Daten
Kommune
Brühl
Größe
191 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
06.05.14, 18:23
Aktualisiert
06.05.14, 18:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
61/1
Datum
Vorlagen-Nr.
10.04.2014
110/2014
Betreff
Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl Mitte
Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 09 50 50 / 54 01 99 00
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Ausschreibungsverfahrens für den ersten Bauabschnitt (barrierefreie Umgestaltung des westlichen Teils der
Unterführung) im Rahmen der Gesamtmaßnahme Ost-West-Achse / Umgestaltung des
Balthasar-Neumann-Platzes.
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 09.07.2013 die Ausführungsplanung
zur Umgestaltung des Balthasar-Neumann-Platzes.
Wie in der Lenkungsgruppe am 20.03.2014 ausführlich dargestellt, verzögerte sich die bauliche Umsetzung der Maßnahme aufgrund der schwierigen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen dem zufolge die Umgestaltung der Platzfläche erst in 2015 zur Realisierung kommen
kann. Dies führt auch zur Notwendigkeit, die bereits bewilligten Fördermittel in 2014 neu beantragen zu müssen.
Für das laufende Jahr 2014 stehen nun bewilligte Fördermittel in Höhe von 388.000 € zur
Verfügung, die ursprünglich für die Mehrkosten (Abriss Betonschutzschicht oberhalb der TG)
und das Fassadenprogramm vorgesehen waren. Zur Sicherung dieser Mittel beantragte die
Stadt Brühl bei der Bezirksregierung Köln eine Zweckbestimmungsänderung des Förderbescheides im Sinne einer zeitnahen Realisierung eines ersten Bauabschnittes in Form der barrierefreien Umgestaltung des westlichen Teils der Unterführung. Die Gesamtkosten belaufen
sich auf 647.000 € bei einem Fördersatz von 60 % (= 388.000 €).
Die diesbezügliche Planung beinhaltet die optische Aufweitung, eine lichtere und attraktivere
Gestaltung nach den Kriterien der Barrierefreiiheit. Sie entspricht den Inhalten der bereits beschlossenen Ausführungsplanung vom 09.07.2013 und fand in der Sitzung der Lenkungsgruppe am 20.03.2014 eine breite Zustimmung.
Bgm.
Zust. Dez.
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Drucksache 110/2014
Ausgiebig wurden in diesem Zusammenhang auch die jüngsten Veröffentlichungen der Stadt
Wesseling über eine mögliche ebenerdige Querung der Stadtbahntrasse und eine diesbezügliche Einigung mit der HGK erörtert.
Daraus resultierte in der Ratssitzung am 24.03.2014 auf Antrag der Grünen ein weiterer Prüfauftrag an die Verwaltung, ob eine ebenerdige und barrierefreie Querung der Stadtbahnlinie
in Brühl-Mitte umsetzbar ist.
Im Folgenden sind die bis zum Vorlagenschluss vorliegenden Ergebnisse zusammengefasst.
Am 09.05., d.h. nach Vorlagenschluss, fand darüber hinaus ein Gespräch mit dem Betriebsleiter der HGK und einer Vertreterin des EBA statt, über dessen Ergebnis in der Sitzung ergänzend mündlich berichtet wird.
Der Bahnbetrieb findet in Brühl nach Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) statt. Dies bedeutet,
dass der Fahrbetrieb der Strecke nach Eisenbahnsignalen erfolgt (nicht nach Sicht). Dies erlaubt in der Regel wetter- und straßenverkehrsunabhängige (höhere) Geschwindigkeiten.
Zur Zeit ist der 2gleisige Ausbau der Strecke in der Planfeststellung und damit verbunden ein
10-min-Takt.
Diese Merkmale lassen erkennen, dass der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Brühl
einen hohen Stellenwert einnimmt und unter Leistungsfähigkeitsbedingungen weiter ausgebaut werden soll.
Die bestehende Kreuzung zwischen Bahn,-Fuß- und Radwegverbindung (CSS – BNP) ist
planfrei. Die bestehende Fußgängerunterführung ist mit ihrer Breite von 4,7 – 5,5 m als äußerst sicher anzusehen. Eine Veränderung dieser Situation in eine plangleiche (also ebenerdige) Lösung wirft mehrere Fragen auf:
o Ist eine plangleiche Lösung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
grundsätzlich erlaubt?
Das EKrG regelt in §1 (4) eindeutig, dass Straßen im Sinne dieses Gesetztes öffentliche Straßen, Wege und Plätze sind.
In §2 (1) wird sinngemäß ausgeführt, dass bei neuen Kreuzungen eine planfreie
Lösung herzustellen ist. §2 (2) beschreibt: In Einzelfällen, insbesondere bei
schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Dabei
kann angeordnet werden, welche Sicherungsmaßnahmen an der Kreuzung zu treffen sind.
