurden passive Schallschutzmaßnahmen als Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" zum Schutz von Aufenthaltsund Büroräumen festgesetzt.
Gemäß DIN 4109 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von
Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die Anforderungen
der Luftschalldämmung einzuhalten. Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich
gemäß der DIN 4109 aus der Summe der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf
das Planungsgebiet einwirkenden Emittentenarten. Im vorliegenden Fall sind dies der
Straßenverkehr, der Schienenverkehr und das Gewerbe.
An dem zu betrachtenden Plangebäude ergibt sich an der ungünstigsten Fassade und
Fassadenhöhe der Lärmpegelbereich LPB IV. Daher wird für alle Fassaden innerhalb
des Plangebietes der Lärmpegelbereich IV festgesetzt. Die daraus resultierenden Bauschalldämmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im
Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird.
Es ist zu beachten, dass ohne konkrete Planung oder spezielle Voraussetzungen aus
der Kenntnis des Lärmpegelbereiches nicht auf die erforderlichen resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile des Gebäudes und demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für in Außenbauteilen vorhandene Fenster
geschlossen werden kann. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen Raumnutzung,
PL
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35
Raumgröße sowie der Fassadenausgestaltung. Es wird daher im Vorfeld einer detaillierten Planung empfohlen, die Auslegung des notwendigen Schallschutzes gegen
Außenlärm sowie eine nachherige Ausführungsplanung fachlich begleiten zu lassen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.
Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf.
während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf
landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt.
Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder
Eiern europäischer Vogelarten wird der Baubeginn außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten
mitteleuropäischer Vogelarten (März bis August) durchgeführt. Werden die Baumaßnahmen
außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich
fortgesetzt, kann die Bauzeit in die nächste Brutzeit fortgesetzt werden.
Schutzgut Boden
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden;
Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß;
Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt.
Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur
von Baufahrzeugen sowie Pflegefahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten.
Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden
während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf
das technisch notwendige Maß beschränkt.
Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt.
Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten.
Schutzgut Wasser
Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und
Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
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36
Schutzgut Landschaft
Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen.
Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des
Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden.
Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen.
Die Naherholungsfunktion der Umgebung wird nicht unterbunden.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Das im Gebiet liegende Bodendenkmal BM 251 (römischer Burgus) wird entsprechend der
Vorgaben des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege als Bodendenkmal langfristig
gesichert.
Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten.
4.3.2.
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Mit dem Planungsvorhaben gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die nachfolgend
bilanziert werden und deren Kompensationsbedarf ermittelt wird. Dabei orientiert sich die
Berechnung des Kompensationsbedarfs an dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur
und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001), welches bereits beim Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim angewandt wurde. Somit ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicher gestellt.
Der erforderliche Kompensationsbedarf wird in mehreren nachfolgend dargelegten Schritten
ermittelt:
Schritt 1
Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Bebauungsplan Nr. 109
Der Kompensationsbedarf errechnet sich aus der Differenz des
Gesamtflächenwertes A (vgl. Kapitel 3.3.4, S. 14) des Ausgangszustandes und des
Gesamtflächenwertes B des Planungszustandes.
Die Tabelle 12 errechnet für das Plangebiet eine negative Gesamtbilanz von -93.238 Wertpunkten. Für das Vorhaben selbst ist somit zunächst ein externer Kompensationsbedarf in
Höhe von 93.238 Wertpunkten erforderlich.
Tabelle 12:
Kompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109
Wertermittlung
Gesamtflächenwert B (vgl. Tabelle 3, S. 14)
Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 5, S. 21)
Gesamtbilanz C
Wertpunkte.
40.128
-133.366
-93.238
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
Schritt 2
37
Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Inanspruchnahme von
Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69
Über den in Schritt 1 hinaus ermittelten Kompensationsbedarf wird berücksichtigt, dass der
Bebauungsplan Nr. 69 im Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 einen Teil seiner
Gesamt-Kompensationsmaßnahmen festsetzt, der sich anteilmäßig auf die Teilfläche des künftigen Bebauungsplanes Nr. 109 selbst wie auch auf andere Teilbereiche des Bebauungsplans
Nr. 69 bezieht. Da diese Kompensationsmaßnahmen, die sich nicht auf den Teilbereich des
künftigen Bebauungsplanes Nr. 109 beziehen, an dieser Stelle nicht mehr realisiert werden
können, müssen sie somit zusätzlich ausgeglichen werden, womit auch der Anregung durch die
Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (07.05.2012, 16.07.2007) entsprochen wird.
