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Beschlussvorlage (Umweltbericht)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,5 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Auftraggeber: Stadt Pulheim Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Tel.: 02238 - 808-0 Fax: 02238 - 808-445 Auftragnehmer: Große – Kreyssig – Dr. Schönert GbR Planung und Landschaft Rellinghauser Straße 334 d 45 136 Essen Tel.: 0201 – 481884 Fax: 0201 – 481886 eMail: Info@PlanLand.net Bearbeitung: Stefan Kreyssig, Landschaftsarchitekt BDLA Dr. Thomas Schönert Diplom-Biologe Essen, den 24.08.2012 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 INHALT I SEITE 1. Einleitung........................................................................................................................ 1 1.1. Kurzdarstellung des Plans ............................................................................................ 1 1.2. Untersuchungsrahmen .................................................................................................. 2 1.3. Methodische Hinweise................................................................................................... 2 2. Ziele des Umweltschutzes............................................................................................. 4 2.1. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) ........................................................... 7 3. Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme.................................................. 8 3.1. Lage und Abgrenzung ................................................................................................... 8 3.2. Schutzgut Mensch.......................................................................................................... 8 3.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ....................................................................................... 9 3.3.1. Potenzielle natürliche Vegetation.......................................................................... 9 3.3.2. Reale Biotoptypen................................................................................................. 9 3.3.3. Fauna.................................................................................................................. 10 3.3.4. Bewertung........................................................................................................... 14 3.4. Schutzgut Boden.......................................................................................................... 14 3.5. Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 16 3.6. Schutzgut Klima und Luft............................................................................................ 17 3.7. Schutzgut Landschaft.................................................................................................. 17 3.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ............................................................... 18 3.9. Vorbelastungen ............................................................................................................ 18 3.10. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans.................................................... 19 4. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 20 4.1. Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen .................................................................................................................. 20 4.2. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt .............................................................. 20 4.2.1. Veränderungen im Plangebiet............................................................................. 20 4.2.2. Schutzgut Mensch .............................................................................................. 22 4.2.3. Schutzgut Tiere und Pflanzen ............................................................................. 26 4.2.4. Schutzgut Boden................................................................................................. 28 4.2.5. Schutzgut Wasser ............................................................................................... 29 4.2.6. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................... 30 4.2.7. Schutzgut Landschaft.......................................................................................... 31 4.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................... 31 4.2.9. Wechselwirkungen .............................................................................................. 32 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 II 4.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen ................................................................ 33 4.3.1. Vermeidung und Verringerung ............................................................................ 33 4.3.2. Ermittlung des Kompensationsbedarfs................................................................ 36 4.3.3. Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen ..................................................................................................... 38 5. Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ................ 40 6. Geplante Überwachungsmaßnahmen ........................................................................ 40 7. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung ............................... 40 7.1. Planungsanlass ............................................................................................................ 40 7.2. Plangebiet ..................................................................................................................... 41 7.3. Umweltauswirkungen .................................................................................................. 42 8. Literatur und Karten..................................................................................................... 45 9. Anhang.......................................................................................................................... 47 9.1. Ermittlung des Kompensationsbedarfs – zu Schritt 2 .............................................. 47 ABBILDUNGEN SEITE Abbildung 1: Entwurf des Büros Kottmair (Köln) für das Möbelhaus Segmüller .........................1 Abbildung 2: Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim.............................8 Abbildung 3: Bodentypen des Plangebietes .............................................................................15 Abbildung 4: Klimadiagramm der Station Köln-Wahn ...............................................................17 Abbildung 5: Auszug aus dem Liegenschaftskataster – Kompensationsfläche – Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 3 ........................................................39 TABELLEN SEITE Tabelle 1: Biotoptypen des Plangebietes - Bestand ...............................................................9 Tabelle 2: Planungsrelevante Arten nach LANUV und eigene Bestandserhebung..............................................................................................................11 Tabelle 3: Bewertung des Ausgangszustandes ....................................................................14 Tabelle 4: Flächenbilanz.......................................................................................................20 Tabelle 5: Bewertung des Planungszustandes .....................................................................21 Tabelle 6: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch .....................................................22 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 TABELLEN III SEITE Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen....................................26 Tabelle 8: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden .......................................................28 Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser......................................................29 Tabelle 10: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft..................................................30 Tabelle 11: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft ................................................31 Tabelle 12: Kompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109 .......................................36 Tabelle 13: Gesamtkompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109............................38 Tabelle 14: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes ...................................44 PLÄNE Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Artenschutzprüfung – Kartierung 2012 202/ Be3 - SK/OD - 20.08.2012 - M 1 : 1.000 In Bezug auf die Darstellung der Planung verweist der Umweltbericht auf den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, der in seinem Geltungsbereich das „Sondergebiet Möbelhaus“ (= Biotoptyp „Versiegelte Fläche – Sondergebiet Möbelhaus“) und die „Private Grünfläche“ (= Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker – Bodendenkmal“) darstellt. Der Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker“ ist im Bebauungsplan nicht ablesbar, da er sich nur rechnerisch aus der Anwendung der GRZ ergibt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 1. 1.1. 1 Einleitung Kurzdarstellung des Plans Das Einrichtungsunternehmen Segmüller aus Friedberg in Bayern möchte im Süden von Pulheim, im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“, ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 45.000 qm errichten. Das Möbelhaus besteht aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen sowie einem zurückgesetzten Technikgeschoss. Das dahinter liegende Lagergebäude dient der Bevorratung von Möbeln. Das Lager soll parallel zum Bahndamm auf dem nordöstlichen Grundstücksteil platziert werden, sodass es auf einer Linie mit dem östlich bestehenden Speditionsgebäude liegen wird. Das Möbelhaus steht parallel davor, sodass von der Straßenseite aus das Lagergebäude von dem Möbelhaus verdeckt wird und in erster Linie das Möbelhaus als Adresse wahrnehmbar ist. Abbildung 1: Entwurf des Büros Kottmair (Köln) für das Möbelhaus Segmüller Die überörtliche verkehrliche Anbindung ist vornehmlich über die B 59n, Bonnstraße (L 183) und die Kreisstraße K 6 vorgesehen, da diese Strecken südlich von Pulheim verlaufen und damit die Ortslage selbst vom zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen wenig betroffen ist. Die lokale Erschließung des Möbelhauses erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 6 und die vorhandene Erschließungsstraße (Max-Planck-Straße) zur Spedition über einen noch herzustellenden Kreisverkehr mit einer Abfahrt auf das Möbelhausgelände. Eine direkte Erschließung von der Max-Planck-Straße wird vermieden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Die geplanten 1.800 Stellplätze können vollständig auf dem Grundstück in einer Parkpalette mit zwei Ebenen untergebracht werden. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 2 Eine Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist derzeit nicht gegeben. Eine Anbindung des Plangebietes an das Busnetz des Kreises wird aber im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geprüft. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt Pulheim setzt für das Plangebiet des Möbelhauses bereits jetzt ein „Gewerbegebiet" fest. Die für das Möbelhaus Segmüller angestrebte Verkaufsflächengröße macht das geplante Möbelhaus aber zu einem so genannten „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO. Sofern solche Betriebe sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie – außer in Kerngebieten – nur in einem für sie festgesetzten „Sondergebiet“ zulässig. Für das geplante Möbelhaus ist von den genannten Auswirkungen auszugehen, sodass für den vorgesehenen Standort ein verbindlicher Bauleitplan mit einer Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist. Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim die fraglichen Grundstücksflächen als „Gewerbegebiet“ festsetzt, wird eine Planänderung erforderlich. Da es sich hierbei nicht um eine geringfügige Änderung handelt, sondern vor allem auf Grund der Verkaufsflächengröße ein Planverfahren mit erhöhtem Abstimmungsbedarf erforderlich ist, hat sich die Stadt entschieden, den Plan nicht zu ändern, sondern einen neuen Plan aufzustellen. Mit der Rechtskraft des neuen Plans werden die entsprechenden Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 69 unwirksam. Gemäß § 3 Absatz 1a UVPG ist nach Anlage 3 für derartige Pläne (Bauleitplanungen nach §§ 6 und 10 BauGB) eine obligatorische strategische Umweltprüfung (SUP) nach § 14b Absatz 1 Nummer 1 durchzuführen. 1.2. Untersuchungsrahmen Der Umweltbericht umfasst nach § 2 Abs. 1 UVPG die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Des Weiteren wird im vorliegenden Umweltbericht der erforderliche Kompensationsbedarf für die mit dem Planungsvorhaben einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt. 1.3. Methodische Hinweise Der Umweltbericht lehnt sich methodisch an den „Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung“ (UMWELTBUNDESAMT 2010) an. Neben einer Auswertung der vorhandenen Pläne und Grundlagendaten zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaft wurden im Rahmen der Umweltprüfung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung eine Biotoptypenkartierung und eine faunistische Kartierung (Vögel und Hamster) durchgeführt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 3 Die Biotop-Bewertung sowie die Ermittlung von Eingriff und Ausgleich basieren auf dem Ver-fahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft" (MSWKS & MUNLV 2001), welches bereits beim Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim angewandt wurde. Somit ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicher gestellt. Des Weiteren wurden folgende weiterführenden Gutachten ausgewertet und eingearbeitet bzw. berücksichtigt: Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag – PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT (2000) BP 69 Pulheim, Am Schwefelberg – Ergebnisse der Kartierung der streng geschützten Art Feldhamster. – KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2007) Stadt Pulheim - Stadt Pulheim - Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung Möbelhaus Segmüller – Kurzbericht – PTV AG (2012a) Stadt Pulheim - Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung eines Möbelhauses – PTV AG (2012b) Voruntersuchung Lärm zum Bebauungsplan Nr. 109 in Pulheim – Ansiedlung eines großflächigen Möbelhaus mit Randsortiment und Lager, Stand März 2012 – ADU COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH (2012a) Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Gewerbelärm im Rahmen des Bebauungsplanes 109 in Pulheim – ADU COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH (2012b) PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 2. 