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Vorlage (Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
21.06.14, 18:13
Vorlage (Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat) Vorlage (Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 12.06.2014 170/2014 Betreff Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl bestellt gem. § 27 GO NW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Brühl aus seiner Mitte folgende acht Mitglieder in den Integrationsrat und bestimmt darüber hinaus die stellvertretenden Mitglieder: Mitglieder 1. Regh (CDU) 2…Reiwer (CDU) 3. ..Surmann (CDU) 4…Vilkman (SPD) 5…Richter (SPD) 6…Hildebrandt (SPD) 7…Özcelik (GRÜNE) 8…Hupp stellvertretende Mitglieder CDU: Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge SPD: Jung, H., Weitz, Dr. Petran GRÜNE: Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge Linke/Piraten: Riedel (Linke/Piraten) Erläuterungen: 1. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Mai 2014 das vorläufig festgestellte Ergebnis der Integrationsratswahl mit der Sitzverteilung 4 Sitze für ´Brühl International´, 1 Sitz für den Einzelbewerber Savas Eleftheriadis und 4 Sitze für ´Dein Brühl´ bestätigt. Dabei wurde seitens des Wahlleiters allerdings auf die unsichere Situation hinsichtlich der Berücksichtigung der Stimmenanteile für den Einzelbewerber hingewiesen und eine rechtliche Überprüfung zugesagt. Die von der Kommunalaufsicht bestätigte Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der für den Einzelbewerber ermittelte zweite Sitz frei bleiben muss und eine nach dem vorgeschriebenen Divisorverfahren "Sainte-Laguë/Schepers" für diese Fälle Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 170/2014 vorgesehen Weiterberechnung nicht mehr erfolgen darf. Die aufgrund der Weiterberechnung ermittelte Sitzzahl von vier Sitzen für „Dein Brühl“ muss daher um einen Sitz nach unten auf drei Sitze korrigiert werden, sodass sich die Sitzverteilung wie folgt ergibt: 4 Sitze: 1 Sitz: 3 Sitze: Brühl International Savas Eleftheriadis Dein Brühl Das Prüfergebnis wird – wie im Wahlausschuss abgesprochen - dem Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30. Juni 2014 vorgelegt, der dann das Wahlergebniss nur für die Verteilung des vierten Sitzes für die Liste „Dein Brühl“ für ungültig erklären muss. Die endgültige Beschlussfassung über die Gültigkeit der Integrationsratswahl erfolgt durch den Rat nach erneuter Befassung des Wahlausschusses. Unabhängig von diesem formalen Verfahren kann die Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat erfolgen. 2. Gem. § 27 der Gemeindeordnung wird der Integrationsrat gebildet, indem zu den direkt gewählten Migrantenvertretern die vom Rat bestellten Ratsmitglieder hinzutreten. Die Zahl der „zu wählenden“ Mitglieder muss die Zahl der zu bestellenden Ratsmitglieder übersteigen. Der Rat hat in § 6 der Hauptsatzung festgelegt, dass der Integrationsrat aus 17 Mitgliedern besteht. Neun Migrantenvertreter waren im Rahmen der Integrationsratswahl am 25. Mai 2014 direkt zu wählen. Dabei entfielen auf den Vorschlag des Einzelbewerbers Eleftheriadis zwei Sitze. Da ein Einzelbewerber nur einen Sitz belegen kann, musste der Sitz nach der geltenden Wahlordnung frei bleiben. 3. Da neun Mitglieder zur Wahl standen, wurde der Vorschrift des § 27 Absatz 2 Satz 5 GO Genüge getan, sodass es – ebenfalls von der Kommunalaufsicht bestätigt bei der vom Rat festgelegten Anzahl von acht zu benennenden Ratsmitgliedern verbleibt. Eine rückwirkende Änderung der in der Hauptsatzung festgelegten Zusammensetzung des Integrationsrates ist nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht nicht zulässig. 4. Der Rat bestellt die acht Ratsmitglieder des Integrationsrates in entsprechender Anwendung von § 50 Abs. 3 GO NW nach dem Verhältniswahlverfahren Hare/Niemeyer, falls keine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag erzielt wird. Gem. § 6 der Hauptsatzung werden für alle Ratsmitglieder Stellvertreter gewählt. 5. Den/Die Vorsitzende/n muss der Integrationsrat aus seiner Mitte wählen. Eine Bestellung sachkundiger Bürger/innen ist für den Integrationsrat nicht möglich. Die konstituierende Sitzung des Integrationsrates ist am 1. September 2014 vorgesehen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14