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Beschlussvorlage (Tagebau Inden; Wasserrechtliches Verfahren zur Verlegung des Schlichbaches - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
135 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
28.06.11, 16:37
Aktualisiert
28.06.11, 16:37
Beschlussvorlage (Tagebau Inden;
Wasserrechtliches Verfahren zur Verlegung des Schlichbaches
- Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Tagebau Inden;
Wasserrechtliches Verfahren zur Verlegung des Schlichbaches
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 31/2011 Datum Planungsamt 04.05.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 26.05.2011 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Tagebau Inden; Wasserrechtliches Verfahren zur Verlegung des Schlichbaches - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Der als Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum wasserrechtlichen Verfahren zur Verlegung des Schlichbaches an die Bezirksregierung Arnsberg versandt. Begründung: Der Schlichbach ist in seinem Verlauf von Merken über Pier nach Schophoven tagebaubedingt zu verlegen, Er wird ab dem Jahr 2013 sukzessive bergbaulich in Anspruch genommen. Entsprechend ist ein Planfeststellungsverfahren von der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde durchzuführen. Der Planentwurf liegt der Gemeinde Inden zur Stellungnahme vor. Im Rahmen einer Vorstudie durch den Wasserverband Eifel-Rur wurde die Verlegung in den Verlauf des Lendersdorfer Mühlenteiches als Vorzugsvariante ermittelt. Diese wird nun weiter verfolgt. Der Schlichbach wird auf einer Länge von 3.979 m vom Tagebaurand in Richtung Rur verlegt. Der Anschluss der Neutrassierung erfolgt im Bereich der Ortslage Merken, er wird an das vorhandene Wasserbett im Bereich des Gutes Müllenark wieder angeschlossen (s. Anlage). Die Führung berücksichtigt weitgehend die Aufnahme der bestehenden Gerinnestrukturen des historischen Mühlenteiches, die Profilbreite variiert zwischen 3,50m und 9,50 m. Die Planung wird in der Sitzung von Vertretern der RWE Power AG erläutert, sie wird den Fraktionen auf CD zur Beratung zur Verfügung gestellt. Planungsrechtlich sind gegen die vorgesehene Verlegung keine Bedenken zu erheben, die Belange der Gemeinde Inden sind als Eigentümer und als Untere Denkmalbehörde betroffen. Die liegenschaftlichen Belange werden unabhängig vom anstehenden Planfeststellungsverfahren bilateral mit der RWE Power AG abgestimmt. Der Eingriff in das Bodendenkmal „Lendersdorfer Mühlengraben“ ist mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege abgestimmt, die Gemeinde Inden verweist auf die entsprechende Stellungnahme (s. Anlage). In wie weit das Bodendenkmal nach dem Eingriff noch als Denkmal zu schützen ist und in welchen Teilen eine Löschung des Denkmals vorgenommen werden kann, wird zur Zeit mit dem Amt für Bodendenkmalpflege abgestimmt, ein erster Sachstandsbericht kann voraussichtlich in der Sitzung gegeben werden. Beschlußvorlage 31/2011 Seite 2