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Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,3 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
06.12.11, 20:30
Aktualisiert
06.12.11, 20:30
Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010) Beschlussvorlage (6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt IV Beratungsfolge Ralf Hallmann Termin TOP Ein Ja 29.11.2011 öffentlich Rat Nein 77/2011 1. Ergänzung Ent Bemerkungen 14.12.2011 Betrifft: 6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 6. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2011 zur Abfallgebührensatzung vom 20. Dezember 2005 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Inden vom 20. Dezember 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29. November 2010. 1. Bio-Tonne: Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Bio-Tonnen werden wie folgt festgesetzt: MGB 120 - 14-tägige Leerung 98,40 € (Gebühr 2011 = 85,92 €) MGB 240 - 14-tägige Leerung 153,12 € (Gebühr 2011 = 139,08 €) MGB 770 - 14-tägige Leerung 394,80 € (Gebühr 2011 = 362,16 €) 2. Abfallsack: Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 70 liter) in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. Die Gebühr für den Rest-Abfallsack (ca. 35 liter) in Höhe von 2,00 € bleibt unverändert. Die Gebühr für einen Bio-Abfallsack in Höhe von 3,50 € bleibt unverändert. 3. Restmüllabfuhr und Umleerbehälter (Container): Die jährlichen Benutzungsgebühren für die Restmüllgefäße und Umleerbehälter (Container) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert wie nachfolgend aufgeführt: MGB 60 - 14-tägige Leerung 123,96 € MGB 120 - 14-tägige Leerung 210,84 € MGB 240 - 14-tägige Leerung 384,60 € MGB 770 - 14-tägige Leerung 1.138,44 € 1,1 cbm Umleerbehälter (Container) 1.793,52 € Begründung: Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: In die Gebührenbedarfsberechnung 2012 geht ein Fehlbetrag von der RegioEntsorgung von 27.100 € ein. Dieser berechnet sich aus dem Fehlbetrag 2009 von 40.700 € und dem Überschuss 2010 von 13.600 €. Bei der Berechnung der Gebühren wurde dieser Betrag erstmalig berücksichtigt. Auf den Bioabfall entfällt ein Anteil von 10.400 €. Dieser Anteil kommt dadurch zustande, dass der Gesamtbetrag von 27.100 € jeweils zur Hälfte nach der Gefäßanzahl und dem Volumen verteilt wird. Weiterhin fließt ein Betrag von 4.148 € aus der Nachkalkulation 2009 der Gemeinde Inden ein. Die überschlägige Nachkalkulation 2010 hat einen Fehlbetrag von 19.966 € ergeben. Hiervon werden, um zukünftig zu große Gebührensprünge zu vermeiden, 50% (9.982 €) in der Gebührenbedarfsberechnung 2012 berücksichtigt. Der Restbetrag geht dann in die Gebührenbedarfsberechnung 2013 ein. Erläuterung zu Punkt 3 des Beschlussentwurfs: Von dem Fehlbetrag der RegioEntsorgung (siehe Erläuterung zu Punkt 1) entfällt ein Anteil von 16.700 € auf den Restmüll. Auch dieser Anteil kommt dadurch zustande, dass der Gesamtbetrag von 27.100 € jeweils zur Hälfte nach der Gefäßanzahl und dem Volumen verteilt wird. Zusätzlich geht der Erstattungsbetrag 2009 von 2.281 € der Gemeinde Inden (siehe hierzu die Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs der Vorlagen-Nr. 76 / 2011) sowie der Fehlbetrag 2010 von voraussichtlich 1.040 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2012 ein. Die Gebühren bleiben unverändert, da inzwischen mehr Restmüllgefäße angemeldet sind und sich die Kosten demnach verteilen. Beschlußvorlage 77/2011 1. Ergänzung Seite 2