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Vorlage (Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Rates der Stadt Brühl am 25.05.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
120 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
02.04.14, 18:34
Aktualisiert
10.04.14, 07:30
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/2 12 90 03 01.04.2014 98/2014 Betreff Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl des Rates der Stadt Brühl am 25.05.2014 Beratungsfolge Wahlausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Wahlausschuss beschließt, die im Anhang III (zugelassene Wahlvorschläge) der „Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Brühl zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge“ aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Brühl am 25.05.2014 zuzulassen. Erläuterungen: Zur Wahl des Rates der Stadt Brühl am 25.05.2014 reichten folgende Parteien bzw. Wählergruppen Wahlvorschläge ein: Partei bzw. Wählergruppe Kurzbezeichnung Christliche Demokratische Union Sozialdemokratische Partei Deutschlands Bündnis 90/ Die Grünen Freie Demokratische Partei Deutschlands Freie Wähler/Bürger-Vereinigung Brühl DIE LINKE Piratenpartei Deutschland CDU SPD GRÜNE FDP fw/bVb DIE LINKE PIRATEN Reihenfolge Stimmzettel 1 2 3 4 5 6 7 Die fw/bVb wird voraussichtlich noch für die Wahlbezirke 15 und 17 Wahlvorschläge vorlegen. Diesen werden in der Sitzung des Wahlausschuss vorgelegt. Sollten bis zum Ablauf der Einrichtungsfrist (07.04.2014, 18.00 Uhr) weitere Wahlvorschläge eingereicht werden, werden diese noch vorgelegt. Eine Auflistung der Kandidatinnen und Kandidaten ist als Anlage „Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Brühl zur Prüfung und Entscheidung über die Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 98/2014 Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge“ im Anhang I (Liste der Direktkandidaten) und im Anhang II (Bewerber/innen aus der Reserveliste) beigefügt. Die Reihenfolge richtet sich nach der Reihenfolge gemäß der zu bildenden Reihenfolge auf dem Stimmzettel (§ 32 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWahlO)). Alle Wahlvorschläge wurden rechtzeitig beim Wahlleiter eingereicht.        Sie wurden unverzüglich nach Eingang auf die vorgeschriebene Form und den notwendigen Inhalt hin überprüft. Die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der Parteien bzw. Wählergruppen mussten in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer Abstimmung gewählt worden sein. Die Einhaltung dieser Vorschrift war durch eine Niederschrift und 3 eidesstattlichen Versicherungen nachzuweisen. Wahlvorschläge der Parteien bzw. Wählergruppen mussten von der für das Wahlgebiet zuständigen Leitung unterzeichnet sein. Die Bewerberinnen und Bewerber mussten ihrer Bewerbung schriftlich zustimmen. Jeder Wahlvorschlag musste Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort, Wohnung und den Beruf der Bewerberin bzw. Bewerbers enthalten. Die Wahlvorschläge mussten Namen und Anschrift der Vertrauensperson und ihrer Stellvertreterin bzw. ihres Stellvertreters enthalten. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber musste die Wählbarkeit bescheinigt werden. Die Parteien bzw. Wählergruppen waren in der zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode im Rat der Stadt Brühl bzw. im Landtag NRW vertreten, so dass ein Nachweis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), z.B. Vorlage von Parteiprogramm, nicht erforderlich ist. Die Vorprüfung der Wahlvorschläge hat ergeben, dass gegen die Zulassung grundsätzlich keine Einwände bestehen. Soweit Mängel bestehen, wurde gemäß § 27 Abs. 1 KWahlO zur Behebung der Mängel aufgefordert. Sollten nach der Einreichungsfrist am 07.04.2014, 18:00 Uhr noch Mängel bestehen, werden diese in der Sitzung des Wahlausschuss bekannt gegeben. Anlage(n): (1) Anlage 1 – Musterstimmzettel Gemeinderatswahl am Beispiel Wahlbezirk 1 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14