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Vorlage (Kunstrasenplatz Schwadorf)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
28.05.14, 18:31
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Vorlage (Kunstrasenplatz Schwadorf) Vorlage (Kunstrasenplatz Schwadorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40/2 52 00 00 09.05.2014 143/2014 (77/2012) Betreff Kunstrasenplatz Schwadorf Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 785230/42 02 00 00 Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss a) beschließt im Wege der Dringlichkeit die Herstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Brühl-Schwadorf und b) beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung der Maßnahmen entsprechend der Entscheidung des Sportausschusses in seiner Sitzung am 13.05.2014. Erläuterungen: Auf Empfehlung des Sportausschusses (Vorlagen-Nr. 77/2012) in seiner Sitzung am 27. September 2012 hat der Rat im Haushalt 2014 Mittel in Höhe von 660.000,00 € für die Herstellung eines Kunstrasenplatzes auf der Sportanlage Brühl-Schwadorf bereitgestellt. Die Planungen wurden in der Sitzung des Sportausschusses am 13. März 2014 durch das Planungsbüro, Firma Dalhaus & Engelmayer, vorgestellt. Die dargelegten Kosten überstiegen deutlich das zur Verfügung stehende Budget. Der Sportausschuss hat daher noch keine Entscheidung getroffen, sondern zunächst eine Darstellung der Kosten und der vorgesehenen Kostenreduzierungen unter Einbeziehung der Angabe der Kosten eines Platzes in verschiedenen Größen und einen Kostenvergleich zu anderen Kunstrasenplätzen in Brühl in der Sitzungsniederschrift erbeten. Die erbetenen Angaben wurden in die zwischenzeitlich übersandte Niederschrift aufgenommen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 143/2014 Aufgrund der Sitzungsterminierung kann der Sportausschuss erst in seiner Sitzung am 13.05.2014 entscheiden, welche Ausbauvariante er im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets wünscht. Damit diese Entscheidung realisiert werden kann, ist vorab die o.g. Beschlussfassung durch den Hauptausschuss erforderlich. Zur Finanzierung der Maßnahme in der von der Fachseite favorisierten Ausführung ist eine überplanmäßige investive Auszahlung erforderlich. Über die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel wird ebenfalls in dieser Hauptausschusssitzung entschieden (s. Vorlagen-Nr. 132/2014). Die Dringlichkeit für diese Entscheidung – ebenso wie für die überplanmäßige Mittelbereitstellung (s. Vorlagen-Nr. 132/2014) – ergibt sich aus dem Umstand, dass jeder Tag Verzögerung dazu führt bzw. führen kann, dass 1. die Baumaßnahme über die temperaturkritische Grenze im Herbst hinaus andauern würde, eine fachgerechte Verlegung des Kunstrasens damit in diesem Jahr nicht mehr möglich wäre und sich der Abschluss der Maßnahme weit in das Frühjahr 2015 hinaus verschieben könnte; 2. die für den Verein im Sommer freie Trainings- und Spielzeit nicht komplett für die Baumaßnahme genutzt werden kann und sich von daher weitaus längere Beeinträchtigungen insbesondere für den FC Schwadorf – aber auch für die Vereine, die üblicherweise die Ausweichplätze nutzen - ergeben würden Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14