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Beschlussvorlage (Eingaben TöB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
14 MB
Datum
19.09.2012
Erstellt
10.09.12, 19:50
Aktualisiert
10.09.12, 19:50

Inhalt der Datei

De「 獅 Tリッ mdste「 STADT PULHEIM 04,juN1 2012 Stadtplanungsamt Sprechzeiten: Mo u Do 8 00-16 00 Uhr, D1 800‐ 18 00 Uhr, Mi u Fr 8 00-12 00 Uhr, sowle nach besonderer Verelnbarung 61 Stadt Koln S● dlplanungsamt Sladhaus Stadt Pulheim Der B0rgermeister Postfach 1 345 50241 Pulheim 50605 Koin KVB― l」 nieh:1.3.4.9;15Cl,153.166i S Bahn‐ Linien:S6,Sll,S12,S13 RE/RB‐ tl Fernverkeh「 ―Halteste‖ e Bi DeutZfMesse LANXESS arena 610 0 1 Juni `qο 20i2 Auskunft: lhr Schreiben vom 04042012 09 C 30 Telefon: o221221‐ 22834 Telefax: 0221221- 22450 ー 謂淵 マ ヶ ′与、 1ら 1,「1」 ヘ Herr Drese Zimmer Mein Zeichen 61/611/1 [t: :亀 :世 l::]::'Sladtkoeln de Datum 3 1 Mai 2012 FlSchennutzungsplan Teildnderung Nummer L7.3 ungsplan Nummer 1O9 hier: Beteiligung gemeB g 4 Absatz 1 BaUGB - der Stadt Pulheim und Bebau- Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Pulheim plant auf einer Fliiche am s0dwestlichen Ortsrand einen Mobelmarkt mit einer VerkaufsflSche von 45 000 m2 Verkaufsfldche (VK). Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente soll dabei in einer Gr0Benordnung von 4 500 m2 VK zugelassen werden. F0r die zentrenrelevanten Randsortimente spezifiziert nach Warengruppen ist die Festsetzung von VerkaufsflSchenobergrenzen geplant. ͡ ln einem Gutachten der BBE, vorgestellt am 04.05.2012 in Pulheim, ist unter Beachtung der PrUfvorgaben des $ 1 1 Absatz 3 BaUNVO aufgezeigt, ob im Ansiedlungsfall negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder auf sonstige fur die Versorgung der Bevolkerung wichtige Angebotsstandorte im Einzugsgebiet zu erwarten sind. Der Gutachter kommt im Grundsatz zu dem Ergebnis, dass im Einzugsbereich, das heiBt in den zentralen Versorgungsbereichen, aber auch an den dezentralen M6belmarktstandorten in der Region, untergliedert in mehreren Wirkungsbereichen/Zonierungen, keine schidlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Das Gutachten ist plausibel und nachvollziehbar und geht auf die im Wesentlichen zu pr0fenden Auswirkungskriterien umfassend ein. Die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche auf Kolner Stadtgebiet sind beriicksichtigt und ausreichend gew0rdigt. Wahrend es der Stadt Koln weniger um die Beurteilung der Mobelhauptsortimente dieses M6belmarktes an einem dezentralen Standort in einem ohnehin bereits sehr stark versorgten Ballungsraum geht, gilt das Hauptaugenmerk der Dimensionierung der zentralen Randsortimente im Sinne des Zentrenschutzes und der Versorgung der Bevdlkerung. l2 Alle Amter und Dienststellen der Stadtve^,yaltung finden Sie unter www.sladt-koeln.de oder im ortlichen Telefonbuch. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Koln beanh,vortet lhnen montags - fteitags von 7.00 bis 19.00 Uh. gefie das Call-Center. 0221 221-0 .,eister Stadt Kё ln Auffallend und bedenklich ist die vorweg laufende Anderung der Warensortimentsliste der Stadt Pulheim, das heiBt hier die Herausnahme der Lampen und Leuchten aus der Kategorie der zentrenrelevanten Sortimente. lm vorliegenden Fall umfasst das Warensortiment eine Fldcheng16Be von circa '1 500 m'z. Da dieses Warensortiment in der K6lner Liste als zentrenrelevant eingestuft ist, ist meines Erachtens bei der Priifung moglicher negativer Auswlrkungen arischen den Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche in Pulheim und in den Nachbarstadten zu unlerscheiden. Wdhrend die Lage in Pulheim aufgrund der m6glicherurreise fehlende Angebotssituation uhproblematisch erscheint, kdnnte sich das Angebot sehr wohl auf die zentralen Versorgungsbereiche von KOln aber auch von Frechen negativ auswirken. lnsbesondere ist es dann der Fall, wenn neben den angegebenen zentrenrelevanten Randsortimenten von 4 500 m'VK und den ausgeklammerten Lampen und Leuchten von 1 500 m. VK im Hauptsortiment Kraftwagenteile und -zubehdr insbesondere Autokindersitze und so weiter und sogenannte Nebensortimente und Aktionswaren in einer Gr6Benordnung von 500 m2 VK angeboten werden, die nach Kolner Lesart ebenfalls zentrenrelevant sind und somit einen Umfang von 6-500 m' VK eneichen. ― ′ヽ Es wird um eine erganzende Uberprufung gebeten, ob auch unter Annahme von circa 6 500 m, VK zentrenrelevante Randsortimente die Auswirkungen auf benachbarte zentrale Versorgungsbereiche zu vernachldssigen sind. (Dezeit wird vom Gutachter bei den betroffenen zentralen Versorgungsbereichen von einer Kauftraftumverteilung von vertretbaren maximal 5 % ausgegangen). lm Sinne der allgemeinen Betroffenheit der Nachbarstadte und der dort geltenden Warenlisten zenlrenrelevanter Sortimente, sollten die im neuen Landesentwlcklungsplan, Teilplan "groRfldchiger Einzelhandel", vorgegebenen 10 % fUr zentrale Randsortimente insgesamt nicht Uberschritten werden. Das heiBt, dass die Stadt K6ln eine Begrenzung auf insgesamt 4 500 m'VK inklusive Lampen, Leuchtery Kraftwagenteile und -zubehor und sogenannle Nebensortimente und Aktionsware unbedingt be{rUBen wurde. Des Weiteren wird dringend darum gebeten, die Nebensortimentsflichen nach Realisierung des Vorhabens regelmiRig zu kontrollieren, da unkontrollierte Erweiterungen in dieser Branche bekannt sind. Ein weiterer Aspekt der Stellungnahme der Sladt Kdln bezieht sich auf die verkehrlichen Auswir- kungen auf das umgebende Verkehrsnetz. Ausgegangen wird von einem Mehrverkehr durch den M6belmarkt von werktags 4 1OO Ktzl24h (zum Vergleich: Frischezentrum Marsdorf 3 600 Ktzl24h), an Samstagen von circa 7 9OO Kfzl24h. Das von Pulheim in Auftrag gegebene Verkehrgutachten wird darUber Aufschluss geben, inwieweit sich die zusZitzlichen Verkehre auf das Verkehrsne2 auswirken werden. Die Stadt K6ln begr0Bt, soweit nicht beabsichtigt, die Prilfung der Auswirkungen insbesondere auf der B 59 und hier am Anschlusspunkt an die Autobahn A 1 und im Weiteren am Militiirring. Dar0ber hinaus sollten Auswirkungen durch m6gllche Schleichverkehre nach Widdersdorf und weiter nach Weiden/Ldvenich untersucht werden. Beide oben genannte Anregungen sollten zur Offenlage umfassend gewordigt und dokumentiert werden. Mit freundlichen GrtiRen lm Auftrag 歴 STADT PULHEIM イ 30,MA1 2012 kaarst* F“ Stadt Kaarst・ Rathaus Buttgen Rathausplaセ 23 41664 Kaarst OrnungSzenen:MO― Fr 8:30-12:tKI Uhr,Oo 14:GЮ ‐18:OЮ Uhr und nach Veunbaru" 30.Mai 2012 =Stadteni″ i● k:ung,P:anung und Bauordnung Auskunft erteiに Herr Ben zimmer 201 Stadt Pulheim 燎 ′留3`お認[用電8讐・ S Planungsamt Ant hrt Stadlven″ altung Postfach 10 12 65 41544 Kaarst Teに fon: 02131 987839 Telefaxi 02131 9877839 e Postfach 1 345 $aslll 50241 Pulheim Az:61 1340 58: Ha[spur*l'Bil&Eo' ' Buslinie 860 oder 85Ol ba6 ar Halt€6blle .Bat&eng Autobahn A 57. Alsfahrt'tGuss / B0t&En', Fficrtrlg lr6oclEr{ldbadl Oatn: lhr Zeichen lhr schreiben van iヽ ″01 27042012 2.1.(8.2012 ヘ Teilinderung des FlSchennutsungsplanes Nr. 17.3 -Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim - Stellungnahme der Stadt Kaarst im Rahmen der Beteiligung gemSB $ 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, zu den o.g. Bauleitplanverfahren, die fUr die Enichtung eines Mdbelmarktes mit 45.000 m'?Verkaufsfldche durchgef0hrt werden nehme ich wie folgt Stellung: 1. Das Projektuorhaben ist mit Blick auf die Versorgungsfunktion der Stadt Pulheim grundsdtzlich Uberdimensioniert. Das zentrenrelevante Randsortiment in einer G16Benordnung von 4.500 m2 ist nicht akzeptabel. Auch in Bezug auf das nicht zentrenrelevante Kemsortiment liegt eine nicht maBstdbliche VekaufsflSchendimensionierung vor. Nach den Zielen zur Aufstellung des neuen LEP (Sachlicher Teilplan Einzelhande gemdB Kabinettsbeschluss vom 17.04.2012) soll der Umsatz des nicht zentrenrelevanten Kemsortimentes nicht das entsprechende Nachfragevolumen uberschreiten. Der prognostizierte Umsatz des Projektuorhabens liegt hier bei79,2 Mio €, das in Pulheim zu Verf0gung stehende Nachfragevolumen liegt bei 29,6 Mio €. Der zukUnftige Grundsatz zum LEP wird damit verletzt. 