Auf diesen Fall müsste hier abgehoben werden, wobei allein die Grundvoraussetzung, dass es sich um schwachen Verkehr handeln muss, bereits (nahezu) gesichert negiert werden muss. Weder ein angestrebter Takt von 10 min ist verkehrsschwach, noch eine Fuß- und Radverkehrsverbindung von mehreren Tausend
Personen am Tag. Erschwerend kommt hinzu, dass bereits die vom EKrG geforderte planfreie Lösung besteht und daher die Schaffung der plangleichen Lösung
ein eisenbahntechnischer und sicherheitstechnische Rückschritt wäre, für den man
eine Ausnahmegenehmigung beantragen müsste. Selbst wenn die HGK eine Antragsstellung dulden würde, wäre die zu erwartende Stellungnahme innerhalb der
Anhörung sicherlich ablehnend.
Fazit: die rein rechtliche Prüfung wird wahrscheinlich bereits im Vorfeld eine
ebenerdige Lösung scheitern lassen.
Die (eher theoretische) Überwechslung vom Eisenbahnbetrieb in den Straßenbahnbetrieb nach der Betriebsordnung für Straßenbahnen (BOStrab) bedeutet neben einer Vielzahl von zu prüfenden Merkmalen und Möglichkeiten vor allem eine
deutliche Leistungsfähigkeitseinbuße, die an dieser Stelle planerisch nicht erwünscht sein kann.
Bgm.
Zust. Dez.
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Drucksache 110/2014
o Wie muss eine ebenerdige Lösung eisenbahntechnisch gesichert werden und
entspricht die Sicherheit der einer planfreien Lösung?
Sollte es innerhalb der Prüfung einer Ausnahmeregelung soweit kommen, dass eisenbahntechnische Sicherungen geprüft werden, ist der Vergleich (zum Beispiel
einer Schrankenanlage) mit der Sicherheit der bestehenden Unterführung zu bewerten. Hier ist – aufgrund des hohen Verkehrsdrucks bei den Fuß- und Radfahrern - von einem negativen Ergebnis auszugehen (Missachtung der Schranke
durch Fußgänger – Unfallgefahren)
o Welche Vor- und Nachteile hinsichtlich der Kreuzungsqualität haben die beiden Grundsatzlösungen?
Fußgängerunterführung
Wichtigster Vorteil – zeitlich unabhängige Freizügigkeit der Querung
Wichtigster Nachteil – subjektiv empfundener Angstraum
Plangleiche Lösung mit Schrankenanlage
Wichtigster Vorteil – ebenerdige Querung
Wichtigster Nachteil – lange und häufige Wartezeiten
Insbesondere bei einem 10-min-Takt können – gerade in den Spitzenstunden
– Schließzeiten von 20 – 30 min / h erreicht werden. Dies bedeutet regelmäßig längere Wartezeiten für FG und RF.
o Wie sind die Bearbeitungs- bzw. Prüfungszeiten für eine plangleiche Lösung
einzuschätzen? Was ergeben sich hieraus für Realisierungszeiten?
Die Einschätzung des Zeitbedarfs einer Prüfung zur Ausnahmeregelung ist
schwierig. Bei einfacheren Fragestellungen mit deutlich weniger Konfliktpotential
wurden Prüfungsverfahren zwischen 2 und 6 Jahren erreicht. Die Verfahrensdauer
hängt im Wesentlichen von der Annahmebereitschaft einer Voreinschätzung durch
die Genehmigungsbehörde ab. Hilfreich wäre hier eine Art Scoping-Termin mit allen Beteiligten. Hierbei ist jedoch aufgrund der schwierigen Ausgangslage eher
von einem negativen Ergebnis auszugehen. Für eine Genehmigung sind auf jeden
Fall ausschreibungsreife Planungen (als Grundlage der EKrG_Maßnahme) vorzulegen. Der Zeitraum bis zu einem Umbau wird also zwischen 5 und 10 Jahren liegen ggf. sogar länger.
Auf der Grundlage der skizzierten und in den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse ist
aus Sicht der Verwaltung die Gefahr zu groß, auf einen langen Zeitraum hin die Unterführung in der heutigen, nicht barrierefreien Form zu erhalten und damit das gesamte Förderprojekt „Umgestaltung der Ost-West-Achse“ in Frage zu stellen. Mit dem ersten Bauabschnitt könnte hingegen der erste Schritt einer attraktiven und barrierefreien Umgestaltung des Unterführungsbauwerks realisiert und damit das Gesamtprojekt „Umgestaltung
der Ost-West-Achse“ fortgeführt werden
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bürgermeister, die Fortführung des Projektes „Umgestaltung der Ost-West-Achse“ mit der Ausschreibung und Realisierung des Projektbausteins Balthasar Neumann-Platz, 1. Bauabschnitt: Barrierefreie Umgestaltung des westlichen Teils der Unterführung.
Bgm.
Zust. Dez.
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