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Vorlage (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
15.05.2014
Erstellt
13.06.14, 18:25
Aktualisiert
13.06.14, 18:25
Vorlage (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte
Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014) Vorlage (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte
Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014) Vorlage (Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte
Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 17-06 14.05.2014 146/2014 Betreff Ebenerdige Querung der Stadtbahnlinie Brühl-Mitte Bezug: Antrag der Grünen Fraktion im Rat am 24.03.2014 Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt den Bürgermeister, ein vorgezogenes Scoping-Verfahren zur Prüfung eines plangleichen Bahnübergangs für Fußund Radverkehr in Brühl Mitte durchzuführen. Erläuterungen: Die Unterführung Brühl-Mitte der Stadtbahnlinie 18 ist seit vielen Jahren Gegenstand politischer Diskussionen. Neben der nicht vorhandenen Barrierefreiheit gibt es immer wieder geäußerte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit. Die bauliche Gestaltung, Länge und Belichtung der Unterführung löst bei vielen Menschen ein subjektives Unsicherheitsgefühl aus. Mit der baulichen Umgestaltung der Unterführung Brühl-Mitte als Bestandteil der Innenstadtrahmenplanung soll die Unterführung barrierefrei, offen und gut belichtet umgestaltet werden. Entsprechende Fördermittel wurden für den ersten Bauabschnitt (Westseite) durch das Land für das Jahr 2014 kassenwirksam bereitgestellt. Der östliche Abschnitt inklusive der Umgestaltung des Parkplatzes/Busplatzes soll in diesem Jahr bewilligt werden. Durch eine Presseberichterstattung zur Bahnunterführung der Stadtbahnlinie 16 in Wesseling aufmerksam gemacht, wurde die Verwaltung durch den Rat in seiner Sitzung am 24.03.2014 beauftragt, vor einer Umsetzung des Bauvorhabens die Fragestellung zu klären, ob es realistische Möglichkeiten gäbe, anstelle der Unterführung einen niveaugleichen Übergang zu schaffen. Am 09.05.2014 fand hierzu ein Erörterungsgespräch mit Vertretern der Häfen- und Güterverkehr Köln AG sowie des Eisenbahnbundesamtes statt. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass beide Beteiligten keine (eisenbahn-)rechtlichen Hinderungsgründe erkennen können, die gegen einen niveaugleichen Übergang sprächen. Eine derartige KlarBgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 146/2014 stellung war im Hinblick auf die zahlreichen in der Vergangenheit geführten Gespräche zu diesem Zeitpunkt völlig überraschend. Allerdings wurden durch die Beteiligten auch die nach wie vor bestehenden Bedenken noch einmal ausführlich dargelegt. Aus (Bahn-)Betriebsgründen stellt die Unterführung die nach wie vor sicherste Querungslösung dar. Durch einen ebenerdigen Übergang – der im Übrigen verbindlich mit einer Schrankenanlage versehen sein müsste – erfolge ein Rückschritt auf die nächst niedrigere Sicherheitsstufe. Insofern würde man auch weiterhin eine solche Maßnahme kritisch beurteilen. Für den Fall, dass die Bezirksregierung als zuständige Behörde im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens bzw. einer Plangenehmigung dem Vorhaben zustimme, werde man sich einer solchen Entscheidung unterwerfen. Auf Nachfrage bestätigte das zuständige Dezernat der Bezirksregierung Köln, dass es keines eisenbahnrechtlichen Verfahrens bedarf, weil es sich im vorliegenden Fall lediglich um eine Querung mit nichtmotorisiertem Verkehr handelt. Allerdings sei zur Schaffung des Baurechtes die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bzw. eines Plangenehmigungsverfahrens erforderlich. Dieses könne durch die Stadt Brühl beantragt werden. Vor dem Hintergrund dieser neuen und überraschenden Informationen stellt sich nunmehr die Frage, wie mit dem beabsichtigten Umbau der Unterführung umgegangen werden soll. Die Herstellung der sog. Ost-West-Achse ist wesentlicher Bestandteil der Innenstadtrahmenplanung und der damit zusammenhängenden Förderung durch das Land NordrheinWestfalen. Die nicht vorhersehbaren Verzögerungen bei der Umgestaltung des BalthasarNeumann-Platzes haben zu einer notwendigen Veränderung der Fördermaßnahme bzw. des Mittelabflusses geführt. Nach langwierigen und intensiven Verhandlungen mit der Förderstelle ist es schließlich gelungen, die für den Platz vorgesehenen Mittel für einen ersten (separat darstellbaren) Bauabschnitt zu verwenden. Eine entsprechende Änderung der Zweckbestimmung wurde durch die Bezirksregierung zwischenzeitlich verfügt. Somit stehen die notwendigen Mittel für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung. Bedingt durch eine restriktive Haushaltsführung des Landes müssen die Mittel auch in diesem Jahr verausgabt werden und können nicht in das kommende Jahr übertragen werden. Dieser Sachverhalt setzt voraus, dass die Baumaßnahme ohne weitere Verzögerung angegangen werden müsste. Erfolgt die Umgestaltung nicht, steht zu befürchten, dass die Fördermittel endgültig nicht zur Verfügung stehen. Eine Bewilligung im Jahr 2014 für die östliche Seite der Unterführung, die auch die Umgestaltung des Parkplatzes Brühl-Mitte beinhaltet, erschiene vor diesem Hintergrund mehr als fraglich – würde allerdings angesichts der Diskussion über den ebenerdigen Übergang auch keinen Sinn machen. Das Ziel der Herstellung der Ost-West-Achse, nämlich eine Verkürzung von Wegezeiten unter dem Gesichtspunkt einer engeren Anbindung vom Nebenzentrum Balthasar-NeumannPlatz und Innenstadt bei gleichzeitiger städtebaulicher Aufwertung wäre in vollem Umfang sicher nicht zu erreichen. Ohne eine abschließende Bewertung vornehmen zu wollen, muss die Frage diskutiert und beantwortet werden, ob einem ebenerdigen, aber beschrankten Bahnübergang gegenüber einer barrierefreien Unterführung aus Qualitäts- und Sicherheitsgründen der Vorzug gegeben werden sollte. Dies würde sicherlich eine fundierte, gutachterliche Prüfung und eine anschließende politische Bewertung erfordern. Damit verbunden werden soll – sofern Machbarkeit attestiert werden kann – eine erste grobe Kostenbetrachtung. Die Gewährung von Fördermitteln für die Durchführung der Maßnahme kann aus heutiger Sicht nicht erwartet werden. Die Herstellungskosten gingen insoweit voll zu Lasten der Stadt Brühl. Vor diesem Hintergrund und unter besonderer Würdigung der Fördermaßnahme Innenstadtrahmenplanung schlägt die Verwaltung vor, die Prüfung einer ebenerdigen Querung Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 146/2014 in bautechnischer Hinsicht mittels eines vorgezogenen Scoping-Verfahrens voranzutreiben. Weitere Erläuterungen folgen in der Sitzung. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14