2. FUr das nicht zentrenrelevante Kernsortiment wird die ermittelte Auswirkungsanalyse in Frage gestellt. Der Umsatzverlagerungseffekt aus dem Ferneinzugsbereich d0rfte h6her liegen, dagegen jener aus dem iibenegionalen Bereich niedriger liegen. Sparkasse Neuss BLZ∞ 5 500 00 κonto 200 097 BIC‐ Code:WELA DE DN IBAN:DE14 3055 0∞ 00000201X197 Ra“ ヽもenbank BIC‐ Codel Kaarst BLZ 370 694 05 Konto 6 000 291 011 GEN00EDlKAA !BAN:DE03 3706 9405 6000 2910 1, kaarst* Das geplante Vorhaben stellt sich als unvertrdglich fUr die Stadt Kaarst dar. Von daher wird gefordert, das Projekt regional vertrdglich anzupassen. Mit freundlichen GrUBen ffitr,l, ManfreU Meuter Technisbher Beigeordneter 610 16ヽ S万 2 5 Apr1 2012 更 万 可 ¬ 17確 罰 7 25. APR.2012 ‐じ 嘔 ` Londesbelrieb StroSenbOu Nordrhein― WesIF。 len ξ RegiOnalniederlassung Vi‖ ←Eifel R嗜 お■■lnilllH■ ,sung vl[● E:,[ P。 ,fach 110101 ,387● Euま i,chcn Kontakr Stadt Pulheim TcicFon: Planungsamt Fax: alte Kё lner StraSe 26 E‐ 50259 Pulheim MaiL Zcichcn: Frau Hcss 02251‐ 796210,Mobil:01520:594290 0211‐ 87S6S‐ 1172210 marlt hc、 @strasscn ntt de 2 11XX1/4“ lX1 020/11303¨ /117(138/i39/12 (Bci Anい wortcn bittc angcbcn) Datum: ヘ 20042012 Fliichennufzungsplan Teilinderung Nr. 17.3 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim ,,Sondergebiet Miibelhaus"; Beteiligung gem. $ 4 (l) BauGB hier: Ihr Schreiben vom 04.04.2012; Az: lY 16l Sehr geehrte Damen und Herren, um eine endgiiltige Stellungnahme seitens des Landesbetriebes abgeben zu k6,nnen, ist mir ein Verkehrsgutachten mit einer Betrachtung des Knotens L 183/ K 9 und einem Leistungsfiihigkeitsnachweis der Anschliisse der L 183 an die B 59 vorzulegen. Ldsungsvorschl2ige sind mit einzureichen. chen GriiBen ヘ Srra8en.NRw-Betriebssitz Telefon: 0209/1808{ . Postfach l0 l6 53 .45816 Gelsenkirchen. Rcgior.loi.dcrl.ssuog Vill.-Eifcl Inlemet: \Iww.slrassen.nnr.de. E-Mail: konlakt@stmssen.nrw.de J[licher Ring l0l - 103 .53t79 Euskirchen WestLB Dosseldorf. BLZ 10050000 Konlo-Nr 4005E t 5 IBAN: DE20300500000O04005815 BIC: WELADEDD Sleuernummer: I l91597210701 Telefon:02251r/964 Postfach l20l6l 53t74 Euskirchen konlakr.ml.v€@strassen.nrw.de / 一 Mittendrin: lm Leben STADTFM 29,MA1 2012 Stadt Dormagen 4'1538 Dormagen Stadt Domagen Der Bilryemeister UathiasGiesenstra8e l, 415{0 Domagen Stadt Pulheim Der Biirgermeister Postfach 1345 50241 Pulheim Fachber€ich SBdtebau BauleiFlanung Zusuindig Hen Mengelkamp a64 Raum 0.31 Telefon 02'133 257 844 E{tail wolfgang.mengelkamp@sladtiormagen.de llein zeichen F6/61 Dabtrn 22.O5.2O12 Teilinderung des Flichennutsungsplans der Stadt Pulheim Nr. 17.3 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim hier: Beteiligung gemdB g a (1) BauGB, Beteiligung der Nachbargemeinden gemdB g 2 (2) BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, mit lhrem Schreiben vom 04.04.2012 haben Sie uns tiber den Beschluss des Umwel! und Planungsausschusses der Stadt Pulheim zur frUhzeitigen Beteiligung der Offentlichkeit und Behdrden an der TeilSnderung 17.3 des Fldchennutzungsplans der Stadt Pulheim - Ortsteil Pulheim sowie der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim informiert. Gegen die von lhnen beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplans NR: 109 zur Errichtung eines Einrichtungshauses mit 45.000 qm Verkaufsfldche sind Bedenken der Stadt Dormagen vozutragen. 1. Vereinbarkeit mit landesplaneischen Vorgaben zur Steuerung des groBfliichigen Einzelhandels Die BBE-Handelsberatun! errechnet in ihrer Auswirkungsanalyse eine Umsatzerwartung des Vorhabens von 93,1 Mio. EUR. Davon entfallen 13,7 Mio. EUR auf zentrenrelevante Randsortimente. Bei einer errechneten untersuchungsrelevanten Kaufkraft in Bankverbindungen Spatkasse Neuss Klo 330 522, Bl-Z 305 500 OO VB Dosseldorf Neuss Kto 3'100911018, gLZ 301 602 VR Bank Kto 3020200013, BLZ 305 605 48 Allgemeine Sprechzeiten 13 Mo. Oi, Mi 8.30 - 12 Uhr, Do14-18Uhr,Fr8.3O-12Uhr Zentlale: Telefon 02133 257-0 Teletax 02133 257 -77 898 u.nd nach Vereinbarung OPNV: Bus 882 Halteslelle Technisches Rathaus www.dormagen.de Seite 2 des Schreibens vo.n 23.05.2012 der Stadt Pulheim von ca. 42,7 Mio. EUR (davon 13,1 Mio. EUR fUr zentrenrelevante Randsortimente) ergibt sich eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von 218 %. Damit widerspricht das Vorhaben dem Grundsatz 4 dem Entwurf des sachlichen Teilplans GroBfldchiger Einzelhandels zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen vom 17. April2O12. Der Umfang der zentrenrelevanten Sortimente wird bei einer Gesamfuerkaufsfldche von 45.000 qm mit 4.500 qm beziffert. Damit wird einerseits der landesplanerischen Zielvorstellung entsprochen, dass die zentrenrelevanten Randsortimente maximal 10 Vo der Gesamtverkaufsfldche betragen dtirfen2, jedoch wird die ftir ein Sondergebiet ftir Vorhaben i.S.d. $ 11 Abs. 3 BauNVO empfohlene maximale absolute Verkaufsfldche von 2.500 qm fijr zentrenrelevante Randsortimente deutlich Uberschritten3. 1 2. Einzugsbereich des Vorhabens ͡ Fiir das Vorhaben der Fa. SegmUller wird durch die BBE ein ausgedehnter Einzugsbereich abgegrenzt, durch den ein hohes Nachfragepotenzial begr0ndet werden kann. Bei weiterhin zu erwartendem expansivem Vorgehen der Fa. SegmiJller sowie der Wettbewerbsunternehmen ist in Zukunft eine Verkleinerung des Einzugsbereichs nicht auszuschlieBen. Auf diese Wettbewerbsentwicklung geht die Analyse nicht ein. 3. Einzelhandelsbestand in der Stadt Dormagen Auf Seite 27 der Auswirkungsanalyse der BBE wird ein projektrelevanter Einzelhandel im zentralen Versorgungsbereich lnnenstadt Dormagen von 6.230 qm Verkaufsfldche festgestellt. Auf Seite 62 wird dann eine Gesamfuerkaufsfldche dieses Hauptzentrums von 4.055 qm angegeben. Wenn auch vermutlich nicht methodisch anzuzweifeln, ist hier jedoch zumindesl ein Ubertragungsfehler zu korrigieren. Zudem ist zu berUcksichtigen, dass das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dormagen dezeit iiberarbeitet wird und im Rahmen der Erhebung leicht abweichende Verkaufsfldchen ermittelt wurden. 4. U mverteilung zentre nrelevante r Softimente/ Gesamtbetrachtu ng ヘ Das Angebot der groBen Mobelhauser im Bereich der zentrenrelevanten Sortimente wird im Gutachten nicht dargestellt. Daher ist nicht nachzuvollziehen, warum 6,1 Mio. € des ki.inftigen Umsatzes (= ca. 45 %) des Planvorhabens von diesen Weftbewerbern abgezogen bzw. umverteilt wird. Ohne FlSchenangaben oder BegrUndung ist diese Darstellung aus meiner Sicht lUcken- bzw. fehlerhaft. S.Umvedeilung zentrenrelevanter Sortimente / Dormagener lnnenstadt Die projektrelevanten Sortimente reprasentieren ca. 25 % der Verkaufsfldche der Dormagener lnnenstadt. Unabhiingig davon, ob die tatsiichlichen Umverteilungseffekte (vgl. 4.) nicht tatsichlich wesentlich h6her ausfallen, wird nicht dargestellt, warum ein Verlust von ca. 6 o/o des Umsatzes auf diesen Fldchen keine negativen stddtebaulichen Effekte I Vgl. Entwurfvom 17. April 2012 Sachlicher Teilptan GroBfliichiger Einzelhandel, Landesentwicklungsplan Nord- rhein-Westfalen; Grundsatz 4 'Vgl. Entwurfvom 17. April 2012 Sachlicher Teilplan GroBflachiger Einzelhandel, Landesentwicklungsplan Nord- rhein-Westfalen: Ziel 5 ' Vgl. Ent rurf tom 17. April 2012 Sachlicher Teilplan GroBflachiger Einzelhandel, Landesentwicklungsplan Nord- rhein-Westfalen; Grundsatz 6 Seに 3 des Schreibens vorn 23 05 2012 J . ( nach sich zieht_Auch wird nicht geproft, ob das geplante Mobe!haus in Pu:heim die ・ 、 Reansierungschancen der gepianten einzelhandelsbezogenen Aktivierung des Gelan― des der ehemaligen Zuckerfabrik‐ das zu einem erheblichen Te‖ dem,,zentra!en Ve「 sorgungsbereich innenstadt“ zugehOrt― beeintrachtigt_ Mit freundlichen G「 ISen rag / し Nach“ Юy│lt」 (´ 、 (`「 Fachbereichsieiter Stadtebau ͡ EMEINDE JU Der BUrgermei 各 Juchen・ ¶な ・ ■ Genondev‐ altung ・ PostFach l101・ D41353」 uchen 41363 JOchen,Am Rathaus 5 61′Amtttr Gemeindeenmicklung Zimmerl14 Stadt Pulheim 」aschke Der Bttrgemeister Telefon:02165/915・ 350 PostFach 1 345 Telefax:02165/915218 50241 Pu!heim E― Mail:Andre」 lntemet― lhr Schreiben vom:27042012 - lhr Zdchen: ^ r I s, tt4lr zou 」Ochen,den