Zur Berechnung des zu berücksichtigenden Anteils dieser Kompensationsmaßnahmen wurde
folgendermaßen vorgegangen (vgl. Anhang Kapitel 9.1, S. 47):
Auf Basis des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan Nr. 69 (PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT 2000) und des Bebauungsplans Nr. 69 wurden die
Flächenanteile der Biotoptypen im Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 ermittelt.
Der Anteil der versiegelbaren Fläche (Gebäude, Stellplätze, Straße usw.) im Teilgebiet des
2
künftigen Bebauungsplans Nr. 109 (47.579 m ) wurde dann in Relation zur gesamten ver2
siegelbaren Fläche des Bebauungsplans Nr. 69 (181.891 m ) gestellt, was einem Verhältnis
von 26 % entspricht.
Daraus folgt, dass 26 % der Kompensationsmaßnahmen im Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans auf dieses Teilgebiet selbst und 74 % der Kompensationsmaßnahmen auf
die übrige Fläche des Bebauungsplans Nr. 69 entfällt.
Die durch den Bebauungsplan Nr. 69 in der Teilfläche des künftigen Bebauungsplanes
Nr. 109 festgesetzten Kompensationsmaßnahmen umfassen die Biotoptypen „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker (M1)“, „Hecke, Gebüsche, Feldgehölze (M 7, M 8)“,
„Baumgruppen, Baumreihen, Alleen, Einzelbäume (M 6)“ mit einem Flächenumfang von
2
12.724 m bei insgesamt 65.782 Wertpunkten. Die Grünflächen (M 3, M 4) im Bereich des
Bodendenkmals wurden nicht berücksichtigt, da sie auch weiterhin Bestandteil der Planung
bleiben.
Wird das oben ermittelte Verhältnis auf die Wertpunkte der Kompensationsmaßnahmen im
Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 angewandt, so bedeutet dies, das von
den insgesamt 65.782 Wertpunkten 26 % (= 17.207 Wertpunkte) auf das Teilgebiet des
künftigen Bebauungsplans Nr. 109 und 74 % (= 48.575 Wertpunkte) auf Eingriffe im übrigen
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 69 entfallen.
Da die durch den künftigen Bebauungsplan Nr. 109 verursachten Eingriffe in Natur und
Landschaft bereits im Schritt 1 auf Basis der neuen Planung ermittelten wurden, entfällt der
durch den Bebauungsplan Nr. 69 zugewiesene Anteil von 26 % (= 17.207 Wertpunkte). Die
Kompensationsmaßnahmen im Umfang von 74 % (= 48.575 Wertpunkte), die sich aber
nicht auf den Teilbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 109 sondern auf Teilflächen
des übrigen Bebauungsplans Nr. 69 beziehen, können künftig an dieser Stelle nicht mehr
realisiert werden und müssen somit zusätzlich ausgeglichen werden.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
Schritt 3
38
Gesamtkompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Insgesamt wird damit aus Schritt 1 und Schritt 2 für das Planungsvorhaben ein nicht im Plangebiet erfüllbarer, externer Kompensationsbedarf von 141.813 Wertpunkten erforderlich.
Tabelle 13:
Gesamtkompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109
Wertermittlung
Kompensationsbedarf aus Schritt 1
Kompensationsbedarf aus Schritt 2
Gesamtkompensationsbedarf
4.3.3.
Wertpunkte
93.238
48.575
141.813
Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen
Die Ausgleichsflächenbilanzierung hat ergeben, dass ein externer Ausgleich im Umfang von
141.813 Wertpunkten benötigt wird. Bei einer Wertsteigerung von 5 Wertpunkten für die Ausgleichsmaßnahme bedeutet dies, dass eine entsprechende Kompensationsmaßnahme von
insgesamt 28.363 m² zur Verfügung gestellt werden muss.
