Daten
Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
07.05.14, 18:30
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
52 00 00 Be/Lü
29.04.2014
132/2014
Betreff
Kunstrasenplatz Brühl-Schwadorf
hier: überplanmäßige Ausgabe
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto 42020000 / Kostenstelle 785230
Beschlussentwurf:
Der HA beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige investive Auszahlung
in Höhe von 120.000,00 € bei Sachkonto 42020000 / Kostenstelle 785230 „Sonstige
Baumaßnahmen“.
Deckung:
Investive Auszahlungseinsparung bei Sachkonto 53800114 / Kostenstelle 785210 „Rückhaltebecken Brühl-Ost“.
Erläuterungen:
Der Neubau des Kunstrasenplatzes Schwadorf war - aufgrund der Erfahrungen und tatsächlichen Kosten der beiden Kunstrasenplätze in Badorf und Heide – mit Planungs- und
Baukosten in Höhe von 660.000,00 € kalkuliert und diese Mittel in den Haushalt
2013/2014 eingestellt worden. Dabei wurden Planungskosten in Höhe von 60.000,00 €
berücksichtigt. Die Auftragserteilung an die Firma Dalhaus & Engelmayer wurde am
22.10.2013 erteilt.
Nach aktueller Kostenberechnung und unter Berücksichtigung aller Kosteneinsparvorschläge sowie Eigenleistungen des Vereins FC Schwadorf wird seitens des Planungsbüros mit Planungs- und Baukosten in Höhe von ca. 720.000,00 € gerechnet. Diese
Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung ist insbesondere auf die kostenintensiven Entwässerungsmaßnahmen (Oberflächenwasser, Drainage, Rigole) zurückzuführen. Diese betragen insgesamt 140.000,00 € (Vergleich Entwässerungskosten Kunstrasenplatz Heide ca. 40.000,00 €).
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 132/2014
Die Abwasserbeseitigung des Sportplatzes Schwadorf kann nicht durch Anschluss an das
öffentliche Kanalnetz hergestellt werden, sondern muss aufwendig über eine Rigolenentwässerung (Bodenversickerung) erfolgen.
Insofern ist eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 120.000,00 € erforderlich.
Eine Reduzierung der Baukosten kann sich möglicherweise aufgrund der Ergebnisse der
öffentlichen Ausschreibungen für den Kunstrasen sowie der übrigen Gewerke ergeben.
Dies kann jedoch derzeit nicht kalkuliert werden.
Eine Kostenbeteiligung der Straßenentwässerung in Höhe von ca. 5.000,00 € wird vermutlich erst im Haushaltsjahr 2015 erfolgen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14