Daten
Kommune
Brühl
Größe
144 kB
Datum
12.05.2014
Erstellt
29.04.14, 08:35
Aktualisiert
29.04.14, 08:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/3
32/3 Ra
22.04.2014
124/2014
Betreff
Beteiligung der Stadt Brühl an der Vergabe der Ehrenamtskarte für Nordrhein-Westfalen
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Migration
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beauftragt den Bürgermeister, die organisatorischen Voraussetzungen zur
Beteiligung der Stadt Brühl am Projekt „Ehrenamtskarte in Nordrhein – Westfalen“ zu schaffen.
Erläuterungen:
Am 8. Januar 2008 hat das Kabinett des Landes NRW die Einführung einer landesweit gültigen
Ehrenamtskarte als einen Beitrag zur öffentlichen Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements beschlossen. Sie soll an Bürger ausgehändigt werden, die sich über das normale Maß hinaus engagieren und nicht bereits auf anderem Wege eine Würdigung ihrer Arbeit erhalten haben.
Die Karte richtet sich insbesondere an die „stillen Helfer/innen“ in Vereinen und Institutionen, die
keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten. Sie soll allen Personen zugutekommen, die sich in
besonderem Maße im sozialen, kulturellen oder sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
(kurz MFKJKS) hat die Federführung für das Projekt. Bei der Umsetzung in einer Pilotgruppe von
15 Kreisen und Kommunen in NRW wurde das Verfahren nach dem Vorbild der E-Card in Hessen
(siehe auch www.e-card-hessen.de) entwickelt. Zwischenzeitlich sind landesweit 192 Kommunen
in das Projekt eingetreten. Den derzeit 23.086 Inhabern der Ehrenamtskarte werden 3.198 Vergünstigungen in Nordrhein-Westfalen angeboten.
Das Konzept des Landes
Das MFKJKS unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung der Ehrenamtskarte vor Ort. Gleichzeitig werden von ihm auch die Mindestkriterien genannt, die zur Ausstellung der Ehrenamtskarte
berechtigen sollen.
Bgm.
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Das Land NRW beteiligt sich an den Kosten, die den Kommunen für die Einführung der Ehrenamtskarte entstehen. Dies geschieht einerseits über eine Anschubfinanzierung in Höhe von (für
Brühl) 1.500 €. Daneben übernimmt das Land NRW die Einwerbung von überregionalen Vergünstigungen, den Druck der Karten für die erste Ausgaberunde sowie die Erstellung von InfoBroschüren, Plakaten und Flyer. Den Verantwortlichen in den Kommunen steht im MFKJKS ein
zentraler Ansprechpartner für alle Umsetzungsfragen zur Verfügung und es werden analog zu den
Schwerpunkten der lokalen Arbeit Workshops durchgeführt. Zur dauerhaften Begleitung des Projektes durch das Land gehört ferner die Bereitstellung eines zentralen Internetauftritts
(www.ehrensache.nrw.de), auf dem über aktuelle Vergünstigungen, ehrenamtliche Tätigkeitsfelder
und lokale Aktivitäten informiert wird.
Die Ehrenamtskarten haben ein landesweit einheitliches Layout, sie werden individuell ergänzt um
das Logo der Städte sowie den Namen des Inhabers / der Inhaberin. Ergänzend können bis zu
drei Logos von Sponsoren aufgebracht werden, die vom Land NRW ( gültig für alle Karten, bislang
nicht geschehen ) oder den Kommunen gesucht werden.
Mittelfristig sollen sich möglichst alle Kommunen in ganz NRW an dem Konzept beteiligen und
dadurch landesweit Vergünstigungen für die Inhaber der Ehrenamtskarte ermöglichen.
Vergabekriterien für die Ehrenamtskarte
Das MFKJKS hat nachstehende landeseinheitliche Rahmenbedingungen vorgegeben, zu denen
die Ehrenamtskarte ausgestellt werden soll:
- Die teilnehmende Kommune muss die Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte schaffen. Zum einen drückt sich der politische Wille dazu durch einen entsprechenden Ratsbeschluss aus, zum anderen muss die Verwaltung in der Lage und bereit sein, die
erforderlichen Arbeiten zu leisten.
- Zwischen Kommune und Land NRW wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
- Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens fünf Stunden in der Woche
ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf
einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem
Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen
Einsatz.
- Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe
ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt (z.B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer, die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Dies kann im Einzelnen vor Ort abgestimmt werden. Wer
durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe
der Ehrenamtskarte.
- Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz
durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.
- Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht,
werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet. Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als anrechenbare Arbeitszeit
gezählt werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere örtlich gestaltbare Kriterien frei festzulegen. Das
MFKJKS bittet darum, hiervon möglichst wenig Gebrauch zu machen, um die Voraussetzungen
zum Erhalt der Ehrenamtskarte weitestgehend einheitlich zu belassen. Dennoch kann es im Einzelfall gute Gründe für die Aufnahme weiterer Kriterien geben. Die Kriterien beeinflussen auch den
mit der Einführung der Karte verbundenen Zeitaufwand. Folgende Vorgaben können von den
Kommunen selbst gewählt und den jeweiligen Erfordernissen vor Ort angepasst werden:
Bgm.
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Sachliche Voraussetzungen
- Die Gültigkeit der Karte wird auf 2 oder 3 Jahre begrenzt, danach muss die Karte neu beantragt werden.
- Die Zahl gleichzeitig ausgegebener Karten wird begrenzt / nicht begrenzt.
- Mindestdauer der ehrenamtlichen Arbeit zur Voraussetzung für die Bewerbung (bewährt
hat sich die Regel, dass bei einer zweijährigen Kartenlaufzeit eine ebenfalls zweijährige
Tätigkeit bzw. bei einer dreijährigen Laufzeit eine dreijährige Tätigkeit vorausgesetzt wird).
- Der formelle Antrag muss vollständig ausgefüllt und von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern des Vereins / der Institution unterzeichnet werden.
- Die Bewerbung um die Ausstellung der Ehrenamtskarte ist kontinuierlich möglich ( keine
Bewerbungsfrist ) oder nur zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr möglich.
- InhaberInnen der Juleica, die die Voraussetzungen erfüllen, können die Ehrenamtskarte
ebenfalls beantragen.
Persönliche Voraussetzungen
- Es gibt ein / kein Mindestalter für die Vergabe der Ehrenamtskarte.
- Die / Der Begünstigte hat ihren / seinen Wohnsitz im Stadtgebiet oder ist ehrenamtlich tätig
für eine gemeinwohlorientierte Einrichtung im Stadtgebiet.
- Die Antragstellung kann durch die ehrenamtlich tätige Person selber oder auf Vorschlag
der entsprechenden Organisation (vorherige Einwilligung der ehrenamtlich tätigen Person
erforderlich) erfolgen.
Hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen, insbesondere die Anzahl der Jahre der bereits
geleisteten ehrenamtlichen Tätigkeit, empfiehlt es sich, diese mit angrenzenden Kommunen abzustimmen, um nicht das Gefühl von Benachteiligung einzelner Ehrenamtlicher bei differierenden
Kriterien aufkommen zu lassen. Insbesondere jugendliche Ehrenamtliche sollten nicht ausgeschlossen werden, obwohl sie besondere Schwierigkeiten haben, ein mehrjähriges Engagement
nachzuweisen. An manchen Standorten berechtigt die Juleica automatisch auch zum Bezug der
Ehrenamtskarte.
Vergünstigungen auf Landesebene
Mit der Ehrenamtskarte sind in ganz NRW Vergünstigungen beim Eintritt zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Museen, Schwimmbädern und anderen Freizeit- oder Bildungseinrichtungen verbunden. Das MFKJKS hat zugesichert, auf überregionaler Ebene laufend weitere Sponsoren für sog. „Leuchtturm-Projekte“ zu gewinnen (z. B. Freikarten für Großveranstaltungen wie
Erst- und Zweitliga-Fußballspiele o.ä.). Diese landesweit gültigen Angebote steigern die Attraktivität und die Akzeptanz der Karten ganz erheblich. Alle Angebote werden auf der Internetseite des
Landes www.ehrensache.nrw.de veröffentlicht, zurzeit sind dies 40 Angebote. Die InhaberInnen
der Ehrenamtskarte können sich wahlweise über Sonderaktionen auch schriftlich informieren lassen.
Aus Brühl sind bislang folgende Landesvergünstigungen verfügbar:
Brühler Schlosskonzerte
Ermäßigung in Höhe von 50 % auf den regulären Eintrittspreis
Max – Ernst – Museum
50 % Rabatt auf Einzeleintrittskarten für Dauer- und Sonderausstellungen (nicht für Veranstaltungen)
Vergünstigungen auf kommunaler Ebene
Alleine mit landesweiten Vergünstigungen ist die dem Ziel der Ehrenamtskarte geschuldete Aufmerksamkeit nicht zu erzielen. Parallel zu den vom Land erstellten Angeboten sollen auch die
Kommunen Vergünstigungen in ihren Einrichtungen anbieten.