aeschkeoueChen de 」uechen de 23 Ma12012 -Mein-Zeictlem Aktenzeichen: fi/Ja ._ Flachennutzungsplan der Stadt Pulheim― Teiianderung NL 17.3-0‖ steil Pu:hei:n und Beteiligung gemiiE $ tl (1) BauGB Sehr geehrte Frau Hatting, zunachst m6chte ich mich fUr die nachbarschaftliche Beteiligung im Rahmen der oben genannten Verfahren bedanken. Seitens der Gemeinde Jiichen werden nachfolgende Anregungen vorgebracht. ln Kapitel 3 ,Wettbewerbssituation' wird der Untersuchungsraum mittels eines l$MinutenRadius und eines 30-Minuten-Radius abgegrenzt. Die Gemeinde Juchen befindet sich gem. lhrem Gutachten auBerhalb dieses 30-Minuten-Radius. ヘ Tatsdchlich ist das Plangebiet aber aus groBen Teilen des Gemeindegebietes ober die Autobahn 540 und die BundesstraBe 59 faKisch innerhalb von 30 Minuten eneichbar. Auch der Zentrale Versorgungsbereich in der Ortslage Juchen ist binnen 30 Minuten zu erreichen. OF wohl scheinbar keine wesentlichen Umsabverteilungsefiekte ftlr die Gemeinde Jiichen zu erwarten sind, bitten wir dennoch um die Aufnahme in Zone 3 (innerhalb des 3o-MinutenRadius) und um eine entsprechende UUerprti'fung gem. den Methodikvorgaben der Auswirkungsanalyse. Weiterhin sind auf Seite '19 der Auswirkungsanalyse (Karte) lediglich Wettbewerber ab einer Verkaufsfldche groBer 4.000 m' aufgenommen. lm Gemeindegebiet belinden sich auch M6belmiirkte mit kleineren Verkaufsfldchen. Eventuelle Auswirkungen betreffen unseres Erachtens auch kleinere Mdrkte, sodass diese im Rahmen der Analyse mit aufgenommen werden sollten. / Dartlber hinaus mdchte ich Sie bitten, die Gemeinde im weiteren Verfahren zu beteiligen. Mit fttund‖ chen Gr● 6rnun“ ぉ ten: MO一 FR 08:30-12:∞ MO一 Ml 14:00-16:∞ D0 14:00-18:CЮ 3en Bankvelも indun" Sparkasse Neuss BLZ:30550000 Kto‐ Nr■ 190322 lBAN:DE02 3055 0000 0000 1903 22 SWiFT― BICI WELA DE DN uST:D:DE l19954310 Sete l von 2 24-Mnl-2012 16:29 5.1′ nn302238 800 453 02212022434 υon:HNK― KOELN ■ andwerkskammer ムυ ぃⅢ 面 "u鰤 `“ 中 い -1'“ 竹 口晰 田誡溜電器 報露 ダ Stadt'u■ ■曲η lhr^ t adtplrtr.r lo.id l(rLnra, Planungsomt Alte K● hOr Str 26 r*o r"r. E{ld P“血 ch 1345 50241 Pulheim 02a12o22'22' C22l &2213' lreo. Oltw*{ooln oo 躙嵐Ft W劉 per Fax:02238r800453 Dom:“ .“ 2 '2012 t7'3 FtlP Siadt Pulhoh' TdLndorung g.b.uuneFpLo L?' 10o Sohr ggohrto Dilren und l'lenon' 柵 識鰤酬 搬緊 鶉 二 1£電 鵠 跡掛 F寵躙 DnO口 nung von 4.500 qm onZuraumen Unb.dcnklictkeit &3 Vodabons. at'ch ⅢⅢ 貰FL詰 l鯉 響Wi臨 VT4."0 ∴ 話nung 暇 墨 L綱 ¨お蔽ら 栃詳温 ‐du高 申 盟 !{d i 問躙曲 騨11軍13嚇W 珈 ヘ ‖ 攪 蕩 魃 Grl欧 LttΨ 邸 出 :柵澁 i話 :us oЫ `嗜 i型 1,望 laswaЮ n l調 b HauOha卜 : 5洒 こ 駐 請お諾5面話ente auぃ Jb ttS翌 蠍 鰍鰤 die OItliChen don 路ゞ 岬 Gmde di030 SOrtト 3uS bb FLhen wdOn麟 "r eus Pulhoim blnden' M、熱Ψ 肉 畷 織 淵 艦 菫 螺 織 :憔 聞 滅輛 融謁 瓢憮鵬 詳 蕊蕊漱 配 胤酬 躙 : 癬 猾 出紺 躙 肥盤 溜蹴 器 :ど 鴫 鶴 潮 ∬ 蹴 鳥 臨 財 qir nodr hlnzukommt' 獅 ∬鼎高L島ゐ薦b心 赫 山dm hni i.soo Mft troundlich€n GrliBon く H● r eliぃ 61螂 ││' O1237'¨ oG " ¨ ¨ ¨ m ¨ ¨ ¨ (Kra6m60 面 m2:)2● 220 Ⅲ h・ EM● l Ⅲ ・ ・ hlJ暉 … … ""t‐ “ ク・ Ilolrull.- r* Handclskammer O Ps Thorsten Zimmermann Leiter der Zweigstelle 16.MA1 2012 Kdr lZElFd|8 RhdrFErt B.hGra!€ !, 50126 A€ishdm IHK POSTSTELLE 1V/61 | 4. Apdl2012 Unser Zeichen I AnsFechparlner Zimil-ind I Kristtna Lindenberg Stadt Pulheim Der Biirgermeister Rathaus Planungsamt Frau Sandra Hatting Alte Kolner StraBe 26 50259 Pulheim lhr Zeichen I lh.e Nachrichl vom 16。 Mai 20i2 E-Mail krislina.lindenberg@koeln.ihk.de Telefon I Fax o227',1 A376-1a2 | O27t 8376.1 99 Datum 15. liai 2012 Flachennutsungsplan der Stadt Pulheim Teilanderung Nr. '17.3 - Ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Beteiligung gem. S 4 {1) BaUGB Sehr geehrte Frau Hatting, wir teilen lhnen mit, dass von seiten der lndustrie- und Handelskammer zu K6ln - nach Abwagung der uns vodiegenden Unterlagen - Bedenken beziiglich der Anderung Nr. 17.3 des Flachennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 bestehen. Unsere Bedenken sind zunachst in der dem Planvorhaben zugrunde liegenden Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung begr0ndet. Die Auswirkungsanalyse ermoglicht in wesenflichen punkten nicht, das Vorhaben zu beurteilen. Die zentralen offenen Fragen bzu/. Mangelfrlhren wir im Folgenden auf und bitten um Uberarbeitung der Auswirkungsanalyse. 2 Die in der Analyse angegebene Aktionsware mit einer verkaufsflache von insgesamt 650 qm wird als nicht untersuchungsrelevant eingestuft. oieser Bewertung k6nnen wir uns nicht anschlieBen. wir sind der uberzeugung, dass die angebotenen Aktionswaren erhebliche Auswirkungen auf zentrale versorgungsbereiche haben konnen. Daher sollten sie Gegenstand der Untersuchung sein. lndustrie- und Handelskammer zu Kiiln I Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstra8e 1, Rathauspassage, 50126 Bergheim I lntemet www.ihk-koeln.de Tel. 0227'l A376-0l Fax 02271 837G199 .Z Ш 5﹂工 Ш Z ∝ Ш卜Z ⊃ “ 〓≦ .Z コ0 ︼ Y 〓 一 Der Gutachter legt die Berechnungsweise bzw. die Herkunft der in den Abbildungen angegebenen Zahlen nicht offen. Eine Plausibilitatspriifung ist uns daher nicht m6glich. '15. Mai 2012 | Seite 2 Unserer Ansicht nach wird die Auswahl des 15-Minuten-Radius und des 30-Minuten-Radius sowie die Einteilung der Zonen l-lll und AuBerer Verpflechtungsbereich leider nicht klar dargestellt. Es ist nicht nachvollziehbar. weshalb der rechtsrheinische Bereich des 30-Minuten-Kreises nicht Teil der Zone llllst. Die Abgrenzungen und Auswahlkriterien sind nicht eindeutig, so dass widerspriiche und Unstimmigkeiten nicht ausgerdumt werden k6nnen. 4 Das Sortiment ,,Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel" wird in der Auswirkungsanalyse als nlcht-zentrenrelevantes Sortiment eingestuft. ln der gilltigen Fassung des Einzelhandelskonzepts der Stadt pulheim ist dies jedoch der Fall. Die angekUndigte 0berarbeitung steht noch aus. Dari.lber hinaus mUsste jedoch auch in die Betrachtung einbezogen werden, dass in den angrenzenden stadten (Frechen, Bergheim, Dormagen und Koln) "Lampen und Leuchten'als zentrenrelevantes Sortiment feslgelegt sind. Die Bewertung dieses Sortiments miisste mithin []berarbeitet werden. Die im Anhang dargestellten zentrenpesse weisen unserer Auffassung nach Mangel auf: Es werden ausschlieRlich sogenannte Hauptwettbewerber aufgefiihrt (Mobelgeschafte, Kauf- und warenhduser ab 4oo qm und spezialanbieter mit mehr als 500 qm). welches die kleineren Einzelhandelsbetriebe mit projektrelevantem Kernsortiment sind, bleibt hingegen otfen. Die zentralen Versorgungsbereiche sind im Sinne der Mtalitat der lnnenstadte jedoch schtiEenswert jeden und genauer zu betrachten. Dariiber hinaus ist die Argumentationskette der am Ende eines Zentenpasses aufgefiihrten Schlussfolgerungen nicht dargestellt. Fur die Bewertung des Planvorhabens ist die angekiindigte verkehrliche Untersuchung erforderlich. Diese steht noch aus. Uber die Betrachtung der Auswirkungsanalyse hinaus sehen wir die avisierte Verkaufsflache von 4.500 qm fiir zentrenrelevantes Randsortiment kritisch. Laut Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan GroBflechiger Einzelhandel (vom Kabinett am 17 . April20'|'2 gebilligt), wird unter ,Festlegungen und Erlauterungen zum groBflachigen Einzelhandel' in Punkt Sechs festgelegt, dass der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebiets ftir vorhaben i. S. des $ 11 Abs. 3 BauNVO mit nicht-zentrenrelevantem Kemsortiment 2.500 qm Verkaufsfldche nicht iiberschreiten soll. Unsere IHK teilt diese Auffassung. Der Maximalwert von 2.500 qm fUr zentrenrelevantes Randsortiment, bei dem erhebliche schidliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nicht zu erwarten sind, hat sich grundsaElich als vertreglich bewehd- ln derjetzigen Ubergangsphase bis zum Erlass einer neuen gesetzlichen Regelung, sollte nach unserer Auffassung grundsaEich kein Vorhaben umgesetz werden, das den nach unserer Sicht bewahrten Hochstwert 2.500 qm fiir zentrenrelevantes Sortiment iiberschreitet. 