Daten
Kommune
Inden
Größe
1,7 MB
Datum
14.12.2011
Erstellt
07.11.11, 20:30
Aktualisiert
06.12.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Inden hat gemäß § 2 (1) BauGB am ................. die
Aufstellung dieses Bebauungsplanes beschlossen.
Der Beschluss wurde am ........... ortsüblich bekannt gemacht.
Inden, den .........
.........................................
Bürgermeister
2. Frühzeitige Beteiligung
Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist die Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB nach ortsüblicher Bekanntmachung am .................. in der Zeit vom
........................... bis zum ............................. unterrichtet worden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgte mit
Schreiben vom ...................... .
Inden, den .........
.........................................
Bürgermeister
3. Offenlage
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurde am .................... ortsüblich bekannt
gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung haben in der Zeit
vom .................... bis einschließlich ............... öffentlich ausgelegen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ..................... über die
Offenlage benachrichtigt.
Inden, den ........
.........................................
Bürgermeister
4. Satzungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am .................... den
Bebauungsplan mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Inden, den .........
A.
............................................
Bürgermeister
1.0
Planungsrechtliche Festsetzungen
Art der baulichen Nutzung
Sondergebiet (SO), gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO
Innerhalb des Sondergebietes für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
„PV-Freiflächenanlage“ sind Photovoltaikanlagen generell zulässig.
Außerdem sind die für die betrieblichen Zwecke erforderlichen Nebenanlagen
sowie Einfriedungen, die als untergeordnete Anlagen der Sicherung der PVFreiflächenanlagen vor Vandalismus und Diebstab, dienen zulässig.
5. Bekanntmachung
Der Beschluss des Bebauungsplanes, sowie Ort und Zeit der Einsichtnahme
wurden gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches am ..................... öffentlich
bekannt gemacht. Damit ist dieser Bebauungsplan am .............................
rechtsverbindlich geworden.
2.0
Die maximal festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) im Sondergebiet beträgt
0,4. Die GRZ ergibt sich gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO aus der überdeckten
Fläche, für die unabhängig vom Modultyp bei Solaranlagen der Wert 0,4 angesetzt werden kann.
Inden, den .........
Der maximale Versiegelungsgrad des Bodens (Pfosten, Wechselrichter, Trafo)
darf maximal 5.000 qm (5 % des Plangebietes) erreichen.
Die max. zulässige Höhe der Module im Sondergebiet wird auf 2,2 m über Oberkante Gelände festgesetzt.
Die technischen Nebenanlagen (Wechselrichter / Trafo) dürfen eine Höhe von
3,0 m erreichen.
.........................................
Bürgermeister
3.0
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
3.1
Die Flächen unter den Modulen sind, mit Ausnahme der notwendigen Versiegelungen, dauerhaft und extensiv zu begrünen. Es sind nur Saatgutmischungen aus heimischen Grassorten zu verwenden.
Die Grasflur unter den Solaranlagen ist extensiv zu nutzen; d.h. es ist eine
jährliche Mahd ab dem 15. August zulässig; das Mähgut ist abzufahren.
3.2
Die Gehölze innerhalb der festgesetzten Fläche zur Erhaltung von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind zu erhalten, dauerhaft zu sichern und nach einem evtl. Abgang zu ersetzen.
3.3
Kompensationsmaßnahmen
Für das Planvorhaben errechnet sich ein Defizit von 409.400 Wertpunkten, die
extern ausgeglichen werden. Aus dem Artenschutz ergeben sich Anforderungen, die Maßnahmen möglichst im näheren Umfeld der Eingriffsfläche (Aktionsraum der lokalen Populationen der betroffenen Arten) notwendig machen.
Plangrundlage
Die Plangrundlage entspricht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes den
Anforderungen des § 1 der Planzeichenverordnung. Die Darstellung entspricht dem
gegenwärtigen Zustand und stimmt mit dem amtlichen Katasternachweis – Stand
vom ……………………………. – überein.
