Daten
Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
26.01.2012
Erstellt
16.02.12, 10:42
Aktualisiert
16.02.12, 10:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
RD
26.01.2012
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
26.01.2012
TOP Ein Ja
Nein
11/2012
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bauleitplanung der Stadt Düren
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/25 „Windpark Echtz“; Stand des Verfahrens nach § 4.1 BauGB
21. Änderung des Flächennutzungsplanes; Stand des Verfahrens nach § 3.2 BauGB
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Die Bedenken der Gemeinde Inden bzgl. der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet und die
Anmerkungen bleiben erhalten. Der Stadt Düren wird der in Anlage beigefügte Entwurf als
Stellungnahme zugesandt.
Begründung:
Die Stadt Düren beabsichtigt südlich der BAB4 nordwestlich der Ortslage Echtz an der
Langerweher Gemeindegrenze eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen auszuweisen. Es sollen
konkret 6 Windenergieanlagen in einer Gesamthöhe von circa 186 m errichtet werden. Da es sich
bei dem Bebauungsplan nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt ist nach
Rechtsaufassung der Verwaltung hier das Baurecht langfristig für Windkraftanlagen bis zu einer
Gesamthöhe von 205 m (oberste Spitze des Rotors) gesichert.
Die Gemeinde Inden ist im Verfahren nach § 4.1 BauGB zur 21. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Düren bereits beteiligt worden. Die Sachlage wurde im Rat am
23.03.2011 erörtert. Die Stellungnahme der Gemeinde Inden wurde entsprechend an die Stadt
Düren versandt.
Aus den jetzt vorgelegten Unterlagen ist zu ersehen, dass die formalen Hinweise seitens der Stadt
Düren aufgearbeitet wurden. Die durch die Stadt Düren vorgenommene Abwägung zu den
Auswirkungen auf die Gemeinde Inden ist nicht ausreichend. Von daher sind die Bedenken aufrecht
zu erhalten. Die bereits vorgebrachten Bedenken wurden auf der Grundlage der jetzt übersandten
Unterlagen insoweit ergänzt, als in der neuen Stellungnahme auch dargestellt wird, warum die
Bedenken der Gemeinde Inden aufrecht erhalten werden müssen.
In der Anlage ist der Entwurf der Stellungnahme beigefügt.
Die Sachlage kann in der Sitzung erörtert werden
Da eine Stellungnahme bis zum 24.02.2012 abzugeben ist und eine Fristverlängerung nicht in
Aussicht gestellt wird, wird die Sachlage als Tischvorlage in der Sitzung vorgelegt.