Die Ehrenamtskarte soll für den Begünstigten einen spürbaren Wert besitzen. Es wird vorgeschlagen, für verschiedene städtische Einrichtungen pauschale Preisnachlässe zu gewähren:
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50 % Ermäßigung auf den Eintritt von Veranstaltungen des städtischen Kulturmanagements
(ggf. je nach Kontingent begrenzte Anzahl von Ermäßigungstickets)
50 % Ermäßigung für VHS-Kursangebote
50 % Ermäßigung für Kursangebote und Workshops der Kunst- und Musikschule
50 % Ermäßigung von den Mitgliedsgebühren der Stadtbücherei
50 % Ermäßigung auf den Eintritt des Schwimmbades inkl. der Sauna
Entsprechende Änderungen der zu Grunde liegende Satzungen und Vereinbarungen (z. B. mit der
Stadtwerke Brühl GmbH als Betreiber des Schwimmbades) müssen veranlasst werden.
Daneben ist die Einwerbung hochwertiger Vergünstigungen aus dem privaten Bereich anzustreben. Die auf der Internetseite des Landes einzusehende Liste der Kooperationspartner in den teilnehmenden Städten zeigt die mögliche Bandbreite hierfür auf. Die Vergünstigungen reichen vom
Angebot der kostenlosen Führung eines Girokontos und Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr über umfangreiche Ermäßigungen, Sonderkonditionen und Vergünstigungen im lokalen
Handel und der örtlichen Gastronomie / Hotels bis hin zu Angeboten von örtlichen Vereinen, Schulen und sonstigen Institutionen, die beispielsweise ihre Kurse kostenlos oder ermäßigt anbieten.
Bislang gewährt die VR-Bank Rhein-Erft eG den Inhabern der Ehrenamtskarte NRW bereits ein
kostenfreies Girokonto mit Kreditkarte oder eine kostenfreie VISA-Kreditkarte.
Für die Stadt Brühl erscheint die Einwerbung von Vergünstigungen u. a. aus folgenden Bereichen
möglich: öffentliche Einrichtungen, Bildung, Dienstleistungen, Einzelhandel, Freizeit, Kultur, Mobilität, Sport und Wellness, Tourismus.
Vorteile für die Kommune und die Partner der Ehrenamtskarte auf kommunaler Ebene
Mit der Ausgabe der Ehrenamtskarte wird das Engagement der ehrenamtlich tätigen Personen
gewürdigt. Die Erfahrung zeigt, dass viele Ehrenamtliche die materiellen Vorteile der Ehrenamtskarte kaum nutzen, nach einer Erhebung in Hessen nutzt der durchschnittliche Karteninhaber die
Karte ein Mal monatlich. Als positiver Effekt wird überall angesehen, dass die mit der Einführung
der Ehrenamtskarte ausgelöste positive Kommunikation über das Ehrenamt innerhalb der Kommune die Nachfrage nach Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, steigert.
Die Ehrenamtskarte NRW kann gezielt als ein städtisches Marketinginstrument eingesetzt werden,
wenn es gelingt, ansprechende Angebote aus dem touristischen Bereich (Hotels und Pensionen,
Gaststätten, evtl. Phantasialand Brühl) einzuwerben. So bietet die Stadt Arnsberg den Nutzern der
Ehrenamtskarte gezielt eine Reihe von Vergünstigungen aus dem Bereich des Tourismus an und
möchte damit ganz bewusst auch Ehrenamtler und Ehrenamtlerinnen aus anderen Kommunen
ansprechen.
Nach den bisherigen Erfahrungen der teilnehmenden Kommunen des Landes NRW ist nicht mit
erheblichen Einnahmeausfällen bei den Kooperationspartnern und in den städtischen Einrichtungen durch die gewährten Vergünstigungen zu rechnen. Es kann vielmehr davon ausgegangen
werden, dass durch die überregionalen Marketing- und Werbemöglichkeiten insgesamt mit einem
Anstieg der Besucherzahlen zu rechnen sein wird. Zudem kann einkalkuliert werden, dass berechtigte Personen die Einrichtungen und Angebote in der Regel mit weiteren (voll zahlenden) Angehörigen nutzen.
Bgm.
Zust. Dez.