4 Ziele des Umweltschutzes Die Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile umfasst die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB benannten Schutzgüter. Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der nachfolgenden Prüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden. Schutzgut Mensch TA Lärm, Bundesimmissionsschutzgesetz und Verordnungen, DIN 18005 Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie Vorsorge schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und Lärmminderung bewirkt werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu schützen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz). Baugesetzbuch Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Abs. 6, Nr. 7). Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH-Gebiete und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b und § 1a Abs. 4 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3) zu berücksichtigen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 5 Schutzgut Boden Bundesbodenschutzgesetz Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens, insbesondere 1. natürliche Funktionen als a) Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, b) Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, c) Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers, 2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie 3. Nutzungsfunktionen als a) Rohstofflagerstätte, b) Fläche für Siedlung und Erholung, c) Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, d) Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. Baugesetzbuch (§ 1a Abs. 2) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden. Schutzgut Wasser Wasserhaushaltsgesetz Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung. Landeswassergesetz Die Gewässer sind nach den Grundsätzen und Zielen des Wasserhaushaltgesetzes so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 6 Wasserschutzgebiet Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991, der Regierungspräsident Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu Schutzgut Klima und Luft Bundesimmissionsschutzgesetz Schutz des Menschen, der Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie der Kultur- und Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie der Vorbeugung hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen). TA Luft Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie deren Vorsorge zur Erzielung eines hohen Schutzniveaus für die gesamte Umwelt. Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes (und damit auch der klimatischen Verhältnisse) als Lebensgrundlage des Menschen und Grundlage für seine Erholung. Schutzgut Landschaft Bundesnaturschutzgesetz/Landschaftsgesetz NW Schutz, Pflege, Entwicklung und ggfs. Wiederherstellung der Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zur dauerhaften Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft. Landschaftsplan Der Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte" (Rhein-Erft-Kreis 2011) setzt außer-halb der Nordgrenze zum Bebauungsplan Nr. 109, entlang der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, in seiner Entwicklungs- und Festsetzungskarte Folgendes fest: Entwicklungsziel 8: Betonung geomorphologischer Landschaftsstrukturen mit gliedernden und belebenden Elementen Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme 5.2-245: Zweireihige Baum- und Strauchpflanzung entlang der Bahn. – Die Maßnahme dient zur Eingliederung des Bahngeländes und des Gewerbegebietes. Die Pflanzmaßnahme ist mit der Deutschen Bahn abzustimmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans selbst wird als „Im Zusammenhang bebauter Ortsteil / Gebiet eines rechtskräftigen Bebauungsplanes“ dargestellt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 7 Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter Denkmalschutzgesetz Schutz, Pflege und sinnvolle Nutzung der Denkmäler. Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen. Aus der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen der Planung ergibt sich die Art und Weise, wie die hier dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze einen bewertungsrelevanten Rahmen rein inhaltlicher Art darstellen. Sie stellen damit den Bewertungsrahmen für die einzelnen Schutzgüter dar. 2.1. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist eine artenschutzrechtliche Prüfung des Planungsvorhabens erforderlich, die parallel zum vorliegenden Umweltbericht erarbeitet wurde. Unter denen im Gebiet vorkommenden Vogelarten waren ausschließlich für Feldlerche, Mäusebussard und Turmfalke artenschutzrechtliche Prüfungen in Form von Art-für-ArtBetrachtungen durchzuführen. Wie die Prüfprotokolle der artenschutzrechtlichen Prüfung zeigen, wird in Bezug auf diese betrachteten planungsrelevanten Arten nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG verstoßen: Die im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 109 vorkommenden Bruthabitate der zwei FeldlerchenPaare werden durch die Bebauung überplant und damit die beiden Paare aus dem Plangebiet verdrängt. Unter Berücksichtigung der Anlage von so genannten „Lerchenfenstern“ können die beiden Feldlerchen-Paare in eine benachbarte Ackerfläche ausweichen und es werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sicher gestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die beiden Feldlerchen-Brutpaare geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist. Die Lerchenfenster werden im unmittelbaren Umfeld des Planungsvorhabens – südlich der B 59n, Gemarkung Pulheim, Flur 2, Flurstück 49, Größe 2,95 ha – auf einer Landwirtschaftsfläche der Stadt Pulheim eingerichtet. Die Ackerfläche ist im Eigentum der Stadt Pulheim und wird im Rahmen von Jahresverträgen verpachtet. Mit dem neuen ab 01.11.2012 gültigen Pachtvertrag verpflichtet sich der Pächter bis zum Baubeginn des Vorhabens, spätestens jedoch bis zum Frühjahr 2013, 2 Lerchenfenster auf dem Flurstück 49 zu errichten und für deren Bewirtschaftung zu sorgen. Mäusebussard und Turmfalke nutzen das Plangebiet als Teil-Nahrungshabitat, welches jedoch nicht von essenzieller Bedeutung ist. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der beiden Arten werden nicht in Anspruch genommen. Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen kann eine Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Für die relevanten geprüften Arten werden somit keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt. Eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist deshalb nicht erforderlich. Eine abschließende Stellungnahme der Genehmigungsbehörde liegt hierzu noch nicht vor. Eventuelle Auflagen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung sind zu beachten. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 3. 3.1. 8 Merkmale der Umwelt, derzeitiger Umweltzustand, Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans und Umweltprobleme Lage und Abgrenzung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109 grenzt im Nordwesten an das benachbarte Grundstück der Feuerwehr Pulheim und des städtischen Bauhofs und im Westen an die Kreisstraße K 6. Die südliche Grenze verläuft entlang der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 festgesetzten Erschließungsstraße (Max-Planck-Straße), die östliche entlang eines vorhandenen Fußweges und die nordöstliche entlang der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach. Die Flächengröße innerhalb des so abgegrenzten Plangebiets beträgt ca. 8 ha. Abbildung 2: 3.2. Lage und Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 109 Pulheim Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird bisher überwiegend ackerbaulich bewirtschaftet. Das Gebiet selber ist derzeit nicht durch Wege erschlossen und bietet somit keine Möglichkeit zur Naherholung. Um das Gebiet herum führen jedoch Rad- und Fußwege. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelbeg“ der Stadt Pulheim sieht für das Plangebiet bereits Gewerbeflächen, Straßenverkehrsflächen und Grünflächen vor. Im östlichen Teil des Geltungsbereichs (außerhalb des jetzigen Plangebietes) ist schon jetzt Gewerbe angesiedelt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 3.3. 3.3.1. 9 Schutzgut Tiere und Pflanzen Potenzielle natürliche Vegetation Die potenzielle natürliche Vegetation ist die rein gedanklich vorzustellende, den gegenwärtigen Standortverhältnissen entsprechende, höchstentwickelte Vegetation, unter Ausschluss bestehender sowie zukünftiger direkter menschlicher Eingriffe. In Mitteleuropa sind die Bausteine dieses Vegetationsgefüges – abgesehen von Sonderstandorten – hauptsächlich Waldgesellschaften. In ihrer angewandten Bedeutung ist die potenzielle natürliche Vegetation ein Indikator für die abiotischen Umweltbedingungen und gibt das natürliche biotische Potenzial der heutigen Landschaft wieder. Gemäß den standörtlichen Verhältnissen wird die potenzielle natürliche Vegetation des Plangebietes vom „Maiglöckchen-Perlgras-Buchenwald, stellenweise auch vom FlattergrasTraubeneichen-Buchenwald“ (Galio odorati-Fagetum), gebildet (TRAUTMANN 1991). Die Waldbestände dieses Typs werden von der Rotbuche dominiert, der Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche und Winterlinde in wechselnden Anteilen beigesellt seien können. In der Bodenvegetation herrschen Arten wie Einblütiges Perlgras, Waldmeister, Maiglöckchen, Flattergras, Wald-Zwenke, Goldnessel, Wald-Segge, Hain-Rispengras und Gewöhnlicher Wurmfarn vor. 3.3.2. Reale Biotoptypen Im Plangebiet werden die folgenden Biotoptypen unterschieden: Tabelle 1: Code 2 2.3 3 3.1 5 5.1 Summe Biotoptypen des Plangebietes - Bestand Biotoptyp Begleitvegetation Wegraine ohne Gehölzaufwuchs Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche Acker Brachen Brachen < 5 Jahre Flächenanteil [m²] 896 78.296 1.351 80.543 BEGLEITVEGETATION (2) Wegrain ohne Gehölzaufwuchs (2.3) Der Straßen- / Wegrand im Süden des Plangebietes wird von einem linearen, schmalen grasreichen Saum begleitet. Zur charakteristischen Artenkombination gehören neben Wiesenarten wie u.a. Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Wilde Möhre (Daucus carota) und Gemeiner Löwenzahn (Taraxacum officinale) auch die Ruderalarten wie Gemeiner Beifuß (Artemisia vulgaris), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Kriechende Quecke (Agropyron repens) und andere. Die Bestände werden der Artemisia vulgaris-Arrhenatherum elatius-Gesellschaft, einer Fragmentgesellschaft der Fettwiesen, zugeordnet. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 10 LANDWIRTSCHAFTLICHE UND GARTENBAULICHE NUTZFLÄCHE (3) Acker (3.1) Infolge der fruchtbaren Böden und der klimatisch begünstigten Lage sind die natürlichen Waldgesellschaften schon frühzeitig in ihrer Gesamtheit gerodet worden (GLÄSSER 1978). Auf den sehr ertragreichen Böden des Plangebietes wurde – wie auch im Bereich der übrigen „Brauweiler Lössplatte“ – bisher eine intensive Ackerkultur betrieben. Im Gegensatz zu den Sonderkulturen (Obst- und Gemüseanbau) der im Süden angrenzenden „Brühler Lössplatte“ beherrschen, weit über die Grenzen des Plangebietes hinaus, Getreide und Zuckerrübenanbau das monotone Bild der weithin offenen, flachwelligen Agrarlandschaft. Infolge der intensiven Bewirtschaftung sind die Bestände der typischen Ackerwildkrautfluren des Gebietes – Ackerfrauenmantel-Kamillen-Gesellschaft (Aphano-Matricarietum) und Hellerkraut-Erdrauch-Gesellschaft (Thlaspio-Fumarietum officinalis) – nur fragmentarisch ausgebildet. In den Randstreifen der Äcker finden sich deshalb nur weit verbreitete und ungefährdete Arten. BRACHEN (5) Brachen < 5 Jahre (5.1) An der Ostgrenze zum Plangebiet verläuft parallel zum Weg ein Rain, der floristisch-vegetationskundlich dem oben beschriebenen Biotoptyp „Wegrain ohne Gehölzaufwuchs (2.3)" vergleichbar ist. Kleinflächig und sehr lückig haben sich hier jedoch wenige, spontan aufgekommene Gehölze wie Hartriegel (Cornus sanguinea), Süß-Kirsche (Prunus avium) und Sal-Weide (Salix caprea) eingefunden. WEITERES An der Westgrenze grünt von außerhalb an das Plangebiet angrenzend eine Baumhecke das Gelände der Feuerwehr und des städtischen Bauhofs ein. 3.3.3. Fauna Die nachfolgende Tabelle 2 gibt die LANUV-Auswertung der „planungsrelevanten Arten“ für den Bereich des betroffenen Messtischblattes und das Ergebnis der eigenen faunistischen Erhebungen wieder 1. Dabei ersetzt die aktuelle Bestandserhebung zur Avifauna und zum Feldhamster die unspezifischeren und nicht plangebietsbezogenen Daten der „planungsrelevanten Arten“ nach Lanuv (2012) (= Vorkommen im Bereich TK25 5006 Frechen). Für die Tierarten wird die Gefährdung nach der Roten Liste von Deutschland (RL D – SÜDBECK et al. 2007, BINOT et al. 1998) und Nordrhein-Westfalen (RL NW – SUDMANN et al. 2009, WOLFF-STRAUB et al. 1999): 1 Liste der „planungsrelevanten Arten“ im Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006 (Frechen) gemäß LANUV (2012); unter den „planungsrelevanten Arten“ werden in NordrheinWestfalen alle Arten verstanden, die bei einer artenschutzrechtlichen Prüfung nach § 44 BNatSchG zu berücksichtigen sind, sofern sie im Gebiet vorkommen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Tabelle 2: 11 Planungsrelevante Arten nach LANUV und eigene Bestandserhebung Art Rote Liste D NRW TK25 5006 Frechen Planungsrelevant nach LANUV Vorkommen im Bereich Plangebiet Acker Rain / Brache angrenzendes 2 Gehölz Säugetiere Feldhamster (Cricetus cricetus) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 2 V 1 3 x x ----- ----- ----- Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3 1 x --- --- --- Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) G 1 x --- --- --- Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) * 3 x --- --- --- Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) * *N x --- --- --- BV Vögel Amsel (Turdus merula) * * --- --- Bachstelze (Motacilla alba) * V DZ --- --- Bienenfresser (Merops apiaster) * R x --- --- --- Bluthänfling (Carduelis cannabina) Eisvogel (Alcedo atthis) V * V * x ----- NG --- ----- Elster (Pica pica) * * NG --- --- Fasan (Phasianus colchicus) * * --- NG --- Feldlerche (Alauda arvensis) 3 3S x BV --- --- Grauammer (Emberiza calandra) 3 1S x --- --- --- Graureiher (Ardea cinerea) Grauspecht (Picus canus) * 2 * 2 x x ----- ----- ----- Grünling (Carduelis chloris) * * --- --- BV Heckenbraunelle (Prunella modularis) * * --- BV BV Kiebitz (Vanellus vanellus) 2 3 x --- --- --- Kohlmeise (Parus major) Mäusebussard (Buteo buteo) * * * * x --NG ----- BV? --- Mehlschwalbe (Delichon urbica) V 3 x --- --- --- Mittelspecht (Dendrocopos medius) * V x --- --- --- Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla) * * --- --- BV Nachtigall (Luscinia megarhynchos) * 3 x --- --- --- Rabenkrähe (Corvus corone) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) * * x NG --- ----- ----- Rebhuhn (Perdix perdix) 2 2S --- Ringeltaube (Columba palumbus) * * Rotmilan (Milvus milvus) * 3 Schwarzspecht (Dryocopus martius) Singdrossel (Turdus philomelos) * * x --- --- NG --- --- x --- --- --- * * x ----- --DZ ----- Sperber (Accipiter nisus) * * x --- --- --- Steinkauz (Athene noctua) 2 3S x --- --- --- Stieglitz (Carduelis carduelis) * * --- NG --- Turmfalke (Falco tinnunculus) * VS x NG --- --- Uferschwalbe (Riparia riparia) Waldohreule (Asio otus) * * VS 3 x x ----- ----- ----- Wespenbussard (Pernis apivorus) V 2 x --- --- --- Zilpzalp (Phylloscopus collybita) * * --- --- BV 2 Baumhecke zur Eingrünung der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes (außerhalb des Plangebietes) PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Tabelle 2: 12 Planungsrelevante Arten nach LANUV und eigene Bestandserhebung Art Rote Liste D NRW TK25 5006 Frechen Planungsrelevant nach LANUV Vorkommen im Bereich Plangebiet Acker Rain / Brache angrenzendes 2 Gehölz ----- ----- ----- Amphibien Gelbbauchunke (Bombina variegata) Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) 2 G 1N 3 x x Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) 2 1 x --- --- --- Kreuzkröte (Bufo calamita) 3 3 x --- --- --- Springfrosch (Rana dalmatina) 3 3 x --- --- --- Wechselkröte (Bufo viridis) 2 2 x --- --- --- Kammmolch (Triturus cristatus) Reptilien 3 3 x --- --- --- Zauneidechse (Lacerta agilis) 3 2 x --- --- --- Es bedeuten: Rote Liste: 0 = ausgestorben oder verschollen; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; R = durch extreme Seltenheit gefährdet; I = gefährdete wandernde Art; D = Daten nicht ausreichend; V = Vorwarnliste; * = nicht gefährdet; N = Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; S = für die Art ist ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen eine höhere Gefährdung zu erwarten; k.A. = keine Angaben; G = Gefährdung anzunehmen Nachweis / Status: S = Sommervorkommen; W = Wintervorkommen; R = Rastvorkommen; D = Durchzügler; B = Brutvorkommen; Bk = Brutvorkommen Koloniebrüter; NG = Nahrungsgast; G = Ganzjahresvorkommen; Ü = Überflieger Säugetiere Das Plangebiet liegt im (ursprünglichen) Hauptverbreitungsgebiet des Feldhamsters (Cricetus cricetus) und kann als potenzieller Siedlungsraum gelten (RL NRW Gefährdungsgrad 1 = vom Aussterben bedroht, LÖBF 1999; FFH Anhang IV-Art). In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er-Jahren vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, sodass die Art aktuell als „vom Aussterben bedroht" gilt. Zur Überprüfung des Feldhamstervorkommens im Plangebiet wurden bei trockenem Wetter in der Zeit vom 16.-19.04.2012 nach dem Ende der allgemeinen Winterruhe und vor dem weiteren Dichterschließen des aufgelaufenen Wintergetreides Kartierungen durchgeführt. Die Methode ist in der „Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim“ detailliert beschrieben. Im Rahmen der eigenen Kartierung wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Ackerflächen mit dem Feldhamster gefunden. Damit entspricht das aktuelle Kartierungsergebnis der Untersuchung aus 2007 (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK), die auch damals zu dem Schluss kam, dass der Feldhamster mit großer Sicherheit im Plangebiet nicht vorkommt. Für den Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006 (Frechen) ist weiterhin das Vorkommen der in Tabelle 2 aufgeführten Fledermäuse bekannt. Im Plangebiet selbst haben diese Arten jedoch keine Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie kein essenzielles Nahrungshabitat. Avifauna Die Avifauna des Plangebietes wurde am 20.03., 16.04. und 30.04.2012 unter besonderer Berücksichtigung der Vögel der offenen Kulturlandschaft kartiert. Die Methode ist in der „Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim“ detailliert beschrieben. Die Ergebnisse der avifaunistischen Untersuchungen werden in Tabelle 2 zusammengefasst. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 13 Es wurden insgesamt 17 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben Arten als Brutvögel eingestuft werden, teilweise auch nur mit Brutverdacht. Dabei ist zu beachten, dass in keinem Fall ein Brutnachweis erbracht wurde, jedoch die Beobachtungen während der Brutzeit im typischen Habitat diese Einstufung rechtfertigen. Acht Arten treten lediglich als Nahrungsgäste im Plangebiet auf; zwei weitere Arten (Bachstelze und Singdrossel) sind Durchzügler (vgl. Tabelle 2). Die nachgewiesenen Vogelarten verteilen sich im Plangebiet bezüglich der Artenzahlen etwa gleichmäßig auf die vorhandenen Biotoptypen. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass auf das randlich angrenzende Kleingehölz (Baumhecke zur Eingrünung der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes) die meisten Brutvogelarten entfallen, während dies bei den Acker- und Ruderalflächen (Rain, Brache) für die Nahrungsgäste gilt. Die nach der Roten Liste landesweit gefährdete Brutvogelart Feldlerche hat ihren Lebensraum auf der Ackerfläche. Mäusebussard (Horststandort unbekannt) und Turmfalke (vermutlich auf dem Dach der benachbarten Spedition) brüten außerhalb des Plangebietes und suchen dieses nur als Nahrungshabitat (nicht essenziell) auf. Amphibien Für den Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006 (Frechen) ist das Vorkommen der in Tabelle 2 aufgeführten Amphibien bekannt. Im Plangebiet selbst konnten Amphibien aufgrund fehlender geeigneter (Teil)-Habitate jedoch nicht nachgewiesen werden. Reptilien Für den Bereich der topografischen Karte TK-Blatt 5006 (Frechen) ist das Vorkommen der in Tabelle 2 aufgeführten Zauneidechse bekannt. Im Plangebiet selbst konnte die Zauneidechse aufgrund fehlender geeigneter (Teil)-Habitate jedoch nicht nachgewiesen werden. Zum Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim liegt eine separate spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vor, in der für die planungsrelevanten Feldlerche, Mäusebussard und Turmfalke eine Art-für-Art-Betrachtungen durchgeführt wurde (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 7). PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 3.3.4. 14 Bewertung Nachfolgend wird auf Grundlage des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) über den ökologischen Wert der Biotoptypen der Ausgangszustand des Plangebietes bewertet: Tabelle 3: Bewertung des Ausgangszustandes A. Biotoptypen – Bestand 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 Grundwert A 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 Gesamtwert 7 Einzelflächenwert (Sp. 4 x Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6) 2 Begleitvegetation 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 896 3 1,0 3,0 2.688 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 78.296 2 0,8 1,6 125.274 5 Brachen 5.1 Brachen < 5 Jahre 1.351 4 1,0 4,0 5.404 Gesamtfläche A (Summe Sp. 3) 80.543 Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7) 133.366 Erläuterung zum Gesamtkorrekturfaktor: Biotoptyp „Acker“: Der dem Bebauungsplan Nr. 69 und damit der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zugrunde liegende Landschaftspflegerische Begleitplan (PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT (2000)) hat seinerzeit den Korrekturfaktor auf 0,8 festgelegt, da die Ackerfläche in der Ausprägung von der Charakterisierung des Biotoptypes abweicht. Es handelt sich um einen Ackerschlag mit intensivem Dünger- und Pestizideintrag. Dem Ausgangszustand des Plangebietes kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert A von 133.366 Wertpunkten zu. 3.4. Schutzgut Boden Gemäß der geologischen Ausgangssituation steht im Plangebiet vorwiegend der Bodentyp „Parabraunerde“ (Bodeneinheit: R3 und L32) an. Eine das Gebiet querende geologische Senke wird vom Bodentyp „Kolluvium“ (Bodeneinheit: K3) ausgekleidet. (Geolog. Landesamt NW 1972). Parabraunerde und kolluvialer Boden sind ertragsreiche Landwirtschaftsböden, die seit altersher als Ackerstandorte bearbeitet werden. Aufgrund ihrer besonders hohen Bodenfruchtbarkeit werden diese Böden vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Abbildung 3: 15 Bodentypen des Plangebietes Geologisches Landesamt NW 1972 Pulheim B-Plan 109 B-Plan 69 Quelle: Geologisches Landesamt NW 1972 Bodentyp, geologische Kennzeichnung Bodenartenschichtung (Mächtigkeit in dm) Ergänzende Angaben Wertzahlen der Bodenschätzung; allgemeine Kennzeichnung nach Bodenart, Verbreitung, Geländelage, Nutzung, Ertrag, Bearbeitbarkeit, Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und Wasserverhältnissen; Besonderheiten R3 Lehmiger Schluff bis schluffiger Lehm, z.T. kalkhaltig 0 - 10 ----------------------------kalkhaltiger lehmiger Schluff 60 – 75; lehmiger Schluffboden, z.T. kalkhaltig; klein- und großflächig in Hanglagen und auf Kuppen am Ostabfall der Ville; Acker; ertragreich; jederzeit bearbeitbar, an steilen Hängen erschwerte Bearbeitbarkeit; mittlere Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe bis mittlere nutzbare Wasserkapazität; hohe und mittlere Wasserdurchlässigkeit; erosionsgefährdet Rendzina und stark erodierte Parabraunerde; aus Löss (Pleistozän) PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Abbildung 3: Bodentypen des Plangebietes Geologisches Landesamt NW 1972 Bodentyp, geologische Kennzeichnung Bodenartenschichtung (Mächtigkeit in dm) L32 Parabraunerde und mäßig bis schwach erodierte Parabraunerde; aus Löss (Pleistozän), z.T. mit geringmächtiger Deckschicht aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) schluffiger Lehm 10 - 20 ----------------------------kalkhaltiger lehmiger Schluff K3 3.5. 16 Kolluvium, z.T. pseudovergleyt oder vergleyt; aus umgelagertem Lösslehm (Holozän) über Sand und Kies der Haupt- oder Mittelterrasse (Pleistozän) Ergänzende Angaben Wertzahlen der Bodenschätzung; allgemeine Kennzeichnung nach Bodenart, Verbreitung, Geländelage, Nutzung, Ertrag, Bearbeitbarkeit, Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe und Wasserverhältnissen; Besonderheiten 70 - 90; schluffiger Lehmboden; im tieferen Unterboden meist kalkhaltig; großflächig in hängigen, flach welligen und z.T. ebenen Lagen westlich der Rhein- und Erftniederung; Acker; sehr ertragreich; nur nach starken Niederschlägen Bearbeitungsschwierigkeiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; mittlere Wasserdurchlässigkeit; ausgeglichener Luft- und Wasserhaushalt; an Hängen teilweise erosionsgefährdet schwach humoser 70 - 90; schluffiger Lehmboden, z.T. lehmiger Schluff bis kalkhaltig; groß- und kleinflächig in schluffiger Lehm, z.T. Trockenrinnen und an den Rändern der kalkhaltig Erftniederung; Acker, stellenweise Grün15 -> 20 land; sehr ertragreich; nur nach starken ----------------------------- Niederschlägen Bearbeitungsschwierigsandiger Lehm bis keiten; hohe Sorptionsfähigkeit für Nährkiesiger Sand stoffe; hohe nutzbare Wasserkapazität; Grundwasser tiefer als 20 dm unter Flur; durch Dichtschlämmung und Bearbeitungsfehler oft starke Krumenvernässung; während der Schneeschmelze und nach Starkregen Wasserüberstau möglich; sehr empfindlich gegen Bodendruck; Spätfrostgefahr Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Westlich der Bonnstraße (außerhalb des Plangebietes) erstreckt sich in Süd-Nord-Richtung der Pulheimer Bach. Östlich außerhalb des Plangebietes verläuft der „Kölner Randkanal“. Neben der Abführung der Sümpfungswässer (Grundwasser) aus den Tagebaugebieten dient der Kanal bis heute der Entwässerung großer Teile des westlichen / nordwestlichen Kölner Umlandes und des Rhein-Erft-Kreises. Auf der Ostseite des Kölner Randkanals erstrecken sich ebenfalls außerhalb des Plangebietes einige Abgrabungsgewässer u.a. der Pulheimer See. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, trifft entsprechende Regelungen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 3.6. 17 Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt. Aufgrund der Leelage zum linksrheinischen Schiefergebirge inkl. des Höhenzuges der „Ville“ ist die Köln-Bonner-Rheinebene klimatisch begünstigt. Die Jahressumme der Niederschläge liegt bei rund 700 mm (797 mm an der Klimastation Köln-Wahn Anstieg zum Bergischen Land). Das mittlere Tagesmittel der Lufttemperatur erreicht 9,5-10°C (10°C an der Klimastation Köln-Wahn). BÖHM (1964) bezeichnet den Klimatyp als wintermildessommerkühles, feuchtes Tieflandklima. Abbildung 4: Klimadiagramm der Station Köln-Wahn (MÜHR 2007) Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen. Es wird durch eine Ackerfläche geprägt, welche aufgrund ihrer nächtlichen Abkühlung als Kaltluftentstehungsgebiet wirkt. Diese Funktion ist jedoch aufgrund der angrenzenden Bebauung im Norden, Westen und Osten sehr eingeschränkt und die Kaltluft kann allenfalls nach Süden hin abfließen. 3.7. Schutzgut Landschaft Das Plangebiet liegt aus naturräumlicher Sicht im Bereich der Brauweiler Lössplatte (55141), die mit weiteren Einheiten zum übergeordneten Naturraum „Köln-Bonner-Rheinebene“ (551) zusammengefasst wird (vgl. GLÄSSER 1978). Die flachwellige Bördenlandschaft wird typischerweise fast ausschließlich ackerbaulich genutzt, so auch das Plangebiet. