Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Datum
14.04.2011
Erstellt
05.04.11, 20:30
Aktualisiert
05.04.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
67 31 00 Ot/Xho
29.03.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
14.04.2011
TOP Ein Ja
Nein
20/2011
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nutzung des alten Friedhofes Lucherberg;
Ausweisung eines anonymen Urnengrabfeldes
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Friedhofsverwaltung zur Kenntnis und stimmt einem
Vertragsabschluss mit der Deutschen Friedhofs GmbH über die Bereitstellung und Belegung eines
Grabfeldes für anonyme Urnenbestattungen zu.
Begründung:
Sachstand
Auf dem teilweise außer Dienst gestellten alten Friedhof Lucherberg bestehen im Frühjahr 2011
noch 22 Reihen-, 2 Kinder- und 76 Wahlgrabstätten, letztere teilweise als Tiefengräber. Das Ende
der letzten Nutzungszeit endet nach heutigem Stand am 11.03.2039.
An 12 der vorhandenen Wahlgrabstätten bestehen noch Rechte zur Sargbestattung von 13
Verstorbenen; Urnenbeisetzungen in bestehenden Grabstätten sind satzungsgemäß ausgeschlossen.
In den 12 noch belegbaren Grabstätten ruhen 23 Verstorbene, die im Falle einer endgültigen
Außerdienststellung und anschließenden Entwidmung durch die Gemeinde umgebettet werden
müssten. Dafür sind Kosten in Höhe von rund 46.000 € zu kalkulieren.
Die Ehrenanlage hat ewiges Ruherecht.
Selbst nach Entwidmung des Friedhofes kann wegen der bereits erwähnten Verwesungsproblematik
die Fläche außerhalb der Ehrenanlage zu keinem anderen Zweck denn als Grünfläche genutzt
werden. Die jährlichen Pflege- und Unterhaltungskosten belaufen sich derzeit auf durchschnittlich
3.500 - 4.000 €.
Konzept mit geänderter Nutzung
Die Deutsche Friedhofs GmbH (DFG) hat der Gemeinde ein Konzept vorgestellt, das darauf beruht,
der DFG eine Teilfläche des Friedhofes vertraglich zur Verfügung zu stellen, auf dem anonyme
Urnenbeisetzungen durchgeführt werden.
Am 06.01.2011 fand diesbezüglich ein Gesprächstermin mit dem Geschäftsführer der DFG, Herrn
Karl-Heinz Könsgen, bei der Gemeinde statt.
Die DFG, eine 100%ige Tochter der Rhein-Taunus-Krematorium GmbH, führt auf dem Gelände
des Krematoriums Dachsenhausen pro Jahr bis zu 300 anonyme Urnenbeisetzungen von
Verstorbenen durch, die aus der Region Düren, Eifel, Aachen, Selfkant, Mönchengladbach,
Grevenbroich kommen. Die DFG geht davon aus, dass die Hinterbliebenen dieser Verstorbenen
eine Beisetzungsmöglichkeit im Umkreis von ca. 30-40 km zum ehemaligen Wohnort des
Verstorbenen bevorzugen würden.
Die Verstorbenen werden im Rhein-Taunus-Krematorium eingeäschert und per Post oder eigenen
DFG-Kurieren zur Gemeinde gebracht. Die DFG rechnet damit, dass ca. 10 % der Beisetzungen mit
einem Bestatter im Beisein der Hinterbliebenen durchgeführt werden. Die restlichen 90 % der
Bestattungen werden allein durch den gemeindlichen Bauhof abgewickelt. In beiden Fällen erfolgt
jedoch die Beisetzung in einem nicht besonders gekennzeichneten Urnenreihengrab. Die
Beisetzungen sollen sich auf einen Friedhof beschränken. Vorgesehen ist hierfür der alte Friedhof
Lucherberg, der neben der erforderlichen Kapazität zudem über eine Trauerhalle verfügt.
