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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 351/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
30.11.12, 10:45
Aktualisiert
30.11.12, 10:45
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 351/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 351/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 351/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 351/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 351/2012)

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Inhalt der Datei

Erfahrungsbericht der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Stellenumfang und Stellenbesetzung In Pulheim wurden im Rahmen der bereit gestellten Kreismittel für Schulsozialarbeit nach dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT) 4 Vollzeitstellen eingerichtet, hierhin inbegriffen eine 0,5-Stelle Koordination. Die restlichen 3 Vollzeitstellen sind aufgeteilt auf 4 Schulsozialarbeiter. Die Schulsozialarbeiterstellen sind Teilzeitstellen mit Jahresarbeitszeitkonten. Die Berechnung der Arbeitszeit der Teilzeitstellen sieht vor, dass während des Schulbetriebs eine Wochenstundenzahl von 39 Stunden gearbeitet wird. In den Ferien wird – abgesehen von 2 Wochen – nicht gearbeitet. Die Ferienzeit wird ausgeglichen durch die Urlaubstage sowie durch die Mehrarbeit während der Schulzeit. Seit dem 1.1.2012 ist die erste Stelle der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket besetzt. Die drei weiteren Stellen wurden in Abständen von jeweils ca. 1 Monat, die Koordination seit dem 1.4. besetzt. Aufteilung und Ausstattung der Schulsozialarbeit Um den Bedarf an Schulsozialarbeit möglichst im ganzen Stadtgebiet Pulheim zu decken, wurden die insgesamt 3,5 Vollzeitstellen an alle Schulen verteilt (sofern die Schulen daran interessiert waren). Die Schulsozialarbeiter haben mindestens einen Präsenztag pro Schule, an dem sie als Ansprechpartner für Lehrer, pädagogische Mitarbeiter, Schüler und Eltern zu Verfügung stehen sowie individuelle Förderung oder Projekte anbieten. Mit den Schulen wurde im Vorhinein die Zusammenarbeit besprochen und erste Vereinbarung über Arbeitseinsätze und organisatorische Voraussetzungen getroffen. An den Schulen, an denen bereits ein Schulsozialarbeitsangebot bestand, wurde die Zusammenarbeit gemeinsam mit der Schulleitung sowie den dortigen Schulsozialarbeitern ausgearbeitet. Die Hauptschule, die schon eine Vollzeitstelle Schulsozialarbeit an ihrer Schule hat, bekundete kein Interesse an einer Zusammenarbeit. (Eine Übersicht der Zuständigkeiten für die einzelnen Schulen finden Sie im Anhang.) Die Schulsozialarbeiter wurden so an den Schulen eingesetzt, dass sie ihre Präsenztage hauptsächlich an den Tagen haben, an denen auch ein Mitarbeiter des Kompetenzzentrums sonderpädagogische Förderung vor Ort ist, um eine mögliche Zusammenarbeit zu erleichtern. (Nach ersten Evaluationsgesprächen ergab sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und Sonderpädagogik nicht so häufig stattfindet wie ursprünglich angenommen, die grundsätzliche Zusammenarbeit in Einzelfällen aber seitens der Schule wie auch seitens der Schulsozialarbeit als sinnvoll und wichtig angesehen wird.) Die Aufteilung der Grundschulen unter den Schulsozialarbeitern erfolgte unter einer geographischen Komponente. Zum Einen, um Zeitverluste durch lange Fahrtwege zu vermeiden und zum Anderen um eine analoge Verteilung zu den Mitarbeitern im Allgemeinen Sozialen Dienst herzustellen, welchen bestimmte Gebiete von Pulheim zugeteilt sind. Dies sollte dazu führen, dass die Schulsozialarbeiter jeweils nur einen kleinen Kreis von Ansprechpartnern im Allgemeinen Sozialen Dienst haben. Den Schulsozialarbeitern steht kein eigenes Büro zu Verfügung, sie sind ausgestattet mit einem Laptop mit Internetzugang sowie einem Mobiltelefon. Die (in einigen Stadtteilen) schlechte Verbindung zum Server der Stadt Pulheim sowie der langsame