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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttqer- Straße; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
615 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttqer-
Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttqer-
Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttqer-
Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttqer-
Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttqer-
Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/149 öffentlich V 8/ Amt: otv» - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 06.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Straße; Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttqer- I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: ~ Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen • Erftstadt, den 06.09.2005 fA \\A • Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 149, Erftstadt-Köttingen, Hubert-Rüttger-Straße. II. Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Bürgerversammlung durchzuführen. I. Begründung: Mit Schreiben vom28.07.2005 (s. Anlage) hat der Bauverein Erftstadt e.G., Fritz-ErlerStraße 6, 50374 Erftstadt, beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet im Bereich der HUbert-Rüttger-Straße in E.-Köttingen aufzustellen. P:\sz\VORLAGEN\V6100045·249.doc - • 2 - Geplant ist eine Erweiterung der bestehenden Mehrfamilienhausbebauung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen . Über eine Zufahrt von der Hubert-Rüttger -Straße sollen 2 zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit jeweils 6 Wohnungseinheiten errichtet werden. Dazu ist eine Neuordnung der Stellplätze mit überdachten Carports geplant. Die Planung entspricht dem städtebaulich begrüßenswerten Grundsatz einer Nachverdichtung. Da für das Gebiet bisher kein Bebauungsplan besteht und eine Genehmigung nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich) nicht in Aussicht gestelltwerden kann, ist die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens planungsrechtlich notwendig. Das Planverfahren soll vom Bauverein über die Beauftragung eines externen Planungsbüros in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch zwischen der Stadt und dem Bauverein geschlossen. Die Verantwortung der Stadt für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung und Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht dabei nicht; Rechtsansprüche des Bauvereins können daraus nicht geltend gemacht werden. Anlagen • P:\SZlVORLAGEN\V6100045-249.DOC zu • " • :I: C '" 0- '" ~ ,n m C' .. ""'" ;' w50 \ BEBAUUNGSPLAN NR. 149 Erftstadt - Köttingen, Hubert-Rüttger-Straße Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1: 2.000 M m .. .-. 13CLUNeYetHv Erftstadt eG FriIz-Erler-Str. 6 (Am Schloss Gracht) 50374 Erftstadt-Ublar Telefon: 02235/9548-0 Fax: 02235/9548-50 info@bouverein-erftstodt.de www.bauverein-erftstadt.de '8~ Erftstgdt eGo Fritz-Erler-StroBe 6 50374 Erftstadt BankverbIndungen: Kreisspar1casse Köln (BLl 370 502 99) Konto-Nr. 0194 004 080 VR Bonk Rhein-Erfl eG (BLl 371 61289) Konto-Nr. 1400 292 015 Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Herrn Wirtz Postfach 2656 Auskunft etleIH: Frau Jägers/oeh Durchwaht 50359 Erftstadt Datum • Hubert-Rüttger-Straße 28.07.2005 22-28 in Erftstadt-Köttingen Sehr geehrter Herr Wirtz, wir nehmen Bezug auf das mit Ihnen Anfang Juli 2005 geführte persönliche Gespräch in Ihrem Büro und bitten für das im Betreff genannte Grundstück um Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch entsprechend dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vorentwurf. Das Schreiben vom 26.04.2005 bzw. den Antrag auf Erstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes ziehen wir hiermit zurück. Freundliche Grü • ~E~~ An/age: städtebaulicher Vorentwurf vorstond: Anneke Jäger5 (geschäftsf. VOBtOndsmltg!ied) und Edmund Hermann Vorsitzender des Au~htSfates Kurt Bröht Sitzder Genossenschaft Erttstadt eingetragen beim Amtsgericht Köln, Gen.-Reg. unter Nr. 779 Geschöftszeiten: Montag-Mittwoch8.15-12.30 und 13-17 UIv Donner.tag 8.15- 12.30 und 13 - 18 Uhr Freitag 8.15-12.30 Uhr II PerlÖnIIChe Sprechstunden: Dienstag 6.15-12 Uhr Donnerstag 14 -18 UIv und nach Vereinbaung ~~EH~?E~~~~TM~ KO LN UNO UMGEBUNG ZLI<LtfTKIIHI3EBAl.ffii 2007 • ZLI<l!fT!I r£tIlEBALlffi 2007 lI3El{)ACHIE CAPPCIHS • • ZLI<lIfTCEffi.I3EBAl.ffii 2007 STADTEBAULICHER VORENTWURF HUBERT-RUTTGER-STRAßE 22-28 MABSTAB 1 / 500 ARCHITEKTLRBlJRO DIPL-ING. STEFAN KOLTER G:RSTENSTRAßE 4 53881 EUSKIRCHEN-BILLIG \ \ \ \ \ \_- 2 S1f\. N GARAlf, BESTAt{)