Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
05.12.11, 20:31
Aktualisiert
05.12.11, 20:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
63 10 02 Schm/Xho
21.11.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
08.12.2011
Rat
14.12.2011
TOP Ein Ja
Nein
97/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010
zum 01.01.2012
Beschlussentwurf:
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Inden vom 24.06.2010 wird zum
01.01.2011 außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Am 02.02.2011 wurde in der Sitzung des Bauausschusses die im Herbst 2010 vorgeschlagene 1.
Änderungssatzung zur bestehenden Baumschutzsatzung intensiv diskutiert; eine Beschlussfassung
erfolgte nicht. Einvernehmlich wurde dem Vorschlag von BM Schuster zugestimmt, das Thema
zunächst fraktionsintern zu beraten. Insbesondere seitens der Fraktionen von CDU und SPD wurde
die Frage aufgeworfen, ob und welche Konsequenzen es gäbe, wenn die Baumschutzsatzung
aufgehoben würde und wie die Regelungen in anderen Kreiskommunen gilt.
Zur abschließenden Klärung der Angelegenheit berichtet die Verwaltung wie folgt:
1. Rechtsgrundlage für den Erlass einer Baumschutzsatzung ist § 45 des Landschaftsgesetzes
NRW. Demnach können Kommunen eine solche Satzung erlassen; eine Verpflichtung
besteht nicht.
2. Eine Abfrage bei neun umliegenden Kommunen ergab folgendes Bild:
In Langerwehe, Aldenhoven, Eschweiler und Düren sind Baumschutzsatzungen vorhanden;
Jülich, Niederzier, Merzenich, Hürtgenwald und Kreuzau hingegen hatten nie eine solche
Satzung bzw. haben sie in den vergangenen Jahren außer Kraft gesetzt (Jülich 2006).
3. Eine negative Auswirkung auf den Baumbestand hat es in den Kommunen, in denen die
Satzung aufgehoben wurde, nicht gegeben.
Aufgrund dieser Punkte und unter Beachtung der heiß diskutierten Thematik von „gerechten“
Ausgleichsmaßnahmen in der Sitzung vom 02.02.2011, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung
der Baumschutzsatzung.