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Für die Kooperationspartner ist die Beteiligung an der Ehrenamtskarte risikolos. Die Beteiligung ist
über die angebotene Vergünstigung hinaus mit keinen weiteren Kosten verbunden, der Ausstieg
ist jederzeit möglich. Mit der Teilnahme am Projekt Ehrenamtskarte darf geworben werden, das
Land stellt Kassenaufkleber mit dem Logo der Ehrenamtskarte zur Verfügung. Jeder Anbieter wird
in das Partnerverzeichnis aufgenommen, welches auf den Internetseiten des Landes NRW und
der Stadt Brühl zur Verfügung stehen wird, gleichzeitig wird es zusammen mit der Ehrenamtskarte
ausgegeben. Da die Ehrenamtskarte landesweit gültig ist, werden sich auswärtige Besitzer der
Ehrenamtskarten über Anbieter in Brühl informieren und deren Angebote gezielt und damit zusätzlich nutzen, womit die Erschließung neuer Kundenkreise möglich wird.
Wie viel Vorbereitungszeit ist nötig, bis die ersten Karten vergeben werden können?
(Fundstelle: Fragen und Antworten zur Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen, Landesregierung NRW, Stand November 2013)
Von Beginn der Planungen bis hin zur Vergabe der ersten Karten sind sechs bis 18 Monate anzusetzen. Der Zeitbedarf hängt auch von externen Faktoren wie Sitzungs- und Veranstaltungsterminen ab (Termine für die Ausschuss- und/oder Ratssitzungen, in denen über die Beteiligung am Projekt entschieden wird und geeignete Anlässe für die Vergabe wie etwa der Internationale Tag des Ehrenamts im Dezember). Wenn städtische Vergünstigungen angeboten werden
sollen, muss zunächst meist die kommunale Gebührensatzung geändert werden. Zudem sollten
alle relevanten Akteure in die Planung eingebunden werden, um den Prozess nachhaltig zu gestalten. Das Projekt zu Beginn im Konsens auf eine breite Basis zu stellen, erfordert zunächst einen größeren Aufwand, der sich jedoch später durch reibungslosen Ablauf und hohe Akzeptanz
der Karte auszahlt.
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand bei der Einführung der Ehrenamtskarte?
(Fundstelle: Fragen und Antworten zur Einführung der Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen, Landesregierung NRW, Stand November 2013)
In der Einführungsphase ist der Aufwand relativ hoch. Er entsteht durch die Vorbereitung der politischen Beschlüsse in den Ausschüssen und im Rat, durch die Gewinnung von Vergünstigungsanbietern und anderen Akteuren sowie die Information der Öffentlichkeit, der Vereine, Verbände und Initiativen. Außerdem ist die Bearbeitung einer größeren Zahl an Bewerbungen zur
Erstausgabe der Karten mit Aufwand verbunden. Der Arbeitsumfang ist größer, wenn eine Bewerbungsfrist gesetzt wird. Bei einem gesetzten Stichtag konzentriert sich der Aufwand in einem kleinen Zeitfenster, bei einer kontinuierlichen Vergabe verteilt sich die Arbeit hingegen gleichmäßiger.
Auch eine groß angelegte Veranstaltung zur feierlichen Erstausgabe ist mit entsprechendem Organisationsaufwand verbunden. Für die Einführungsphase (ca. drei bis sechs Monate) sollten etwa zehn Stunden pro Woche eingeplant werden. Nachdem die Karte eingeführt wurde und bei
kontinuierlicher Bewerbungsmöglichkeit wird der Aufwand von erfahrenen Kommunen aber als
vernachlässigbar bzw. als laufendes Geschäft der Verwaltung bezeichnet (ein bis zwei Stunden
pro Woche oder "etwa 10 Minuten pro Karte“).
Eine kreisweite Einführung führt zu einer Arbeitsteilung und verringert den administrativen Aufwand für die einzelnen Kommunen. Die folgenden Beispiele aus den Kommunen können bei der
Planung hilfreich sein:
Bonn: In der Startphase von etwa einem halben Jahr waren verschiedene Beschäftigte der Kommunalverwaltung mit unterschiedlichem Zeitaufwand an der Einführung der Ehrenamtskarte beteiligt. Im laufenden Prozess mit kontinuierlicher Antragstellung wird der Aufwand für die Antragsbearbeitung, die Akquise weiterer Vergünstigungsgeber und die Organisation von Veranstaltungen
als eine von mehreren Aufgaben von einer halbtags beschäftigten Mitarbeiterin abgedeckt.