15. Mai 20'12 | Seite 3 Der sortimentsbezogene Versorgungsengpass an Mobeln (inklusive Randsortimente) in Pulheim wUrde bereits mit einer wesentlich geringeren Verkaufsflache geschlossen, als im aktuellen Planvorhaben vorgesehen ist. Somit ist mit deutlichem Kaufkraftabzug aus den umliegenden Stadten zu rechnen. Daher haft unsere IHK an der Forderung fest, dass ein regionaler Konsens erzielt werden muss, um das Planvorhaben mitzutragen. Mit freundlichen GrtiRen -\ lndustrie- und Handelskammer zu Koln ln Vertretung 1, Thorsten Zimmermann stellv. Geschiftsfiihrer I Zweigstellenleiter Zweigstelle Rhein-Erft 30 CtJ IHK lndustrie- und Mittlerer Niederrhein Geschaftsbereich Existenzgrtndung und :`善 :「 2012 Mittl.rs Ni.der rin I Po5tfech 100653 I 41006 M6nchcngladb.ch :上 ゛づゝ ダ Frau Sandra Hatting Stadt Pulheim - Planungsamt Alte Kdlner StraBe 26 50259 Pulheim Untemehmensforderung !htt AnsprechPanner Ass iur Romy Seifё E‐ rt Ma‖ seiferto moenchengladbach ihk de Tcに fon 02161241-137 TeleFax 02161241‐ 105 Datum 18 Mai2012 ベ BP 109 Pulheim - friihzeitige Beteiligung Ansiedlung des Miibelfachmarktes Segmiiller Sehr geehrte Frau Hatting, die IHK Mittlerer Niedenhein schlieBt sich der Stellungnahme der IHK zu K6ln vom 15. Mai 2012 vollumfdnglich an. Die IHK Miftlerer Niederrhein macht im Besonderen darauf aufmerksam, dass der ,,Sachliche Teilplan GroRflichiger Einzelhandel' als in Aufstellung befindliches Ziel zu ber[icksichtigen ist. Der Umfang des zentrenrelevanten Randsortimentes von 4.500 ヘ qm zuziiglich des im geltenden Einzelhandelskonzept Pulheim als zentrenrelevant eingestuften Sortiments ,Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel" von 1 .500 qm steht in keiner begriindbaren Abweichung vom Grundsatz 6 des Teilplans, wonach fr.ir das zentrenrelevante Randsortiment 2.500 qm nicht iiberschritten werden solten. Zur Durchsetzung der in Aufstellung befindlichen Ziele weist die IHK Mittlerer Niederrhein auf die Moglichkeit der Zurtickstellung des Vorhabens im Rahmen der landesplanerischen Untersagung hin. Mit freuntilhen GriiB 鳳淋 ρ Anlage: Stellungnahme der IHK zu K6ln lndustri.- und Hand.lslamm.r I Mittlcrr Ni.dcnicir Xrcf.ld J Nordwall 39.4779810tfc1d lTclcron02lst 635.O.T.tefax02t5l 635-339 | ihk@lr.fttd.ihtcdr MScdr.ngl.db.dr I Bismerclstr.Bc 1o9,4106l Mirnchcngladbach lTclcfoo02161 241-0. T.t.fax 0216t 24t-105 | ihl@mocnchcngl.dbach.ihkd. Ncu$ | Fri.drichrtr.Sc 40, 41460 Ncusr I Tclcfon 02 t 31 92 68 -0. T.hfar 02131 92 68. S29 | ihl@n.usrihkdc www.mittl.rlr-ni.d.nfi cifl .ihLd. Flachennutsungsplan der Stadt Pulheim Teilenderung Nr. 17.3 - OrBteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim Beteiligung gem. S 4 (l) BaUGB Sehr geehrte Frau Hatting, wir teilen lhnen mit, dass von Seiten der lndustrie- und Handelskammer zu KOln - nach Abwagung der uns vorliegenden Unterlagen - Bedenken bezoglich der Anderung Nr. '17.3 des FlachennuEungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 bestehen. Unsere Bedenken sind zun5chst in der dem Planvorhaben zugrunde liegenden Auswirkungsanalyse der BBE Handelsberatung begrundet. Oie Auswirkungsanalyse erm6glichl in wesenflichen punKen nicht, das Vorhaben zu beurteilen. Oie zentralen ofienen Fragen bzw. MangelfUhren wir im Folgenden auf und bitten um Uberadeitung der Auswirkungsanalyse. 1. Oer Gutachter legt die Berechnungsweise bzw. die Herkunft der in den Abbildungen angegebsnen Zahlen nicht offen. Eine Plausibilitetspriifung ist uns daher nicht moglich. Oie in der Analyse angegebene AKionsware mit einer Verkaufsfleche von insgesamt 650 qm wird als nichl untersuchungsrelevant eingestuft. Dieser Bewertung kOnnen wir uns nicht anschlieBen. Wr sind der Ubezeugung, dass die angebotenen AKionswaren erhebliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben k6nnen. Oaher sollten sie Gegenstand der Untersuchung sein. Unserer Ansicht nach wird die Auswahl des 15-Minuten-Radius und des 30-Minuten-Radius sowie die Einteilung der Zonen l{ll und AuBerer Verpllechtungsberoich leider nicht klar dargastellt. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der rechtsrheinische Bereich des 30-Minuten-Kreises nicht Teil der Zone lll ist. Die Abgrenzungen und Auswahlkriterien sind nicht eindeutig, so dass WdersprUche und Unstimmigkeiten nicht ausgeraumt werden kiinnen. 4 Das Soriiment ,Lampen, Leuchten und Beleuchtungsartikel' wird in der Auswirkungsanalyse als nicht-zentrenrelevantes Sortiment eingestufl. ln der gUltigen Fassung d6s Einzelhandolskonzepts der Stadt Pulheim ist dies iedoch der Fall. Die angek0ndigte Uberarlceitung steht noch aus. Daruber hinaus mUsste jedoch auch in die Betrachtung einbezogen werden, dass in den angrenzenden Stadten (Frechen, Bergheim, Dormagen und KOln),Lampen und Leuchten'als zentrenrelevantes Sortiment festgelegt sind. Die Bewertung dieses Sortiments mosste mithin iiberarbeitei werden. Die im Anhang dargestellten Zentrenpasse weisen unserer Auffassung nach Mangel auf: Es werden ausschlieBlich sogenannte Hauptwettbewerber aufgefohrt (Mobelgeschafte, Kauf- und Warenhauser ab 400 qm und Spezialanbieter mit mehr als 500 qm). Welches die kleineren Einzelhandelsbetriebe mit projektrelevantem Kernsortiment sind, bleibt hingegen offen. Die zentralen Versorgungsbereiche sind im Sinne der Mtalitat der lnnenstadte jedoch schotzenswert und genauer zu betrachien. Oar0ber hinaus ist die Argumentationskette der am Ende eines jeden Zentrenpasses aufgefohrten Schlussfolgerungen nicht dargestellt. FUr die Bewertung des Planvorhabens ist die angek0ndigte verkehrliche Untersuchung erforderlich. Diese steht noch aus. Uber die Betrachtung der Auswirkungsanalyse hinaus sehen wir die avisierte Verkaufsflache von 4.500 qm f0r zentrenrelevantes Randsortiment kritisch. Laut Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen, Sachlicher Teilplan croBflechiger Einzethandet (vom Kabinett am 17 - Aptit 2012 gebilligt), wird unter ,Festlegungen und E auterungen zum groBflachigen Einzelhandel" in punK Sechs festgelegt, dass der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebiets tiir Vorhaben i. S. des S 11 Abs.3 BauNVO mit nicht-zentrenrelevantem Kemsortiment 2.SOO qm Verkaufsfleche nicht Uberschreiten soll. Unsere IHK teilt diese Auffassung. Der Maximalwert von 2.500 qm fiir zentrenrelevanies Randsortimenl, bei dem erhebliche schadliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nicht zu envarten sind, hat sich grundseElich als vertreglich bewahrt. ln derjetzigen Ubergangsphase bis zum Erlass einer neuen geseElichen Regelung, sollte nach unserer Auffassung grundsetrlich kein Vorhaben umgesetzt werden, das den nach unserer Sicht bewah en Hdchstwert 2.500 qm ftirzentrenrelevantes Sortiment iiberschreitet. Der sortimentsbezogene Versorgungsengpass an Mobeln (inklusive Randsortimente) in pulheim ͡ wtirde bereits mit einer wesentlich geringeren Ve*aufsfleche geschlossen, als im aktuellen Planvorhaben vorgesehen ist. somit ist mit deutlichem Kaufl(rafrabzug aus den umliegenden stedten zu rechnen. oaher hglt unsere IHK an der Forderung fest, dass ein regionaler Konsens ozielt werden muss, um das Planvorhaben mitzutragen. Mit freundlichen GrUBen ヽ T PULHEIM i5.MA1 2012 EHDV POSTSTELLE Einzelhendels- und Dlenstleistungsverband Aachen-Diircn-K6ln e.V. EHDV Aachen‐ DOren‐ Koln e V PostFach 10 12 39.50452 Koln . Gaschattlstslle K6ln - l l Mai 2012 Stadt Pulheim Der 30rgermeister postfach 1345 50241 Pulheim /7.あ 2・ ― 3 /Z ノ% Vorab per Fax 02238 808 257 ハ Kё ln′ den 08 05 2012 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr.1G) Pulheim Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Pulheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.109 im Gewerbegebiet ,,Am Schwefelberg". Zlel dieser Planung lst die Baurechtschaffung fiir ein Mribelhaus mit insgesamt 45.000 qm. Verkaufsfldche. lm Rahmen der Gesamtfliche sind auf einer Fldche von 10 % dieser Gesamtfleche, also 4.500 qm. der Verkauf von zentralrelevanten Sortimenten BemeB der ,,Pulheimer Liste" geplant. 