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Beschlussvorlage (Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010 zum 01.01.2012)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
05.12.11, 20:31
Aktualisiert
05.12.11, 20:31
Beschlussvorlage (Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010 zum 01.01.2012)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 63 10 02 Schm/Xho 21.11.2011 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 08.12.2011 Rat 14.12.2011 TOP Ein Ja Nein 97/2011 Ent Bemerkungen Betrifft: Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010 zum 01.01.2012 Beschlussentwurf: Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010 wird zum 01.01.2011 außer Kraft gesetzt. Begründung: Am 02.02.2011 wurde in der Sitzung des Bauausschusses die im Herbst 2010 vorgeschlagene 1. Änderungssatzung zur bestehenden Baumschutzsatzung intensiv diskutiert; eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Einvernehmlich wurde dem Vorschlag von BM Schuster zugestimmt, das Thema zunächst fraktionsintern zu beraten. Insbesondere seitens der Fraktionen von CDU und SPD wurde die Frage aufgeworfen, ob und welche Konsequenzen es gäbe, wenn die Baumschutzsatzung aufgehoben würde und wie die Regelungen in anderen Kreiskommunen gilt. Zur abschließenden Klärung der Angelegenheit berichtet die Verwaltung wie folgt: 1. Rechtsgrundlage für den Erlass einer Baumschutzsatzung ist § 45 des Landschaftsgesetzes NRW. Demnach können Kommunen eine solche Satzung erlassen; eine Verpflichtung besteht nicht. 2. Eine Abfrage bei neun umliegenden Kommunen ergab folgendes Bild: In Langerwehe, Aldenhoven, Eschweiler und Düren sind Baumschutzsatzungen vorhanden; Jülich, Niederzier, Merzenich, Hürtgenwald und Kreuzau hingegen hatten nie eine solche Satzung bzw. haben sie in den vergangenen Jahren außer Kraft gesetzt (Jülich 2006). 3. Eine negative Auswirkung auf den Baumbestand hat es in den Kommunen, in denen die Satzung aufgehoben wurde, nicht gegeben. Aufgrund dieser Punkte und unter Beachtung der heiß diskutierten Thematik von „gerechten“ Ausgleichsmaßnahmen in der Sitzung vom 02.02.2011, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung der Baumschutzsatzung.