Daten
Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
01/2
10 24 01
12.06.2014
172/2014
Betreff
Verpflichtung und Einführung der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen
des Bürgermeisters
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Bürgermeister Dieter Freytag führt seine ehrenamtlichen Stellvertreter/innen in ihr Amt ein
und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Erläuterungen:
Die ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters werden vom Bürgermeister in
ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW).
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann z.B. in der Weise vollzogen
werden, dass die zu Verpflichtenden durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis
mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14