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 18 Aus landschaftlicher Sicht wird das Plangebiet durch das im Norden, jenseits der DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, angrenzende Gewerbegebiet „Industriestraße / Boschstraße / Siemensstraße“ und die Bahnlinie, durch die im Westen angrenzende Bebauung der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes sowie die im Osten realisierte Logistikhalle eines Speditionsunternehmens deutlich überprägt. Nur vereinzelt gliedern natürliche bzw. naturnahe Elemente wie Kleingehölze und Raine die Landwirtschaftsfläche. Dieser Teil des Landschaftsraumes, der von Rad- und Fußwegen umgeben wird, eignet sich nur bedingt zur Naherholung. 3.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Am südlichen Rand des Plangebiets ist während des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim ein römischer Burgus entdeckt worden, der als Bodendenkmal BM 251 langfristig zu sichern ist. Der römische Burgus, welcher mit einem Graben umwehrt wird, ist Bestandteil eines größeren, spätantiken Landgutes. Der Burgus bot im Zuge der germanischen Eroberungszüge den Villenbewohnern Schutz, schützte aber auch die Ernte oder andere Güter vor Plünderung. Der Burgus hat eine Ausdehnung von 50,00 m x 50,00 m und ist einschließlich eines Schutzbereichs in der Größe von 4.000 m² nach den Vorgaben des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege als Bodendenkmal gem. § 9 Abs. 6 BauGB in den Bebauungsplan Nr. 109 übernommen worden. Der Schutzbereich ist von jeglicher Bebauung und Bepflanzung mit Bäumen freizuhalten. Über den römischen Burgus hinaus sind im Plangebiet auf Basis der Ergebnisse von Prospektionen und weitergehenden archäologischen Untersuchungen auch Reste einer metallzeitlichen Siedlung zu erwarten. Bronze- und eisenzeitliche Siedlungsgruben und Pfostengruben von Pfostenhäusern lassen auf einen Siedlungsplatz mit mehreren Gebäuden schließen. Weiterhin sind beim Auffinden von Bodenfunden grundsätzlich die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten. 3.9. Vorbelastungen Die Vielzahl an Verkehrsadern in der näheren Umgebung (DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße B 59n, Bonnstraße (L 183), Kreisstraße K 6) zerschneidet den Landschaftsraum und bringt Lärmbelastungen sowie Immissionen mit sich, die bis in das Plangebiet hineinreichen. Das im Norden, jenseits der DB-Bahnstrecke, angrenzende Gewerbegebiet ist unzureichend in den Landschaftsraum eingebunden. Der weiter im Osten angrenzende, stark ausgebaute Kölner Randkanal wirkt als technische Zäsur auf das Landschaftsbild, ähnlich wie die oben genannten Straßenbänder. Im Gebiet selbst ist der intensiv bewirtschaftete Acker als Vorbelastung für den Wasserhaushalt und die Bodenstruktur anzuführen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 3.10. 19 Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Das Plangebiet ist durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt Pulheim planerisch abgesichert. Der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Bebauung vor. Bei Nichtrealisierung des Bebauungsplans Nr. 109, der eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 69 überplant, besteht somit weiterhin das Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 69. Im Hinblick auf die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Plans sind somit für den Prognose-Nullfall keine grundsätzlichen Änderungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 4. 4.1. 20 Umweltauswirkungen Kurzdarstellung zur Auswahl der in die Prüfung einbezogenen Alternativen Eine Prüfung von Standortalternativen ist im Zusammenhang mit den vorliegenden Planungsvorhaben nicht erforderlich und nicht sinnvoll, denn der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim stellt eine auf eine Teilfläche bezogene Überplanung des seit dem 17.10.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim dar. Er verändert das ursprüngliche Plankonzept lediglich hinsichtlich der Zulässigkeit von Art und Maß der Nutzungen. Da es spezielles Ziel der Planänderung ist, die Ansiedlung eines Möbelhauses zulässig zu machen, um so eine Angebotslücke im Sortimentsspektrum des Pulheimer Einzelhandels zu schließen, ist die Planung alternativlos. 4.2. 4.2.1. Umweltauswirkungen des Plans insgesamt Veränderungen im Plangebiet Die nachfolgende Gegenüberstellung der bestehenden und der geplanten Nutzung verdeutlicht die quantitativen Veränderungen, die mit Realisierung der Planung einhergehen: Tabelle 4: Code 1 1.1 Flächenbilanz Biotoptyp B [m²] I [m²] Versiegelte oder teilversiegelte Flächen 0 0 Versiegelte Fläche - Sondergebiet Möbel3 haus 2 Begleitvegetation 2.3 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs 896 896 3 Landwirtschaftliche und gartenbauliche Nutzfläche 3.1 Acker 78.296 78.296 4 Grünfläche 0 0 4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, Boden3 decker – Bodendenkmal 0 0 4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, 3 Bodendecker 5 Brachen 5.1 Brachen < 5 Jahre 1.351 1.351 Summe 80.543 80.543 Es bedeuten: B = Bestand I = (Temporäre) Inanspruchnahme E = Erhalt N = Neuanlage P = Planung E [m²] N [m²] P [m²] 0 67.167 67.167 0 0 0 0 0 0 0 5.913 5.913 0 7.463 7.463 0 0 0 80.543 0 80.543 Wie die obige Flächenbilanz verdeutlicht, wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes weitgehend von versiegelten Flächen abgelöst. 3 In Bezug auf die Darstellung der Planung verweist der Umweltbericht auf den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, der in seinem Geltungsbereich das „Sondergebiet Möbelhaus“ (= Biotoptyp „Versiegelte Fläche – Sondergebiet Möbelhaus“) und die „Private Grünfläche“ (= Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker – Bodendenkmal“) darstellt. Der Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker“ ist im Bebauungsplan nicht ablesbar, da er sich nur rechnerisch aus der Anwendung der GRZ ergibt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 21 Aus den Flächenanteilen der Biotoptypen des Planvorhabens errechnet sich nachfolgend gemäß des Verfahrens „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001) der Gesamtflächenwert B des Planungszustandes: Tabelle 5: Bewertung des Planungszustandes B. Biotoptypen – Planung 1 2 Code Biotoptyp 3 Fläche [m²] 4 Grundwert A 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 Gesamtwert 7 Einzelflächenwert (Sp. 4 x Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6) 1 1.1 Versiegelte oder teilversiegelte Flächen Versiegelte Fläche - Sondergebiet Möbel- 67.167 4 haus 4 Grünfläche 5.913 4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, 4 Bodendecker – Bodendenkmal 7.463 4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, 4 Bodendecker Gesamtfläche B (Summe Sp. 3) 80.543 Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7) 0 1,0 0,0 0 3 1 3,0 17.739 3 1 3,0 22.389 40.128 Dem Planungszustand kommt somit der ökologische Gesamtflächenwert B von 40.128 Wertpunkten zu. Bei der nachfolgenden Analyse der Umweltauswirkungen ist zu berücksichtigen, dass der derzeit im Plangebiet noch rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 vergleichbare Beeinträchtigungen wie sie mit dem Planungsvorhaben einhergehen bereits umfänglich zulässt. Deshalb sind die Beeinträchtigungen des Bebauungsplans Nr. 109 in ihrer Wirkung deutlich zu relativieren. 4 In Bezug auf die Darstellung der Planung verweist der Umweltbericht auf den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, der in seinem Geltungsbereich das „Sondergebiet Möbelhaus“ (= Biotoptyp „Versiegelte Fläche – Sondergebiet Möbelhaus“) und die „Private Grünfläche“ (= Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker – Bodendenkmal“) darstellt. Der Biotoptyp „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker“ ist im Bebauungsplan nicht ablesbar, da er sich nur rechnerisch aus der Anwendung der GRZ ergibt. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 4.2.2. 22 Schutzgut Mensch Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch einher: Tabelle 6: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Temporäre Beein80.543 Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle 2 charakterisiert. m trächtigung des Gebietes Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen können somit temporär erheblich sein, sind jedoch zu relativieren, da das Gebiet in einiger Entfernung zur Wohnbebauung liegt und kein ungestörtes Naherholungsgebiet sondern ein Gewerbegebiet ist. Beeinträchtigung der . /. Während der Bauphase kann es durch den BaustellenRad- und Fußwege verkehr temporär zu Behinderungen auf den Rad- und Fußwegen kommen. durch den Baustellenverkehr Die Beeinträchtigungen erfolgen nur kurzfristig und sind nicht von erheblicher Wirkung. Nach Abschluss der Baumaßnahmen sind die Wegeverbindungen wieder im vollen Umfang nutzbar. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Aufgabe der landwirt78.296 Infolge der Realisierung des Planungsvorhabens wird die 2 schaftlichen Nutzung m landwirtschaftliche Nutzung durch die gewerbliche Nutzung ersetzt. Die damit verbundenen Veränderungen sind aber nicht erheblich, da keine landwirtschaftliche Existenz gefährdet wird. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Belastungen durch . /. Die überörtliche verkehrliche Anbindung ist vornehmlich zusätzliches Verüber die B 59n, Bonnstraße (L 183) und der Kreisstraße kehrsaufkommen K 6 vorgesehen. Die lokale Erschließung des Möbelhauses erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 6 und anschließend über die Max-Planck-Straße, die über einen Kreisverkehr die Abfahrt auf das Möbelhausgelände ermöglicht. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden durch das Büro PTV (2012a, 2012b), ergänzend zu den vorliegenden Daten der Stadt, Verkehrserhebungen an vier Knotenpunkten durchgeführt. Insgesamt wurden Verkehrsdaten von acht Knotenpunkten und Dauerzählungen von zwei Streckenabschnitten ausgewertet. Für das betreffende Straßennetz wurde das aktuelle Verkehrsaufkommen ermittelt. Auf der an das Plangebiet angrenzenden Kreisstraße K 6 beträgt das Verkehrsaufkommen werktags 4.700 Kfz / 24h bei einem Schwerlastverkehr-Anteil von 4,8 %. erheblich ja nein nein ja PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Tabelle 6: 23 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Wirkfaktor Belastungen durch zusätzliche Lärmentwicklung . /. Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Für das künftige zusätzliche werktägliche Verkehrsaufkommen durch Kunden des Möbelhauses wurden ca. 3.400 PKW-Fahrten/24h berechnet, zusätzlich durch Beschäftigte ca. 900 PKW-Fahrten/24h. Für den Lieferverkehr wurden ca. 50 LKW-Fahrten/24h angenommen. Der Mehrverkehr durch das Möbelhaus Segmüller betrüge demnach auf der Kreisstraße K 6 nördlich des Kreisverkehrs werktags ca. 4.100 Kfz/24h und südlich des Kreisverkehrs ca. 200 Kfz/24h. Das LKW-Aufkommen ist nach Angaben der Fa. Segmüller nur an Werktagen zu verzeichnen. Die Anlieferung erfolgt dabei überwiegend in den Tagesstunden (46 LKW-Fahrten); in den Nachtstunden ist nach Angaben der Fa. Segmüller mit vier LKWFahrten zu rechnen. Für einen normalen Samstag wird für das Möbelhaus ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 7.200 PKW-Fahrten/24h durch Kunden und ca. 700 PKW-Fahrten/24h durch Beschäftigte prognostiziert. Des Weiteren wurde die Leistungsfähigkeit und die Einschätzung der Verkehrsqualität der Knotenpunkte Bonnstraße/ Venloer Straße, Bonnstraße/ Siemensstraße, Bonnstraße/ K6, Bonnstraße/ AS B 59 (Nord), Bonnstraße/ AS B 59 (Süd), K6/ Zufahrt Möbelhaus, B59/ Venloer Straße, AS B59/ BAB A1 (West) und AS B59/ BAB A1 (Ost) untersucht. Dabei hat sich gezeigt das an den Knotenpunkten die prognostizierten Verkehre durch Anpassungen im Signalprogramm sowie durch bauliche Optimierungen (Verlängerung des Rechtsabbiegestreifens am Knotenpunkt Bonnstraße / B 59n (Nord)) leistungsfähig mit mindestens ausreichender Verkehrsqualität abgewickelt werden können. Insgesamt wird also über die Zufahrt B 59n, Bonnstraße (L 183) und schließlich Kreisstraße K 6 mit einer deutlichen Verkehrszunahme zu rechnen seien, die an der Kreisstraße K 6 werktags mit zusätzlich ca. 4.300 PKWFahrten/24h und samstags mit zusätzlich ca. 7.900 PKWFahrten/24h prognostiziert wird. Die durch die Planung zu erwartenden Lärmemissionen und -immissionen wurden im Hinblick auf die Einwirkungen auf das Plangebiet und die Auswirkungen auf die Nachbarschaft des Plangebietes durch das Büro ADU Cologne gutachterlich untersucht (2012a, 2012b). Dazu wurden für den Straßenverkehr für den PrognosePlanfall die Lärmemissionen berechnet und die resultierenden Lärmimmissionen für eine Immissionshöhe von 4,5 m über Geländeniveau in Form farbiger Lärmkarten dargestellt. Beim Schienenverkehr ist nicht mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, die Untersuchung im Ist- und Planzustand sollte die Auswirkung des Baukörpers als Reflektor im Tag- und Nachtzeitraum untersuchen. Für den Gewerbelärm wurde gebietsverträgliche Lärmkontingente ermittelt. Auf der Basis konkreter Planungsunterlagen für die geplanten Nutzungen wurde anschließend eine Lärmprognose erstellt und ein Vergleich mit den zulässigen Lärmkontingenten und den TA-Lärm-Richtwerten (inkl. Maximalpegelkriterien) durchgeführt. Anschließend wurden Vorschläge von Lärmminderungsmaßnahmen (baulich, organisatorisch oder durch Begrenzung von Schallleistungen einzelner Aggregate) erarbeitet. erheblich ja PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Tabelle 6: Wirkfaktor 24 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Für das Plangebäude wurden die durch o. g. Emittenten resultierenden Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" für die fassadenweise ungünstigste Geschosshöhe berechnet und die entsprechenden Lärmpegelbereiche ermittelt. erheblich Straßenverkehrslärm Die Lärmsituation im Untersuchungsgebiet bezüglich des Lärms aus dem Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen wird im Einzelnen bestimmt durch die bestehenden Straßen K6, B 59 (Bonnstraße), L183 (Venloer Straße), Siemensstraße, Hugo-Junkers-Straße, Boschstraße und B 59 n. Zur Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs wurden die Verkehrszahlen (Betrachtung: Nullfall und Planfall) des Verkehrsgutachters für die zu betrachtenden Straßen herangezogen. Im Weiteren wurde ausschließlich der Tagzeitraum betrachtet, da im Nachtzeitraum keine Veränderung der Verkehrsströme zu erwarten ist. Für verschiedene Immissionsorte im Bereich der bestehenden Wohnbebauung nordwestlich der Bonnstraße wurden die Veränderungen des Straßenverkehrslärmes durch die Planbebauung untersucht. Die Beurteilungspegel erhöhen sich um bis zu 0,5 dB durch die Planung an den ausgewählten Immissionsorten nordwestlich der Bonnstraße. Die Grenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts werden sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall überschritten. Der so genannte Sanierungswert von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts wird sowohl im Prognose-Nullfall als auch beim Prognose-Planfall jedoch bei weitem nicht erreicht, sodass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Schienenverkehrslärm Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Schienenwegen im Untersuchungsgebiet wird bestimmt durch die DB Strecke 2611 Mönchengladbach – Köln / Abschnitt Pulheim nördlich des Plangebietes. Bei den Daten der DB handelt es sich um die Prognosewerte mit dem Prognosehorizont 2025. Es wurde die Situation ohne (Nullfall) sowie mit dem Baukörper „Möbelhaus“ (Planfall) im Tag- und Nachtzeitraum untersucht. Dazu wurden flächige Ausbreitungsberechnungen durchgeführt. Das Gebäude des geplanten Möbelhauses wurde an der Nordfassade als „gegliederte Fassade“ digitalisiert. Es zeigt sich, dass der Einfluss des Baukörpers „Möbelhaus“ zum Teil den Schienenlärm nach Norden reflektiert. Die Reflexion führt jedoch nicht zu einer nennenswerten Veränderung der Immissionssituation im gegenüberliegenden Gewerbegebiet. Auf das nordwestlich der Bonnstraße gelegene Wohngebiet hat die Baumaßnahme keine Auswirkung mehr. