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Vorlage (Verpflichtung und Einführung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Vorlage (Verpflichtung und Einführung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen
des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 01/2 10 24 01 12.06.2014 172/2014 Betreff Verpflichtung und Einführung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Bürgermeister Dieter Freytag führt seine ehrenamtlichen Stellvertreter/innen in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Erläuterungen: Die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters werden vom Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW). Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14