Um eine möglichst hohe Akzeptanz für diesen Friedhof zu erreichen liegt das besondere Interesse
der DFG in der Qualität der Anlage und nicht in der Quantität. Die Anlage muss optisch
überarbeitet, das neue Grabfeld angelegt werden. Diese Arbeiten werden mit Unterstützung der
DFG durchgeführt. Für die weitere Pflege- und Unterhaltung ist die Gemeinde verantwortlich. Die
Renovierung der Trauerhalle übernimmt die Gemeinde. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen
sich auf ca. 500 € für Farbe, Reparaturen und Reinigung.
Bei rechnerisch maximal 300 Beisetzungen im Jahr und einer Belegung von einem Quadratmeter
mit 4 Urnenlöchern und einer Belegung mit bis zu 3 Urnen übereinander, besteht pro Jahr ein
Platzbedarf von 25 m². Wegen der in einer Tiefe ab 150 cm vorhandenen Bestattungen können die
Urnenlöcher nur 120 cm tief sein. Daraus ergibt sich ein rechnerischer Platzbedarf bei maximaler
Belegung von ca. 750 m² für 30 Jahre; auf dem alten Lucherberger Friedhof stehen rund 1.500 m²
nutzbare Grabfläche zur Verfügung.
Das vorgeschlagene Konzept entspricht in Bezug auf die Ruhezeit der aktuell gültigen
Friedhofssatzung. Eine Verkürzung der Ruhezeit für die Aschen auf 20 Jahre ist gemäß aktuellen
Kommentaren zum § 4 BestG NRW nicht möglich, da auf keinem Friedhof in der Gemeinde Inden
Ruhezeiten von weniger als 30 Jahren möglich sind. (Diese 30-Jahre-Frist basiert auf
Bodengutachten die nach den Hygiene-Richtlinien für die Anlage und Erweiterung von Friedhöfen
angefertigt wurden. Bei älteren Friedhöfen basieren die Ruhezeiten auf Erfahrungswerten.)
Der mit der DFG abzuschließende Vertrag soll aus Gründen der Planungssicherheit eine Laufzeit
von 30 Jahren haben.
Wegen der mehrjährigen Nutzungseinräumung und der Möglichkeit der Verlängerung der Nutzung
sagt die DFG der Gemeinde einen jährlichen Mindestbetrag von 3.000,00 € zu. Die Gemeinde
erhält pro Beisetzung einen Betrag von 80,00 €. Ab 100 Beisetzungen pro Jahr werden 75,00 €, ab
150 Beisetzungen pro Jahr 70,00 € je Beisetzung gezahlt. Der Mindestbetrag von 3.000,00 € wird
so lange gegen gerechnet, bis er überschritten wird. Selbst wenn die Zahl der Beisetzungen die
Erwartungen nicht erfüllt, wird durch das „Nutzungsentgelt“ ein großer Teil der Unterhalts- und
Pflegekosten auf Jahre hinaus gedeckt sein.
Eine Nachfrage bei der Stadt Bornheim (Stadtbetrieb Bornheim AöR), die bereits seit zwei Jahren
mit der DFG zusammen arbeitet, ergab, dass die maximal angenommene Anzahl der Beisetzungen
zwar noch nicht erreicht, die Tendenz jedoch steigend ist. Der garantierte jährliche Mindestbetrag
deckt aber in jedem Fall die Pflege- und Unterhaltungskosten.
Mit Abschluss des Vertrages mit der DFG tritt die mit Ratsbeschluss vom 14.12.1989 erfolgte
teilweise Außerdienststellung des alten Friedhofes Lucherberg insoweit außer Kraft, als die
Beisetzung anonymer Urnen zugelassen wird. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist vorbereitet.
Beschlußvorlage 20/2011
Seite 2
Für Beisetzungen mit Hinterbliebenen und die Nutzung der Trauerhalle wird die Gemeinde
Gebühren gemäß Friedhofsgebührensatzung von den Angehörigen erheben.
Nach Abschluss der Verhandlungen und Abschluss des Vertrages werden etwa 3 Monate
Vorlaufzeit benötigt, bevor die erste Beisetzung erfolgen kann.
Die Ausweisung des Grabfeldes für anonyme Urnen wird dem Ausschuss nach weiteren
Beratungen mit der DFG zur Zustimmung vorgelegt.
Beschlußvorlage 20/2011
Seite 3