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Tabelle 6: Wirkfaktor 25 Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ erheblich Gewerbelärm Hier wurden die Emissionen, die bei dem Betrieb des Möbelhauses zu erwarten sind, abgeschätzt. Eingangsdaten zur LKW-Frequentierung wurden vom Auftraggeber übermittelt. Die zu erwartenden Schallleistungen und Einwirkzeiten wurden anhand einschlägiger Studien angesetzt. Das Möbelhaus soll ausschließlich im Tagzeitraum geöffnet werden, im Nachtzeitraum wurden maximal zwei Lkw für die Anlieferung angesetzt und es kann die Haustechnik betrieben werden. Im Ergebnis ist damit zu rechnen, dass der jeweils zulässige Immissionsrichtwert tags und nachts an allen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten wird. Auch die durch einzelne, selten auftretende Geräuschereignisse erzeugten Maximalpegel tagsüber liegen innerhalb des zulässigen Bereichs gemäß TA Lärm. Da es sich im vorliegenden Fall jedoch um eine Angebotsplanung handelt, die nicht das konkrete Vorhaben festsetzen kann, wurden im Sinne einer „worst-caseBetrachtung“ Emissionskontingente für das Plangebiet ermittelt, die im Plan festgesetzt werden. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Da sich der Verkehr auf die überörtliche Anbindung über die B 59n, Bonnstraße (L 183) und der Kreisstraße K 6 konzentriert, kommt diesem Aspekt in Relation zu dem bestehenden Verkehrsaufkommen für das Schutzgut Mensch eine mittlere Erheblichkeit zu. Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens einhergehende betriebsbedingte Lärmentwicklung betrifft den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm und den Gewerbelärm. Vom Schienenverkehrslärm (Reflektion an geplanten Gebäuden) gehen keine erheblichen Beeinträchtigungen aus. Auch der Gewerbelärm trägt unter Berücksichtigung der Geräuschkontingente LEK zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen bei. Der Straßenverkehrslärm führt jedoch über die bereits bestehende Grundbelastung im Prognose-Nullfall auch zu einer Belastung im Prognose-Planfall, die jedoch die so genannten Sanierungswerte nicht erreicht, sodass von einer Belastung geringer Erheblichkeit ausgegangen werden kann. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 4.2.3. 26 Schutzgut Tiere und Pflanzen Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen einher: Tabelle 7: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Verlust von Biotopen . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichdurch baubedingte tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Biotope in Flächeninanspruchunterschiedlichem Maß der Erheblichkeit in Anspruch nahme genommen. Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Lärm- und SchadstoffBiotopen durch bauimmissionen sowie visuelle Beeinträchtigungen einher, die mit Abschluss der Arbeiten enden. zeitliche Verlärmung, Schadstoffeinträge Aufgrund der Artenarmut der angrenzenden Biotopbeund visuelle Störunstände, der vorhandenen Grundbelastungen durch die begen nachbarten Verkehrswege und Gewerbeflächen / -betriebe sowie der vorübergehenden Wirkung sind die Beeinträchtigungen nicht erheblich. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust / Funktions80.543 Das Planungsvorhaben erfordert die Inanspruchnahme 2 der nachfolgenden Biotoptypen. m verlust von Lebens2 räumen für Pflanzen [m ] und Tiere durch 896 Wegraine ohne Gehölzaufwuchs (2.3) Flächeninanspruchnahme bzw. –um78.296 Acker (3.1) wandlung und (Teil-) Versiegelung 1.351 Brachen < 5 Jahre Durch die großflächige Inanspruchnahme der Ackerfläche geht ein elementarer Teil- bzw. Gesamtlebensraum verloren, der nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der Umgebung von Bedeutung ist. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung erheblich, jedoch deutlich zu relativieren. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Die mit dem Betrieb verbundene Lärmentwicklung (anBiotopen durch akusund abfahrende PKW / LKW usw.) sowie auch optische tische und optische Immissionen (Innen- und Außenbeleuchtung des MöbelImmissionen hauses) können eine Störwirkung auf die Fauna angrenzender Biotopbestände ausüben. Da jedoch die angrenzenden Biotopbestände relativ artenarm sind und durch die angrenzenden Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße B 59n, Bonnstraße (L 183), Kreisstraße K 6) sowie Gewerbeflächen / -betriebe bereits Vorbelastungen bestehen, ist die Beeinträchtigung nicht erheblich. Funktionsverlust und Beeinträchtigung von Austausch-/ Wechselbeziehungen von Teilbzw. Gesamtlebensräumen durch Zerschneidung bzw. Barrierewirkung 78.296 2 m erheblich s.u. nein ja ja ja ja nein Der oben beschriebene Lebensraumverlust betrifft auch die im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 109 vorkommenden Bruthabitate der zwei Feldlerchen-Paare, die durch die Bebauung überplant und damit die beiden Paare aus dem Plangebiet verdrängt werden. Unter Berücksichtigung der Anlage von so genannten „Lerchenfenstern“ können die beiden FeldlerchenPaare in eine benachbarte Ackerfläche ausweichen und es werden keine artenschutzrecht- PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 27 lichen Verbotstatbestände erfüllt. Durch die Maßnahme wird sicher gestellt, dass geeignete Ausweichmöglichkeiten für die beiden Feldlerchen-Brutpaare geschaffen werden und somit die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet ist (vgl. auch Kapitel 2.1, S. 7). Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt. Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 78.296 m2 verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 4.2.4. 28 Schutzgut Boden Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden einher: Tabelle 8: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporärer) Verlust . /. In Folge der temporären Anlage von Baustelleneinrichvon Bodenfunktionen tung, Bodenlager, Baustraßen u.a. werden Böden in durch Bodenlager, unterschiedlichem Maß in Anspruch genommen (temp. Baustraßen etc. Veränderung Bodenrelief, Bodenaufbau, Bodenart und Bodenwasserhaushalt). (Wirkfaktoren: Abgrabung, AufschütDa die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären tung, Verdichtung) Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund steht, werden die baubedingten Veränderungen als untergeordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Temporäre Beein. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanträchtigung von Bokung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. denschutzfunktionen durch baubedingten Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen Schadstoffeintrag (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 33) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 33) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Verlust von Boden67.167 Die Böden des Plangebietes werden aufgrund ihrer be2 m sonders hohen Bodenfruchtbarkeit vom Geologischen flächen durch (Teil-) Versiegelung Dienst Nordrhein-Westfalen (GD 2004) als besonders schutzwürdige Böden eingestuft. Das Sondergebiet Möbelhaus erfordert u.a. im Bereich des Gebäudes und der Stellplatzfläche Versiegelungen im 2 Umfang von 67.167 m , wodurch es zum Verlust biotisch aktiver Bodensubstanz und damit zum Verlust der biotischen Lebensraum- und natürlichen Ertragsfunktion kommt. Neben den biologischen werden auch die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Bodens erheblich beeinträchtigt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Keine Beeinträchti. /. Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten gungen zu erwarten erheblichen Beeinträchtigungen aus. erheblich s.u. vermeidbar ja nein Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften des Bodens beeinträchtigt. Unter Berücksichtigung des im Bebauungsplan Nr. 69 bereits zulässigen Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 4.2.5. 29 Schutzgut Wasser Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser einher: Tabelle 9: Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser Wirkfaktor Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Gefahr der Grund. /. Infolge des Baustellenbetriebs (Maschineneinsatz, Betanwasserverschmutkung, Wartungen und Reparaturen) können gefährdende zung Stoffe in den Boden- und Wasserkörper gelangen. Durch geeignete Sicherungs- und Betriebsmaßnahmen (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 33) sind diese Beeinträchtigungen jedoch vermeidbar bzw. minimierbar. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten (vgl. Kapitel 4.3.1, S. 33) Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der 67.167 Das Sondergebiet Möbelhaus erfordert u.a. im Bereich 2 m des Gebäudes und der Stellplatzfläche Versiegelungen im Grundwasserneubil2 Umfang von 67.167 m . Dadurch kommt es zum Verlust dungsrate durch den versickerungswirksamer Flächen. Verlust der Infiltrationsfläche über Das Abführen des anfallenden Oberflächenwassers ist Grundwasserleitern folgendermaßen vorgesehen: Das Plangebiet ist über die bestehenden öffentlichen Kanäle (Trennsystem) in der Max-Planck-Straße erschlossen. Das gesamte Abwasser kann eingeleitet werden, die Kanäle sind ausreichend dimensioniert. Alternativ wird von der Stadt Pulheim eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für das anfallende Dachflächenwasser in Aussicht gestellt, sodass auch a) eine Versickerung auf privaten Grundstücksflächen möglich wäre oder b) ein privater Regenwasserkanal, ggf. mit Rückhaltung, mit Anschluss an den Randkanal gebaut werden könnte. Dafür würden bezüglich der Dachflächen keine Entwässerungsgebühren anfallen. Die Versickerung hat durch die belebte Bodenschicht zu erfolgen, da das Plangebiet im Wasserschutzgebiet liegt. Da ein Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 69 für das Plangebiet fast undurchlässige Lehmböden nachgewiesen hat, die sich nicht für eine Versickerung eignen, wäre voraussichtlich ein Bodenaustausch größeren Umfangs und Tiefe erforderlich, um die Versickerungsfähigkeit herzustellen. Sowohl für die Versickerung auf dem Grundstück als auch für die Einleitung des Regenwassers in den Randkanal sind die Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde und die Einholung einer wasserrechtlichen Genehmigung erforderlich. Das Niederschlagswasser der befahrenen Flächen muss aufgrund der Belastung und der Lage im Wasserschutzgebiet auf jeden Fall in den vorhandenen öffentlichen Regenwasserkanal eingeleitet werden, sodass eine Behandlung im vorhandenen Regenklärbecken erfolgen kann. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine Beein. /. Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. trächtigungen zu erwarten. erheblich vermeidbar ja nein PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 30 Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Unter Berücksichtigung des im Bebauungsplan Nr. 69 bereits zulässigen Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. 4.2.6. Schutzgut Klima und Luft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima / Luft einher: Tabelle 10: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima/Luft Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von . /. Mit dem Baustellenbetrieb gehen Schadstoffimmissionen Flächen mit lufthygie(Baufahrzeuge, Baumaschinen) einher, die mit Beendinischer und klimatigung der Arbeiten enden. Das Ausmaß der Beeinträchtischer Ausgleichsgung ist zum derzeitigen Planungsstand nicht abschätzbar. funktion durch Bauzeit bedingte SchadstoffDie Emissionsquelle versiegt mit Abschluss der Arbeiten. emissionen Aufgrund der vorübergehenden Erscheinung und der gegenüber angrenzenden Emissionsquellen der DBBahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße B 59n, Bonnstraße (L 183) und Kreisstraße K 6 geringen Belastungszunahme werden die zusätzlichen Schadstoffimmissionen als nicht erheblich eingestuft. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung des 67.167 Das Sondergebiet Möbelhaus erfordert u.a. im Bereich 2 m des Gebäudes und der Stellplatzfläche Versiegelungen im Geländeklimas durch 2 Umfang von 67.167 m . Neuversiegelung Die Versiegelung trägt geringfügig zu einer Temperaturerhöhung und einer Reduzierung der Feuchtigkeitsverhältnisse auf der Fläche selbst bei, ohne jedoch eine weitreichende Wirkung zu haben. Der Kaltluftabfluss aus benachbarten Gebieten wird nicht beeinträchtigt. