Daten
Kommune
Pulheim
Größe
107 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
30.11.12, 10:45
Aktualisiert
30.11.12, 10:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Erfahrungsbericht der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket
Stellenumfang und Stellenbesetzung
In Pulheim wurden im Rahmen der bereit gestellten Kreismittel für Schulsozialarbeit nach dem Bildungsund Teilhabepaket (BuT) 4 Vollzeitstellen eingerichtet, hierhin inbegriffen eine 0,5-Stelle Koordination.
Die restlichen 3 Vollzeitstellen sind aufgeteilt auf 4 Schulsozialarbeiter. Die Schulsozialarbeiterstellen
sind Teilzeitstellen mit Jahresarbeitszeitkonten. Die Berechnung der Arbeitszeit der Teilzeitstellen sieht
vor, dass während des Schulbetriebs eine Wochenstundenzahl von 39 Stunden gearbeitet wird. In den
Ferien wird – abgesehen von 2 Wochen – nicht gearbeitet. Die Ferienzeit wird ausgeglichen durch die
Urlaubstage sowie durch die Mehrarbeit während der Schulzeit.
Seit dem 1.1.2012 ist die erste Stelle der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
besetzt. Die drei weiteren Stellen wurden in Abständen von jeweils ca. 1 Monat, die Koordination seit
dem 1.4. besetzt.
Aufteilung und Ausstattung der Schulsozialarbeit
Um den Bedarf an Schulsozialarbeit möglichst im ganzen Stadtgebiet Pulheim zu decken, wurden die
insgesamt 3,5 Vollzeitstellen an alle Schulen verteilt (sofern die Schulen daran interessiert waren). Die
Schulsozialarbeiter haben mindestens einen Präsenztag pro Schule, an dem sie als Ansprechpartner
für Lehrer, pädagogische Mitarbeiter, Schüler und Eltern zu Verfügung stehen sowie individuelle
Förderung oder Projekte anbieten. Mit den Schulen wurde im Vorhinein die Zusammenarbeit
besprochen und erste Vereinbarung über Arbeitseinsätze und organisatorische Voraussetzungen
getroffen.
An den Schulen, an denen bereits ein Schulsozialarbeitsangebot bestand, wurde die Zusammenarbeit
gemeinsam mit der Schulleitung sowie den dortigen Schulsozialarbeitern ausgearbeitet. Die
Hauptschule, die schon eine Vollzeitstelle Schulsozialarbeit an ihrer Schule hat, bekundete kein
Interesse an einer Zusammenarbeit. (Eine Übersicht der Zuständigkeiten für die einzelnen Schulen
finden Sie im Anhang.)
Die Schulsozialarbeiter wurden so an den Schulen eingesetzt, dass sie ihre Präsenztage hauptsächlich
an den Tagen haben, an denen auch ein Mitarbeiter des Kompetenzzentrums sonderpädagogische
Förderung vor Ort ist, um eine mögliche Zusammenarbeit zu erleichtern. (Nach ersten
Evaluationsgesprächen ergab sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Schulsozialarbeit und
Sonderpädagogik nicht so häufig stattfindet wie ursprünglich angenommen, die grundsätzliche
Zusammenarbeit in Einzelfällen aber seitens der Schule wie auch seitens der Schulsozialarbeit als
sinnvoll und wichtig angesehen wird.)
Die Aufteilung der Grundschulen unter den Schulsozialarbeitern erfolgte unter einer geographischen
Komponente. Zum Einen, um Zeitverluste durch lange Fahrtwege zu vermeiden und zum Anderen um
eine analoge Verteilung zu den Mitarbeitern im Allgemeinen Sozialen Dienst herzustellen, welchen
bestimmte Gebiete von Pulheim zugeteilt sind. Dies sollte dazu führen, dass die Schulsozialarbeiter
jeweils nur einen kleinen Kreis von Ansprechpartnern im Allgemeinen Sozialen Dienst haben.
Den Schulsozialarbeitern steht kein eigenes Büro zu Verfügung, sie sind ausgestattet mit einem Laptop
mit Internetzugang sowie einem Mobiltelefon. Die (in einigen Stadtteilen) schlechte Verbindung zum
Server der Stadt Pulheim sowie der langsame Internetzugang führen nicht selten zu erheblichen
Arbeitsbeeinträchtigungen.
