Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
Beratungsfolge
Ralf Hallmann
Termin
TOP Ein Ja
27.09.2011
öffentlich
Bauausschuss
23.11.2011
Rat
14.12.2011
Nein
76/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2009
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und
Sperrmüll“ in Höhe von 5.302 € einen Erstattungs-Betrag von 2.281 € ( = 7.583 € minus
5.302 € ) für die Vorkalkulation 2012 zu berücksichtigen und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe
von 7.400 € einen Teil-Betrag von 4.148 € ( = 7.400 € minus 3.252 € ) als Verlustvortrag für
die Vorkalkulation 2012 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund des Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde
Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“
für das Jahr 2009 sind als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich die oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
In der Vorkalkulation des Jahres 2011 wurde neben dem Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des
Jahres 2008 von 11.312 € auch ein voraussichtlicher Teil-Fehlbetrag der überschlägigen
Nachkalkulation des Jahres 2009 von 7.583 € berücksichtigt, um die Restmüllgebühren im Jahr
2011 stabil halten zu können.
Die im Jahr 2011 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2009 ergab aber nur einen Fehlbetrag
von 5.302 €. Daher ist für die Vorkalkulation 2012 ein Erstattungsbetrag von 2.281 € ( = 7.583 €
minus 5.302 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr
wurde der Bürger mit eben diesem Betrag zu viel belastet.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
In der Vorkalkulation des Jahres 2011 wurde neben dem Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des
Jahres 2008 von 3.248 € auch ein voraussichtlicher Teil-Fehlbetrag der überschlägigen
Nachkalkulation des Jahres 2009 von 3.252 € berücksichtigt, um die Bioabfallgebühren im Jahr
2011 stabil halten zu können.
Die im Jahr 2011 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2009 ergab nunmehr einen Fehlbetrag
von 7.400 €. Daher ist für die Vorkalkulation 2012 nur ein Teil-Fehlbetrag von 4.148 € ( = 7.400 €
minus 3.252 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nicht doppelt zu belasten.
Beschlußvorlage 76/2011
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