Als Ausgleichsfläche wird ein Teilstück in der Größe von 28.363 m² aus dem Flurstück 3, Flur 1
Gemarkung Sinnersdorf (Gesamtgröße 47.931 m²), zur Verfügung gestellt (siehe Abbildung 5,
S. 39).
Es handelt sich um eine als Ackerland genutzte Parzelle, die im Eigentum der Stadt Pulheim
steht. Die Fläche wird als Feldgehölz inkl. Waldrand angelegt. Die Maßnahme wird von der
Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) entwickelt.
Damit ist der notwendige Ausgleich in Höhe von 141.815 Wertpunkten voll umfänglich gewährleistet. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
PL
Planung und Landschaft
5655800
5655700
5655600
68
9
32346200
2
5
32346300
83
1
31
00
04
65
3
4
Nur für den Dienstgebrauch
32346400
Gemarkung Sinnersdorf,
Flur 1, Flurstück 3
La
ge
r pl
31
00
08
11
3
10
20
30
32346500
Gefertigt im Auftrag durch: Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Maßstab 1 : 1000
40
Meter
© Rhein-Erft-Kreis
50
Erstellt:
Zeichen:
23.08.2012
32346600
Flurkarte NRW 1:1000
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
6
1
Auszug aus dem
Liegenschaftskataster
4
31
00
05
Rhein-Erft-Kreis
Katasteramt
Flurstück: 3
Flur: 1
Gemarkung: Sinnersdorf
Am Chorbusch, Pulheim
atz
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
5.
40
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor.
6.
Geplante Überwachungsmaßnahmen
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
7.
7.1.
Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung
Planungsanlass
Das Einrichtungsunternehmen Segmüller aus Friedberg in Bayern möchte im Süden von Pulheim, im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“, ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von
45.000 qm errichten.
Das Möbelhaus besteht aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen sowie einem
zurückgesetzten Technikgeschoss. Das dahinter liegende Lagergebäude dient der Bevorratung
von Möbeln.
Die überörtliche verkehrliche Anbindung ist vornehmlich über die B 59n, Bonnstraße (L 183)
und die Kreisstraße K 6 vorgesehen, da diese Strecken südlich von Pulheim verlaufen und
damit die Ortslage selbst vom zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen wenig betroffen ist.
Die lokale Erschließung des Möbelhauses erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an der
K 6 und anschließend über die Max-Planck-Straße, die über einen noch herzustellenden Kreisverkehr die Abfahrt auf das Möbelhausgelände ermöglicht. Eine direkte Erschließung von der
Max-Planck-Straße aus soll vermieden werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.
Die geplanten 1.800 Stellplätze können vollständig auf dem Grundstück in einer Parkpalette mit
zwei Ebenen untergebracht werden.
Eine Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist derzeit nicht gegeben. Eine Anbindung
des Plangebietes an das Busnetz des Kreises wird aber im Rahmen der Fortschreibung des
Nahverkehrsplanes geprüft.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt Pulheim setzt für das Plangebiet
des Möbelhauses bereits jetzt ein „Gewerbegebiet" fest.
Die für das Möbelhaus Segmüller angestrebte Verkaufsflächengröße macht das geplante
Möbelhaus aber zu einem so genannten „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ i.S.d. § 11 Abs. 3
BauNVO. Sofern solche Betriebe sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der
Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie – außer in Kerngebieten – nur in einem
für sie festgesetzten „Sondergebiet“ zulässig. Für das geplante Möbelhaus ist von den genannten Auswirkungen auszugehen, sodass für den vorgesehenen Standort ein verbindlicher
Bauleitplan mit einer Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist.
Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim die fraglichen Grundstücksflächen als
„Gewerbegebiet“ festsetzt, wird eine Planänderung erforderlich. Da es sich hierbei nicht um
eine geringfügige Änderung handelt, sondern v.a. auf Grund der Verkaufsflächengröße ein
Planverfahren mit erhöhtem Abstimmungsbedarf erforderlich ist, hat sich die Stadt entschieden,
den Plan nicht zu ändern, sondern einen neuen Plan aufzustellen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
41
Mit der Rechtskraft des neuen Plans werden die entsprechenden Festsetzungen des alten
Bebauungsplanes Nr. 69 unwirksam.
7.2.
Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109 grenzt im Nordwesten an das benachbarte
Grundstück der Feuerwehr Pulheim und des städtischen Bauhofs und im Westen an die Kreisstraße K 6. Die südliche Grenze verläuft entlang der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69
festgesetzten Erschließungsstraße (Max-Planck-Straße), die östliche entlang eines vorhandenen Fußweges und die nordöstliche entlang der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach. Die
Flächengröße innerhalb des so abgegrenzten Plangebiets beträgt ca. 8 ha.