1. Standort Der Vorhabenstandort befindet sich am siidtistlichen Rand der Kernstadt zur BundesstraBe B59. Erschlossen wird das Grundstiick Uber die LandesstraBe L 183 ( BonnstraBe ), die kreuzungsfrei an die Ortsumgehung angebunden ist. Somit verfUgt das Plangebiet Uber eine hohe Verkehrsdichte. lm Regionalplan ftir den Regierungsbezirk KOln ist dieser Standort iiberwiegend als ,, Allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt. 2. Nicht zentrenrelevante Sortimente Soweit dieses Vorhaben nicht zentrenrelevanten Sortimenten betrifft, so sind diese zulissig, wenn der Standort innerhalb eines ,,Allgemeinen Siedlungsbereichs" liegt und das Zentren-und nahversorgungsrelevante Sortiment weniger als 10 lo der Verkaufsfl5che, maximal 2.5oo qm. umfasst. Hlnslchtlich der Ansiedlung der nicht zentrenrelevanten Sortimente besteht seitens des Einzelhandels und Dienstleistungsverband Aachen-D0ren-K0ln e.V. keine Bedenken. G6cfitlt .Elb K6lo: An LtskirctEn 14 . 50676 KOh Tdeloni 10221) 20 8o4-O . Fax 10221) 20 N4-40 E-MaI: kontakt@ehdv.de. lntqnet: www.€hdv.de B● 71kverbindunge● : Kolner Bank eG Kto N「 10348005(BLZ 371 mЭ 871 Kttsspatte KOn Kto Nr 247 85(BLZ 370 502 99) spansse Kdn― Bonn Kto N1 797 229 55(BLZ 370 501 981 -23. Zentrenrelevante Sortimente Die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten ist nach dem 524 a LEPro nur in zentralen Versorgungsbereichen m<iglich. Ebenfalls regelt der S 24 a LEPro die maximale Verkaufsfliiche von zentralrelevanten Sortimenten, die bei maximal 2.500qm liegt. Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht 2010 den 5 24 a als Ziel der Raumordnung nicht mehr ansieht, so sollten doch die Kommunen den 5 24 a in lhren Abwegungen zur Ansiedlungsvorhaben beachten. Die Erarbeitung eines neuen Entwurfs ftir einen umfassenden Landesentwicklungsplan, der auch Regelungen zum groBflichigen Einzelhandel enthalten soll, sind durch die aktuellen landespolitischen Entwicklungen vorerst unterbrochen worden. Stattdessen hat die derzeitig amtierende Landesregierung beschlossen, die landesplanerische Regelung zum groBflechigen Einzelhandel in einem ,,sachlichen Teilplan" zum LEP NRW zu erarbeiten. Der Entwurf zum ,,sachlichen Teilplan groBfliichiger Einzelhandel" wurde am tT.Aptil 2072 durch das Kabinett gebilligt. Mit diesem Entwurf sollen EinzelhandelsgroBobjekte auf geeignete Standorte gelenkt werden. Ein wesentlicher Regelungspunkt lautet nachfolgend verktirzt; Nahversorgung und mit EinzelhandelsgroRvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, wie z,B. MObelhauser oder Baumarkte, sind Ausnahmen vorgesehen, Dabei wird die Gr6Re der zentrenrelevanten Randsortimente jedoch beschrankt. Ergenzend wird den Kommunen -als Grundsatz- naheBelegt, auch die GesamtgraiRe dieser ElnzelhandelsgroRvorhaben zu beschrinken." ,, Zur Sicherung der Die in der Planung ausgewiesene VK-Flache von 4.500 qm. fiir zentrenrelevante Sortimente, halten wir fiir das Mittelzentrum Pulheim fUr Uberdimensioniert. Zu dieser Fldche kommen nochmal 1.500 qm Lampen, Leuchten und Beleuchtu ngsa rtike I hinzu, die zu den zentrenrelevanten Leitsortimenten gezihlt werden. ln Pulheim ist diese Warengruppe aus der Zugehdrigkeit herausgenommen und in die nicht zentrenrelevanten Sortimente aufgenommen worden. Somit wiirde die Gesamtfldche fi]r das Planobjekt mit zentrenrelevanten Sortimenten auf 6.000 qm erhoht. Um eine notwendige Stabilisierung des Einzelhandels im Stadtzentrum von Pulheim zu erreichen, ist es dringend erforderlich, die Ansiedlung von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten in den verkehrsgiinstig gelegenen Siedlungsrandlagen, zumindest auf maximal 2500 qm. zu begrenzen. Es muss beflirchtet werden, dass durch das Planvorhaben eine Anschlussvermietung des gerade geschlossenen Kaufringhauses, mit ca.3000 qm. VK-Fliiche, nicht mehr moglich wird und somit in der Stadt eine Bauruine entsteht. Wir lehnen eine Ansiedlung von zentrenreleva nten Sortimenten, auf einer Flache von 4.500 qm f0r das Planvorhaben ab und empfehlen die VK-Fliiche fiir dieses Sortiment auf 2.500 qm zu begrenzen. ‐ 3‐ Sollte an dem Planvorhaben festgehalten werden, were auBerdem zu beftirchten, dass Mitbewerber den z.T. ruhenden Landesentwicklungsplan ebenfalls fiir sich in Anspruch nehmen und eine Erweiterung lhrer VK-FlSche fiir zentrenrelevante Sortimente zu beantraBen. Diese Entwicklung hette ftir die lnnenstedte fatale Folgen. Mit freundlichen Gr[iBen ヘ Stadt Leverkusen Der Oberb0rgermeister S¨ / 16. t"4At 2012 POSTSTELLE Stadtven″ altung Postfach lo l1 40 5131l Leverkusen Stadt Pulheim Der B0rgermeister Planungsamt Postfach 1 345 5024'l Pulheim Mai 20t2 elngeg,ngen 16. 雑 73 Fachbereich oder Dienststelle Stadtp!anung und BauauFsicht Dienstgebaude Sachbearbeitung Hauptstr 1 01 Frau Sikorski Tel. 021414064 Durchwahl 406 Telefax 406 lhr Zeichen/vom Mein Zeichen Tag 6123 6102 〃61,04.042012 :ヽ 612-sik 07052012 Flichennutzungsplan der Stadt Pulheim Hier: TeilSnderung Nr. 17.3 - ortsteil Pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 pulheim Beteiligung gem. g 4 (1) BauGB ' Sehr geehrte Damen und Henen, vielen Dank ffir die zusendung der Planungsunterlagen sowie die fruhzeitige Beteiligung im Rahmen der oben genannten Verfahren. Die Stadt Pulheim beabsichtigt im Gewerbegebiet ,Am schwefelberg" ein M6belhaus zu errichten. Hierfr.ir muss durch Anderung des Fidchennutzungsplanes siwie Aufstellung eines Bebauungsplanes zunachst das erforderliche Bau- und planungsrecht geschaffen wierden. Das Mobelhaus-wird aufgrund seiner Verkaufsfldche von rund +s.ooo qh als ,groBfliichiger Einzelhandel" i.S.d. S 11 (3) BaUNVO eingestuft. Gegen die TeilSnderung Nr. 17.3 - ortsteil pulheim von GE in so sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 109 Pulheim fiir ein SO Mobelhaus bestehen keine inhal ichen B6denken, wohl aber gegen das Vorhaben an und fijr sich. Daher nimmt die Stadt Leverkusen wie folgt Stellung: zunachst wird darauf hingewiesen und kritisiert, dass im Rahmen der Auswirkungsanalyse durch die BBE Handelsberatung, K6ln, lediglich das smidt wohncenter, nicht jedlch der ebenfalls in der carl-Duisberg-straRe ansdssige und zu smidt gehdrende spoNTl Discounter (u. a. Mdbelmitnahmemarkt) betrachtet worden ist. Aktuell besteht in Pulheim Baurecht fiir ein Mdbelhaus mit einer maximalen Gesamtverkaufsfldche von 20.000 qm, davon 2.500 qm fiir zentrenrelevante Randsortimente. Die gednderte neue Planung sieht ein M<ibelhaus mit einer Gesamfuerkaufsfldche von 45.000 qm vor. Die Verkaufsfldche f0r zentrenrelevante Randsortimente soll bis zu 1O % der Gesam'tverkaufsfldche - also_ maximal 4.500 qm - umfassen. Die Stadt Leverkusen bemengelt, dass bei den zentrenrelevanten Randsortimenten die derzeit noch nicht geschlossene Rechtslilcke des zum Grundsatz der Raumordnung degradierten und damit ivegwdgbar gewordenen $ 2aa (3) LEPro vollends ausgenutZ werden soll. Bisher war die V;rkaufsflache frir zentrenrelevante Randsortimente durch den $ 2aa (3) LEpro auf 1o o/o der Gesamtverkaufsfldche und maximal 2.500 qm reglementiert worden. Gegenuber den im umland liegenden bestehenden Mcibelanbietem entsteht aus Sicht der stadt Leverkusen dadurch ei; hinsichflich seiner Auswirkungen derzeit noch nicht einschdtzbarer Wettbewerbsvorteil. Das Planvorhaben wird in der Auswirkungsanalyse als ,leistungsfdhiger M6belanbieter mit "vergleichsweise groBer Dimensionierung' beschrieben (s. 16). Es w-ird davon ausgegangen, ,dass das M6belhaus nicht zuletzt aufgrund geplanter uberregionaler Aktivitdten w6it i-n Oie -2- Region ausstrahlen wird" (S. 16). Betont werden besonders die gute verkehrliche Erreichbarkeit sowie die ,Bereitschaft der Kunden, fUr den Mdbeleinkauf gr6Bere Fahrtzeiten und -distanzen in Kauf zu nehmen' (S. 16). Die Wettbewerbswirkungen sollen sich daher in erster Linie bei typgleichen Anbietern auswirken. Die Stadt Leverkusen grenl nicht direkt an die Stadt Pulheim an. Zwischen dem Planstandort und dem Standort des in der Auswirkungsanalyse als ein wesentlicher Wettbewerber aufgefiihrten Leverkusener Mtibelhauses Smidt (S. 30) liegen gem. Routenplaner nur etwas mehr als 20 km, was einer Fahrzeit von rund 25 bis 30 Minuten entspricht. In der Auswirkungsanalyse heiBt es, dass Entfemungen von 50 bis 100 km fUr den Mobelkauf heulzutage keine Seltenheit seien und dabei regelmdRig Fahrtzeiten von bis zu 45 Minuten in Kauf genommen wiirden (S. 30). Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht nachvollziehbar, dass Leverkusen lediglich dem duReren Verflechtungsbereich, aber noch nicht einmal der Zone lll, also dem Ferneinzugsgebiet, zugerechnet wird (S. 31 f.), zumal Leverkusen vergleichsweise gut an den Planstandort angebun"noch den" (S. 30) sei. Zwar kann eine Existenzgefdhrdung der in Leverkusen ansassigen Betriebe aufgrund des neuen Wettbewerbers nahezu ausgeschlossen werden; es darfjedoch bezweifelt werden, dass die durch die BBE Handelsberatung, Ktiln vorgenommene Zuordnung in die Verflechtungszone mit geringer, aber dennoch nennenswerter Kaufkraftabschopfung (S. 32) den zu erwartenden Auswirkungen auf Leverkusen hinreichend gerecht wird. Auf rund einem Drittel der 4.500 qm Verkaufsfldche ftir zenlrenrelevante Sortimente sollen keramische Erzeugnisse, Glaswaren, Haushaltsgegenstande angeboten werden, auf einem weiteren Drittel Haushaltstextilien / Heimtextilien. ln der von der BBE Handelsberatung, K6ln, erstellten Auswirkungsanalyse werden als Umsatzeryvartung f r diese Sortimente 4,4 bzttt. 4,5 Mio. € beziffert (S. 37). ln der Auswirkungsanalyse wird darauf hingewiesen, dass die Prognose der Umverteilungseffekte keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen der zentralen Versorgungsbereiche des Untersuchungsraumes erurarten lasse. BezUglich der im Stadtgebiet Leverkusen liegenden zentralen Versorgungsbereiche werden keine negativen Auswirkungen angenommen. Mit der geplanten Fldchendimension ftr zentrenrelevante Sortimente wird iedoch in Kauf genommen, dass in Randlage eine Standortattraktivitat filr zentrenrelevante Sortimente entsteht, die dazu beitrdgt, zukrinftige potentielle Entwicklungsspielrdume von Verkaufsflachenangeboten in zentralen Standorten einzuengen. lm LEP NRW ist der Stadt Pulheim die Funktion als Mittelzentrum zugewiesen. Die Haupt aufgabe liegt in der,Versorgung der eigenen Wohnbevolkerung mit Gutem und Dienstleistungen des Grundbedarfs sowie des gehobenen und auch des spezialisierten Bedarfs' (S. 8). Weiter heiBt es in der Auswirkungsanalyse, dass nur 7 % Umsatz in Pulheim selbst, dafiir ledoch 93 % in den Umlandgemeinden generiert werden. Vor diesem Hintergrund und angesichts der guten Angebotssituation in der Region hinsichtlich Umfang, Verteilung und Qualitdtsvielfalt stellt die Stadt Leverkusen die Notwendigkeit einer Gesamfuerkaufsfldche von 45.000 qm infrage, da die zuvor geplanten 20.000 qm fiJr die Versorgung der Pulheimer Wohnbevolkerung selbst hier mehr als ausreichend ware. FAZIT: Gegen die Festsetzung, dass 10 % der Gesamtverkaufsfldche - in diesem Fall 4.500 qm - f0r den Verkauf zentrenrelevanter Randsortimente genutzt werden sollen, bestehen Bedenken. Mit freundlichen GrilRen lm Auftrag LL, b-l Lena Zlonicky ■ イ ´´´ ′″ o9,MA1 2012 PoSTSTELLE Stadtverwaltung Stadtische Betriebe 6.2 - Planung und Umwelt 5ィ 。61o Postfach 1345 03颯 ERGHEIM Die Bilrgermeisterin 6 - Planen, Bauen, Umwelt, 8.rgheih. Postfach I 169.50lol Bcr8h€im Stadt Pulhciin KREISSTADT Bethl€hemer Str.9-l I 50126 Bergheim Ansprechpartner: 20i2 50241 Pulheim Kai Fischer Zimmer: 1.90 1 フ13 Telefon: 02271 89-636 Kai.Fischer@bergheim.de w*rv.bergheim.de Datum:03.05.2012 ^ Anderung des Fliichennufzungsplans Nr. 17.3 und Aufstellung des Bebauungsptans Nr. 109 zur Ansiedlung eines Miibelhauses in der Stadt pulheim Hier: Stellungnahme der Kreisstadt Bergheim gemI8 S 4 (l) Baugesetzbuch Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom 04.04.2012 beteiligten Sie die Kreisstadt Bergheim an dem o.g. planverfahren zur Errichtung eines Mdbelhauses in der Stadt Pulheim. Vorgisehen ist die Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfliiche von 45.000 mr, davon 4.500 m, zentrenrelevante Sortimente. Die von Ihnen in Auftrag gegebene ,,Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Mdbelhauses im Sondergebiet ,,,A.m schwefelberg" in pulheim..6nnr zotz; kommt zu dem Ergebnis, dass das untersuchte Vorhaben als raumordnerisch und suidtebaulich vertriiglich einzustufen sei. Auch ffir die Kreisstadt Bergheim, die sich im niiheren Einzugsbereich des vorhabens befindet, sind laut dem von Ihnen zum verfafuen vorgelegten GuLchten keine negativen stiidtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen zu envarten. Zur Uberprtifrurg dieser Annahmen habe ich die Studie einem Gutachterbtiro vorgelegt, das feststellte, dass die vorliegende Auswirkungsanalyse kein ausreichendes Abwiigunlsmaterial fiir die Beurteilung der Auswirkungen des vorhabens gem. $ 11 (3) BauNvo tietef Im Einzelnen sind u.a. folgende Kritikpunkte herauszustellen: Erheblich zu gering eingeschitzte Flichenproduktivitiiten und vorhabenumsitze: Auch in Anbetracht der deutlich tiber dem Branchendurchschniu liegenden Fliichenproduktivitiit des voraussichtlichen Betreibers Segmiiller wird die FlZichenproduktiuiut des Vorhabens von der BBE (S. 37) mit insgesamt 2.070 Euro / m'? Verkaufsfl2iche dzutlich zu gering angesetzt. So deuten die Umsatzerldse des voraussichtlichen Betreiberuntemehmens Segritill"i g"ir:in Jahresbilanz 2010/11t darauf hin, dass die durchschnittliche Fliichenproduklivitiit dis Betref,,ers bei mindestens 3.300 Euro / m'z verkaufsflziche': liegt und somit mindestens 60 % hither als von der BBE angenommen. Das Umsatzvolumen des geplanten Mdbelhauses beliiuft sich bei realistischer Einschiitzung demnach auf mindestens knapp 150 Mio. Euro (statt 93 Mio. Euro nach BBE). Btryertelefon: 89-222 lir wi$che und Anregunge! ' Besuchszeiren: Montag - Freitag 8:00 - l2:@ Uhr und Donnerstag l3:30 - l7:45 LJtu Infolge des zu gering angesetzen Umsatzvolumens werden auch die resultierenden Umsatzumverteilungen von der BBE unterscheta. Fehlende Darstellung der Eingangswerte des Gravitationsmodells: Weitgehend unklar bleibt, welche verkaufsfl2ichen und umsiitze des Bestandes von der BBE ermittelt und in das Umverteilungsmodell eingestellt wurden. Verkaufsfliichen werden lediglich selektiv fiir die zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen, obwohl sich ein GroBteil des relevantbn Angebotes auBerhalb dieser befindet. Auch Umsiitze werden lediglich selektiv fiir die Zentren und dariiber hinaus nur in stark kumulierter Form (S. 46), nicht jedoch in der notwendigen branchen- und standortspezifischen Differenzierung dargestellt. Diese Angaben wiiren jedoch fiir eine Nachvollziehbarkeit und Uberprtifbarkeit der Eingangsdaten des Gravitationsmodells wie auch seiner Ergebnisse zwingend notwendig gewesen. Hohe Umsafzumverteilung au0erhalb des eigentlichen Einzugsgebietes / Kaufkraft- riickgewinnungen: Der Gutachter verteilt mit 33 %o tber alle Branchen bzw. sogar 36 %o in den nicht-zentrenrelevanten Sortimenten einen sehr hohen Aateil des Vorhabenumsatzes auBerhalb des bereits weitliiufig abgegenzen Einzugsgebietes um (S. 5). Begriindet wird dieser hohe Anteil u. a. mit vermeintlichen Kaulkraftrtickgewinnungen (S. 42). Die Umsatzumverteilungen im Einzugsgebiet als potenziell am stiirksten betroffenen Raum werden durch diese Arurahmen entsprechend nivellie(. Eine nachvollziehbare Herleitung z. B. auf Basis der Gegeniiberstellung von Umsatz und Kaufkraft im Einzugsgebiet frndet jedoch nicht statt. Eine eigene Gegeniiberstellung auf Basis der Angaben im BBE-Gutachten (s. 34, 46) verdeutlicht, dass zumindest in den Zonen 1 und 2 des Einzugsgebietes insgesamt eine ausgeglichene Umsatz-Kaufkraft-Relation im Bereich der nichtzentrenrelevanten Sortimente besteht, die ffir diesen Bereich nicht auf relevante Riickgewinnungspotenziale schlieBen liisst. Kein differenzierter Ausweis von branchen- und standortspezilischen Umsatzverteilungen: Umsatzumverteilungen werden nicht branchenspezifisch differenziert und nur teilweise standortspezifisch differenziert ausgewiesen (S. 46, 103). Aus dem Gutachten geht weder insgesamt noch ff.ir einzelne Branchen hervor, welcher Umsatz (monetiir wie prozentual) z.B. der Kreisstadt Bergheim iiberhaupt entzogen wird. Ein systematischer Ausweis erfolgt lediglich ftir die zentralen Versorgungsbereiche, in denen sich jedoch nur ein Bruchteil des relevanten Angebots befinder. Mit der groben Unterteilung in zentren- und nicht-zentrenrelevante