Daten
Kommune
Inden
Größe
135 kB
Datum
26.05.2011
Erstellt
28.06.11, 16:37
Aktualisiert
28.06.11, 16:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
31/2011
Datum
Planungsamt
04.05.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
26.05.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Tagebau Inden;
Wasserrechtliches Verfahren zur Verlegung des Schlichbaches
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der als Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum
wasserrechtlichen Verfahren zur Verlegung des Schlichbaches an die Bezirksregierung Arnsberg
versandt.
Begründung:
Der Schlichbach ist in seinem Verlauf von Merken über Pier nach Schophoven tagebaubedingt zu
verlegen, Er wird ab dem Jahr 2013 sukzessive bergbaulich in Anspruch genommen. Entsprechend
ist ein Planfeststellungsverfahren von der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde
durchzuführen.
Der Planentwurf liegt der Gemeinde Inden zur Stellungnahme vor.
Im Rahmen einer Vorstudie durch den Wasserverband Eifel-Rur wurde die Verlegung in den
Verlauf des Lendersdorfer Mühlenteiches als Vorzugsvariante ermittelt. Diese wird nun weiter
verfolgt. Der Schlichbach wird auf einer Länge von 3.979 m vom Tagebaurand in Richtung Rur
verlegt. Der Anschluss der Neutrassierung erfolgt im Bereich der Ortslage Merken, er wird an das
vorhandene Wasserbett im Bereich des Gutes Müllenark wieder angeschlossen (s. Anlage). Die
Führung berücksichtigt weitgehend die Aufnahme der bestehenden Gerinnestrukturen des
historischen Mühlenteiches, die Profilbreite variiert zwischen 3,50m und 9,50 m.
Die Planung wird in der Sitzung von Vertretern der RWE Power AG erläutert, sie wird den
Fraktionen auf CD zur Beratung zur Verfügung gestellt.
Planungsrechtlich sind gegen die vorgesehene Verlegung keine Bedenken zu erheben, die Belange
der Gemeinde Inden sind als Eigentümer und als Untere Denkmalbehörde betroffen. Die
liegenschaftlichen Belange werden unabhängig vom anstehenden Planfeststellungsverfahren
bilateral mit der RWE Power AG abgestimmt. Der Eingriff in das Bodendenkmal „Lendersdorfer
Mühlengraben“ ist mit dem Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege
abgestimmt, die Gemeinde Inden verweist auf die entsprechende Stellungnahme (s. Anlage). In wie
weit das Bodendenkmal nach dem Eingriff noch als Denkmal zu schützen ist und in welchen Teilen
eine Löschung des Denkmals vorgenommen werden kann, wird zur Zeit mit dem Amt für
Bodendenkmalpflege abgestimmt, ein erster Sachstandsbericht kann voraussichtlich in der Sitzung
gegeben werden.
Beschlußvorlage 31/2011
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