Internetzugang führen nicht selten zu erheblichen Arbeitsbeeinträchtigungen. In den Schulen haben die Schulsozialarbeiter – bis auf einige Ausnahmen – an ihrem jeweiligen Präsenztag einen Raum zu Verfügung, in dem sie Büroarbeiten, vertrauliche Telefonate oder Gespräche führen können. Jeder Schulsozialarbeiter ist für 3 bzw. 4 Schulen zuständig. Der Montag ist ein Verfügungstag, an dem z.B. Elterngespräche, Teamsitzungen, Büroarbeit oder Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen stattfinden. Des Weiteren ist festzuhalten, dass die Schulsozialarbeiter in ihrer Zeiteinteilung trotz des Präsenztages insofern flexibel sind, als dass sie - trotz der jeweiligen Zuordnung einer Schule - in Einzelfällen Termine an anderen Schulen oder Institutionen wahrnehmen können. Diese Flexibilität wird von den Schulsozialarbeitern wie auch von den Schulen in der Regel sehr geschätzt. Die zwei Wochen Ferienarbeit wurde z.B. zum Teil zum Ausgleich von zusätzlichen Überstunden als auch zum Konzeptionieren von AG-Angeboten oder Erstellen von Dokumentationsformularen und einem erlebnispädagogischen Koffer genutzt. Schwerpunktsetzung der Schulsozialarbeit Die Schwerpunktsetzung der Arbeit ist zum Einen stark zu unterscheiden zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen und hier noch einmal zwischen den Schulen, an denen bereits vor Einsatz der Schulsozialarbeiter nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Schulsozialarbeit installiert war und denen, wo es nicht der Fall war. Zum Anderen ist aber auch innerhalb der Grundschulen eine starke Verlagerung der Schwerpunkte zu erkennen, sind doch die jeweiligen Bedarfe und Schulsysteme sehr unterschiedlich. Durch die geringe zeitliche Ressource der Schulsozialarbeit für die einzelnen Schulen ergibt sich, dass die Vielseitigkeit der Aufgaben, die Schulsozialarbeit an den jeweiligen Schulen übernehmen kann, stark eingeschränkt ist. So müssen sich die Schulen gemeinsam mit der Schulsozialarbeit festlegen können, auf welche Bereiche sich die Schulsozialarbeit konzentriert (Beratung, Unterstützung der Familien bei Anträgen, familienunterstützende Arbeit, individuelle Förderung, Berufsorientierung, Streitschlichtung, Einzelfallarbeit, soziale Gruppenarbeit, Installieren von Hilfsangeboten im Raum Schule, Planung und Begleitung von sozialen Projekten etc.). Oft kann sich Schulsozialarbeit nicht auf mehr als drei Bereiche fokussieren. Aufgabengebiete der Schulsozialarbeit Trotz der individuellen Bedarfe der einzelnen Schulen und den unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen kann die allgemeine Aussage gemacht werden, dass die Unterstützung bei der Antragstellung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Grundschulen weitaus stärker in Anspruch genommen wird als in den weiterführenden Schulen. Es wird vermutet, dass es unter anderem daran liegt, dass in den Grundschulen eine engere Zusammenarbeit zwischen KlassenlehrerInnen und Eltern stattfindet als in den weiterführenden Schulen. Die Kontakte zwischen Schulsozialarbeitern und Eltern werden größtenteils über Lehrer oder Mitarbeiter aus dem Offenen Ganztag hergestellt. Die Schwerpunkte im Rahmen der Antragstellungen liegen im Allgemeinen bei den Zuschüssen für das Mittagessen, Schulbedarf und Klassenfahrten. Anträge für die Kostenübernahme bei Tagesausflügen wurden über die Schulsozialarbeit kaum gestellt, hier war die Vorlaufzeit oft zu gering. Neben der Beratung bei Anträgen von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ergaben sich nicht selten weitere Beratungen im Bereich der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. In den Grundschulen findet – oft durch einen Anfangskontakt im Rahmen von Bildung und Teilhabe – weitergehende unterstützende Eltern- und Familienarbeit statt. Die enge Anbindung der Schulsozialarbeit an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes ist hier ein besonderer Vorteil und nimmt nicht selten die Schwellenängste