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Vorlage (Erschließung Bebauungsplan 04.04/2 „Rosenhof“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Vorlage (Erschließung Bebauungsplan 04.04/2 „Rosenhof“) Vorlage (Erschließung Bebauungsplan 04.04/2 „Rosenhof“)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen 61/3 Datum Vorlagen-Nr. 09.04.2014 108/2014 Betreff Erschließung Bebauungsplan 04.04/2 „Rosenhof“ Beratungsfolge Verkehrsausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Verkehrsausschuss beschließt die Ausführung gemäß der Planung des Straßenbaus für die Erschließungsmaßnahme Bebauungsgebiet 04.04/2 „Rosenhof“. Erläuterungen: Die Stadt beabsichtigt das Erschließungsgebiet „Rosenhof“ entsprechend des Bebauungsplanes 04.04/2 tiefbautechnisch zu erschließen. Das nördlich der Rheinstraße und westlich der Bergerstraße gelegene neu zu erschließende Wohngebiet „Rosenhof“ stellt einen Lückenschluss zur angrenzenden Bebauung dar. Das geplante Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha und wird nördlich an das örtliche Straßennetz „Sophie-Scholl-Straße“ angeschlossen. Des Weiteren ist eine Verbindung als Geh- und Radweg zur Straße „Rosenhof“ vorgesehen. Die neue Erschließungsstraße soll durch eine 3-zeilige Rinne aus Betonsteinpflaster 16/24/14 gegliedert werden. Die Parkplätze entlang der Verkehrsfläche erhalten ein anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster. Die Kosten für den Straßenbau werden auf ca. 230.000 € geschätzt. Der Erschließungsaufwand ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu 90 Prozent erschließungsbeitragspflichtig. Es ist beabsichtigt im Rahmen der Grundstücksverkäufe Ablösevereinbarungen über den Erschließungsbeitrag zu treffen. Finanzielle Auswirkung: Diese Maßnahme ist nicht im Haushaltsplan 2013/14 vorgesehen. Die vorliegende Planung hat etwa 6.500 € gekostet. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 108/2014 Sollte die Planung beschlossen werden, müssten Mittel überplanmäßig bereit gestellt werden oder die Ausführung erfolgt in 2015 mit neu zu veranschlagenden Mitteln im Haushaltsplan 2015. Die Planungskosten werden nachträglich dieser Maßnahme zugeordnet und zusammen abgeschrieben. Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung gegeben. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14