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Kommune
Erftstadt
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
Gemäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
den beigefügten Antrag der / des
M SPDCDU~ Fraktion
Fraktion
F.D.P.Fraktion
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rBetreff" Aritrag'bezug
Datum: 25.10.05
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Erftstadt, den 25.10.05
Der',f.ntrag:,"YirdFZur,J3~sc<hlussfassungzugeleitet an den
Ausschuss tür öffentliche Ordnung und Verkehr
Stellungnahme
der Verwaltung:
~in. ?9hw.~r8lJ~.~tc.(tt?L.Q!dn~~@sbehördlichenTätigkeit im Ordnungsamt der Stadt Erftstadt
hegt lin der .Bearbeitunqj von Anzeigen und Beschwerden bel Verstössen gegen das
L.:aridesimmissi6hsscnutZgesetz.
Die Bearbeitung
umfasst
zum
einen
präventive
Maßnahl}1en
und,
zum
anderen
beinhaltet
sie
die
Einleitung
von
Ordnüng'swidrigk'eitenlierfahreri oderdenErlass
von!Ürdnlmgsverfügungeh:'<';': ',:,:",,,,,, -: ",,' 'ci,
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Präveritiöi1i,..,ird ··seitehs;de.s.'Ordhungsq~tes
beispielsvt~j~e bei den jährlich stattfindenden
Sicherheitstagen betrieben" anlässllchderer
die Bürger"und'(Bürgerinnen
der Stadt über
Besti~inunger1'des LandesimmisssionssctiüiZgesetZes:inforiniert
werden,: '-'fl·
Zu den: präventivendlilaßnahmen
.zählen aber auch die Schreiben, die seitens des
Ordnungsamtes .an ..die Veru~sacheL.d~r ,Lä!miml!1is~ioI1El.n
..ge~chickt werden, wenn eine
e[lt~prcEl~r~n~,e"EilEl~«q~erp,e.,~usgesprochen wurde, Der Verurs'acher-'wird darin auf aie""--konkrete' .Verfehlung::;'an'gesprochen und mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut
g'emact'it::-" Für' ':(den,' ;Wiederholungsfall
werden
weitergehende
ordnungsbehördliche
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Maßnahmen angedroht.
Ein weiteres vorbeugendes
Element beim behördlichen' Handeln ist die Einrichtung
sogenannter Ordnungspartnerschaften.
Die Einrichtung von Ordnungspartnerschaften
ist
zurück zu,fül1ren\aufdieArb.§lit des sicherheitspräventiven Rates. Im Jahre 2002 hatte dieses
G'remium aie:Ortsvorsteher .beauftraqt für ihren jeweiligen Stadtteil Probleme zu analysieren
und "'die':: BÜdung';:ents'p'rechender
Ordnungspartnerschaften
anzuregen,
Durch die
konzentrierte Bündelunq verschiedener Einrichtungen, wie beispielsweise Ordnungsamt,
Polizei;' Jugendam( "Eigenbetrieb ,. Straßen; : . ortsvörsteher,
·caritativen:" Einrichtungen;
ehrenamtlich, Tätigen kann erreicht werden, dass Verstösse gegen geltende Gesetze
minimiert \Nerden~'ünd bei den' Ordiiungspflichtigen ein Problembewusstsein geweckt wird. In
diesem- Zusqp1)T1entiang.,sei .,daraü(ve,iW'Elsen, dass' dia-OrdnunqsbehördeIn
sehr vielen
Fällen ,eng mit der zuständigen Polizeidienststelle';:aberauch
mit deY Jugendeinrichtung
Mobile', zusammenarbeitet .. und ·ein· '''" Informationsaustausch
stattfindet, Außentermine
gemeinsam wahrgenommen .werden und.gegenseitige}\l'!ltsjlilfil
gt?!eistel wird,
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Desweiter~n' wiM'zürzeit,';ein 'Konzept zur Installation von Videoüberwachungsanlagen
für
Orte-mit besonderen Schwerpunkten erarbeitet. Entsprechend der derzeitigen Beschlusslage
soll
der
Eigenbetrieb
Immobilien
die
Kosten
für
die
Installation
von
Vldeoüberwachunqsaritaqen
und' 'deren' technische-Konzeption- ermitteln. Auf, A7/2810. urid
den Beschluss im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 10.02.2004 wird
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'; Im Januar 2006 wir9 in' Zu~ammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis und
", des Ordnungsamtes' ein Kursprogramm fOr Erwachsene zur-Erhöhiihq
oes subjektiven
Sicherheitsgefühls für den Bürgerangeboten. Unter anderem werden Hinweise zu Notwehr
':; und Nothilfegegeben,der
Ull]gal]g mit Anqstwird besprochen und es wird eine sogenannte
," Hilfs.stra.tegie,f:ull)".TtJ~.ma,,,Hj.nsehen,Handeln, Hilfe helen", eingeübt.'