Zur Realisierung der Artenschutzmaßnahmen werden ca. 700 m südlich der
Eingriffsfläche mehrere zusammenhängende Flächen in einer Gesamtgröße
von 4,42 ha entlang der Inde zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich um die Grundstücke Gemarkung Frenz, Flur 10, Flurstück 244,
245, 114, 239, 240, 241, 106 und 34/1.
Die Flächen sind so herzurichten, dass ein Gehölzanteil von 20 % (10 % Feldgehölz, 10% Gebüsch) und ein Offenlandanteil von 80 % erreicht wird.
Ziel der Entwicklung sind extensive Grünlandflächen, die einmal im Jahr ab
dem 15. August gemäht werden.
........................, den
.......................................................................................
Die Artenschutzmaßnahmen sind im Sinne eines multifunktionellen Ansatzes
auf den Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt zu 100 % anzusetzen.
Das Kompensationsdefizit von 409.400 Punkten kann durch Artenschutzmaßnahmen um 261.047 Punkte auf 148.353 Punkte reduziert werden. Die Kompensation dieses Defizites erfolgt über das Ökokonto des Kreises Düren in
Heimbach-Vlatten, Gemarkung Vlatten, Flur 66, Teil aus Flurstück 69. Dort
wird eine derzeitige Ackerfläche in eine extensive Grünlandfläche mit Gehölzen umgewandelt. Der Gehölzanteil beträgt 20 % und besteht ausschließlich
aus Gebüschen am Rande der Fläche und in diese eingestreut. Die notwendige Flächengröße beträgt 1,65 ha.
Die Herstellung der Flächen ist im Herbst 2011, bis spätestens 31.12.2011,
vollständig und abschließend vorzunehmen.
Sowohl für die Flächen im Bebauungsplan als auch für die extern aufgewerteten Flächen ist ein dreijähriges Monitoring (Effizienzkontrolle) durchzuführen.
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
........................, den
.......................................................................................
Entwurfsbearbeitung:
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22, 53881 Euskirchen
Euskirchen, den
Die genaue Ausgestaltung und Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird
über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Inden und
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren gesichert.
B.
Erdbebenzonen
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland
Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 3
Untergrundklasse T (Gebiete relativ flachgründiger Sedimentbecken oder den
Übergangsbereich zwischen Gebieten mit felsartigem Untergrund und tiefen
Beckenstrukturen).
Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu
berücksichtigen.
2.0
Deponierecht
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hausmülldeponie
(Kreismülldeponie). Die Deponie befindet sich noch in der Nachsorge.
Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln. Die geplante Errichtung des
Solarparks erfordert neben der baurechtlichen Genehmigung auch eine
Änderung der abfallrechtlichen Plangenehmigung, die bei der Bezirksregierung
Köln zu beantragen ist.
Bei der Gründung von Bauteilen muss gewährleistet sein, dass die
Wirksamkeit der Oberflächenabdichtung nicht beeinträchtigt wird und alle
Deponieeinrichtungen (Gasdränage, Entwässerungsschicht, etc.) nicht
beschädigt werden.
Rechtsgrundlagen
3.0
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.01.1990 (BGBl. I S. 132)
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die
Darstellung des Planinhaltes (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl.
1991 I S. 58)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.
NRW. S. 256)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.
S. 666)
jeweils in der zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung geltenden
Fassung.
HINWEISE
1.0
.......................................................................................
Maß der baulichen Nutzung
Artenschutz
Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Belange des Artenschutzes,
insbesondere gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz, beachtlich.
Für das Plangebiet wurde durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung
Hartmut
Fehr,
Diplom-Biologe
eine
Artenschutzrechtliche
Prüfung
durchgeführt. Die Artenschutzrechtliche Prüfung und insbesondere die dort
beschriebenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind Bestandteil des
Bebauungsplanes Nr. 34 „Solarpark Grachtweg“.