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der . /. Der Betrieb des Möbelhauses geht vor Ort mit einem Luftqualität durch zusätzlichen Verkehrsaufkommen einher (vgl. Kapitel Schadstoffemissionen 4.2.2, S. 22), das wiederum eine Erhöhung der Abgasaus zusätzlichem emissionen zur Folge haben wird. Die Beeinträchtigung ist Verkehr jedoch unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder (DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach, Bundesstraße B 59n, Bonnstraße (L 183), Kreisstraße K 6) und deren Emissionen stark zu relativieren. Beeinträchtigung der . /. Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. Luftqualität durch das Möbelhaus erheblich nein nein ja nein Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht vor Ort ein zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 4.2.7. 31 Schutzgut Landschaft Mit dem Planungsvorhaben gehen die nachfolgenden Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft einher: Tabelle 11: Wirkfaktor Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft Beeinträchtigung quantitativ / qualitativ Baubedingte Beeinträchtigungen (Temporäre) Über. /. Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. formung von Landschaftseinheiten Da die nachfolgende Bebauung dauerhaft die temporären durch baubedingte Beeinträchtigungen überlagert und damit im Vordergrund Flächeninanspruchsteht, werden die baubedingten Veränderungen als unternahme geordnet betrachtet und auf die anlagebedingten Beeinträchtigungen verwiesen. Anlagebedingte Beeinträchtigungen Überformung der 80.543 Durch das Möbelhaus wird das gewohnte Bild der landm² landschaftlichen wirtschaftlichen Nutzung durch die gewerbliche Nutzung überformt. Eigenart durch das Sondergebiet MöbelDas bis zu einer maximalen Gebäudehöhe von 25 m haus aufragende Gebäude (maximale Höhe über Normal Null = 80,5 m) wird das bisherige Landschaftsbild erheblich überprägen und über die angrenzende Bebauung des etwa 15 m hohen Speditionsgebäudes hinausragen. Höhe der zweigeschossigen Parkpalette wurde mit 58 m ü NN festgesetzt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Bebauung in einem Gewerbegebiet stattfindet und das Sondergebiet Möbelhaus im Norden und Osten von z.T. hohen gewerblichen Baukörpern (Logistikhalle Spedition), im Westen vom städtischen Bauhof und der Feuerwehr eingerahmt wird. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen Es sind keine Beein. /. Von dem Möbelhaus gehen keine betriebsbedingten erheblichen Beeinträchtigungen aus. trächtigungen zu erwarten. erheblich s.u. ja nein Das Möbelhaus inkl. infrastrukturellem Umfeld wird das bisherige Landschaftsbild deutlich überprägen und sich aus der angrenzenden Bebauung hervorheben. Unter Berücksichtigung der angrenzenden überwiegend gewerblichen Bebauung ist die Beeinträchtigung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit. Alle weiteren Beeinträchtigungen sind nicht erheblich. 4.2.8. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Ein am südlichen Rand des Plangeltungsbereichs gelegenes eingetragenes Bodendenkmal BM 251 (römischer Burgus) wird durch eine Grünflächenfestsetzung in seinem Erhalt gesichert. Von dem Planungsvorhaben gehen keine Beeinträchtigungen aus. Sonstige Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht betroffen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 4.2.9. 32 Wechselwirkungen Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) legt fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Schutzgüter ermittelt, beschreibt und bewertet sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern darstellt. Unter Wechselwirkungen sind erhebliche Auswirkungsverlagerungen und Sekundärwirkungen zwischen und auch innerhalb der Schutzgüter zu verstehen, die sich in ihrer Wirkung gegenseitig verstärken oder auch vermindern bzw. sogar aufheben können. Die Erfassung der Wechselwirkungen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Datenund Informationsgrundlage und erfolgt in der Regel über die Schutzgut bezogenen Erfassungskriterien und Wirkfaktoren. Aufgrund der hier vorliegenden Daten und Informationen sowie der planungsstandbezogenen großmaßstäblichen Bearbeitungsebene ist derzeit nur eine generelle und grobe Darstellung der Wechselwirkungen möglich. Schutzgut Mensch Während der Bauphase ist das Plangebiet als Baustelle charakterisiert. Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen. Die Beeinträchtigungen wirken sowohl auf den Menschen wie auch auf die Landschaft. (Schutzgut Landschaft) Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Klima Luft) Schutzgut Tiere und Pflanzen Der anlagebedingte Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere durch die Flächeninanspruchnahme bzw. -umwandlung und (Teil-) Versiegelung führt zugleich zu einer Überformung der Landschaft. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden und führen zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche. (Schutzgut Landschaft, Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser) Schutzgut Boden Die anlagebedingt versiegelten Bodenflächen stehen auch Tieren und Pflanzen nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt als Lebensraum zur Verfügung. Die versiegelten Flächen behindern zudem eine direkte Infiltration der Oberflächengewässer in den Boden. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft (Schutzgut Wasser, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) Schutzgut Wasser Die anlagebedingte Versiegelung führt nicht nur zu einem Verlust an versickerungswirksamer Fläche, sondern auch zu einem Verlust an biotisch wirksamer Bodensubstanz und zu einer Einschränkung des Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus führt die Versiegelung zu einer Überformung der Landschaft (Schutzgut Boden, Schutzgut Tiere und Pflanzen, Schutzgut Landschaft) PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 33 Schutzgut Klima / Luft Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Die zusätzliche Verkehrsbelastung kann sich beeinträchtigend auf das Schutzgut Menschen wie auch über die zusätzlichen Abgasemissionen auf das Schutzgut Klima / Luft auswirken. (Schutzgut Mensch) Schutzgut Landschaft Durch das Möbelhaus wird das gewohnte Bild der landwirtschaftlichen Nutzung durch die gewerbliche Nutzung überformt. Die flächige Inanspruchnahme hat darüber hinaus auch einen Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere zur Folge. (Schutzgut Tiere und Pflanzen) Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter ist nicht erheblich betroffen. 4.3. 4.3.1. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Vermeidung und Verringerung Im Hinblick auf die Vermeidung und Minderung von bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen werden folgende Maßnahmen durchgeführt: Schutzgut Mensch Die Existenz des Landwirtschaftsbetriebes, der das Plangebiet derzeit bewirtschaftet, wird durch das Vorhaben nicht gefährdet. Lärmschutzmaßnahmen Geräuschkontingentierung In Bebauungsplänen können so genannte Emissionskontingente LEK festgesetzt werden. Ausgehend von den jeweils zulässigen anteiligen Beurteilungspegeln (Planwerte LPl) an relevanten Immissionsorten auf der Grundlage der TA Lärm werden über eine Schallausbreitungsrechnung unter der Bedingung ungehinderter Schallausbreitung die flächenbezogenen Schallleistungen als Emissionskontingente durch eine rechnergesteuerte Rückrechnung ermittelt. Diese Emissionskontingente sind dann sowohl eindeutig mit den anteiligen Beurteilungspegeln verknüpft als auch im B-Plan vollziehbar. Die Festsetzung der Emissionskontingente geschieht auf der Basis einer ungehinderten Schallausbreitung, um die eindeutige Verknüpfung mit anteiligen Beurteilungspegeln an ausgewählten Immissionsorten sicherzustellen. Daraus resultieren oft Festsetzungen der Emissionskontingente mit Werten, die niedriger sind als für Gewerbe typische Werte einer tatsächlichen, auf die Fläche bezogenen Schallleistung. Dies bedeutet aber nicht von vornherein den Ausschluss bestimmter Nutzungen und Betriebsarten. Denn unter Berücksichtigung von zusätzlichen Schallminderungsmaßnahmen, wie z.B. durch Anordnungen von Hallen, Geländegeometrie, Schallschutzwänden oder –wällen zur Abschirmung oder auch durch zeitliche Begrenzung von Betriebszeiten, sind auch durchaus höhere Werte der tatsächlichen Schallleistung möglich, wenn sie zu den gleichen Teilbeurteilungspegeln führen, wie die Emissionskontingente im Falle einer ungehinderten Schallausbreitung. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 34 Die in der Umgebung der betrachteten Gewerbefläche für das Möbelhaus gelegene Wohnbebauung kann bereits durch Gewerbelärm aus dem östlich angrenzenden Gewerbegebiet derart vorbelastet sein, dass der Immissionsrichtwert für die Nachtzeit von 40 dB(A) bereits heute schon ausgeschöpft wird. In der Regel müssen neu hinzukommende Betriebe dann mit ihren Beurteilungspegeln 6 bis 10 dB unter Richtwert bleiben. Im benachbarten Gewerbegebiet ist in der Boschstraße 35 eine Wohnnutzung im Gewerbegebiet nicht auszuschließen. Bei der Kontingentierung wird diese im Weiteren nicht berücksichtigt, da vorab ermittelt wurde, dass die Zwangspunkte im o.g. allgemeinen Wohngebiet bereits die relevanten Beschränkungen der Kontingentierung bestimmen. Da die gewerbliche Vorbelastung im Tag- und Nachtzeitraum an den betrachteten Immissionsorten nicht genau bekannt sind, wird im Sinne einer worst-caseBetrachtung im Sinne der TA Lärm der um 10 dB geminderte jeweilige Richtwert als Planwert angesetzt. Für die Geräuschkontingente des Bebauungsplanes Pulheim Nr.109 kann im vorliegenden Fall das gesamte Plangebiet ohne Unterteilung in Teilflächen gewählt werden. Es sind ausschließlich Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche das Emissionskontingent von 59,4 dB(A) tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und 44, 4 dB(A) nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) nicht überschreiten. Im Ergebnis ist auf den betrachteten Teilflächen des Plangebietes tags und nachts eine gewerbliche Nutzung möglich, ohne in Summe im Bereich der angrenzenden Bebauung außerhalb des Plangebietes zu Immissionskonflikten zu führen. Lärmpegelbereiche Mit dem Gutachten wurden Schallminderungsmaßnahmen untersucht. Aktive Schallschutzmaßnahmen könnten nur mit einem kaum noch verhältnismäßigen Aufwand errichtet werden und würden städtebaulich sowie gestalterisch unbefriedigende Stadträume schaffen. Insofern wurden passive Schallschutzmaßnahmen als Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" zum Schutz von Aufenthaltsund Büroräumen festgesetzt. Gemäß DIN 4109 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten. Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Summe der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Planungsgebiet einwirkenden Emittentenarten. Im vorliegenden Fall sind dies der Straßenverkehr, der Schienenverkehr und das Gewerbe. An dem zu betrachtenden Plangebäude ergibt sich an der ungünstigsten Fassade und Fassadenhöhe der Lärmpegelbereich LPB IV. Daher wird für alle Fassaden innerhalb des Plangebietes der Lärmpegelbereich IV festgesetzt. Die daraus resultierenden Bauschalldämmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile oder Geschosse können im Einzelfall unterschritten werden, wenn im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch eine schalltechnische Untersuchung die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes nachgewiesen wird. Es ist zu beachten, dass ohne konkrete Planung oder spezielle Voraussetzungen aus der Kenntnis des Lärmpegelbereiches nicht auf die erforderlichen resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile des Gebäudes und demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für in Außenbauteilen vorhandene Fenster geschlossen werden kann. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen Raumnutzung, PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 35 Raumgröße sowie der Fassadenausgestaltung. Es wird daher im Vorfeld einer detaillierten Planung empfohlen, die Auslegung des notwendigen Schallschutzes gegen Außenlärm sowie eine nachherige Ausführungsplanung fachlich begleiten zu lassen. Schutzgut Tiere und Pflanzen Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen. Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. Randlich angrenzende Vegetationsflächen – insbesondere Gehölzbestände – sind ggf. während der Bauphase gemäß DIN 18 920, RAS-LP 4 bzw. ZTV-Baumpflege zu sichern. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden Baustelleneinrichtung und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt und auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen angelegt. Zur Vermeidung baubedingter Individuenverluste in Folge der Zerstörung von Nestern oder Eiern europäischer Vogelarten wird der Baubeginn außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten mitteleuropäischer Vogelarten (März bis August) durchgeführt. Werden die Baumaßnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten begonnen und vor allem vor März kontinuierlich fortgesetzt, kann die Bauzeit in die nächste Brutzeit fortgesetzt werden. Schutzgut Boden Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden; Beschränkung des Versiegelungsgrades auf das notwendige Maß; Die Erdarbeiten werden in Anlehnung an DIN 19731 und 18915 durchgeführt. Zur Vermeidung von Bodenkontaminationen erfolgt die Betankung, Wartung und Reparatur von Baufahrzeugen sowie Pflegefahrzeugen und -maschinen an besonderen, dafür technisch eingerichteten Plätzen. Zudem sind die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel zu beachten. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen angrenzender, höherwertiger Biotope werden während der Bauausführung Arbeitsräume, Baustelleneinrichtungen und Bodenmieten auf das technisch notwendige Maß beschränkt. Der Boden wird im Bereich von baubedingten Verdichtungen aufgelockert und vegetationsfähig wieder hergestellt. Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten. Schutzgut Wasser Die Regelungen der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel der Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Wasserschutzgebietsverordnung Weiler) vom 21. Oktober 1991 des Regierungspräsidenten Köln, Aktenzeichen 54.1.11.4.9-hu, sind zu beachten. