Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
06.12.11, 20:30
Aktualisiert
06.12.11, 20:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV
Beratungsfolge
Ralf Hallmann
Termin
TOP Ein Ja
29.11.2011
öffentlich
Rat
Nein
71/2011
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
14.12.2011
Betrifft:
12. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in
der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978.
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 12. Änderungssatzung vom
14. Dezember 2011 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07.
Dezember 1978.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die Gebühr für die Straßenreinigung Winterdienst in der Gemeinde Inden von 0,40 € auf nunmehr 1,00 € pro lfd. Meter Front festzusetzen.
Nachrichtlich:
Diese Festsetzung erfolgte gemäß der Empfehlung des Bauausschusses vom 23.11.2011.
Die in diesem Jahr überschlägig durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2010 hat einen
Fehlbetrag von 48.748 € ergeben. Der Grund des hohen Fehlbetrages liegt darin begründet, dass
nicht mit einem solch strengen Winter gerechnet wurde.
Der Fehlbetrag fließt in Höhe von 47.984 € in die Kalkulation ein, so dass gemäß der Empfehlung
des Bauausschusses vom 23.11.2011 die Gebühr für 2012 auf 1,00 € festgesetzt wird. Der
Restfehlbetrag von 764 € wird dann voraussichtlich in die Berechnung der Gebühren für das Jahr
2013 eingehen.
12. Änderungssatzung
vom 14. Dezember 2011 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde
Inden vom 07. Dezember 1978
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai
2011 (GV NRW S. 271) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher
Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV NW S.
706, 1976 S. 12 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 390) und §§ 2, 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 394) hat der
Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 14. Dezember 2011 folgende 12. Änderungssatzung
zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 7. Dezember 1978
beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert:
a) dem Anliegerverkehr dient,
für den Winterdienst
1,00 Euro
b) dem innerörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
1,00 Euro
c) dem überörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
1,00 Euro
Artikel II
Diese 12. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 11.
Änderungssatzung vom 09. Dezember 2010 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 12. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Hinweis:
Beschlußvorlage 71/2011 1. Ergänzung
Seite 2
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Inden, den 14. Dezember 2011
Bürgermeister
Beschlußvorlage 71/2011 1. Ergänzung
Seite 3