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Beschlussvorlage (Baumfällungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften)

Daten

Kommune
Inden
Größe
344 kB
Datum
08.12.2011
Erstellt
05.12.11, 20:31
Aktualisiert
05.12.11, 20:31
Beschlussvorlage (Baumfällungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften) Beschlussvorlage (Baumfällungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften) Beschlussvorlage (Baumfällungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften) Beschlussvorlage (Baumfällungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 63 10 02 Beratungsfolge Renate Xhonneux Termin TOP Ein Ja 22.11.2011 öffentlich Bauausschuss Nein 102/2011 Ent Bemerkungen 08.12.2011 Betrifft: Baumfällungen auf gemeindeeigenen Liegenschaften Beschlussentwurf: Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Begründung: Die auf gemeindeeigenem Grund stehenden und unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume sind: Hochstraße Durch den in einem Straßenbegleitbeet stehenden unscheinbaren Baum kommt es im Gehweg und in dem anliegenden Grundstücksbereich des Anliegers zu Schäden. Die Wurzeln sind soweit ausgebildet, dass es in der ca. 6 Meter entfernten Garage des Anliegers zu Schäden gekommen ist. Vorschlag hier ist den Baum zu entfernen, die Wurzeln zu fräsen, der Gehweg zu sanieren und das Beet mit einer neuen Bepflanzung zu versehen. Oberstraße An dem Ahornbaum sind Aufgrund einer Baumkrankheit erhebliche Rückbildungen im Rindenbereich festzustellen. Es sind schon zum Teil faule Stellen zu erkennen. Der Baum steht in Westrichtung und ist damit dem Wind in Gänze ausgesetzt. Es bestehen Bedenken, dass der Baum bei einem starken Sturm im Gabelungsbereich bricht und somit Gefahr für den Fuß- und Straßenverkehr besteht. Vorschlag: Der Baum wird gefällt und eine Platane wird neu gepflanzt. Beschlußvorlage 102/2011 Seite 2 Friedhof Inden/Altdorf Im Feld A/W des Friedhofes sind an den Einfassungen zweier Grabstätten Schäden aufgetreten. Diese werden verursacht durch die Wurzeln eines im Abstand von 65 cm dahinter stehenden Ahorn. Der Stamm hat bei 1 Meter Höhe einen Umfang von 88 cm und fällt somit unter den Schutz der Baumschutzsatzung. Beschlußvorlage 102/2011 Seite 3 Der Baum ist zu entfernen. Raum für die mögliche Ersatzpflanzung eines geeigneten kleinen Baumes ist auf der Freifläche an der Hecke rechts neben dem jetzigen Standort vorhanden. Dort beträgt der Abstand zu den nächst liegenden Gräbern je 1,30 m. Beschlußvorlage 102/2011 Seite 4