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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlußvorlage 11/2011)

Daten

Kommune
Inden
Größe
542 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
10.02.11, 20:30
Aktualisiert
10.02.11, 20:30
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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Begründung zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ erneute öffentliche Auslegung Stand: Februar 2011 1 Einleitung Der Bebauungsplan Nr. 22 „Umsiedlungsstandort Wohnbereich“ wurde für die Umsiedlungsbetroffenen aus den Altorten Inden und Altdorf entwickelt. Entsprechend der damaligen Anforderungen wurden Wohnquartiere u.a. auch für die Landwirtschaft ausgewiesen. Dieses den Wohnquartieren nahe liegende Gebiet diente vorrangig den Landwirten im Nebenerwerb. Die städtebauliche Konzeption sollte die Wohngebäude um die Platzanlagen ermöglichen, in den angrenzenden Grundstücksbereichen waren landwirtschaftliche Nebengebäude vorgesehen. Die Umsiedlung ist im Jahr 2000 abgeschlossen worden. Aus der seit 2005 laufenden Umsiedlung aus Pier liegen keine Interessen von Landwirten im Nebenerwerb vor, hier eventuell ein Grundstück in Anspruch zu nehmen. Um die Grundstücke nun auch verstärkt für Wohnnutzungen vermarkten zu können, soll der Bebauungsplan so geändert werden, dass der Bereich mit gleichem Baurecht versehen werden soll. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der Änderung ist dem Plan zu entnehmen: : Änderungsbereich Art der baulichen Nutzung Parallel zur Römerstraße mit einem Abstand von 3 m und einer Bautiefe von 14 m soll nun ein durchgehendes Baufenster auch für Wohnnutzungen ausgewiesen werden. Dies entspricht der typischen Bauweise der angrenzenden Wohnquartiere. Die darüber hinausgehenden schon vorhandenen Baufenster beschränkt auf landwirtschaftliche Nebengebäude, aber auch für allgemeines Baurecht bleiben aus dem Bestandsschutz heraus erhalten. Da der Änderungsbereich durch die vorhandenen landwirtschaftlichen Nebenbetriebe und deren Gebäude geprägt ist, und in Zukunft weiterhin die 2 Landwirtschaft im Nebenerwerb zulässig sein soll, wird weiterhin ein MD-Gebiet ausgewiesen. Weil sich keine gewerbliche Tierhaltung etabliert hat, wird diese allerdings zukünftig ausgeschlossen. Eine Hobbytierhaltung oder Nutztierhaltung für die Selbstversorgung bleibt zulässig. So werden Wohn- und Landwirtschaftnutzungen einander verträglicher gestaltet. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird insofern erweitert, dass die Grundstücke auch von der Römerstraße bebaut werden können. Die Bebauungsmöglichkeiten werden somit flexibler. Das Maß der Versieglung wird weiterhin über die gleichbleibende Grundflächenzahl von 0,4 gesteuert. Die Anzahl der Vollgeschosse wird in den ehemaligen „Hauptbauflächen“ zweigeschossig übernommen, In den Erweiterungsbereichen wird die IIa Ausweisung der angrenzenden Grundstücke ausgewiesen, sie beinhaltet eine sogenannte 1 ½geschossige Bauweise mit einer zulässigen Traufhöhe von 3,80 – 4,40m. Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege Mit dieser Änderung werden die Möglichkeit der Verteilung und die Nutzung der zulässigen Baukörpers erhöht. Die Grundflächenzahl und die damit zulässige Versiegelung bleibt erhalten. Eingriffe in Natur und Landschaft werden nicht vorbereitet. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich Von einem Umweltbericht wird abgesehen. Verfahren: Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird die zulässige Grundfläche nicht erweitert. Es werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder Landesrecht unterliegen. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr.7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter vor. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Die Aufstellung der Änderung wurde in der Sitzung des Rates am 10.12.2008 beschlossen. Die Abwägung aus der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange führte zu einer Änderung des Entwurfes insofern, dass die Erweiterung des Baurechtes auf ein Baufenster mit einer Tiefe von 14 m mit Abstand von 3 m zur Römerstraße reduziert wird. Über den geänderten Entwurf werden die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Trägern öffentlicher Belange erneut beteiligt, hierfür wird eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt. 3