Daten
Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
10.02.11, 20:30
Aktualisiert
10.02.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
11/2011
Datum
Planungsamt
08.02.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
24.02.2011
Rat
23.03.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“
- erneute öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im
Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“
wird wie in Anlage dargelegt geändert und mit der Begründung und den wesentlichen, bereits
vorliegenden Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung
und –entwicklung am 20.11. 2008 beraten und im Rat am 20.11.2008 beschlossen.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen der betroffenen Bürger eingegangen.
Die Belange sind nachvollziehbar, sodass der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu einer
Änderung des Entwurfes führt. Die Änderung des Entwurfes muss erneut in die Beteiligung der
betroffenen Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit gegeben werden. Dies
wird über eine erneute Offenlage sicher gestellt.
Der alte Entwurf erweiterte das Baurecht bis auf 3m Abstand zu den hinteren Grundstücksgrenzen
hin. Dies begründete sich städtebaulich damit, dass auch vorhandenes Baurecht schon in
Teilbereichen in dieser Tiefe vorhanden war.
Der Abwägungsvorschlag beinhaltet jetzt eine Erweiterung des vorhandenen Baurechtes nur in
Bereichen parallel zur Römerstraße in einer Bautiefe von 14m. Allerdings bleibt vorhandenes
Baurecht wegen möglicher Entschädigungsansprüche der dann hiermit Betroffenen erhalten. Der
jetzt entwickelte Entwurf wirkt aus diesen Gründen etwas diffus, ist aber im Rahmen der
Abwägung städtebaulich nachvollziehbar.
Der Entwurf und der Planungsprozess können in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.