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Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer/innen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
90 kB
Datum
27.05.2014
Erstellt
20.05.14, 18:25
Aktualisiert
20.05.14, 18:25
Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer/innen)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/2 12 90 03 30.04.2014 134/2014 Betreff Verpflichtung der Beisitzer/innen Beratungsfolge Wahlausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzerinnen und Beisitzer gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes. Erläuterungen: 1. Nach § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) sind die Beisitzerinnen und Beisitzer des Wahlausschusses vom Vorsitzenden vor Beginn ihrer Tätigkeit auf eine unparteiische Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, zu verpflichten. Für die Beisitzerinnen und Beisitzer bzw. die jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die in den vorherigen Sitzungen noch nicht verpflichtet wurden, ist dies in der Sitzung ggf. nachzuholen. 2. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder ihre Bewerbung erstreckt. 3. Die Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass die Beisitzerinnen und Beisitzer durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich mein Amt unparteiisch wahrnehmen werde und Verschwiegenheit wahren werde über die bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.“ Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14