Daten
Kommune
Inden
Größe
6,9 kB
Datum
14.07.2011
Erstellt
30.06.11, 20:30
Aktualisiert
30.06.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
45/2011
Datum
-------------------------
31.05.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
14.07.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
- Übernahme der Gesellschaftsanteile der Gemeinde Merzenich
Beschlussentwurf:
Der Verzicht auf das Übernahmerecht wird unter der Voraussetzung erklärt, dass auch sämtliche
weitere Gesellschafter der Kreis Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH von ihrem
Übernahmerecht gemäß § 14 Abs. 3 S. 3 der Satzung keinen Gebrauch machen.
Begründung:
Die Gemeinde Merzenich hat mit Schreiben vom 20.12.2010 gegenüber der GWS, nunmehr Kreis
Düren Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH das Ausscheiden aus der Gesellschaft zum
30.06.2011 erklärt. Die ausscheidende Gemeinde Merzenich ist am Stammkapital der Kreis Düren
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit 38.500 € (2,5%) beteiligt und nach § 14 Abs. 3 S. 3
der Satzung grundsätzlich verpflichtet, ihren Geschäftsanteil auf die übrigen Gesellschafter im
Verhältnis deren Beteiligungen zu übertragen.
Der Kreis Düren teilt mit Schreiben vom 20.04.2011 mit, dass er beabsichtigt, die Anteile der
Gemeinde Merzenich in Gänze zu übernehmen. Hierzu ist es erforderlich, dass die übrigen
Gesellschafter auf ihr Übernahmerecht gemäß § 14 Abs. 3 S. 3 der Satzung verzichten.