In den Schulen haben die Schulsozialarbeiter – bis auf einige Ausnahmen – an ihrem jeweiligen
Präsenztag einen Raum zu Verfügung, in dem sie Büroarbeiten, vertrauliche Telefonate oder
Gespräche führen können. Jeder Schulsozialarbeiter ist für 3 bzw. 4 Schulen zuständig. Der Montag ist
ein Verfügungstag, an dem z.B. Elterngespräche, Teamsitzungen, Büroarbeit oder Vernetzungsarbeit
mit anderen Institutionen stattfinden. Des Weiteren ist festzuhalten, dass die Schulsozialarbeiter in ihrer
Zeiteinteilung trotz des Präsenztages insofern flexibel sind, als dass sie - trotz der jeweiligen Zuordnung
einer Schule - in Einzelfällen Termine an anderen Schulen oder Institutionen wahrnehmen können.
Diese Flexibilität wird von den Schulsozialarbeitern wie auch von den Schulen in der Regel sehr
geschätzt.
Die zwei Wochen Ferienarbeit wurde z.B. zum Teil zum Ausgleich von zusätzlichen Überstunden als
auch zum Konzeptionieren von AG-Angeboten oder Erstellen von Dokumentationsformularen und
einem erlebnispädagogischen Koffer genutzt.
Schwerpunktsetzung der Schulsozialarbeit
Die Schwerpunktsetzung der Arbeit ist zum Einen stark zu unterscheiden zwischen Grundschulen und
weiterführenden Schulen und hier noch einmal zwischen den Schulen, an denen bereits vor Einsatz der
Schulsozialarbeiter nach dem Bildungs- und Teilhabepaket Schulsozialarbeit installiert war und denen,
wo es nicht der Fall war.
Zum Anderen ist aber auch innerhalb der Grundschulen eine starke Verlagerung der Schwerpunkte zu
erkennen, sind doch die jeweiligen Bedarfe und Schulsysteme sehr unterschiedlich.
Durch die geringe zeitliche Ressource der Schulsozialarbeit für die einzelnen Schulen ergibt sich, dass
die Vielseitigkeit der Aufgaben, die Schulsozialarbeit an den jeweiligen Schulen übernehmen kann,
stark eingeschränkt ist. So müssen sich die Schulen gemeinsam mit der Schulsozialarbeit festlegen
können, auf welche Bereiche sich die Schulsozialarbeit konzentriert (Beratung, Unterstützung der
Familien bei Anträgen, familienunterstützende Arbeit, individuelle Förderung, Berufsorientierung,
Streitschlichtung, Einzelfallarbeit, soziale Gruppenarbeit, Installieren von Hilfsangeboten im Raum
Schule, Planung und Begleitung von sozialen Projekten etc.). Oft kann sich Schulsozialarbeit nicht auf
mehr als drei Bereiche fokussieren.
Aufgabengebiete der Schulsozialarbeit
Trotz der individuellen Bedarfe der einzelnen Schulen und den unterschiedlichen
Schwerpunktsetzungen kann die allgemeine Aussage gemacht werden, dass die Unterstützung bei der
Antragstellung von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Grundschulen weitaus
stärker in Anspruch genommen wird als in den weiterführenden Schulen. Es wird vermutet, dass es
unter anderem daran liegt, dass in den Grundschulen eine engere Zusammenarbeit zwischen
KlassenlehrerInnen und Eltern stattfindet als in den weiterführenden Schulen. Die Kontakte zwischen
Schulsozialarbeitern und Eltern werden größtenteils über Lehrer oder Mitarbeiter aus dem Offenen
Ganztag hergestellt.
Die Schwerpunkte im Rahmen der Antragstellungen liegen im Allgemeinen bei den Zuschüssen für das
Mittagessen, Schulbedarf und Klassenfahrten. Anträge für die Kostenübernahme bei Tagesausflügen
wurden über die Schulsozialarbeit kaum gestellt, hier war die Vorlaufzeit oft zu gering. Neben der
Beratung bei Anträgen von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket ergaben sich nicht selten
weitere Beratungen im Bereich der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.
In den Grundschulen findet – oft durch einen Anfangskontakt im Rahmen von Bildung und Teilhabe –
weitergehende unterstützende Eltern- und Familienarbeit statt. Die enge Anbindung der
Schulsozialarbeit an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes ist hier ein besonderer Vorteil
und nimmt nicht selten die Schwellenängste von Eltern.
