Daten
Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
26.01.2012
Erstellt
13.01.12, 20:31
Aktualisiert
13.01.12, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
Regina Dechering
Termin
TOP Ein Ja
7/2012
Datum
09.01.2012
öffentlich
Nein
Ent Bemerkungen
26.01.2012
Betrifft:
Bebauungsplan Nr.18 "In den Berger Benden";
Antrag auf Änderung für das Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 10, Flurstück 311,
Berger Weg 25
Beschlussentwurf:
In einem Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18 „In den Berger Benden“ wird überprüft,
ob das Baufenster im Bereich der Grundstücke Gemarkung Lamersdorf, Flur 10, Flurstücke 309,
252 und 311 auf 16 m Tiefe erweitert werden kann.
Begründung:
Der Antragsteller der Bebauungsplanänderung möchte in Ergänzung seines Hauses einen
Wintergarten außerhalb der überbaubaren Fläche errichten. Die Überschreitung des Baufensters ist
nicht mehr als geringfügig zu beurteilen, sodass dafür eine Änderung des Bebauungsplanes
erforderlich ist.
Zurzeit ist auf den betroffenen Grundstücken nur eine Bautiefe von 13 m ausgewiesen. Diese
geringe Bautiefe begründet sich aus einer angrenzenden, noch ausgewiesenen Störzone, die im
Gartenbereich der Grundstücke verläuft. Eine Abfrage bei der RWE Power AG zur Überprüfung
der Störzone ist gestellt. Sollte sich herausstellen, dass diese zurück genommen werden kann, ist es
städtebaulich vertretbar, das Baufenster auf eine Tiefe von 16 m zu erweitern. Diese Bautiefen sind
in der Nachbarschaft ebenfalls vorhanden.
Das Bauvorhaben mit dem Wintergarten würde so wie beantragt 17m Bautiefe erfordern. Eine
Ausweisung von 17m Bautiefe lässt sich aber nicht mehr städtebaulich begründen, der Wintergarten
muss dann umgeplant werden. Hierbei kann die Baugrenze dann in Teilbereichen geringfügig
überschritten werden. Die Beurteilung der Geringfügigkeit ist dann mit dem Bauordnungsamt des
Kreises Düren abzustimmen.