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Beschlussvorlage (Zugangsberechtigungen zum Rathaus für Ratsmitglieder)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
17.09.12, 19:10
Aktualisiert
17.09.12, 19:10
Beschlussvorlage (Zugangsberechtigungen zum Rathaus für Ratsmitglieder) Beschlussvorlage (Zugangsberechtigungen zum Rathaus für Ratsmitglieder)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 317/2012 Erstellt am: 10.09.2012 Aktenzeichen: I/100 Verfasser/in: Jörg Schröter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 25.09.2012 Betreff Zugangsberechtigungen zum Rathaus für Ratsmitglieder Veranlasser/in / Antragsteller/in Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Alternative A: Der Rat entspricht dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2012. Alternative B: Der Rat lehnt den als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.09.2012 ab. Vorlage Nr.: 317/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt: 1. Die Verwaltung ermöglicht jedem Ratsmitglied einen Zugang zum Fraktionsbüro. 2. Die Verwaltung ermöglicht jedem Ratsmitglied einen Zugang zur Hintertür des Rathauses. 3. Die Verwaltung stellt für die Ratsmitglieder ein Informationsblatt zusammen, das die ordnungsgemäße Verwendung des Schlüssels und das ordnungsgemäße Verlassen des Rathauses darlegt sowie auch die Schritte, welche bei Verlust des Schlüssels oder entstandener Schäden vom jeweiligen Ratsmitglied zu unternehmen sind. Im Jahre 1982 hat der Ältestenrat die noch heute angewandte Regelung der Zugangsberechtigungen für Ratsmitglieder festgelegt. Hiernach erhalten die Fraktionsvorsitzenden, deren Stellvertretungen sowie die Fraktionssekretärinnen einen Zugang zum Rathaus. Aufgrund von Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.03. sowie 26.03.2012 wurde die Thematik in der Sitzung des Ältestenrates am 18.06.2012 erneut diskutiert. Nach kurzer Diskussion sprach sich das Gremium mehrheitlich dafür aus, den Kreis der Zugangsberechtigten nicht zu erweitern.