Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
28.05.14, 18:31
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40/2
52 00 00
09.05.2014
143/2014
(77/2012)
Betreff
Kunstrasenplatz Schwadorf
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle 785230/42 02 00 00
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss
a)
beschließt im Wege der Dringlichkeit die Herstellung eines Kunstrasenplatzes auf
der Sportanlage Brühl-Schwadorf und
b)
beauftragt
den
Bürgermeister
mit
der
Durchführung
der
Maßnahmen
entsprechend der Entscheidung des Sportausschusses in seiner Sitzung am 13.05.2014.
Erläuterungen:
Auf Empfehlung des Sportausschusses (Vorlagen-Nr. 77/2012) in seiner Sitzung am 27.
September 2012 hat der Rat im Haushalt 2014 Mittel in Höhe von 660.000,00 € für die
Herstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Brühl-Schwadorf bereitgestellt.
Die Planungen wurden in der Sitzung des Sportausschusses am 13. März 2014 durch das
Planungsbüro, Firma Dalhaus & Engelmayer, vorgestellt. Die dargelegten Kosten überstiegen deutlich das zur Verfügung stehende Budget.
Der Sportausschuss hat daher noch keine Entscheidung getroffen, sondern zunächst eine
Darstellung der Kosten und der vorgesehenen Kostenreduzierungen unter Einbeziehung
der Angabe der Kosten eines Platzes in verschiedenen Größen und einen Kostenvergleich zu anderen Kunstrasenplätzen in Brühl in der Sitzungsniederschrift erbeten. Die
erbetenen Angaben wurden in die zwischenzeitlich übersandte Niederschrift aufgenommen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 143/2014
Aufgrund der Sitzungsterminierung kann der Sportausschuss erst in seiner Sitzung am
13.05.2014 entscheiden, welche Ausbauvariante er im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets wünscht. Damit diese Entscheidung realisiert werden kann, ist vorab die
o.g. Beschlussfassung durch den Hauptausschuss erforderlich.
Zur Finanzierung der Maßnahme in der von der Fachseite favorisierten Ausführung ist
eine überplanmäßige investive Auszahlung erforderlich. Über die Bereitstellung der hierfür
erforderlichen Mittel wird ebenfalls in dieser Hauptausschusssitzung entschieden (s. Vorlagen-Nr. 132/2014).
Die Dringlichkeit für diese Entscheidung – ebenso wie für die überplanmäßige Mittelbereitstellung (s. Vorlagen-Nr. 132/2014) – ergibt sich aus dem Umstand, dass
jeder Tag Verzögerung dazu führt bzw. führen kann, dass
1. die Baumaßnahme über die temperaturkritische Grenze im Herbst hinaus andauern
würde, eine fachgerechte Verlegung des Kunstrasens damit in diesem Jahr nicht
mehr möglich wäre und sich der Abschluss der Maßnahme weit in das Frühjahr
2015 hinaus verschieben könnte;
2. die für den Verein im Sommer freie Trainings- und Spielzeit nicht komplett für die
Baumaßnahme genutzt werden kann und sich von daher weitaus längere Beeinträchtigungen insbesondere für den FC Schwadorf – aber auch für die Vereine, die
üblicherweise die Ausweichplätze nutzen - ergeben würden
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14