Daten
Kommune
Kerpen
Größe
211 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
09.10.15, 13:17
Aktualisiert
09.10.15, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 11.3 / Personal
Sachbearbeiter/in: Thomas Klütsch
TOP
Drs.-Nr.: 434.15
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
20.10.2015
Stadtrat
27.10.2015
X
06.10.2015
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ausschreibung der Stelle einer/eines Ersten Beigeordneten
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2015
Produktsachkonto:11.11.08.00 5431650
Mittel müssen über- planmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
x
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden
siehe Anlage
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses fasst der Stadtrat folgende Beschlüsse:
1.
Die als Anlage beigefügte Stellenausschreibung wird in folgenden Medien veröffentlicht:
FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung
Kölner Stadtanzeiger / Kölnische Rundschau
interamt.de (Stellenportal öffentlicher Dienst)
monster.de (Stellenportal)
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Frach
i.V. Jung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Amt 10
Mitzeichnung Bürgermeisterin
Amt 20
Abt. 10.1
Ratsbüro
Nimtz
Schaaf
Nimtz
Sieburg
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wahl eines / einer Beigeordneten entsprechend dem
vorgelegten Ablaufplan vorzubereiten.
Beschlussvorlage 434.15
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2016
2017
2018
3. Folgejahr
4. Folgejahr
2019
80.000
120.000
120.000
120.000
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Stellenausschreibung
15.200
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
-,gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 434.15
Seite 3
Begründung:
Am 20.10.2015 endet die Amtszeit der Bürgermeisterin. Ab dem 21.10.2015 tritt der momentane
Erste Beigeordnete, Herr Spürck, das Amt des Bürgermeisters an. Ab diesem Zeitpunkt ist die
Stelle des Ersten Beigeordneten vakant.
Die Stelle soll wiederbesetzt und möglichst kurzfristig ausgeschrieben werden. Aufgrund der durch
den Stadtrat beschlossenen 6 monatigen Wiederbesetzungssperre sollte die zukünftige
Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber ihren/seinen Dienst erst ab dem 01.05.2016
aufnehmen.
Ausschreibung
Gem. § 71 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sind die Stellen der Beigeordneten
auszuschreiben. Nach § 71 Abs. 3 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt
erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses
Amt nachweisen. In kreisfreien Städten und Großen kreisangehörigen Städten muss mindestens
einer der Beigeordneten die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst
besitzen.
Der Entwurf eines Ausschreibungstextes ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Stellenausschreibung in folgende Medien zu veröffentlichen:
FAZ – Frankfurter Allgemeine Zeitung
voraussichtliche Kosten
7.600 €
Kölner Stadtanzeiger/Rundschau
voraussichtliche Kosten
6.500 €
interamt.de (Stellenportal öffentlicher Dienst) kostenlos
monster.de (Stellenportal)
voraussichtliche Kosten
1.100 €
Ablauf-, Zeitplanung (Sitzungskalender 2016 liegt noch nicht vor)
Wann
20.10.2015
Was
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss
27.10.2015
Rat beschließt die Ausschreibung
07./08.11.15
Veröffentlichung der Ausschreibung
bis
31.12.2015
Ausschreibungs- / Bewerbungszeitraum
Erstauswertung der Bewerbungen durch Personalabteilung nach folgenden
Kriterien:
Befähigung zum Richteramt, wobei beide Examen mindestens mit der Note
"befriedigend" (6,5 Punkte) abgelegt wurden
mehrjährige Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung oder
Befähigung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst
Anforderung evtl. fehlender Tätigkeitsnachweise durch die Personalabteilung
Erstellung standardisierter Profile der Bewerberinnen und Beweber, die die
o.g. Voraussetzungen erfüllen durch die Personalabteilung
Allen Fraktionen / Ratsmitgliedern werden die standardisierten Profile zur
Verfügung gestellt
Januar 2016
Festlegung des Auswahlprozesses durch den Stadtrat, z.B.:
Beschlussvorlage 434.15
Reduzierung des Kreises der Bewerberinnen bzw. Bewerber durch die
Seite 4
Fraktionen auf X Bewerberinnen und Bewerber
Bestimmung der Auswahlkriterien
Klärung, ob sich die noch verbliebenen Bewerberinnen und Bewerber
in der Ratssitzung vorstellen sollen
Auswahlprozess
März / April
2016
Beendigung des Auswahlprozesses / Wahl des / der Beigeordneten
Beteiligung der Kommunalaufsicht
April 2016
Ernennung
01.05.2016
Dienstbeginn
Beschlussvorlage 434.15
Seite 5
Anlage 1
Entwurf Ausschreibungstext
In der Großen kreisangehörigen Kolpingstadt Kerpen - ca. 65.000 Einwohner - ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer / eines
Ersten Beigeordneten
B 3 BBesG
als allgemeine Vertreterin bzw. allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters zu besetzen. Die
Kolpingstadt Kerpen liegt verkehrsgünstig in unmittelbarer Nähe von Köln und verfügt über
alle wesentlichen Infrastruktureinrichtungen. Nähere Informationen zu Kerpen erhalten Sie
unter www.stadt-kerpen.de .