Sortimente ist der Ausweis zudem erheblich zu undifferenziert, kdnnen doch die iiber diese kumulierten Sammelgruppen vermeintlich vertriiglichen Auswirkungen in den einzelnen Branchen wesentlich hciher ausfallen. Hinzu kommt, dass die Unterteilung in zentren- und nicht-zentrenrelevante Sortimente pauschal auf der diesbeziiglichen Pulheimer Sortimentsliste basiert und den airtlichen Gegebenheiten in den Nachbarkommunen nicht gerecht wird. Unzureichende stidtebauliche und versorgungsstrukturelle Bewertung: Eine sachgerechte Bewerhrng mdglicher negativer stiidtebaulicher und versorgungsstruktureller Auswirkungen ist auf einer derart liickenhaften und undifferenzierten Grundlage nicht mriglich. Die diesbezi.iglichen Ausff.ihrungen der BBE auf S. 45ff bleiben entsprechend deutlich zu pauschal und sind nicht nachvollziehbar. Ich befiirchte entgegen dem Gutachten der BBE unter Berufung auf $ 2 (2) BauGB erhebliche negative Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur und die zentralen versorgungsbereiche in der Kreisstadt Bergheim durch das geplante Vorhaben und lasse die zu erwartenden -2- Umutzverluste derzeit durch ein Gutachterbiiro qualifiziert ermitteln. Die Ergebnisse des Gutachtens liegen in rund zwei Monaten vor. Ich bitte daher um entsprechende Fristverliingerung, andemfalls werde ich die Ergebnisse im Rahmen der Beteiligung nach $ 4 (2) BauGB vorbringen. Im Ubrigen weise ich darauf hin, d"ss mir ein Rechtsgutachten vorliegt, das die Rechtrnii8igkeit der fiir die Errichtung des Mdbelhauses erforderlichen Fliichennutzungsplaniinderung auf der Grundlage der 17. Regionalplaniinderung anzweifelt. Ich bitte daher um Priifung, ob die Fliichennutzungsplaniinderung auf Grundlage der Regionalplaniinderung durchgeffihrt werden kann. Unabhiingig von dieser Stellungnahme wird das Rechtsgutachten der Bezirksregierung Kdln zur Auswertung in eigener Zust.Zindigkeit zugeleitet mit der Bitte um Prtfung, ob es angezeigt ist, vor diesem Hintergrund die Anpassungsbestiitigung und das Genehmigungsverfahren ($ 34 LPIG, $ 6 BauGB) zur Anderung des Fliichennutzungsplans bis zum Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplanes auszusetzen. Zudem hat das Landeskabinett am 17.04.2012 den Entwurf eines sachlichen Teilplans zum groBfliichigen Einzelhandel gebilligt. Die mit dem Kabinettsbeschluss vorliegenden "in Aufstellung befindlichen Ziele" sind gemii8 $ 4 Raumordnungsgesetz (ROG) als sonstige Erfordemisse der Raumordnung in der Abwiigung und bei Ermessensentscheidungen bei raumbedeutsamen Planungen und Ma8nahmen zu beriicksichtigen. Sie bilden damit auch eine Vorgabe fiir die Ansiedlung des Mdbelhauses in dem vorliegenden Planverfahren. Mit icundlichen Gn3cn In Vertretung Technischer 0uellen Iltr das Verkaufsjahr vorn 01.03.2010 bis zum 28.02.201 l; im Inlemet abrufbar unter http://wrpw.buldesanzeiger.de (02.05.2012) 'Dem liegl folgende Rechnung zugrunde: Der Brutto-Jahresumsatz von Segrnullcr belaun sich gemaB .lahresbilanz 201I auf 794 Mio. Eurc. Das Untemehmen betreibt sieben Eiririchtungshiiuser und vicr Mobcldiscountrnerkte (M6bel Maxx). Deren Gesamtverkaufsflache bewegt sich gcmnB Branchenverdffcntlichungen, Angaben auf der Homepage dcs Betreibers (http://*lvw.segmueller.de) sowie der BBE (S. 12) in einem enechneten Spekfum von rd. 185.000 bis 215.000 m,. Berilcksichtigl man, dass ein unlergeordneler - Umsat2anteil ar.rf den Versandhandel sowie die Umserze in der integriertcn SegmollerGastronomie entldllt und daher bei der Ermittlung der Einzelhandels-Flachenproduktividt in Abzug an bringen ist (Annahmc hicr: zusammen maximal l0 9/o), eoechnet sich nir die Mdbelheuser ein EinzElhandelsumsatz von mindestens 714 Mio. Euro. In Rclation zur Verkaufsflache crgibr sich somit cine durchschnittliche Flachenproduhivit?it von mindestens 3.300 bis 3.900 Euro / nf. Dieser Wen liegt ca- 60 bis 90 7o flber der von der BBE angesetzten Zahl. Dabei ist davon auszugeheD, dass die gro0en Einrichtungshauser sogar noch tlber diesem Gesamtdurchschnin liegen, in dem auch die - typischerweise geringer produktiven - Mdbeldiscountmerkte enthalten sind. -3- J・ ´ ´´ _」 ■ ¨ 08.Mai 20i2 oo.MA1 2012 2ヽ き f´ PosTSTELLE Rhein-Erft-Kreis Der Landrat 70. 50124 Bergheim Der Landrat ― Amt籠 7 UmWeitschutz und Kreispla― nung Stadt Pulheim Datun 07052012 Planungsamt Frau Hatting Mein Zeichen Postfach 1345 707410902/03 50241 Pulheim A‐ ku■ lt ertelnt Frau Fitzek Mo‐ Mi08:30 Uhr bis 14:30 Uhr 21mmer N了 354 Telefon 0227183‐ 4213 Tel論 derung■ 7 3 des ttichennutzungsPlanes-OFtSteil Pulheim ulld Bebauungsplan N■ ■09 Pulheim Fax 0227183-2344 Beteiligung gem s 4Abs l BauCB E‐ lhr Schreiben vom 04 04.20■ 2 Mall dorotheentzek@rhein ett krels de Hinwels: Versenden sie keine veHけ aulichen s(hut‐ zenswerten Oaten PerE Maii Haぃ adresse Sehr geehrie Frau Hatting, Willy― Brandt― Platz l aus der 5icht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende stellungnahme abgegeber : S0126 Bergheim Telefon 02271 83‐ 0 Fax 02271 83-2300 !ntemet ― Naturschutz und Landschaftspfl ege Thel・ ‐ e」 R krels de info@rhein en― krels de Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen fiir den Bau eines Miibelhauses mit 45.000 m' Verkaufsfliche zu schaffen. Hiergegen bestehen keine grundsitzlichen Bedenken seitens des Naturschutzes und der Landschaftspfl ege. lch weise jedoch darauf hin, dass eine Nachbilanzierung fiir die o.g. Bauleitplanun g durchzufii.hren ist. Postadresse S0124 Berghelm Ohungs2den Montag bis Freita9 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:OO uhr bis 18:00 Uhr Beziiglich der erwihnten Eingriff/AusgleichsmaBnahmen verweise ich auf meine Stellungnahmen vom 10.04.2000 und vom 16.07.2OO7 zum Bebauungsplan Nr- 69, Pulheim, Cewerbegebiet ,,Am Schwefelberg". Banherblndungen Postbank K● ln lBLZ 370■ ∞ Wasserschutz Die geplante Entw5sserung ist 50 Konto:lo 850 505 mit meiner Unteren Wasserbehijrde abzu- KreiSSParkぉ Se K01n(BL2 370 502 99) Konto:■ 4200■ 200 stimmen. ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbeh6rde zu beantragen. G€m. $ 51 LWG ist Niederschlagswasser von Crundstiicken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die offentliche Kanalisation Fr-ir Versickerungsanlagen 0fFentl Velkehlsmtt zllyn K7ashau嘔 Bahn:Bergllelm und Zleve● こh Bushalteie‖ en:Arn Knichelsdamm und Krelshaus‐ Weitere infOsi ― reVg de oder02234 1806‐ 0 a ヽ . Seite 2 von 3 angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickem oder ortsnah ͡ in ein Gewesser einzuleiten, sofem dies ohne Beeintrichtigung des Wohls der Allgemeinheit m6glich ist. Am besten geeignet hierfiir ist die Versickerung des Niederschlagsw.ssers iiber die Belebtbodenschicht. Die Einleitung in Sickerschichte ist unzulissig. Da die Erstellung von Versickerungsanlagen auf Grundstiicken von der im Bebauungsplan vorgesehenen GrtiBe hiiufig nicht realisierbar ist, rege ich an, fiir die Versickerung des Niederschlagswassers entsprechende Flichen im Bebauungsplan festzusetzen. lch bitte um Abstimmung mit meiner Unteren Wasserbehiirde. Zur Feststellung der Vertickerungsfahigkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbeh6rde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten. Der Bau der verkehrstechnischen ErschlieBungsanlagen im o.a. Plangebiet bedarf gemiB Wasserschutzgebietsverordnung fiir die Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbeh6rde. Die Antrege sind rechtzeitig zu stellen. Bodenschutz Fiir die von der Anderung des o.g. Fliichennutzungsplanes und vom o.g. Bebauungsplan betroffene Fliche liegen im Altlastenkataster keine Eintra9Un9en vor. Nach meinen Kenntnissen handelt es sich bei der Fliche um natiirlichen, bisher landwirtschaftlich genutzten Boden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die lnanspruchnahme nattrlichen Bodens groBe Bedenken, da dadurch die natilLrlichen Bodenfunktionen stark eingeschrinkt oder sogar zerstiirt werden. lm Umweltbericht zu den o.g. MaRnahmen soll die Beschreibung und ͡ Be- werfung der Umweltauswirkungen zum Schutzgut Boden noch durch einen Textbaustein erginzt werden. lch bitte darum, mir diesen Zusatz kurzfristig