In einigen Grundschulen wird ein besonderer Fokus auf die Unterstützung von Schülerinnen und
Schülern mit besonderem Bedarf gelegt. Unterstützungsbedarf kann sich in Situationen im Vor- wie
auch im Nachmittagsbereich ergeben. Hieraus ergibt sich ebenfalls nicht selten weiterführende Elternund Familienarbeit.
Des Weiteren stehen die Schulsozialarbeiter als Ansprechpartner für Schüler zu Verfügung, hier stehen
die Themen in den meisten Fällen in Zusammenhang mit Streitschlichtungen.
Darüber hinaus werden in einigen Grundschulen AGs im Bereich des Sozialen Lernens angeboten.
Neben diesen Angeboten, die die Schulsozialarbeit selbst durchführt, initiiert sie Projekte im Bereich
des Sozialen Lernens, Sportangebote oder individuelle Lernförderungen, die durch externe Partner
realisiert werden.
Bei den weiterführenden Schulen unterscheidet sich die Arbeit der Schulsozialarbeit zwischen den
Schulen, an denen bereits Schulsozialarbeit installiert war und denen, die noch keine Schulsozialarbeit
hatten. So ist der Fokus an den Schulen mit weiterer Schulsozialarbeit viel stärker auf die umfassende
Unterstützung von Einzelfällen (insbesondere junge Erwachsene) bei finanziellen Schwierigkeiten und
der Kommunikation mit Ämtern gesetzt.
Weitere Themen der Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen sind Schulabsentismus, Mobbing,
Schülercoaching und Berufsorientierung.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Festsetzung der Aufgabengebiete der
Schulsozialarbeit in Absprache mit den jeweiligen Schulen erfolgte und versucht wurde, diese
entsprechend den Bedarfen festzulegen.
Auslastung der Schulsozialarbeit
Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der Umfang der Stellen den Bedarf an den Schulen so nicht
decken kann. Dies zeigt sich vor allem an zwei Komponenten. Zum einen hat ein Teil der Schulen
schon den Wunsch nach einer umfangreicheren Unterstützung durch die Schulsozialarbeit geäußert.
Zum anderen haben sich bei den Schulsozialarbeitern bereits Überstunden angesammelt (über den
Ausgleich der Schulferien hinaus).
Zurzeit wird vom Personalamt geprüft, ob die Teilzeitstellen mit Jahresarbeitszeitkonten in reguläre
befristete Vollzeitstellen mit einem Stundenvolumen von 39 Wochenstunden umgewandelt werden
können.
Mittelverwendung
Für die Verwendung der bereit gestellten Bundesmittel gibt es kaum Vorgaben. Abgesehen von der
Auflage, dass die Ausgaben in diesem Bereich kontinuierlich zu dokumentieren sind, gibt es keine
Äußerungen zur inhaltlichen Verwendung der Mittel. Die Umsetzung der Schulsozialarbeit nach dem
Bildungs- und Teilhabepaket bleibt der freien Ausgestaltung durch die kommunalen Leistungsträger
überlassen. Durch den fortlaufenden Austausch mit anderen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis (teilweise
auch überregional) auf der Koordinationsebene der Schulsozialarbeit lässt sich feststellen, dass die
Kommunen die Ausgestaltung der Schulsozialarbeit in der Praxis sehr unterschiedlich handhaben.
Unterschiede sind im Bereich der Anstellungsverhältnisse (Stundenumfänge, befristete und unbefristete
Verträge mit Weiterfinanzierung durch kommunale Mittel), der Verteilung der
Schulsozialarbeitsressourcen (gleichmäßige Verteilung oder Schwerpunkte auf bestimmte Schulen),
Ausstattung der Arbeitsplätze (Stammbüro, Schulbüro oder mobiles Büro) und der Schwerpunktsetzung
der Schulsozialarbeit (Spannbreite zwischen der Fokussierung auf Bildung und Teilhabe bis hin zur
Gleichstellung mit allen anderen Schulsozialarbeitsangeboten in der jeweiligen Kommune) festzustellen.
Aber nicht nur im Bereich der Konzeption, sondern auch im Bereich der Mittelverwendung gibt es große
Unterschiede zwischen den Kommunen. Differenzen zeichnen sich in der Höhe der Ausgaben als auch
in der Art der Ausgaben ab.
Auf einem regionalen Koordinatorentreffen im September 2012 wurden die Kommunen seitens des
Kreises angehalten, die bereit gestellten Mittel auch auszugeben. Mittel, die nicht ausgegeben wurden,
müssen an den Bund zurückgezahlt werden.
Die für Pulheim bereit gestellten Bundesmittel betrugen für den Zeitraum vom 01.08. 2011 bis 31.07.