von Eltern. In einigen Grundschulen wird ein besonderer Fokus auf die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf gelegt. Unterstützungsbedarf kann sich in Situationen im Vor- wie auch im Nachmittagsbereich ergeben. Hieraus ergibt sich ebenfalls nicht selten weiterführende Elternund Familienarbeit. Des Weiteren stehen die Schulsozialarbeiter als Ansprechpartner für Schüler zu Verfügung, hier stehen die Themen in den meisten Fällen in Zusammenhang mit Streitschlichtungen. Darüber hinaus werden in einigen Grundschulen AGs im Bereich des Sozialen Lernens angeboten. Neben diesen Angeboten, die die Schulsozialarbeit selbst durchführt, initiiert sie Projekte im Bereich des Sozialen Lernens, Sportangebote oder individuelle Lernförderungen, die durch externe Partner realisiert werden. Bei den weiterführenden Schulen unterscheidet sich die Arbeit der Schulsozialarbeit zwischen den Schulen, an denen bereits Schulsozialarbeit installiert war und denen, die noch keine Schulsozialarbeit hatten. So ist der Fokus an den Schulen mit weiterer Schulsozialarbeit viel stärker auf die umfassende Unterstützung von Einzelfällen (insbesondere junge Erwachsene) bei finanziellen Schwierigkeiten und der Kommunikation mit Ämtern gesetzt. Weitere Themen der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen sind Schulabsentismus, Mobbing, Schülercoaching und Berufsorientierung. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Festsetzung der Aufgabengebiete der Schulsozialarbeit in Absprache mit den jeweiligen Schulen erfolgte und versucht wurde, diese entsprechend den Bedarfen festzulegen. Auslastung der Schulsozialarbeit Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der Umfang der Stellen den Bedarf an den Schulen so nicht decken kann. Dies zeigt sich vor allem an zwei Komponenten. Zum einen hat ein Teil der Schulen schon den Wunsch nach einer umfangreicheren Unterstützung durch die Schulsozialarbeit geäußert. Zum anderen haben sich bei den Schulsozialarbeitern bereits Überstunden angesammelt (über den Ausgleich der Schulferien hinaus). Zurzeit wird vom Personalamt geprüft, ob die Teilzeitstellen mit Jahresarbeitszeitkonten in reguläre befristete Vollzeitstellen mit einem Stundenvolumen von 39 Wochenstunden umgewandelt werden können. Mittelverwendung Für die Verwendung der bereit gestellten Bundesmittel gibt es kaum Vorgaben. Abgesehen von der Auflage, dass die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich zu dokumentieren sind, gibt es keine Äußerungen zur inhaltlichen Verwendung der Mittel. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bleibt der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger überlassen. Durch den fortlaufenden Austausch mit anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis (teilweise auch überregional) auf der Koordinationsebene der Schulsozialarbeit lässt sich feststellen, dass die Kommunen die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in der Praxis sehr unterschiedlich handhaben. Unterschiede sind im Bereich der Anstellungsverhältnisse (Stundenumfänge, befristete und unbefristete Verträge mit Weiterfinanzierung durch kommunale Mittel), der Verteilung der Schulsozialarbeitsressourcen (gleichmäßige Verteilung oder Schwerpunkte auf bestimmte Schulen), Ausstattung der Arbeitsplätze (Stammbüro, Schulbüro oder mobiles Büro) und der Schwerpunktsetzung der Schulsozialarbeit (Spannbreite zwischen der Fokussierung auf Bildung und Teilhabe bis hin zur Gleichstellung mit allen anderen Schulsozialarbeitsangeboten in der jeweiligen Kommune) festzustellen. Aber nicht nur im Bereich der Konzeption, sondern auch im Bereich der Mittelverwendung gibt es große Unterschiede zwischen den Kommunen. Differenzen zeichnen sich in der Höhe der Ausgaben als auch in der Art der Ausgaben ab. Auf einem regionalen Koordinatorentreffen im September 2012 wurden die Kommunen seitens des Kreises angehalten, die bereit gestellten Mittel auch auszugeben. Mittel, die nicht ausgegeben wurden, müssen an den Bund zurückgezahlt werden. Die für Pulheim bereit gestellten Bundesmittel betrugen für den Zeitraum vom 01.08. 