Leverkusen: Nach einer intensiven Arbeitsphase von einem halben Jahr zu Beginn werden die
Anträge nun gesammelt und die Karten en bloc ausgegeben.
Saerbeck und der Kreis Siegen-Wittgenstein berichteten von einer dreimonatigen Startphase mit
einer wöchentlichen Arbeitszeit von etwa zehn Stunden. Bei nahezu komplettem Vergünstigungsangebot und fast gesättigter Kartennachfrage reduzierte sich der Aufwand in Saerbeck deutlich.
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Da im Kreis Siegen-Wittgenstein die kreisangehörigen Kommunen die Ausgabe der Karten übernehmen, ist der administrative Aufwand dort nach den ersten Monaten gering.
Kosten und Aufwendungen
Die Ehrenamtskarten für die Erstausgabe werden zentral vom Land NRW gedruckt und ebenso
wie die Werbematerialien kostenlos bereitgestellt.
Sachkosten fallen an für Porto und Telefon aus Anlass der Bewerbung der Ehrenamtskarte und
des Antragsverfahrens. Es wird vorgeschlagen, die Erstausgabe der Ehrenamtskarte im Rahmen
einer Feierstunde vorzunehmen, wofür ebenfalls Kosten anfallen werden.
Personalkosten sind zu berücksichtigen für Zeitanteile von MitarbeiterInnen in der
•
Abteilung Soziales für die Entgegennahme und Prüfung der Anträge sowie die Ausstellung
der Ehrenamtskarte.
•
FB 01/1 – Wirtschaftsförderung – für die Werbung der Vergünstigungsgeber und Sponsoren.
•
FB I/1 – IT und Öffentlichkeitsarbeit – für den Aufbau des Internetauftritts zum Ehrenamt.
Der Personalaufwand wird in der Einführungsphase mit dem angedeuteten Umfang von 10 Wochenstunden deutlich erhöht sein und wird durch eine entsprechende Stundenanpassung in der
Abteilung Soziales bereitgestellt. Durch die angedachte Möglichkeit, die Ehrenamtskarte bei Vorliegen der Voraussetzungen kontinuierlich beantragen zu können, wird sich der laufende Personalaufwand für die Entgegennahme und Prüfung der Anträge sowie die Ausgabe der Ehrenamtskarten später deutlich reduzieren.
Aufgrund der Anschubfinanzierung des Landes NRW in Höhe von 1.500 € ist zumindest ein Teil
der anfallenden Kosten zur Einführung der Ehrenamtskarte gedeckt. Zudem besteht für die Kommunen die Möglichkeit, zur Refinanzierung der Kosten bis zu drei örtliche Sponsoren zu werben,
die mit ihrem Logo auf fest vorgesehenen Plätzen der Ehrenamtskarte werben dürfen.
Bei dauerhafter Fortführung des Projektes ist zusätzlich mit Kosten für den Druck der Karten zu
rechnen, soweit das Land NRW die Karten den Kommunen nicht weiterhin kostenlos zur Verfügung stellt (derzeit nicht vorgesehen).
Daneben sind die Einnahmeausfälle der am Projekt beteiligten städtischen Einrichtungen zu beachten, deren Höhe jedoch nicht vorherzusagen ist.
Weiteres Vorgehen bis zur ersten Kartenausgabe
- Ratsbeschluss über die Teilnahme der Stadt Brühl am Projekt herbeiführen
- Soweit erforderlich durch Satzungsänderungen die Voraussetzungen für die Gewährung
kommunaler Vergünstigungen schaffen
- Information der Akteure vor Ort im Rahmen von Informationsveranstaltungen:
- Vereine, Verbände, Initiativen usw. als Vorschlagende für die Ehrenamtskarte
- Unternehmen, WEPAG usw. als Vergünstigungspartner
- Kommunale Kriterien für die Vergabe der Karte festlegen
- Abschluss der Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte mit dem Land NRW, ggf.
im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung
- Bewerbung der Ehrenamtskarte
- Vereinbarungen mit den Vergünstigungspartnern schließen
- Termin für die erste Kartenvergabe festlegen, ggf. unter Beteiligung eines Vertreters des
Ministeriums
Soweit im Haushaltsjahr 2014 Kosten anfallen, können diese durch Einsparungen im TEP 3101
gedeckt werden. Für die Zukunft sind die benötigten Haushaltsmittel bereitzustellen.
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