Daten
Kommune
Inden
Größe
344 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
05.12.11, 20:31
Aktualisiert
05.12.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
63 10 02
Beratungsfolge
Renate Xhonneux
Termin
TOP Ein Ja
22.11.2011
öffentlich
Bauausschuss
Nein
102/2011
Ent Bemerkungen
08.12.2011
Betrifft:
Baumfällungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Begründung:
Die auf gemeindeeigenem Grund stehenden und unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume
sind:
Hochstraße
Durch den in einem Straßenbegleitbeet stehenden unscheinbaren Baum kommt es im Gehweg und
in dem anliegenden Grundstücksbereich des Anliegers zu Schäden. Die Wurzeln sind soweit
ausgebildet, dass es in der ca. 6 Meter entfernten Garage des Anliegers zu Schäden gekommen ist.
Vorschlag hier ist den Baum zu entfernen, die Wurzeln zu fräsen, der Gehweg zu sanieren und das
Beet mit einer neuen Bepflanzung zu versehen.
Oberstraße
An dem Ahornbaum sind Aufgrund einer Baumkrankheit erhebliche Rückbildungen im
Rindenbereich festzustellen. Es sind schon zum Teil faule Stellen zu erkennen. Der Baum steht in
Westrichtung und ist damit dem Wind in Gänze ausgesetzt. Es bestehen Bedenken, dass der Baum
bei einem starken Sturm im Gabelungsbereich bricht und somit Gefahr für den Fuß- und
Straßenverkehr besteht.
Vorschlag: Der Baum wird gefällt und eine Platane wird neu gepflanzt.
Beschlußvorlage 102/2011
Seite 2
Friedhof Inden/Altdorf
Im Feld A/W des Friedhofes sind an den Einfassungen zweier Grabstätten Schäden aufgetreten.
Diese werden verursacht durch die Wurzeln eines im Abstand von 65 cm dahinter stehenden Ahorn.
Der Stamm hat bei 1 Meter Höhe einen Umfang von 88 cm und fällt somit unter den Schutz der
Baumschutzsatzung.
Beschlußvorlage 102/2011
Seite 3
Der Baum ist zu entfernen. Raum für die mögliche Ersatzpflanzung eines geeigneten kleinen
Baumes ist auf der Freifläche an der Hecke rechts neben dem jetzigen Standort vorhanden. Dort
beträgt der Abstand zu den nächst liegenden Gräbern je 1,30 m.
Beschlußvorlage 102/2011
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