Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
286/2012
Erstellt am:
28.08.2012
Aktenzeichen:
IV/601.03.21.63
Verfasser/in:
Frau Schriefer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
14.11.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Es handelt sich um Einnahmen.
ja
x nein
Vorlage Nr.: 286/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Zur Alten Wassermühle“ in Pulheim in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen.
Das Flurstück 610 aus der Flur 15 wird als Anliegerstraße (verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf
eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW
gewidmet. (in der Kartenanlage I gekennzeichnet).
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6
Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die
endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13
bis Ausbauende/ Pulheimer Bach (Flurstück 610) gemäß beigefügter Anlage zu beschließen.
Erläuterungen
zu 1:
Das aufgeführte Flurstück ist im Bebauungsplan Nummer 16 Pulheim 1301 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Die Widmung ist die Voraussetzung für die Erhebung der Erschließungsbeiträge.
Die Straße „Zur Alten Wassermühle“ wurde zwischenzeitlich in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang
endgültig ausgebaut.
zu 2:
Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen
u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen.
Im Gegensatz hierzu wurde die Erschließungsanlage im Bereich des Flurstücks 610 als verkehrsberuhigte Mischfläche
ohne Separation von Fahrbahn und Gehwegen ausgebaut.
Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge erheben zu können.