Daten
Kommune
Erftstadt
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615 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/149
öffentlich
V
8/
Amt:
otv»
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 06.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Bebauungsplan
Straße;
Nr. 149, Erftstadt-Köttingen,
Hubert-Rüttqer-
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss
über die Durchführung
der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
Finanzielle
Auswirkungen:
~
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
•
Erftstadt, den 06.09.2005
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•
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus
dem Anlageplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil
des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 149,
Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttger-Straße.
II. Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf wird zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Vorentwurfes
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
als Bürgerversammlung durchzuführen.
I.
Begründung:
Mit Schreiben vom28.07.2005 (s. Anlage) hat der Bauverein Erftstadt e.G., Fritz-ErlerStraße 6, 50374 Erftstadt, beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem
Anlageplan ersichtliche Gebiet im Bereich der HUbert-Rüttger-Straße in E.-Köttingen
aufzustellen.
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-
•
2
-
Geplant ist eine Erweiterung der bestehenden Mehrfamilienhausbebauung
in den
rückwärtigen Grundstücksbereichen . Über eine Zufahrt von der Hubert-Rüttger -Straße
sollen 2 zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils 6 Wohnungseinheiten
errichtet werden. Dazu ist eine Neuordnung der Stellplätze mit überdachten Carports
geplant.
Die Planung entspricht dem städtebaulich begrüßenswerten Grundsatz einer Nachverdichtung. Da für das Gebiet bisher kein Bebauungsplan besteht und eine Genehmigung nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) nicht in Aussicht gestelltwerden
kann, ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens
planungsrechtlich
notwendig.
Das Planverfahren soll vom Bauverein über die Beauftragung eines externen
Planungsbüros in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden. Dazu wird ein
städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch zwischen der Stadt und dem
Bauverein geschlossen. Die Verantwortung der Stadt für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt. Ein Rechtsanspruch auf
die Aufstellung und Rechtskraft des Bebauungsplanes
besteht dabei nicht;
Rechtsansprüche des Bauvereins können daraus nicht geltend gemacht werden.
Anlagen
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BEBAUUNGSPLAN
NR. 149
Erftstadt - Köttingen, Hubert-Rüttger-Straße
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1: 2.000
M
m
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13CLUNeYetHv
Erftstadt eG
FriIz-Erler-Str. 6 (Am Schloss Gracht)
50374 Erftstadt-Ublar
Telefon: 02235/9548-0 Fax: 02235/9548-50
info@bouverein-erftstodt.de
www.bauverein-erftstadt.de
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Erftstgdt
eGo
Fritz-Erler-StroBe
6 50374 Erftstadt
BankverbIndungen:
Kreisspar1casse Köln
(BLl 370 502 99) Konto-Nr. 0194 004 080
VR Bonk Rhein-Erfl eG
(BLl 371 61289) Konto-Nr. 1400 292 015
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Herrn Wirtz
Postfach 2656
Auskunft etleIH: Frau Jägers/oeh
Durchwaht
50359 Erftstadt
Datum
•
Hubert-Rüttger-Straße
28.07.2005
22-28 in Erftstadt-Köttingen
Sehr geehrter Herr Wirtz,
wir nehmen Bezug auf das mit Ihnen Anfang Juli 2005 geführte persönliche Gespräch in
Ihrem Büro und bitten für das im Betreff genannte Grundstück um Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch entsprechend dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vorentwurf.
Das Schreiben vom 26.04.2005 bzw. den Antrag auf Erstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes ziehen wir hiermit zurück.
Freundliche Grü
•
~E~~
An/age: städtebaulicher
Vorentwurf
vorstond: Anneke Jäger5 (geschäftsf. VOBtOndsmltg!ied) und Edmund Hermann
Vorsitzender des Au~htSfates Kurt Bröht
Sitzder Genossenschaft Erttstadt
eingetragen beim Amtsgericht Köln, Gen.-Reg. unter Nr. 779
Geschöftszeiten:
Montag-Mittwoch8.15-12.30 und 13-17 UIv
Donner.tag
8.15- 12.30 und 13 - 18 Uhr
Freitag
8.15-12.30 Uhr
II
PerlÖnIIChe Sprechstunden:
Dienstag
6.15-12 Uhr
Donnerstag
14 -18 UIv
und nach Vereinbaung
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KO LN UNO UMGEBUNG
ZLI<LtfTKIIHI3EBAl.ffii 2007
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ZLI<l!fT!I r£tIlEBALlffi 2007
lI3El{)ACHIE CAPPCIHS
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•
ZLI<lIfTCEffi.I3EBAl.ffii 2007
STADTEBAULICHER VORENTWURF
HUBERT-RUTTGER-STRAßE 22-28
MABSTAB 1 / 500
ARCHITEKTLRBlJRO
DIPL-ING. STEFAN KOLTER
G:RSTENSTRAßE 4
53881 EUSKIRCHEN-BILLIG
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2 S1f\. N GARAlf, BESTAt{)