Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ - erneute öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
10.02.11, 20:30
Aktualisiert
10.02.11, 20:30
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“
- erneute öffentliche Auslegung)

öffnen download melden Dateigröße: 7,5 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 11/2011 Datum Planungsamt 08.02.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 24.02.2011 Rat 23.03.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ - erneute öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wird wie in Anlage dargelegt geändert und mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden Stellungnahmen gem. § 3.2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Begründung: Die Änderung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 20.11. 2008 beraten und im Rat am 20.11.2008 beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen der betroffenen Bürger eingegangen. Die Belange sind nachvollziehbar, sodass der Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu einer Änderung des Entwurfes führt. Die Änderung des Entwurfes muss erneut in die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit gegeben werden. Dies wird über eine erneute Offenlage sicher gestellt. Der alte Entwurf erweiterte das Baurecht bis auf 3m Abstand zu den hinteren Grundstücksgrenzen hin. Dies begründete sich städtebaulich damit, dass auch vorhandenes Baurecht schon in Teilbereichen in dieser Tiefe vorhanden war. Der Abwägungsvorschlag beinhaltet jetzt eine Erweiterung des vorhandenen Baurechtes nur in Bereichen parallel zur Römerstraße in einer Bautiefe von 14m. Allerdings bleibt vorhandenes Baurecht wegen möglicher Entschädigungsansprüche der dann hiermit Betroffenen erhalten. Der jetzt entwickelte Entwurf wirkt aus diesen Gründen etwas diffus, ist aber im Rahmen der Abwägung städtebaulich nachvollziehbar. Der Entwurf und der Planungsprozess können in der Sitzung dargelegt und erörtert werden.