Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
21.06.14, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
01/2
Datum
Vorlagen-Nr.
12.06.2014
170/2014
Betreff
Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Brühl bestellt gem. § 27 GO NW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt
Brühl aus seiner Mitte folgende acht Mitglieder in den Integrationsrat und bestimmt darüber hinaus die stellvertretenden Mitglieder:
Mitglieder
1. Regh
(CDU)
2…Reiwer
(CDU)
3. ..Surmann
(CDU)
4…Vilkman
(SPD)
5…Richter
(SPD)
6…Hildebrandt
(SPD)
7…Özcelik
(GRÜNE)
8…Hupp
stellvertretende Mitglieder
CDU: Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge
SPD: Jung, H., Weitz, Dr. Petran
GRÜNE:
Ratsmitglieder in alphabetischer
Reihenfolge
Linke/Piraten: Riedel
(Linke/Piraten)
Erläuterungen:
1. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 das vorläufig festgestellte Ergebnis der Integrationsratswahl mit der Sitzverteilung 4 Sitze für ´Brühl International´, 1 Sitz für den Einzelbewerber Savas Eleftheriadis und 4 Sitze für ´Dein
Brühl´ bestätigt. Dabei wurde seitens des Wahlleiters allerdings auf die unsichere
Situation hinsichtlich der Berücksichtigung der Stimmenanteile für den Einzelbewerber hingewiesen und eine rechtliche Überprüfung zugesagt.
Die von der Kommunalaufsicht bestätigte Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass
der für den Einzelbewerber ermittelte zweite Sitz frei bleiben muss und eine nach
dem vorgeschriebenen Divisorverfahren "Sainte-Laguë/Schepers" für diese Fälle
Bgm.
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Drucksache 170/2014
vorgesehen Weiterberechnung nicht mehr erfolgen darf. Die aufgrund der Weiterberechnung ermittelte Sitzzahl von vier Sitzen für „Dein Brühl“ muss daher um einen Sitz nach unten auf drei Sitze korrigiert werden, sodass sich die Sitzverteilung
wie folgt ergibt:
4 Sitze:
1 Sitz:
3 Sitze:
Brühl International
Savas Eleftheriadis
Dein Brühl
Das Prüfergebnis wird – wie im Wahlausschuss abgesprochen - dem Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30. Juni 2014 vorgelegt, der dann das Wahlergebniss nur für die Verteilung des vierten Sitzes für die Liste „Dein Brühl“ für ungültig erklären muss. Die endgültige Beschlussfassung über die Gültigkeit der Integrationsratswahl erfolgt durch den Rat nach erneuter Befassung des Wahlausschusses.
Unabhängig von diesem formalen Verfahren kann die Bestellung der Ratsmitglieder
für den Integrationsrat erfolgen.
2. Gem. § 27 der Gemeindeordnung wird der Integrationsrat gebildet, indem zu den
direkt gewählten Migrantenvertretern die vom Rat bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Die Zahl der „zu wählenden“ Mitglieder muss die Zahl der zu bestellenden
Ratsmitglieder übersteigen. Der Rat hat in § 6 der Hauptsatzung festgelegt, dass
der Integrationsrat aus 17 Mitgliedern besteht. Neun Migrantenvertreter waren im
Rahmen der Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 direkt zu wählen. Dabei entfielen auf den Vorschlag des Einzelbewerbers Eleftheriadis zwei Sitze. Da ein Einzelbewerber nur einen Sitz belegen kann, musste der Sitz nach der geltenden Wahlordnung frei bleiben.
3. Da neun Mitglieder zur Wahl standen, wurde der Vorschrift des § 27 Absatz 2 Satz
5 GO Genüge getan, sodass es – ebenfalls von der Kommunalaufsicht bestätigt bei der vom Rat festgelegten Anzahl von acht zu benennenden Ratsmitgliedern
verbleibt. Eine rückwirkende Änderung der in der Hauptsatzung festgelegten Zusammensetzung des Integrationsrates ist nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht nicht zulässig.
4. Der Rat bestellt die acht Ratsmitglieder des Integrationsrates in entsprechender
Anwendung von § 50 Abs. 3 GO NW nach dem Verhältniswahlverfahren
Hare/Niemeyer, falls keine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt
wird. Gem. § 6 der Hauptsatzung werden für alle Ratsmitglieder Stellvertreter gewählt.
5. Den/Die Vorsitzende/n muss der Integrationsrat aus seiner Mitte wählen. Eine Bestellung sachkundiger Bürger/innen ist für den Integrationsrat nicht möglich.
Die konstituierende Sitzung des Integrationsrates ist am 1. September 2014 vorgesehen.
Bgm.
Zust. Dez.
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