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Das Plangebiet wird bisher überwiegend vom Biotoptyp Acker geprägt. Im Rahmen einer
Kartierung wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Ackerfläche mit dem
Feldhamster gefunden. Im Plangebiet wurden 17 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben
Arten als Brutvögel eingestuft werden, dazu gehört die gefährdete Feldlerche, für die auf Basis
einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung besondere artenschutzrechtliche Maßnahmen
ergriffen werden.
Schutzgüter Mensch und Landschaft
Aus landschaftlicher Sicht wird das Plangebiet durch das im Norden, jenseits der DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, angrenzende Gewerbegebiet „Industriestraße / Boschstraße
/ Siemensstraße“ und die Bahnlinie, durch die im Westen angrenzende Bebauung der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes sowie die im Osten realisierte Logistikhalle eines Speditionsunternehmens deutlich überprägt. Nur vereinzelt gliedern natürliche bzw. naturnahe
Elemente wie Kleingehölze und Raine die Landwirtschaftsfläche. Das Plangebiet selber ist
derzeit nicht durch Wege erschlossen und bietet somit keine Möglichkeit zur Naherholung. Um
das Gebiet herum führen jedoch Rad- und Fußwege.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelbeg“ der Stadt Pulheim
sieht für das Plangebiet bereits Gewerbeflächen, Straßenverkehrsflächen und Grünflächen vor.
Im östlichen Teil des Geltungsbereichs (außerhalb des jetzigen Plangebietes) ist bereits
Gewerbe angesiedelt.
Schutzgut Boden
Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ geprägt, einem besonders
ertragreichen Landwirtschaftsboden.
Schutzgut Wasser
Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler.
Schutzgut Klima und Luft
Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen
Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
42
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Am südlichen Rand des Plangebiets ist während des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim ein römischer Burgus entdeckt worden, der als Bodendenkmal
BM 251 langfristig zu sichern ist.
Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans
Das Plangebiet ist derzeit durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt
Pulheim planerisch abgesichert. Der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Bebauung vor. Bei
Nichtrealisierung des Bebauungsplans Nr. 109, der eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 69
überplant, besteht somit weiterhin das Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 69. Im Hinblick
auf die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Plans sind somit für den
Prognose-Nullfall keine grundsätzlichen Änderungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten.
7.3.
Umweltauswirkungen
Prüfung von Standortalternativen
Eine Prüfung von Standortalternativen ist im Zusammenhang mit den vorliegenden Planungsvorhaben nicht erforderlich und nicht sinnvoll, denn der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109
Pulheim stellt eine auf eine Teilfläche bezogene Überplanung des seit dem 17.10.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim dar. Er verändert das ursprüngliche Plankonzept
lediglich hinsichtlich der Zulässigkeit von Art und Maß der Nutzungen.
Umweltauswirkungen des Plans
Mit der Umsetzung des Bebauungsplans wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes weitgehend von versiegelten Flächen abgelöst.
Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher:
Schutzgut Mensch
Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen
einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut
Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben.
Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Da
sich der Verkehr auf die überörtliche Anbindung über die B 59n, Bonnstraße (L 183) und der
Kreisstraße K 6 konzentriert, kommt diesem Aspekt für das Schutzgut Mensch eine mittlere
Erheblichkeit zu.
Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens einhergehende betriebsbedingte Lärmentwicklung betrifft den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm und den
Gewerbelärm. Vom Schienenverkehrslärm (Reflektion an geplanten Gebäuden) gehen
keine erheblichen Beeinträchtigungen aus. Auch der Gewerbelärm trägt unter Berücksichtigung der Geräuschkontingente LEK zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen bei. Der
Straßenverkehrslärm führt jedoch über die bereits bestehende Grundbelastung im Prognose-Nullfall auch zu einer Belastung im Prognose-Planfall, die jedoch die so genannten
Sanierungswerte nicht erreicht, sodass von einer Belastung geringer Erheblichkeit ausgegangen werden kann.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
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Schutzgut Tiere und Pflanzen
Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust /
Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind
von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt.
Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw.