2012 (schuljahresbezogene Mittelverwendung) 244 000,-- €. Für den Personaleinsatz wurden in diesem
Zeitraum 78.502,52 € verwendet, die Sachkosten betrugen 15.267,86 €, hierhin inbegriffen sind z.B.
Laptops, Mobiltelefone und Fortbildungen. Zugehörig zu den Sachkosten sind außerdem die in
Anspruch genommenen Leistungen Dritter, die z.B. Sozialtrainings, AGs oder Förderung an den
Schulen durchgeführt haben. Die Fahrtkosten des Personals betrugen in dem Zeitraum 981,59 €.
Für 741,91 € wurde z.B. Material für Angebote der Schulsozialarbeit eingekauft (AGs, Sozialtrainings
etc.) oder Informationsmaterial für Eltern und Institutionen gedruckt (Elternbrief, Informationsflyer). Die
Gesamtausgaben betrugen folglich 95.493,88 €.
Insgesamt ergibt sich eine Differenz in der Höhe von 148.506,12 € zwischen den zu Verfügung
gestellten Mitteln und den Ausgaben der Stadt Pulheim. Diese Summe muss an den Bund
zurückgezahlt werden.
Dass den Kommunen für die Jahre 2012 und 2013 mehr Geld als die Garantiesumme zu Verfügung
stehen wird, gilt als nicht unwahrscheinlich. Einer Änderungsvereinbarung vom 04.05.2012 zufolge, ist
eine schuljahresbezogene Mittelverwendung möglich, was bedeutet, dass die Mittel für 2013 bis zum
Ende des Schuljahres 2013/2014 verwendet werden dürfen. Konkret bedeutet dies, dass die zeitliche
Befristung des Projekts „Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket“ bis zum 31.07.2014
dauert.
Evaluation und Ausblick
Es fanden bereits erste Evaluationsgespräche mit den Schulen statt. Diese sollen in regelmäßigen
Abständen (ca. halbjährlich) wiederholt werden, um den jeweiligen individuellen Gegebenheiten der
Schulen begegnen zu können und einen ständigen Anpassungsprozess gewährleisten zu können.
Ebenso ist die Rollenklärung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Prozess.
So kann an der Rolle nach ersten eigenen Erfahrungen sowie Erfahrungen aus anderen Kommunen
weitergearbeitet und diese geschärft werden. Dass dies im Rahmen des Konzeptes (Zuständigkeit für
mehrere Schulen) eine besondere Aufgabe ist, lässt sich daraus schließen, dass man davon ausgeht,
dass Schulsozialarbeit - bei der Anstellung an nur einer Schule - ungefähr 2 Jahre benötigt, um ihren
Platz, ihre Rolle und ihre Abgrenzungen innerhalb der Schule klar definieren zu können.
Umso mehr ist also ein ständiger intensiver Austausch unter den Schulsozialarbeitern wie auch unter
den Koordinatoren notwendig, um effektiv an der Rollenklärung arbeiten und von den gegenseitigen
Erfahrungen profitieren zu können.
Pulheim, 31.10.2012
Karen Fechner
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Aufteilung der Schulen
Koordination: Karen Fechner, E-Mail: karen.fechner@pulheim.de
Schulsozialarbeiter/in Nr. 1:
Claudia Ulrich
Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag
Di: Richezaschule Brauweiler
Mi: Katholische Grundschule am Buschweg Pulheim
Do: Wolfhelmschule Dansweiler
Fr: Donatusschule Brauweiler
Schulsozialarbeiter/in Nr. 2:
Esra Elbasi
Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag
Di: „An der Kopfbuche“ Stommeln
Mi: Christinaschule Stommeln
Do: Horionschule Sinnersdorf / Papst Johannes XXIII Stommeln
Fr: Papst Johannes XXIII Stommeln / Horionschule Sinnersdorf
Schulsozialarbeiter/in Nr. 3:
Ute Jumpertz
Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag
Di: GGS Sinthern-Geyen
Mi: Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim
Do: Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler / Abteigymnasium Brauweiler
Fr: Arthur-Koepchen-Realschule Brauweiler
Schulsozialarbeiter/in Nr. 4:
Michael Meyer
Mo: Dienstbesprechung, Verfügungstag
Di: Marion-Dönhoff-Realschule Pulheim
Mi: Dietrich-Bonhoeffer-Schule Pulheim
Do: Barbaraschule Pulheim
Fr: