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Vorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen hier: Kreissparkasse Köln - Regionalbeirat Ville)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
20.06.14, 18:24
Vorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen
hier: Kreissparkasse Köln - Regionalbeirat Ville) Vorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen
hier: Kreissparkasse Köln - Regionalbeirat Ville)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 01/2 Datum Vorlagen-Nr. 13.06.2014 189/2014 Betreff Bestellung von Vertretern der Stadt in besonderen Einrichtungen hier: Kreissparkasse Köln - Regionalbeirat Ville Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, gem. § 50 Abs. 4 i.V.m § 63 Abs. 2 und § 113 GO folgende Mitglieder des Rates in den Regionalbeirat Ville der Kreissparkasse Köln für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu entsenden: 1. Dietmar Vetterling (CDU) 2. Dr. Matthias Petran (SPD) Erläuterungen: Der Vorstand der Kreissparkasse Köln hat für den Bereich der Regionaldirektion Ville einen Regionalbeirat für die Gebiete der Städte Frechen, Hürth und Pulheim sowie der Städte Brühl, Erftstadt und Wesseling gebildet. Der Regionalbeirat hat die Aufgabe, den Vorstand der Kreissparkasse Köln aus seiner besonderen Kenntnis über das Gebiet der Regionaldirektion heraus zu beraten und zu unterstützen sowie den Kontakt der Kreissparkasse Köln zur Bevölkerung und Wirtschaft zu vertiefen. Der Regionalbeirat kann Vorschläge und Anregungen unterbreiten. Dem Regionalbeirat gehören nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Ville der Kreissparkasse Köln v. 01.09.2009 an: 1. kraft ihres Amtes die Bürgermeister der genannten Städte. 2. jeweils zwei Vertreter aus den Räten der Städte Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Erftstadt und Wesseling Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 189/2014 3. ein Vertreter aus den Räten der im Regionalbeirat vertretenen Kommunen, dessen Fraktion nicht durch ein Mitglied nach Nr. 2. vertreten wird, die aber in den Städten Frechen, Hürth, Pulheim, Brühl, Erftstadt und Wesseling insgesamt mindestens 10 Fraktionssitze auf sich vereinigt. 4. jeweils 2 Vertreter der örtlichen Wirtschaft aus den Städten Frechen, Hürth Pulheim, Brühl, Erftstadt und Wesseling, die vom örtlichen Regionaldirektor bestimmt werden, 5. ein Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Köln. Die Entsendung der Mitglieder nach Ziff. 2 erfolgt durch die jeweilige Stadt. Der Vorstand der Kreissparkasse benennt die Mitglieder nach Ziff. 3 – 5 (§ 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Regionalbeirat Ville der Kreissparkasse Köln). Das Wahlverfahren richtet sich nach § 63 Abs. 2 i.V.m. § 113 und § 50 Abs. 4 und Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW. Danach reicht der einstimmige Beschluss über die Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages, auf den sich die Ratsmitglieder geeinigt haben, aus. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlvorgang abgestimmt. Vertreter der Stadt Brühl in der abgelaufenen Wahlperiode waren Herr Vetterling (CDU), Herr Dr. Petran (SPD) und gem. Geschäftsordnung Bürgermeister Freytag. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14