2
Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 78.296 m verloren, die nicht nur für die
Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in
der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Für den Verlust des Bruthabitates von 2 Feldlerchen-Paaren werden
artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt.
Schutzgut Boden
Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und
chemische Eigenschaften des Bodens beeinträchtigt. Unter Berücksichtigung des im
Bebauungsplan Nr. 69 bereits zulässigen Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit.
Schutzgut Wasser
Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Unter Berücksichtigung des im Bebauungsplan Nr. 69
bereits zulässigen Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von
mittlerer Erheblichkeit.
Schutzgut Klima und Luft
Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht vor Ort ein zusätzliches Verkehrsaufkommen und
damit eine Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder kommt diesem Aspekt eine
mittlere Erheblichkeit zu.
Schutzgut Landschaft
Das Möbelhaus inkl. Infrastrukturellem Umfeld wird das bisherige Landschaftsbild deutlich
überprägen und sich aus der angrenzenden Bebauung hervorheben. Unter Berücksichtigung der angrenzenden überwiegend gewerblichen Bebauung ist die Beeinträchtigung von
mittlerer bis hoher Erheblichkeit.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Ein am südlichen Rand des Plangeltungsbereichs gelegenes eingetragenes Bodendenkmal
BM 251 (römischer Burgus) wird durch eine Grünflächenfestsetzung in seinem Erhalt gesichert. Von dem Planungsvorhaben gehen keine Beeinträchtigungen aus.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
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Wechselwirkungen
Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden
aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der
Versiegelung von Flächen.
Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt.
Mit dem Planungsvorhaben gehen aber auch Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die
einen externen Kompensationsbedarf von 141.813 Wertpunkten erfordern. Dieser Kompensationsbedarf umfasst auch den zusätzlichen Ausgleich für die Inanspruchnahme von Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69, womit der Anregung der Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises gemäß ihrer Stellungnahme (07.05.2012, 16.07.2007) entsprochen wird.
Der externe Kompensationsbedarf wird durch eine neu zu entwickelnde Maßnahme im Umfang von 141.815 Wertpunkten gedeckt. Die entsprechende Fläche ist im Eigentum der Stadt
Pulheim und liegt in der Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 3. Von dem 47.931 m²
großen derzeitigen Ackerland wird eine 28.363 m² große Teilfläche als Feldgehölz inkl. Waldrand entwickelt. Die Maßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) durchgeführt.
Damit ist der notwendige Ausgleich in Höhe von 141.815 Wertpunkten voll umfänglich gewährleistet. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.
Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass
die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen
geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt.
Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen:
Tabelle 14:
Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes
Schutzgut
Mensch
Tiere und Pflanzen
Boden
Wasser
Klima / Luft
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Baubedingte
Auswirkungen
geringe
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
Anlagebedingte
Auswirkungen
keine
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
Betriebsbedingte
Auswirkungen
mittlere
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
Ergebnis
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere
Erheblichkeit
mittlere bis hohe
Erheblichkeit
keine
Erheblichkeit
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
8.
45
Literatur und Karten
ADU
COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ
GMBH (2012a): Voruntersuchung Lärm zum Bebauungsplan Nr. 109 in Pulheim – Ansiedlung eines großflächigen Möbelhaus mit
Randsortiment und Lager, Stand März 2012 – 12 S.
ADU
COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ
GMBH (2012b): Schalltechnische Untersuchung
zu den Lärmemissionen und –immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr
sowie Gewerbelärm im Rahmen des Bebauungsplanes 109 in Pulheim – 65 S. +
Karten
Bezirksregierung Köln (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt
Region Köln (Stand: Oktober 2011)
BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn
DSchG (2005): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S.
716), zuletzt geändert durch Artikel 259 des zweiten Befristungsgesetzes vom 05.
April 2005 (GV. NRW. S. 274, 302)
GD – GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der
schutzwürdigen Böden, 2. überarb. Auflage. CD-ROM.
GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld
GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde
und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S.
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2007): BP 69 Pulheim, Am Schwefelberg – Ergebnisse der Kartierung der streng geschützten Art Feldhamster. – Manuskript, 9 S.
LANUV (2012): „Planungsrelevante Arten“ im Bereich des Messtischblattes TK25 5506 Frechen
– Online-Auswertung – www.naturschutzinformationen-nrw.de
LG NW (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft
– Landschaftsgesetz – LG. 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568) Stand 16.03.2010 (GV.