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 36 Schutzgut Landschaft Für die Realisierung des Bauvorhabens werden überwiegend intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen in Anspruch genommen. Das Vorhaben wird unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Festsetzungen des Landschaftsplans 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ (RHEIN-ERFT-KREIS 2011) in die Landschaft eingebunden. Wegeverbindungen werden nicht unterbrochen. Die Naherholungsfunktion der Umgebung wird nicht unterbunden. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Das im Gebiet liegende Bodendenkmal BM 251 (römischer Burgus) wird entsprechend der Vorgaben des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege als Bodendenkmal langfristig gesichert. Grundsätzlich sind beim Auffinden von Bodenfunden die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (§§ 15 und 16 DSchG NW – Anzeige- und Wartepflicht) zu beachten. 4.3.2. Ermittlung des Kompensationsbedarfs Mit dem Planungsvorhaben gehen Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die nachfolgend bilanziert werden und deren Kompensationsbedarf ermittelt wird. Dabei orientiert sich die Berechnung des Kompensationsbedarfs an dem Verfahren „Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (MSWKS & MUNLV 2001), welches bereits beim Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim angewandt wurde. Somit ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicher gestellt. Der erforderliche Kompensationsbedarf wird in mehreren nachfolgend dargelegten Schritten ermittelt: Schritt 1 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für den Bebauungsplan Nr. 109 Der Kompensationsbedarf errechnet sich aus der Differenz des Gesamtflächenwertes A (vgl. Kapitel 3.3.4, S. 14) des Ausgangszustandes und des Gesamtflächenwertes B des Planungszustandes. Die Tabelle 12 errechnet für das Plangebiet eine negative Gesamtbilanz von -93.238 Wertpunkten. Für das Vorhaben selbst ist somit zunächst ein externer Kompensationsbedarf in Höhe von 93.238 Wertpunkten erforderlich. Tabelle 12: Kompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109 Wertermittlung Gesamtflächenwert B (vgl. Tabelle 3, S. 14) Gesamtflächenwert A (vgl. Tabelle 5, S. 21) Gesamtbilanz C Wertpunkte. 40.128 -133.366 -93.238 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Schritt 2 37 Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die Inanspruchnahme von Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69 Über den in Schritt 1 hinaus ermittelten Kompensationsbedarf wird berücksichtigt, dass der Bebauungsplan Nr. 69 im Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 einen Teil seiner Gesamt-Kompensationsmaßnahmen festsetzt, der sich anteilmäßig auf die Teilfläche des künftigen Bebauungsplanes Nr. 109 selbst wie auch auf andere Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 69 bezieht. Da diese Kompensationsmaßnahmen, die sich nicht auf den Teilbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 109 beziehen, an dieser Stelle nicht mehr realisiert werden können, müssen sie somit zusätzlich ausgeglichen werden, womit auch der Anregung durch die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (07.05.2012, 16.07.2007) entsprochen wird. Zur Berechnung des zu berücksichtigenden Anteils dieser Kompensationsmaßnahmen wurde folgendermaßen vorgegangen (vgl. Anhang Kapitel 9.1, S. 47): Auf Basis des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan Nr. 69 (PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT 2000) und des Bebauungsplans Nr. 69 wurden die Flächenanteile der Biotoptypen im Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 ermittelt. Der Anteil der versiegelbaren Fläche (Gebäude, Stellplätze, Straße usw.) im Teilgebiet des 2 künftigen Bebauungsplans Nr. 109 (47.579 m ) wurde dann in Relation zur gesamten ver2 siegelbaren Fläche des Bebauungsplans Nr. 69 (181.891 m ) gestellt, was einem Verhältnis von 26 % entspricht. Daraus folgt, dass 26 % der Kompensationsmaßnahmen im Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans auf dieses Teilgebiet selbst und 74 % der Kompensationsmaßnahmen auf die übrige Fläche des Bebauungsplans Nr. 69 entfällt. Die durch den Bebauungsplan Nr. 69 in der Teilfläche des künftigen Bebauungsplanes Nr. 109 festgesetzten Kompensationsmaßnahmen umfassen die Biotoptypen „Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker (M1)“, „Hecke, Gebüsche, Feldgehölze (M 7, M 8)“, „Baumgruppen, Baumreihen, Alleen, Einzelbäume (M 6)“ mit einem Flächenumfang von 2 12.724 m bei insgesamt 65.782 Wertpunkten. Die Grünflächen (M 3, M 4) im Bereich des Bodendenkmals wurden nicht berücksichtigt, da sie auch weiterhin Bestandteil der Planung bleiben. Wird das oben ermittelte Verhältnis auf die Wertpunkte der Kompensationsmaßnahmen im Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 angewandt, so bedeutet dies, das von den insgesamt 65.782 Wertpunkten 26 % (= 17.207 Wertpunkte) auf das Teilgebiet des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 und 74 % (= 48.575 Wertpunkte) auf Eingriffe im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 69 entfallen. Da die durch den künftigen Bebauungsplan Nr. 109 verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft bereits im Schritt 1 auf Basis der neuen Planung ermittelten wurden, entfällt der durch den Bebauungsplan Nr. 69 zugewiesene Anteil von 26 % (= 17.207 Wertpunkte). Die Kompensationsmaßnahmen im Umfang von 74 % (= 48.575 Wertpunkte), die sich aber nicht auf den Teilbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 109 sondern auf Teilflächen des übrigen Bebauungsplans Nr. 69 beziehen, können künftig an dieser Stelle nicht mehr realisiert werden und müssen somit zusätzlich ausgeglichen werden. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 Schritt 3 38 Gesamtkompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Insgesamt wird damit aus Schritt 1 und Schritt 2 für das Planungsvorhaben ein nicht im Plangebiet erfüllbarer, externer Kompensationsbedarf von 141.813 Wertpunkten erforderlich. Tabelle 13: Gesamtkompensationsbedarf für den Bebauungsplan Nr. 109 Wertermittlung Kompensationsbedarf aus Schritt 1 Kompensationsbedarf aus Schritt 2 Gesamtkompensationsbedarf 4.3.3. Wertpunkte 93.238 48.575 141.813 Maßnahmen zum Ausgleich bzw. zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen Die Ausgleichsflächenbilanzierung hat ergeben, dass ein externer Ausgleich im Umfang von 141.813 Wertpunkten benötigt wird. Bei einer Wertsteigerung von 5 Wertpunkten für die Ausgleichsmaßnahme bedeutet dies, dass eine entsprechende Kompensationsmaßnahme von insgesamt 28.363 m² zur Verfügung gestellt werden muss. Als Ausgleichsfläche wird ein Teilstück in der Größe von 28.363 m² aus dem Flurstück 3, Flur 1 Gemarkung Sinnersdorf (Gesamtgröße 47.931 m²), zur Verfügung gestellt (siehe Abbildung 5, S. 39). Es handelt sich um eine als Ackerland genutzte Parzelle, die im Eigentum der Stadt Pulheim steht. Die Fläche wird als Feldgehölz inkl. Waldrand angelegt. Die Maßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) entwickelt. Damit ist der notwendige Ausgleich in Höhe von 141.815 Wertpunkten voll umfänglich gewährleistet. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. PL„ Planung und Landschaft 5655800 5655700 5655600 68 9 32346200 2 5 32346300 83 1 31 00 04 65 3 4 Nur für den Dienstgebrauch 32346400 Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 3 La ge r pl 31 00 08 11 3 10 20 30 32346500 Gefertigt im Auftrag durch: Stadt Pulheim, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim Maßstab 1 : 1000 40 Meter © Rhein-Erft-Kreis 50 Erstellt: Zeichen: 23.08.2012 32346600 Flurkarte NRW 1:1000 Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim 6 1 Auszug aus dem Liegenschaftskataster 4 31 00 05 Rhein-Erft-Kreis Katasteramt Flurstück: 3 Flur: 1 Gemarkung: Sinnersdorf Am Chorbusch, Pulheim atz Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 5. 40 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Es lagen keine bedeutenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben vor. 6. Geplante Überwachungsmaßnahmen Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. 7. 7.1. Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung Planungsanlass Das Einrichtungsunternehmen Segmüller aus Friedberg in Bayern möchte im Süden von Pulheim, im Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“, ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 45.000 qm errichten. Das Möbelhaus besteht aus einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen sowie einem zurückgesetzten Technikgeschoss. Das dahinter liegende Lagergebäude dient der Bevorratung von Möbeln. Die überörtliche verkehrliche Anbindung ist vornehmlich über die B 59n, Bonnstraße (L 183) und die Kreisstraße K 6 vorgesehen, da diese Strecken südlich von Pulheim verlaufen und damit die Ortslage selbst vom zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen wenig betroffen ist. Die lokale Erschließung des Möbelhauses erfolgt über den vorhandenen Kreisverkehr an der K 6 und anschließend über die Max-Planck-Straße, die über einen noch herzustellenden Kreisverkehr die Abfahrt auf das Möbelhausgelände ermöglicht. Eine direkte Erschließung von der Max-Planck-Straße aus soll vermieden werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Die geplanten 1.800 Stellplätze können vollständig auf dem Grundstück in einer Parkpalette mit zwei Ebenen untergebracht werden. Eine Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist derzeit nicht gegeben. Eine Anbindung des Plangebietes an das Busnetz des Kreises wird aber im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes geprüft. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt Pulheim setzt für das Plangebiet des Möbelhauses bereits jetzt ein „Gewerbegebiet" fest. Die für das Möbelhaus Segmüller angestrebte Verkaufsflächengröße macht das geplante Möbelhaus aber zu einem so genannten „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ i.S.d. § 11 Abs. 3 BauNVO. Sofern solche Betriebe sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, sind sie – außer in Kerngebieten – nur in einem für sie festgesetzten „Sondergebiet“ zulässig. Für das geplante Möbelhaus ist von den genannten Auswirkungen auszugehen, sodass für den vorgesehenen Standort ein verbindlicher Bauleitplan mit einer Sondergebietsfestsetzung erforderlich ist. Da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim die fraglichen Grundstücksflächen als „Gewerbegebiet“ festsetzt, wird eine Planänderung erforderlich. Da es sich hierbei nicht um eine geringfügige Änderung handelt, sondern v.a. auf Grund der Verkaufsflächengröße ein Planverfahren mit erhöhtem Abstimmungsbedarf erforderlich ist, hat sich die Stadt entschieden, den Plan nicht zu ändern, sondern einen neuen Plan aufzustellen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 41 Mit der Rechtskraft des neuen Plans werden die entsprechenden Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. 69 unwirksam. 7.2. Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 109 grenzt im Nordwesten an das benachbarte Grundstück der Feuerwehr Pulheim und des städtischen Bauhofs und im Westen an die Kreisstraße K 6. Die südliche Grenze verläuft entlang der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 festgesetzten Erschließungsstraße (Max-Planck-Straße), die östliche entlang eines vorhandenen Fußweges und die nordöstliche entlang der DB-Bahnstrecke Köln - Mönchengladbach. Die Flächengröße innerhalb des so abgegrenzten Plangebiets beträgt ca. 8 ha. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das Plangebiet wird bisher überwiegend vom Biotoptyp Acker geprägt. Im Rahmen einer Kartierung wurden keinerlei Hinweise auf eine aktuelle Besiedlung der Ackerfläche mit dem Feldhamster gefunden. Im Plangebiet wurden 17 Vogelarten nachgewiesen, von denen sieben Arten als Brutvögel eingestuft werden, dazu gehört die gefährdete Feldlerche, für die auf Basis einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung besondere artenschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Schutzgüter Mensch und Landschaft Aus landschaftlicher Sicht wird das Plangebiet durch das im Norden, jenseits der DB-Bahnstrecke Köln – Mönchengladbach, angrenzende Gewerbegebiet „Industriestraße / Boschstraße / Siemensstraße“ und die Bahnlinie, durch die im Westen angrenzende Bebauung der Feuerwehr und des städtischen Bauhofes sowie die im Osten realisierte Logistikhalle eines Speditionsunternehmens deutlich überprägt. Nur vereinzelt gliedern natürliche bzw. naturnahe Elemente wie Kleingehölze und Raine die Landwirtschaftsfläche. Das Plangebiet selber ist derzeit nicht durch Wege erschlossen und bietet somit keine Möglichkeit zur Naherholung. Um das Gebiet herum führen jedoch Rad- und Fußwege. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelbeg“ der Stadt Pulheim sieht für das Plangebiet bereits Gewerbeflächen, Straßenverkehrsflächen und Grünflächen vor. Im östlichen Teil des Geltungsbereichs (außerhalb des jetzigen Plangebietes) ist bereits Gewerbe angesiedelt. Schutzgut Boden Das Plangebiet wird vorwiegend vom Bodentyp „Parabraunerde“ geprägt, einem besonders ertragreichen Landwirtschaftsboden. Schutzgut Wasser Natürliche wie auch künstliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Grundwasser ist aufgrund der mächtigen pleistozänen Schichten erst in größeren Tiefen zu erwarten. Das Plangebiet liegt in der Schutzzone IIIb des Wasserschutzgebietes Weiler. Schutzgut Klima und Luft Das Klima des Plangebietes wird durch die von West und Nord eindringenden ozeanischen Luftmassen geprägt und ist deshalb vom Klimatyp her als wintermildes-sommerkühles, feuchtes Tieflandklima zu bezeichnen. Mesoklimatisch ist das Plangebiet dem Klimatyp „Freilandklima" zuzuordnen. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 42 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Am südlichen Rand des Plangebiets ist während des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim ein römischer Burgus entdeckt worden, der als Bodendenkmal BM 251 langfristig zu sichern ist. Umweltzustand bei Nichtdurchführung des Plans Das Plangebiet ist derzeit durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 69 Pulheim der Stadt Pulheim planerisch abgesichert. Der Bebauungsplan sieht eine gewerbliche Bebauung vor. Bei Nichtrealisierung des Bebauungsplans Nr. 109, der eine Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 69 überplant, besteht somit weiterhin das Baurecht durch den Bebauungsplan Nr. 69. Im Hinblick auf die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung des Plans sind somit für den Prognose-Nullfall keine grundsätzlichen Änderungen auf die Umweltschutzgüter zu erwarten. 7.3. Umweltauswirkungen Prüfung von Standortalternativen Eine Prüfung von Standortalternativen ist im Zusammenhang mit den vorliegenden Planungsvorhaben nicht erforderlich und nicht sinnvoll, denn der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim stellt eine auf eine Teilfläche bezogene Überplanung des seit dem 17.10.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 69 Pulheim dar. Er verändert das ursprüngliche Plankonzept lediglich hinsichtlich der Zulässigkeit von Art und Maß der Nutzungen. Umweltauswirkungen des Plans Mit der Umsetzung des Bebauungsplans wird die bisher überwiegend intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes weitgehend von versiegelten Flächen abgelöst. Damit gehen im Wesentlichen die nachfolgenden erheblichen Beeinträchtigungen einher: Schutzgut Mensch Mit dem Baustellenbetrieb gehen temporär visuelle und akustische Beeinträchtigungen einher, die jedoch mit Abschluss der Baumaßnahme abklingen und somit für das Schutzgut Mensch nur eine geringe Erheblichkeit haben. Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher. Da sich der Verkehr auf die überörtliche Anbindung über die B 59n, Bonnstraße (L 183) und der Kreisstraße K 6 konzentriert, kommt diesem Aspekt für das Schutzgut Mensch eine mittlere Erheblichkeit zu. Die mit der Realisierung des Planungsvorhabens einhergehende betriebsbedingte Lärmentwicklung betrifft den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm und den Gewerbelärm. Vom Schienenverkehrslärm (Reflektion an geplanten Gebäuden) gehen keine erheblichen Beeinträchtigungen aus. Auch der Gewerbelärm trägt unter Berücksichtigung der Geräuschkontingente LEK zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen bei. Der Straßenverkehrslärm führt jedoch über die bereits bestehende Grundbelastung im Prognose-Nullfall auch zu einer Belastung im Prognose-Planfall, die jedoch die so genannten Sanierungswerte nicht erreicht, sodass von einer Belastung geringer Erheblichkeit ausgegangen werden kann. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 43 Schutzgut Tiere und Pflanzen Die bau- und anlagebedingte Inanspruchnahme der Biotoptypen führt zu einem Verlust / Funktionsverlust von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere. Die Beeinträchtigungen sind von mittlerer Erheblichkeit, da es sich ausschließlich um intensiv bewirtschaftete Landwirtschaftsflächen handelt. Durch die anlagebedingte Inanspruchnahme von Acker gehen elementare Teil- bzw. 2 Gesamtlebensräume im Gesamtumfang von 78.296 m verloren, die nicht nur für die Lebensgemeinschaft „Acker“, sondern auch für die Fauna gehölzreicher Biotopbestände in der weiteren Umgebung von Bedeutung sind. Da angrenzend und im Umfeld weitere ausgedehnte Landwirtschaftsflächen liegen, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Für den Verlust des Bruthabitates von 2 Feldlerchen-Paaren werden artenschutzrechtliche Maßnahmen durchgeführt. Schutzgut Boden Mit der anlagebedingten Versiegelung des Bodens werden biologische, physikalische und chemische Eigenschaften des Bodens beeinträchtigt. Unter Berücksichtigung des im Bebauungsplan Nr. 69 bereits zulässigen Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Schutzgut Wasser Infolge der anlagebedingten Versiegelung des Bodens kommt es zum Verlust versickerungswirksamer Flächen. Unter Berücksichtigung des im Bebauungsplan Nr. 69 bereits zulässigen Umfangs der Versiegelung, ist die Beeinträchtigung in ihrer Wirkung von mittlerer Erheblichkeit. Schutzgut Klima und Luft Mit dem Betrieb des Möbelhauses geht vor Ort ein zusätzliches Verkehrsaufkommen und damit eine Erhöhung der Abgasemissionen einher. Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch die angrenzenden Verkehrsbänder kommt diesem Aspekt eine mittlere Erheblichkeit zu. Schutzgut Landschaft Das Möbelhaus inkl. Infrastrukturellem Umfeld wird das bisherige Landschaftsbild deutlich überprägen und sich aus der angrenzenden Bebauung hervorheben. Unter Berücksichtigung der angrenzenden überwiegend gewerblichen Bebauung ist die Beeinträchtigung von mittlerer bis hoher Erheblichkeit. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Ein am südlichen Rand des Plangeltungsbereichs gelegenes eingetragenes Bodendenkmal BM 251 (römischer Burgus) wird durch eine Grünflächenfestsetzung in seinem Erhalt gesichert. Von dem Planungsvorhaben gehen keine Beeinträchtigungen aus. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 44 Wechselwirkungen Die zuvor beschriebenen Beeinträchtigungen wirken in der Regel nicht allein auf ein Schutzgut, sondern zeichnen sich durch Mehrfachwirkungen aus, sodass durch dieselbe Maßnahme mehrere Schutzgüter beeinträchtigt sein können. Diese Wechselwirkungen werden aufgezeigt. Sie bestehen insbesondere bei der Inanspruchnahme der Biotoptypen sowie der Versiegelung von Flächen. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen Zur Vermeidung und Verringerung der Beeinträchtigungen im Plangebiet werden Schutzgut bezogene Maßnahmen festgelegt. Mit dem Planungsvorhaben gehen aber auch Eingriffe in Natur und Landschaft einher, die einen externen Kompensationsbedarf von 141.813 Wertpunkten erfordern. Dieser Kompensationsbedarf umfasst auch den zusätzlichen Ausgleich für die Inanspruchnahme von Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69, womit der Anregung der Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises gemäß ihrer Stellungnahme (07.05.2012, 16.07.2007) entsprochen wird. Der externe Kompensationsbedarf wird durch eine neu zu entwickelnde Maßnahme im Umfang von 141.815 Wertpunkten gedeckt. Die entsprechende Fläche ist im Eigentum der Stadt Pulheim und liegt in der Gemarkung Sinnersdorf, Flur 1, Flurstück 3. Von dem 47.931 m² großen derzeitigen Ackerland wird eine 28.363 m² große Teilfläche als Feldgehölz inkl. Waldrand entwickelt. Die Maßnahme wird von der Stadt Pulheim im Rahmen des städtischen Grünordnungsplanes (GOP) durchgeführt. Damit ist der notwendige Ausgleich in Höhe von 141.815 Wertpunkten voll umfänglich gewährleistet. Weitere Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Erhält die Stadt nach Realisierung der Planung durch die Fachbehörden Kenntnis davon, dass die Durchführung der Planung zu unvorhergesehenen erheblichen nachteiligen Auswirkungen geführt hat, werden Maßnahmen zur Abhilfe entwickelt. Die nachstehende Tabelle fasst die Ergebnisse des Umweltberichtes zusammen: Tabelle 14: Zusammenfassung der Ergebnisse des Umweltberichtes Schutzgut Mensch Tiere und Pflanzen Boden Wasser Klima / Luft Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Baubedingte Auswirkungen geringe Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit keine Erheblichkeit keine Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit keine Erheblichkeit Anlagebedingte Auswirkungen keine Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit keine Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit keine Erheblichkeit Betriebsbedingte Auswirkungen mittlere Erheblichkeit keine Erheblichkeit keine Erheblichkeit keine Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit keine Erheblichkeit keine Erheblichkeit Ergebnis mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere Erheblichkeit mittlere bis hohe Erheblichkeit keine Erheblichkeit PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 8. 45 Literatur und Karten ADU COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH (2012a): Voruntersuchung Lärm zum Bebauungsplan Nr. 109 in Pulheim – Ansiedlung eines großflächigen Möbelhaus mit Randsortiment und Lager, Stand März 2012 – 12 S. ADU COLOGNE INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH (2012b): Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr sowie Gewerbelärm im Rahmen des Bebauungsplanes 109 in Pulheim – 65 S. + Karten Bezirksregierung Köln (2011): Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Region Köln (Stand: Oktober 2011) BÖHM, H. (1964): Eine Klimakarte der Rheinlande. - Erdkunde 18(1/4):202-206 + Anh. Bonn DSchG (2005): Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG). Vom 11. März 1980 (GV. NW. S. 226, ber. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 259 des zweiten Befristungsgesetzes vom 05. April 2005 (GV. NRW. S. 274, 302) GD – GEOLOGISCHER DIENST NORDRHEIN-WESTFALEN (2004): Auskunftssystem BK50 - Karte der schutzwürdigen Böden, 2. überarb. Auflage. CD-ROM. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (1972): Bodenkarte von NordrheinWestfalen 1:50000, Blatt L 5106 Köln - Krefeld GLÄSSER, E: (1978): Geographische Landesaufnahme 1:200000 - Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 122/123 Köln-Aachen - Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung, Bonn-Bad Godesberg 52 S. KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (2007): BP 69 Pulheim, Am Schwefelberg – Ergebnisse der Kartierung der streng geschützten Art Feldhamster. – Manuskript, 9 S. LANUV (2012): „Planungsrelevante Arten“ im Bereich des Messtischblattes TK25 5506 Frechen – Online-Auswertung – www.naturschutzinformationen-nrw.de LG NW (2010): Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft – Landschaftsgesetz – LG. 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568) Stand 16.03.2010 (GV. NRW S. 185 / SGV. NRW S. 791) LWG (2010): Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landeswassergesetz - LWG. 25.06.1995; zuletzt geändert am 16.03.2010 MSWKS & MUNLV – MINISTERIUM FÜR STÄDTEBAU UND WOHNEN, KULTUR UND SPORT & MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2001): Arbeitshilfe Eingriffsbewertung, Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft - vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW (redaktionell überarbeiteter Nachdruck, Stand: Mai 2001) – GWN GmbH, Neuss. 149 S. MÜHR, B. (2007): Klimadiagramme weltweit. – www.klimadiagramme.de PLANQUADRAT DORTMUND / GRÜNKONZEPT (2000): Stadt Pulheim Bebauungsplan Nr. 69 Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“ – Landschaftspflegerischer Fachbeitrag. – 19 S. PTV AG (2012a): Stadt Pulheim - Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung Möbelhaus Segmüller – Kurzbericht. – 4 S. PTV AG (2012b): Verkehrliche Auswirkungen der Ansiedlung eines Möbelhauses – 64 S. PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 46 RHEIN-ERFT-KREIS (2011): Landschaftsplan 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ - 9. Änderung SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007. Berichte zum Vogelschutz 44. 23-81. SUDMANN, S.R., C. GRÜNEBERG, A. HEGEMANN, F. HERHAUS, J. MÖLLE, K. NOTTMEYER-LINDEN, W. SCHUBERT, W. VON DEWITZ, M. JÖBGES & J. WEISS (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung – gekürzte Online-Version. NWO & LANUV (Hrsg.). UBA – UMWELTBUNDESAMT (2010): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Langfassung). 53 S. * Anhang WHG (2012): Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – Wasserhaushalts-Gesetz – WHG. 31.07.2009 (BGBl. I S.2585) Stand 24.02.2012 (BGBl. I S.212, 249) WOLFF-STRAUB, R., BÜSCHER, D., DIEKJOBST, H., FASEL, P., FOERSTER, E., GÖTTE, R., JAGEL, A., KAPLAN, K., KOSLOWSKI, I., KUTZELNIGG, H., RAABE, U., SCHUMACHER, W. & VANBERG, C. (1999): Rote Liste der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) in Nordrhein-Westfalen (3. Fassung) — Schriftenr. LÖBF NRW 17 PL Planung und Landschaft Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim, Stadt Pulheim Umweltbericht Stand: Entwurf 24.08.2012 9. 9.1. 47 Anhang Ermittlung des Kompensationsbedarfs – zu Schritt 2 A. Biotoptypen - Bebauungsplan Nr. 69 - gesamt - vereinfachte Darstellung 1 Code 2 Biotoptyp 3 Fläche [m²] 1 1.2 Gewerbegebiet Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers oder baumbestandene versiegelte Fläche 2 1.1 Straße (Haupterschließung) Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) Gesamtflächenwert A (Summe Sp. 7) 153.987 27.904 181.891 B. Biotoptypen - Bebauungsplan Nr. 69 - Teilfläche künftiger Bebauungsplan Nr. 109 1 Code 2 Biotoptyp 3 Fläche 4 5 Grund-wert GesamtP korrekturfaktor [m²] 1 1.2 Gewerbegebiet Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung des Oberflächenwassers oder baumbestandene versiegelte Fläche 2.2 4.3 8.2 2 1.1 Straßenbegleitgrün, Straßenböschungen Grünflächen in Industrie- und Gewerbegebieten Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume Straße (Haupterschließung) Versiegelte Fläche (Gebäude, Asphalt, Beton, engfugiges Pflaster, Mauern) 3 Grünfläche (extensiv) 4.5 Extensivrasen, Staudenrabatten, Bodendecker (z.B. in Grün- und Parkanlagen) 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 8.1 Hecken, Gebüsche, Feldgehölze 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume 4 Grünfläche (intensiv) 4.4 Intensivrasen (z.B. Sportanlagen) 8.2 Baumgruppen, Alleen, Baumreihen, Einzelbäume Gesamtflächenwert B (Summe Sp. 7) 53.892 41.110 2.347 10.277 158 6.469 6.469 12.724 4.401 2.285 3.131 2.907 7.458 3.662 3.796 80.543 6 Gesamtwert 7 Einzelflächenwert (Sp. 4 x Sp. (Sp. 3 x Sp. 5) 6) 28.544 0 1 0 0 3 2 6 1 1 1 3 2 6 0 1 0 7.041 20.555 948 0 0 3 1,2 3,6 65.782 15.844 6 6 6 1 1 1 6 6 6 2 6 1 1 2 6 C. Verhältnis versiegelter Flächen Bebauungsplan Nr. 69, gesamt / Teilfläche künftiger Bebauungsplan Nr. 109 Bebauungsplan Nr. 69 - Teilfläche des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 - Anteil versiegelter Flächen Bebauungsplan Nr. 69, gesamt - Anteil versiegelter Flächen Verhältnis der versiegelten Flächen 13.710 18.786 17.442 30.100 7.324 22.776 124.425 47.579 m² 181.891 m² 26% Wertpunkte 65.782 D. Berechnung der zusätzlichen Kompensationsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69 auf der Teilfläche des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 davon entfallen 26 % auf die Teilfläche des künftigen Bebauungsplans Nr. 109 davon entfallen 74 % auf die übrigen Teilflächen des Bebauungsplans Nr. 69 Zusätzlicher Kompensationsbedarf für die Inanspruchnahme von festgesetzten Kompensationsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 69 17.207 48.575 48.575 PL Planung und Landschaft