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Beschlussvorlage (Bauleitplanung der Stadt Düren Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/25 „Windpark Echtz“; Stand des Verfahrens nach § 4.1 BauGB 21. Änderung des Flächennutzungsplanes; Stand des Verfahrens nach § 3.2 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,0 kB
Datum
26.01.2012
Erstellt
16.02.12, 10:42
Aktualisiert
16.02.12, 10:42
Beschlussvorlage (Bauleitplanung der Stadt Düren
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/25 „Windpark Echtz“; Stand des Verfahrens nach § 4.1 BauGB
21. Änderung des Flächennutzungsplanes; Stand des Verfahrens nach § 3.2 BauGB
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt RD 26.01.2012 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.01.2012 TOP Ein Ja Nein 11/2012 Ent Bemerkungen Betrifft: Bauleitplanung der Stadt Düren Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8/25 „Windpark Echtz“; Stand des Verfahrens nach § 4.1 BauGB 21. Änderung des Flächennutzungsplanes; Stand des Verfahrens nach § 3.2 BauGB - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Die Bedenken der Gemeinde Inden bzgl. der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet und die Anmerkungen bleiben erhalten. Der Stadt Düren wird der in Anlage beigefügte Entwurf als Stellungnahme zugesandt. Begründung: Die Stadt Düren beabsichtigt südlich der BAB4 nordwestlich der Ortslage Echtz an der Langerweher Gemeindegrenze eine Vorrangfläche für Windenergieanlagen auszuweisen. Es sollen konkret 6 Windenergieanlagen in einer Gesamthöhe von circa 186 m errichtet werden. Da es sich bei dem Bebauungsplan nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt ist nach Rechtsaufassung der Verwaltung hier das Baurecht langfristig für Windkraftanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 205 m (oberste Spitze des Rotors) gesichert. Die Gemeinde Inden ist im Verfahren nach § 4.1 BauGB zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Düren bereits beteiligt worden. Die Sachlage wurde im Rat am 23.03.2011 erörtert. Die Stellungnahme der Gemeinde Inden wurde entsprechend an die Stadt Düren versandt. Aus den jetzt vorgelegten Unterlagen ist zu ersehen, dass die formalen Hinweise seitens der Stadt Düren aufgearbeitet wurden. Die durch die Stadt Düren vorgenommene Abwägung zu den Auswirkungen auf die Gemeinde Inden ist nicht ausreichend. Von daher sind die Bedenken aufrecht zu erhalten. Die bereits vorgebrachten Bedenken wurden auf der Grundlage der jetzt übersandten Unterlagen insoweit ergänzt, als in der neuen Stellungnahme auch dargestellt wird, warum die Bedenken der Gemeinde Inden aufrecht erhalten werden müssen. In der Anlage ist der Entwurf der Stellungnahme beigefügt. Die Sachlage kann in der Sitzung erörtert werden Da eine Stellungnahme bis zum 24.02.2012 abzugeben ist und eine Fristverlängerung nicht in Aussicht gestellt wird, wird die Sachlage als Tischvorlage in der Sitzung vorgelegt.