NRW S. 185 / SGV. NRW S. 791)
LWG (2010): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG.
25.06.1995; zuletzt geändert am 16.03.2010
MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren
NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH,
Neuss. 149 S.
MÜHR, B. (2007): Klimadiagramme weltweit. – www.klimadiagramme.de
PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT (2000): Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag. – 19 S.
PTV AG (2012a): Stadt Pulheim - Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung Möbelhaus Segmüller – Kurzbericht. – 4 S.
PTV AG (2012b): Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung eines Möbelhauses – 64 S.
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
46
RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung
SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel
Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44.
23-81.
SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W.
SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten
Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO &
LANUV (Hrsg.).
UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung).
53 S. * Anhang
WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG.
31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249)
WOLFF-STRAUB, R., BÜSCHER, D., DIEKJOBST, H., FASEL, P., FOERSTER, E., GÖTTE, R., JAGEL, A.,
KAPLAN, K., KOSLOWSKI, I., KUTZELNIGG, H., RAABE, U., SCHUMACHER, W. & VANBERG,
C. (1999): Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et
Spermatophyta) in Nordrhein-Westfalen (3. Fassung) — Schriftenr. LÖBF NRW 17
PL
Planung und Landschaft
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim
Umweltbericht
Stand: Entwurf 24.08.2012
9.
9.1.
47
Anhang
Ermittlung des Kompensationsbedarfs – zu Schritt 2
A. Biotoptypen - Bebauungsplan Nr. 69 - gesamt - vereinfachte Darstellung
1
Code
2
Biotoptyp
3
Fläche
[m²]
1
1.2
Gewerbegebiet
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des
Oberflächenwassers oder baumbestandene versiegelte Fläche
2
1.1
Straße (Haupterschließung)
Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster,
Mauern)
Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7)
153.987
27.904
181.891
B. Biotoptypen - Bebauungsplan Nr. 69 - Teilfläche künftiger Bebauungsplan Nr. 109
1
Code
2
Biotoptyp
3
Fläche
4
5
Grund-wert GesamtP
korrekturfaktor
[m²]
1
1.2
Gewerbegebiet
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des
Oberflächenwassers oder baumbestandene versiegelte Fläche
2.2
4.3
8.2
2
1.1
Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen
Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebieten
Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume
Straße (Haupterschließung)
Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster,
Mauern)
3
Grünfläche (extensiv)
4.5
Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker (z.B. in Grün- und
Parkanlagen)
8.1
Hecken, Gebüsche, Feldgehölze
8.1
Hecken, Gebüsche, Feldgehölze
8.2
Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume
4
Grünfläche (intensiv)
4.4
Intensivrasen (z.B. Sportanlagen)
8.2
Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume
Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7)
53.892
41.110
2.347
10.277
158
6.469
6.469
12.724
4.401
2.285
3.131
2.907
7.458
3.662
3.796
80.543
6
Gesamtwert
7
Einzelflächenwert
(Sp. 4 x Sp. (Sp. 3 x Sp.
5)
6)
28.544
0
1
0
0
3
2
6
1
1
1
3
2
6
0
1
0
7.041
20.555
948
0
0
3
1,2
3,6
65.782
15.844
6
6
6
1
1
1
6
6
6
2
6
1
1
2
6
C. Verhältnis versiegelter Flächen Bebauungsplan Nr. 69, gesamt / Teilfläche künftiger Bebauungsplan Nr. 109
Bebauungsplan Nr. 69 - Teilfläche des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 - Anteil versiegelter Flächen
Bebauungsplan Nr. 69, gesamt - Anteil versiegelter Flächen
Verhältnis der versiegelten Flächen
13.710
18.786
17.442
30.100
7.324
22.776
124.425
47.579 m²
181.891 m²
26%
Wertpunkte
65.782
D. Berechnung der zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen
Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69
auf der Teilfläche des künftigen Bebauungsplans Nr. 109
davon entfallen 26 % auf die Teilfläche des künftigen Bebauungsplans Nr. 109
davon entfallen 74 % auf die übrigen Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 69
Zusätzlicher Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von
festgesetzten Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69
17.207
48.575
48.575
PL
Planung und Landschaft