Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
17.09.12, 19:10
Aktualisiert
17.09.12, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
318/2012
Erstellt am:
12.09.2012
Aktenzeichen:
II / 40 / 410
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Rat
21
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
25.09.2012
Betreff
Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung / Aufwendung
hier: Investitionskostenzuschuss an den Tambourcorps Edelweiß Dansweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
40.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
28.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
12.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Deckung für apL 2012 erfolgt aus dem Konto 160101 5371000 bzw. 7371000 „Kreisumlage“
Deckung Folgejahr Anmeldung budgetrelevante Veränderung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
die erhebliche überplanmäßige Auszahlung / Aufwendung bei 04.01.02 5317290 / 7317290 Kulturelle Förderung –
Zuschuss Vereinsheim Tambourcorps Edelweiß Dansweiler in Höhe von 28.000 € für das Jahr 2012.
Vorlage Nr.: 318/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die bereits im Jahr 2007 im Haushalt der Stadt Pulheim veranschlagten Mittel in Höhe von insgesamt 40.000 € für den
Umbau des Vereinsheims des Tambourcorps Dansweiler wurden als Investitionskostenzuschuss veranschlagt und mit
Aufhebung des Sperrvermerks (Vorlage 282/2012) in der Sitzung des HFA am 11.09.2012 freigegeben.
Um eine Verbuchung im Sinne eines Investitionskostenzuschusses durchführen zu können, wäre gemäß § 43 GemHVO
NRW Abs. 2.2 eine mehrjährige und einklagbare Gegenleistungsverpflichtung erforderlich. Eine solche Vereinbarung
stand und steht zu keinem Zeitpunkt in Rede.
Eine Auszahlung der bewilligten Mittel ist daher als konsumtiver und nicht als Investitionskostenzuschuss zu behandeln
und im laufenden Haushaltsjahr nur über eine Bereitstellung als außerplanmäßige Ausgabe / Aufwendung möglich. Eine
Deckung hierfür ist aus der angegebenen Position der Kreisumlage gewährleistet.
Die in 2013 voraussichtlich abfließenden Mittel sollen als budgetrelevante Veränderung im Haushalt 2013 veranschlagt
werden.
Der Rat ist gebeten der vorgenannten Vorgehensweise zuzustimmen, um dem Verein entsprechend dem bewilligten
Förderzweck eine nunmehr zeitnahe Umsetzung des Projektes und eine Auszahlung erster Raten gemäß Baufortschritt
noch in diesem Jahr zu ermöglichen.