Daten
Kommune
Inden
Größe
7,0 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
10.11.11, 20:31
Aktualisiert
10.11.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
27.09.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
23.11.2011
Rat
14.12.2011
TOP Ein Ja
Nein
75/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für die Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für
das Jahr 2012
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügte Berechnung über die Höhe der Gebühr für die Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ergibt sich für das Jahr 2012 eine Gebühr für die
Grundstückentwässerungsanlagen in Höhe von 18,40 € / cbm abgefahrenen Grubeninhalts.
Da der zur Zeit gültige Gebührensatz nicht verändert wird, ist es nicht erforderlich, dass der Rat
hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollte jedoch die Kalkulation des Gebührensatzes dem
Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte daher die Berechnung der Gebühr für die Grundstückentwässerungsanlagen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2012 ausdrücklich durch den Rat
zustimmend zur Kenntnis genommen werden.