Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage 85/2011Solarpark Grachtweg Festsetzungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
36 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
07.11.11, 20:30
Aktualisiert
06.12.11, 20:30
Beschlussvorlage (Anlage 85/2011Solarpark Grachtweg Festsetzungen) Beschlussvorlage (Anlage 85/2011Solarpark Grachtweg Festsetzungen) Beschlussvorlage (Anlage 85/2011Solarpark Grachtweg Festsetzungen)

öffnen download melden Dateigröße: 36 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Kreis Düren Bebauungsplan Nr. 34 „Solarpark Grachtweg“ Textliche Festsetzungen A. 1.0 Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Sondergebiet (SO), gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO Innerhalb des Sondergebietes für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien „PV-Freiflächenanlage“ sind Photovoltaikanlagen generell zulässig. Außerdem sind die für die betrieblichen Zwecke erforderlichen Nebenanlagen sowie Einfriedungen, die als untergeordnete Anlagen der Sicherung der PVFreiflächenanlagen vor Vandalismus und Diebstab, dienen zulässig. 2.0 Maß der baulichen Nutzung Die maximal festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) im Sondergebiet beträgt 0,4. Die GRZ ergibt sich gemäß § 19 Abs. 2 BauNVO aus der überdeckten Fläche, für die unabhängig vom Modultyp bei Solaranlagen der Wert 0,4 angesetzt werden kann. Der maximale Versiegelungsgrad des Bodens (Pfosten, Wechselrichter, Trafo) darf maximal 5.000 qm (5 % des Plangebietes) erreichen. Die max. zulässige Höhe der Module im Sondergebiet wird auf 2,2 m über Oberkante Gelände festgesetzt. Die technischen Nebenanlagen (Wechselrichter / Trafo) dürfen eine Höhe von 3,0 m erreichen. 3.0 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 3.1 Die Flächen unter den Modulen sind, mit Ausnahme der notwendigen Versiegelungen, dauerhaft und extensiv zu begrünen. Es sind nur Saatgutmischungen aus heimischen Grassorten zu verwenden. Die Grasflur unter den Solaranlagen ist extensiv zu nutzen; d.h. es ist eine jährliche Mahd ab dem 15. August zulässig; das Mähgut ist abzufahren. 3.2 Die Gehölze innerhalb der festgesetzten Fläche zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind zu erhalten, dauerhaft zu sichern und nach einem evtl. Abgang zu ersetzen. 1 3.3 Kompensationsmaßnahmen Für das Planvorhaben errechnet sich ein Defizit von 409.400 Wertpunkten, die extern ausgeglichen werden. Aus dem Artenschutz ergeben sich Anforderungen, die Maßnahmen möglichst im näheren Umfeld der Eingriffsfläche (Aktionsraum der lokalen Populationen der betroffenen Arten) notwendig machen. Zur Realisierung der Artenschutzmaßnahmen werden ca. 700 m südlich der Eingriffsfläche mehrere zusammenhängende Flächen in einer Gesamtgröße von 4,42 ha entlang der Inde zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um die Grundstücke Gemarkung Frenz, Flur 10, Flurstück 244, 245, 114, 239, 240, 241, 106 und 34/1. Die Flächen sind so herzurichten, dass ein Gehölzanteil von 20 % (10 % Feldgehölz, 10% Gebüsch) und ein Offenlandanteil von 80 % erreicht wird. Ziel der Entwicklung sind extensive Grünlandflächen, die einmal im Jahr ab dem 15. August gemäht werden. Die Artenschutzmaßnahmen sind im Sinne eines multifunktionellen Ansatzes auf den Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt zu 100 % anzusetzen. Das Kompensationsdefizit von 409.400 Punkten kann durch Artenschutzmaßnahmen um 261.047 Punkte auf 148.353 Punkte reduziert werden. Die Kompensation dieses Defizites erfolgt über das Ökokonto des Kreises Düren in Heimbach-Vlatten, Gemarkung Vlatten, Flur 66, Teil aus Flurstück 69. Dort wird eine derzeitige Ackerfläche in eine extensive Grünlandfläche mit Gehölzen umgewandelt. Der Gehölzanteil beträgt 20 % und besteht ausschließlich aus Gebüschen am Rande der Fläche und in diese eingestreut. Die notwendige Flächengröße beträgt 1,65 ha. Die Herstellung der Flächen ist im Herbst 2011, bis spätestens 31.12.2011, vollständig und abschließend vorzunehmen. Sowohl für die Flächen im Bebauungsplan als auch für die extern aufgewerteten Flächen ist ein dreijähriges Monitoring (Effizienzkontrolle) durchzuführen. Die genaue Ausgestaltung und Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen wird über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Inden und der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Düren gesichert. 2 B. HINWEISE 1.0 Erdbebenzonen Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 3 Untergrundklasse T (Gebiete relativ flachgründiger Sedimentbecken oder den Übergangsbereich zwischen Gebieten mit felsartigem Untergrund und tiefen Beckenstrukturen). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 2.0 Deponierecht Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ehemalige Hausmülldeponie (Kreismülldeponie). Die Deponie befindet sich noch in der Nachsorge. Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Köln. Die geplante Errichtung des Solarparks erfordert neben der baurechtlichen Genehmigung auch eine Änderung der abfallrechtlichen Plangenehmigung, die bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen ist. Bei der Gründung von Bauteilen muss gewährleistet sein, dass die Wirksamkeit der Oberflächenabdichtung nicht beeinträchtigt wird und alle Deponieeinrichtungen (Gasdränage, Entwässerungsschicht, etc.) nicht beschädigt werden. 3.0 Artenschutz Im Rahmen der Bauleitplanung sind die Belange des Artenschutzes, insbesondere gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz, beachtlich. Für das Plangebiet wurde durch das Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die Artenschutzrechtliche Prüfung und insbesondere die dort beschriebenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 34 „Solarpark Grachtweg“. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind rot und kursiv dargestellt. 03.08.2011 3