Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2009)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2009) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2009)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV Beratungsfolge Ralf Hallmann Termin TOP Ein Ja 27.09.2011 öffentlich Bauausschuss 23.11.2011 Rat 14.12.2011 Nein 76/2011 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2009 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in Höhe von 5.302 € einen Erstattungs-Betrag von 2.281 € ( = 7.583 € minus 5.302 € ) für die Vorkalkulation 2012 zu berücksichtigen und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 7.400 € einen Teil-Betrag von 4.148 € ( = 7.400 € minus 3.252 € ) als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2012 zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des Nothaushaltes (nicht genehmigtes Haushaltssicherungskonzept) ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2009 sind als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: In der Vorkalkulation des Jahres 2011 wurde neben dem Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2008 von 11.312 € auch ein voraussichtlicher Teil-Fehlbetrag der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2009 von 7.583 € berücksichtigt, um die Restmüllgebühren im Jahr 2011 stabil halten zu können. Die im Jahr 2011 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2009 ergab aber nur einen Fehlbetrag von 5.302 €. Daher ist für die Vorkalkulation 2012 ein Erstattungsbetrag von 2.281 € ( = 7.583 € minus 5.302 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Bürger mit eben diesem Betrag zu viel belastet. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: In der Vorkalkulation des Jahres 2011 wurde neben dem Fehlbetrag aus der Nachkalkulation des Jahres 2008 von 3.248 € auch ein voraussichtlicher Teil-Fehlbetrag der überschlägigen Nachkalkulation des Jahres 2009 von 3.252 € berücksichtigt, um die Bioabfallgebühren im Jahr 2011 stabil halten zu können. Die im Jahr 2011 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2009 ergab nunmehr einen Fehlbetrag von 7.400 €. Daher ist für die Vorkalkulation 2012 nur ein Teil-Fehlbetrag von 4.148 € ( = 7.400 € minus 3.252 € ) zu berücksichtigen, um den Bürger nicht doppelt zu belasten. Beschlußvorlage 76/2011 Seite 2