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Befähigung zum Richteramt, wobei beide Examen mindestens mit der Note
"befriedigend" (6,5 Punkte) abgelegt wurden
oder Befähigung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst
sowie mehrjährige Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung
Für diese verantwortungsvolle und herausragende Führungsposition wird neben den o.g.
Anforderungen eine Persönlichkeit mit folgendem Profil gesucht:
Sie haben mehrjährige Erfahrungen in der Leitung größerer Organisationseinheiten
sowie die Fähigkeit zur kooperativen Führung
Sie besitzen Berufserfahrung in mindestens einem der Aufgabenfelder „Finanzen“
oder „Jugend und Soziales“
Sie verfügen über eine hohe Integrationsfähigkeit, die Fähigkeit Konflikte
konstruktiv anzugehen sowie die Bereitschaft zu vertrauensvoller und
ergebnisorientierter Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und mit den
politischen Gremien
Weiterhin verfügen Sie über ein sicheres Auftreten, ein hervorragendes
Verhandlungsgeschick sowie eine hohe kommunikative Kompetenz
Die Beigeordneten werden vom Stadtrat gewählt und auf acht Jahre als Beamte auf Zeit
ernannt. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 3 BBesO. Daneben steht
eine Dienstaufwandsentschädigung zu.
Weiterhin ist beabsichtigt die Stelleninhaberin bzw. den Stelleninhaber zur Kämmerin /
zum Kämmerer zu bestellen.
Gem. § 71 Abs. 3 GO NW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen
fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt
nachweisen.
Beschlussvorlage 434.15
Seite 6
Zum geplanten Aufgabenbereich gehören insbesondere folgende Geschäftsbereiche:
Rechtsangelegenheiten
Finanzen
Sicherheit und Ordnung
Soziales, Schulen und Integration
Jugend
Ein wesentlicher Schwerpunkt der zukünftigen Tätigkeit wird dabei die Gestaltung des sich
aus
der
demographischen
Entwicklung
ergebenden
gesellschaftlichen
Veränderungsprozesses sein. Hierzu ist es unerlässlich, dass Sie über die dazu
notwendige Gestaltungsmotivation und -kraft verfügen.
Eine Änderung der Geschäfts- und Dezernatsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei
gleicher Eignung bevorzugt.
Sollten Sie Interesse an der ausgeschriebenen Stelle haben, und davon überzeugt sein,
dass Sie den hohen Anforderungen gerecht werden, so richten Sie bitte Ihre schriftliche
Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien sowie lückenlosen
Tätigkeitsnachweisen bis zum 31.12.2015 an den
Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen
Herrn Dieter Spürck
- persönlich Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, so steht Ihnen der
Bürgermeister, Herr Spürck, Rufnummer 02237 58353 zur Verfügung.
Beschlussvorlage 434.15
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