vorzulegen. StraBenbau und Verkehr Der o.g. Teilinderung des Flichennutzungsplanes sowie dem o.g. Bebauungsplan kann zzt. nicht zugestimmt werden. Eine Stellungnahme ist erst miiglich, wenn das im Bebauungsplanentwurf erwihnte Verkehrsgutachten des Planungsbiiros PTV vorliegt. lch stelle meine Zustimmung in Aussicht, wenn die Erschlief3ung des Mdbelhauses nur iber einen noch herzustellenden Kreisverkehrsplatz mit Ab- fahrt auf das Miibelhausgelinde erfolgt. Zusatzlich rege ich an, den seit Jahren vorgesehenen Radweg an der K 6 in den Bebauun gsplan aufzunehmen. Seite 3 von - lmmissionsschutz Zu den o.a. Bauleitplinen werden aus der Sicht des lmmissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. lch weise daraufhin, dass das Vorhaben mit seinem zentrenrelevanten 5ortiment auf4.500 m' geeignet ist, die ohnehin schon geschwachte Einzelhandelslandschaft in den benachbarten Kommunen - aber auch in Pulheim selbst - durch weitere Kauftraftverluste zu beeintrichtigen. Entsprechend dem Entwurf des landesentwicklungsplans NRW, sachlicher Teilabschnitt grof3flichiger Einzelhandel, vom u.04.2012, Crundsatz 6 Nicht zentrenrelevante Kemsortimente: Verkaufsfl ache zentrenrelevanter Randsortimente - soll der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente fifr Vorhaben im 5inne des $ 11 Abs. 3 Baunutzungs- eines Sondergebietes verordnung mit nicht zentrenrelevantem Kemsortiment 2.500 m' Verkaufsiche nicht iiberschreiten. fl f[r erforderlich, dass die diesem Grundsatz entsprechenden Beschrinkungen in der Bauleitplanung festgesetzt werden. lch halte es Freundliche GriiBe lm Auftrag れ Fitzek ͡ 3 HEI eingegangen Stadt Pulheim Der Burgemeister Planungsamt Postfach 1345 50241 Pulheim Auskunn erteilt: tlen KernoE line I a oz2{l{1-ml oru{1-52. a m Frc.tta rathaus@stadltrechen.de Verwalt(,ngsgeMude zjrnmq RaUlau3 3{)5 l/lein ZeictEn 6r lhr Zei{$eo M,51 40.02.01,EH Frect!€n, U.O7.2012 FlechennuEungsplan Teilanderung Nr. 17.3 der stadt pulheim und Bebauungsplan Na 109 hier: Beteiligung gem. S 4 Abs. I BauGB Sehr geehrte Damen und Herren, .Stadt Pulheim plant auf einer Fleche am s0dwestlichen Ortsrand einen Mdbelmarkt mit einer Verkaufsflache von insgesamt 45.Ooo qm Verkaufsflache (VK). Diese Vert<aufsnacne .i"h folgt zusammenseEen: die io . . . Kernsortimentnichtzentrenrelevant Randsortimentnichtzentrenrelevant Randsortimentzentrenrelevant ri" 36500m2 4000m2 4500m2 Die nichtzentrenrelevanten Randsortimente beinhalten hierbei u.a. mit den frir den Mobeleinzelhandel relevanten Sortimenten Lampen und Leuchten auch in Frechen zentrenrelevante sortimente Umfang von max. 1 .500 m2 VK. somit sich aus in ^"i19rn meiner sicht frir Frechen mind. 6.000 m, zentr6nrelevante sortimente aur "rg"Gn oer,grzuEn wiese'. Abweichend von der bisherigen - auch in Frechen bei PORTA eingehaltenen VK-Deckelung fur zentrenrelevante Nebensortimente auf 2.500 m2 ist nun eine zent-renrelevanteVK von 4.500 m, vorgesehen. Grundlage dieser geplanten FestseEungen sind die sich in der Aufstellung befindlichen landesplanerischen Ziele zum .Landesentwicklungsplan NRW sachlicr,er reilfr"ricioRfldchiger Einzelhandel. Das Kabinett der Landesregierunganit diesen Teitptan a^ geuittigt una das Beteiligungsverfahren eingeleitet. lnsofem k-ommt diesen Zieien bereits jetzt Bino;ngswi*ung gemiB g 4 RoG zu und sind ars sonsrige Erfordernisse der Raumordnung., u"ru"i.i;h1g"n. lt:.oiii.li Rechtlich sind diese Festsetzungen somit zuldssig. lch behalte mir jedoch vor, sollten die landesplanerischen Ziele vor Abschluss der Bauleitplanverfahren im anitehenden Beteiligungsverfahren keine Gesetzeskraft erlangen, entsprechende Bedenken vorzutragen. c.tr..a triE4 r.rGsdnr&4t.: n3'!@i Cl..a.rd1 llrF_ t2a-r26. EiErE ('.,id!5ra.. 'lldE ra.i.. Eeplola. r.t r.r oaa6J!o!,x, 2 €r{. lntrd.r,*ffll.i.ntl!|I. IGnbv€rtirdurloen der Sfadtkasse FredEn: t5r mO 063 2l9tGSO7 KrBsrp€d(asse KOh (Bt-Z 370 5O2 09) Pcs,ank XOln (gLZ 370 too 50) ,4,71o731 7● 勁 ― ・… ― … L CP― SWIFT-Src: COKSOE3:} S1/uFT€|C. PBNXDEFF 96496597607蜘 … 1Dヽ N:DE20 3715 0299 0151 000o 69 37ol oo50 0021 9105 07 rEr: ― -1“ 16へ N:DE89 ― sb rmm ul.,r.aib 3i b.tr, .an 16l&| -itlnasH  ¨ 一 5@Og 一 ¨   ¨ Fr€.tF, Posfa.h 1so, POSTSTELLE d n   ¨ 一  u St dr //1 09,」 uti 2012 ¨   ¨     一 Der Burgermeister 瑠 STADTl率 FRE⊂ HEN 01'UL1 2012 ′16 610 ■ ln einem Gutachten der BBE, vorgestellt am M.o5.2e12 in pulheim, ist unter Beachtung der PrUfvorgaben des $ 't 1 abs. 3 BauNVO aufgezeigt, ob im Ansiedlungsfall negative Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche oder auf sonstige fiir die Versorgung der devolkerung wichtige Angebotsstandorte im Einzugsgebiet zu erwarten sind. Der Gutachter kommt im Grundsatz zu dem Ergebnis, dass im Einzugsbereich, d.h., in den zentralen Versorgungsbereichen, aber auch an den dezentralen Mdbelmarktstandorten in der Region, untergliedert in mehreren Wirkungsbereichen Zonierungen, keine schddlichen Auswirkungen zu erwarten sind. / Das Gutachten ist plausibel und nachvollziehbar und geht auf die im Wesentlichen zu prgfenden Auswirkungskriterien umfassend ein. Die betroffenen zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Frechen sind berUcksichtigt und ausreichend gewUrdigt. Unabhangig von der z.Z. vorauszusetzenden formal-rechtlichen Zulassigkeit des geplanten Vorhabens sehe ich dennoch die Dimensionierung der zentralen Randsortimente an einem dezentralen Standort im Sinne des Zentrenschutzes und der Versorgung der Bevdlkerung kritisch. lnsofern schlieBe ich mich auch der diesbezirglichen stellungnahme der stadt K6ln an: Bedenklich sehe ich die Anderung der Warensortimentsliste der Stadt pulheim. d.h. hier, die Herausnahme der Lampen und Leuchten aus der Kategorie der zentrenrelevanten Sortimente. Lampen und Leuchten sind nach der Frechener List, aberiuch nach den mir bekannten Listen der a-nderen Stidte im Einzugsbereich, weiterhin zentrenrelevant. lm vorliegenden Fall soll das Warensortiment eine Fldchengr6Be von ca. 1.500 qm umfassen. Da dieses Warensortiment in der Frechener Liste als zentrenrelevant eingestuft ist, ist m.E. bei der Prufung moglicher negativer Auswirkungen zwischen den Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbeieiche in pulheim und in den Nachbarstadten zu unterscheiden. wdhrend die Lage in putheim aufgrund der moglicherweise fehlende Angebotssituation unproblematisch erscheint, k6nnte sich da! Angebot sehr wohl auf die zentralen Versorgungsbereiche von Frechen negativ auswirken. lnsbesondere ist es dann der Fall, wenn neben den angegebenen zentrenrelevanten Randsortimenten von 4.500 qm VK und den ausgeklammerten Lampln und Leuchten von i.500 qm VK, im Hauptsortlment Kraftwagenteile und -zubeh6r insb. AutokindersiLe etc. und sog. Nebensortimente und Aktionswaren in einer Gr6Benordnung von 500 qm VK angeboten werden, die nach der Frechener Liste ebenfalls zentrenrelevant sind und somii einen Urifang von 6.500 qm VK erreichen. Es wird deshalb um eine erganzende Uberprufung gebeten, ob auch unter Annahme von ca. 6.500 qm VK zentrenrelevante Randsortimente die Auswirkungen auf benachbarte zentrale Versorgungsbereiche zu vernachlSssigen sind. (Derzeit wird vom-Gutachter bei den betroffenen zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Frechen von einer Kaufkraftumverteilung von vertretbaren 7 % ausgegangen). lm Sinne der allgemeinen Betroffenheit der Nachbarstedte und der dort geltenden Warenlisten zentrenrelevanter sortimente, sollten die im neuen LandesentwiCklungsplan, Teilplan ,groRfldchiger Einzelhandel' vorgegeben 1Q o/o tirr zentrenrelevante Randsortimente insgesamt nicht Uberschritten werden. Das heiBt, dass die Stadt Frechen eine Begrenzung auf insgesamt ‐ 2‐ 4.599 qm VK inkl. Lampen, Leuchten Kraftwagenteile und -zubeh6r und sog. Nebensortimente und Aktionsware unbedingt begrUBen wUrde. Des Weiteren wird dringend darum gebeten, die Nebensortimentsflachen nach Realiiierung des Vorhabens regelmdBig zu kontrollieren, da unkontrollierte Enrveiterungen in dieser Branche bekannt sind. Die v.9.. Anregungen bitte ich bis zur offenlage umfassend nachvollziehbar zu wurdigen. ͡ ͡ ‐ 3-