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Ordnunqswidriqkeitenverfahren
mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden oder der Erlass von
Ordnungsverfügungen kommt dann in Betracht, wenn präventive Maßnahmen nicht gegriffen
haben und dem Ordnungsamt konkrete Verstösse gegen geltende Gesetze, entweder durch
Ordnungswidrigkeitenanzeigen
oder durch eigene Ermittlungen bekannt werden.
Diese
Inst~u!Jl~nte der, Ordnunqsbehörde sind jedoch nur dann anwendbar, wenn der Verursacher
derQrdnu!1gswidrigke[t, beispietsweise der Lärmimmission, konkret feststeht und Tattag und
Tatherqanq 'vom Anzeigenden genau geschildert werden können und die Ordnungsbehörde
unter Hinzuziehung eigener Erkundungen in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zu dem
Erg'ebnis kommt; dassim anqezeiqtenFall 'ein Verfahreneinzuleiten
ist:''Inder
Praxis ist
dies oft mit. erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da die Feststellung der Identität der
Verursscher 'von 'Ordnurlgswidrigkeiten, gerade auf Plätzen und in Anlagen, schwierig ist.
';, Auch das lnstrurnentder.Aussprache
von Aufenthaltsverboten per Ord!1ung~yerfügung oder
die Einziehung von Musikanlagen per Ordnungsverfügung 'stösst dort an Grenzen, wenn
.: Identitiiten oder Störer nicht feststellbar sind.
Ausdiesem ~~ul)de wird den.präventiven Maßnahmen die größere Chance eingeräumt, um
OrdnUngswidrige' Zustände -hachhaltiq einzudämmen.
Für die Zukunft ist geplant die
präventiven Elemente in' der Arbeit der Ordnungsbehörde zu verstärken. Die Bildung von
Ordnungspartnerschaften,
wie zum Thema "Mirgelskaul" in der Ratssitzung am 18.10.2005
beschlossen, die Konzeption zum Thema Videokameras und die Kursveranstaltung zum
Verhaltenstraining gegen Kriminalität sind erste Schritte in diese Richtung.
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Plätze und Orte, an denen es im ordnungsrechtlichen oder
polizeiüchen Sinne'immer mal wieder Auffälligkeiten (wild gekippter Müll, Verstöße gegen
das Landesirnmissionsschutzqesetz,
etc.) glbt. Es gibt allerdings hier, .andere als in den
Großstädten und Ballungsgebieten wie etwa in Köln-Chorweiler: Köln-Kalk oder Köln-Vingst,
keine sozialen Brennpunkte -, Die Problemlagen, die in Erftstadt herrschen, sind mit den
geplanten Maßnahmen.iaber auch mit dem vorhandenen Personal zur Zeit zu bewältigen .
Die vorhandenen Außendienstmitarbeiter/innen
im Ordnungsamt,
unterstützt von den
Kollegen und Kolleginnen im Innendienst und in eng'er' Kooperation mit Polizei und
Jugendamt sind zur 'Zeit inder Lage' bei Bekanntwerden von Misständen zu reagieren.
Bereits in der Vergangenheit war es keine Seltenheit, dass die Mitarbeiter/innen
vom
Ordnunqsarnt bei-Bedarf auch in den Abendstunden oder am Wochenende Dienst leisteten.
Dies ist auch für di~ Zukunft geWährleistet.
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(Beigeordneter).
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