2011 bis 31.07. 2012 (schuljahresbezogene Mittelverwendung) 244 000,-- €. Für den Personaleinsatz wurden in diesem Zeitraum 78.502,52 € verwendet, die Sachkosten betrugen 15.267,86 €, hierhin inbegriffen sind z.B. Laptops, Mobiltelefone und Fortbildungen. Zugehörig zu den Sachkosten sind außerdem die in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, die z.B. Sozialtrainings, AGs oder Förderung an den Schulen durchgeführt haben. Die Fahrtkosten des Personals betrugen in dem Zeitraum 981,59 €. Für 741,91 € wurde z.B. Material für Angebote der Schulsozialarbeit eingekauft (AGs, Sozialtrainings etc.) oder Informationsmaterial für Eltern und Institutionen gedruckt (Elternbrief, Informationsflyer). Die Gesamtausgaben betrugen folglich 95.493,88 €. Insgesamt ergibt sich eine Differenz in der Höhe von 148.506,12 € zwischen den zu Verfügung gestellten Mitteln und den Ausgaben der Stadt Pulheim. Diese Summe muss an den Bund zurückgezahlt werden. Dass den Kommunen für die Jahre 2012 und 2013 mehr Geld als die Garantiesumme zu Verfügung stehen wird, gilt als nicht unwahrscheinlich. Einer Änderungsvereinbarung vom 04.05.2012 zufolge, ist eine schuljahresbezogene Mittelverwendung möglich, was bedeutet, dass die Mittel für 2013 bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 verwendet werden dürfen. Konkret bedeutet dies, dass die zeitliche Befristung des Projekts „Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ bis zum 31.07.2014 dauert. Evaluation und Ausblick Es fanden bereits erste Evaluationsgespräche mit den Schulen statt. Diese sollen in regelmäßigen Abständen (ca. halbjährlich) wiederholt werden, um den jeweiligen individuellen Gegebenheiten der Schulen begegnen zu können und einen ständigen Anpassungsprozess gewährleisten zu können. Ebenso ist die Rollenklärung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Prozess. So kann an der Rolle nach ersten eigenen Erfahrungen sowie Erfahrungen aus anderen Kommunen weitergearbeitet und diese geschärft werden. Dass dies im Rahmen des Konzeptes (Zuständigkeit für mehrere Schulen) eine besondere Aufgabe ist, lässt sich daraus schließen, dass man davon ausgeht, dass Schulsozialarbeit - bei der Anstellung an nur einer Schule - ungefähr 2 Jahre benötigt, um ihren Platz, ihre Rolle und ihre Abgrenzungen innerhalb der Schule klar definieren zu können. Umso mehr ist also ein ständiger intensiver Austausch unter den Schulsozialarbeitern wie auch unter den Koordinatoren notwendig, um effektiv an der Rollenklärung arbeiten und von den gegenseitigen Erfahrungen profitieren zu können. Pulheim, 31.10.2012 Karen Fechner Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes Aufteilung der Schulen Koordination: Karen Fechner, E-Mail: karen.fechner@pulheim.de Schulsozialarbeiter/in Nr. 1: Claudia Ulrich Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag Di: Richezaschule Brauweiler Mi: Katholische Grundschule am Buschweg Pulheim Do: Wolfhelmschule Dansweiler Fr: Donatusschule Brauweiler Schulsozialarbeiter/in Nr. 2: Esra Elbasi Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag Di: „An der Kopfbuche“ Stommeln Mi: Christinaschule Stommeln Do: Horionschule Sinnersdorf / Papst Johannes XXIII Stommeln Fr: Papst Johannes XXIII Stommeln / Horionschule Sinnersdorf Schulsozialarbeiter/in Nr. 3: Ute Jumpertz Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag Di: GGS Sinthern-Geyen Mi: Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim Do: Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler / Abteigymnasium Brauweiler Fr: Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler Schulsozialarbeiter/in Nr. 4: Michael Meyer Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag Di: Marion-Dönhoff-Realschule Pulheim Mi: Dietrich-Bonhoeffer-Schule Pulheim Do: Barbaraschule Pulheim Fr: