Daten
Kommune
Inden
Größe
7,5 kB
Datum
23.03.2011
Erstellt
10.02.11, 20:30
Aktualisiert
10.02.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
10/2011
Datum
Planungsamt
08.02.2011
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
24.02.2011
Rat
23.03.2011
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Der Lendersdorfer Mühlenteich;
Antrag des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege - auf Eintragung
gemäß § 3 DSchG NW
Beschlussentwurf:
Das Verfahren zur Eintragung des in der Anlage gekennzeichneten Bereiches des Jülicher
Mühlenteiches als Bodendenkmal in die bei der Gemeinde Inden geführten Denkmalliste wird
durchgeführt.
Begründung:
Der Landschaftsverband Rheinland – Amt für Bodendenkmalpflege – beantragt die Eintragung der
Mühlenteiche entlang der Rur entsprechend ihrer Denkmalbedeutung als Denkmal oder als
Bodendenkmal in die jeweiligen Denkmallisten der betroffenen Kommunen. Das Verfahren wurde
mit den im Kreis Düren betroffenen Kommunen als untere Denkmalbehörden und dem Kreis Düren
als obere Denkmalbehörde im Vorfeld abgestimmt. Die Mühlenteiche an der Rur sind von
Menschen geschaffene Landschaftsteile mit historischer Bedeutung und somit denkmalwert im
Sinne des Denkmalschutzgesetzes NW.
In Inden sind in einem kleinen Teilbereich der Jülicher Mühlenteich inklusive eines Wehrs und der
Verlauf des Lendersdorfer Mühlenteichs betroffen.
Veränderungen an den Verläufen des Mühlenteiches als Denkmal sind nicht gewollt, die Nutzungen
sollen nicht eingeschränkt werden. Finanzielle Aufwendungen sind bis auf das Durchführen des
Verfahrens für die Gemeinde Inden nicht zu erwarten.
Die Begründung für die Würdigkeit des Lendersdorfer Mühlenteiches als Bodendenkmal ist der
Anlage zu entnehmen. Bevor die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt, sind die betroffenen
Eigentümer anzuhören, über die Eintragung sind Bescheide zu erteilen. Die weitere
Vorgehensweise wird in der Sitzung dargelegt und erörtert.