Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
15.11.12, 19:20
Aktualisiert
15.11.12, 19:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
366/2012
Erstellt am:
29.10.2012
Aktenzeichen:
II/52 21 60
Verfasser/in:
Frau Bunk
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
20.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Erweiterung der Flutlichtanlage am Sportzentrum Pulheim um
a) einen zusätzlichen Scheinwerfer am Zugang zum Rasenplatz
alternativ
b) die Aufstellung eines neuen Mastes im Start/Ziel-Bereich mit zwei Scheinwerfern
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Pulheimer Sport-Club 1924/57 e.V.
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2013
a) 2.500 bzw.b) 7.500 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): budgetrelevante Veränderung
Vorlage Nr.: 366/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Die Flutlichtanlage am Sportzentrum Pulheim wird erweitert um
a) einen zusätzlichen Scheinwerfer am Zugang zum Rasenplatz; die hierfür erforderlichen Mittel von 2.500,00 € werden
im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.
Alternativ
b) die Aufstellung eines neuen Mastes im Start/Ziel-Bereich mit zwei Scheinwerfern; die hierfür erforderlichen Mittel von
7.500,00 € werden im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt. Diese Beschluss gilt nur dann, wenn keine erheblichen
Erdarbeiten erforderlich werden. Für diesen Fall gilt die Lösung a) als genehmigt.
Erläuterungen
Die vorhandene Flutlichtanlage ist grundsätzlich erneuerungsbedürftig. Hierfür wurden von III/26 bereits Mittel in die
Bauunterhaltungsliste aufgenommen (Klärung der Finanzierbarkeit im Rahmen der Haushaltsberatungen). Angesichts
dessen, dass die elektrische Kapazität der Anlage erschöpft ist, kann eine Erweiterung nach a) oder b) erst nach der
Erneuerung vorgesehen werden.
In Zusammenhang mit der defekten und erneuerungsbedürftigen Flutlichtanlage wies der PSC darauf hin, dass die vorhandene Beleuchtung unzureichend ist, da nur ein kleiner Teil der Laufbahn abgedeckt wird. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurde vorgeschlagen, am Zugang zum Rasenplatz einen Scheinwerfer zu montieren. Für diese Maßnahme
würde laut Prüfung des Immobilienmanagements ein Aufwand von 2.500,00 € entstehen. Alternativ schlug der PSC vor,
im Bereich von Start und Ziel einen neuen Mast aufzustellen und mit zwei Scheinwerfern auszurüsten. Hierfür müssten
laut Immobilienmanagement 7.500,00 € aufgewendet werden. Voraussetzung hierfür wäre, dass das laut PSC im Boden
vorhandene Leerrohr für die Kabelverlegung nutzbar ist (ist erst bei Ausgrabung feststellbar). Anderenfalls würden erhebliche Erdarbeiten zur Kabelverlegung anfallen, die einen Aufwand von 30.000,00 bis 40.000,00 € verursachen würden.
Sollte die Entscheidung pro Alternative b) erfolgen und sich später herausstellen, dass der vorbenannte unverhältnismäßig hohe Aufwand für Erdarbeiten entstehen würde, sollte die Lösung a) zum Zuge kommen.
Anlage:
Antrag des Pulheimer Sport-Clubs 1924/57 e.V. vom 26.03.2012
Florian Herpel
Beigeordneter
Ilona Bunk
Amtsleiterin