Daten
Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
23.04.14, 18:30
Aktualisiert
23.04.14, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
61/3
Datum
Vorlagen-Nr.
09.04.2014
108/2014
Betreff
Erschließung Bebauungsplan 04.04/2 „Rosenhof“
Beratungsfolge
Verkehrsausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Ausführung gemäß der Planung des Straßenbaus
für die Erschließungsmaßnahme Bebauungsgebiet 04.04/2 „Rosenhof“.
Erläuterungen:
Die Stadt beabsichtigt das Erschließungsgebiet „Rosenhof“ entsprechend des Bebauungsplanes 04.04/2 tiefbautechnisch zu erschließen.
Das nördlich der Rheinstraße und westlich der Bergerstraße gelegene neu zu erschließende Wohngebiet „Rosenhof“ stellt einen Lückenschluss zur angrenzenden Bebauung
dar. Das geplante Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha und wird nördlich an das
örtliche Straßennetz „Sophie-Scholl-Straße“ angeschlossen. Des Weiteren ist eine Verbindung als Geh- und Radweg zur Straße „Rosenhof“ vorgesehen.
Die neue Erschließungsstraße soll durch eine 3-zeilige Rinne aus Betonsteinpflaster
16/24/14 gegliedert werden. Die Parkplätze entlang der Verkehrsfläche erhalten ein anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster.
Die Kosten für den Straßenbau werden auf ca. 230.000 € geschätzt.
Der Erschließungsaufwand ist nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu 90 Prozent
erschließungsbeitragspflichtig. Es ist beabsichtigt im Rahmen der Grundstücksverkäufe
Ablösevereinbarungen über den Erschließungsbeitrag zu treffen.
Finanzielle Auswirkung:
Diese Maßnahme ist nicht im Haushaltsplan 2013/14 vorgesehen. Die vorliegende Planung hat etwa 6.500 € gekostet.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 108/2014
Sollte die Planung beschlossen werden, müssten Mittel überplanmäßig bereit gestellt
werden oder die Ausführung erfolgt in 2015 mit neu zu veranschlagenden Mitteln im
Haushaltsplan 2015.
Die Planungskosten werden nachträglich dieser Maßnahme zugeordnet und zusammen
abgeschrieben.
Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung gegeben.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14