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Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach) Beschlussvorlage (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 286/2012 Erstellt am: 28.08.2012 Aktenzeichen: IV/601.03.21.63 Verfasser/in: Frau Schriefer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 14.11.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Es handelt sich um Einnahmen. ja x nein Vorlage Nr.: 286/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Zur Alten Wassermühle“ in Pulheim in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Das Flurstück 610 aus der Flur 15 wird als Anliegerstraße (verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. (in der Kartenanlage I gekennzeichnet). Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach (Flurstück 610) gemäß beigefügter Anlage zu beschließen. Erläuterungen zu 1: Das aufgeführte Flurstück ist im Bebauungsplan Nummer 16 Pulheim 1301 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Widmung ist die Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Die Straße „Zur Alten Wassermühle“ wurde zwischenzeitlich in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang endgültig ausgebaut. zu 2: Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen. Im Gegensatz hierzu wurde die Erschließungsanlage im Bereich des Flurstücks 610 als verkehrsberuhigte Mischfläche ohne Separation von Fahrbahn und Gehwegen ausgebaut. Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist. Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge erheben zu können.