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Vorlage (Kunstrasenplatz Brühl-Schwadorf hier: überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
07.05.14, 18:30
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Vorlage (Kunstrasenplatz Brühl-Schwadorf
hier: überplanmäßige Ausgabe) Vorlage (Kunstrasenplatz Brühl-Schwadorf
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 52 00 00 Be/Lü 29.04.2014 132/2014 Betreff Kunstrasenplatz Brühl-Schwadorf hier: überplanmäßige Ausgabe Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 42020000 / Kostenstelle 785230 Beschlussentwurf: Der HA beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige investive Auszahlung in Höhe von 120.000,00 € bei Sachkonto 42020000 / Kostenstelle 785230 „Sonstige Baumaßnahmen“. Deckung: Investive Auszahlungseinsparung bei Sachkonto 53800114 / Kostenstelle 785210 „Rückhaltebecken Brühl-Ost“. Erläuterungen: Der Neubau des Kunstrasenplatzes Schwadorf war - aufgrund der Erfahrungen und tatsächlichen Kosten der beiden Kunstrasenplätze in Badorf und Heide – mit Planungs- und Baukosten in Höhe von 660.000,00 € kalkuliert und diese Mittel in den Haushalt 2013/2014 eingestellt worden. Dabei wurden Planungskosten in Höhe von 60.000,00 € berücksichtigt. Die Auftragserteilung an die Firma Dalhaus & Engelmayer wurde am 22.10.2013 erteilt. Nach aktueller Kostenberechnung und unter Berücksichtigung aller Kosteneinsparvorschläge sowie Eigenleistungen des Vereins FC Schwadorf wird seitens des Planungsbüros mit Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 720.000,00 € gerechnet. Diese Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung ist insbesondere auf die kostenintensiven Entwässerungsmaßnahmen (Oberflächenwasser, Drainage, Rigole) zurückzuführen. Diese betragen insgesamt 140.000,00 € (Vergleich Entwässerungskosten Kunstrasenplatz Heide ca. 40.000,00 €). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 132/2014 Die Abwasserbeseitigung des Sportplatzes Schwadorf kann nicht durch Anschluss an das öffentliche Kanalnetz hergestellt werden, sondern muss aufwendig über eine Rigolenentwässerung (Bodenversickerung) erfolgen. Insofern ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.000,00 € erforderlich. Eine Reduzierung der Baukosten kann sich möglicherweise aufgrund der Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibungen für den Kunstrasen sowie der übrigen Gewerke ergeben. Dies kann jedoch derzeit nicht kalkuliert werden. Eine Kostenbeteiligung der Straßenentwässerung in Höhe von ca. 5.000,00 € wird vermutlich erst im Haushaltsjahr 2015 erfolgen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14