Daten
Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
29/2010
Datum
Schulverwaltungsamt
02.03.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
18.03.2010
Rat
24.03.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Probeweise Einführung der integrativen Beschulung an der Gemeinschaftshauptschule Inden ab
dem Schuljahr 2010/11
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der integrativen Beschulung an der Gemeinschaftshauptschule
Inden ab dem Schuljahr 2010/11 zu.
Begründung:
In der Schulausschuss-Sitzung vom 10.02.2010 wurde im Bericht der Schulleiter u.a.
dargelegt, dass nach derzeitigen Überlegungen der Schule und der Schulaufsicht zum kommenden
Schuljahr probeweise die integrative Beschulung für das Eingangsschuljahr möglich sei. Zu diesem
Thema haben die zuständigen Lehrkräfte an anderen Schulen hospitiert und intern mögliche
Veränderungen im Kollegium diskutiert. Besonders beeindruckend wurden die Hospitationen an
einer Aachener Hauptschule und ein ausführlicher Vortrag der dortigen Schulleitung im Kollegium
der Gemeinschaftshauptschule Inden empfunden.
Integrative Beschulung bedeutet – im Unterschied zu dem bereits an der GHS Inden mit Erfolg
durchgeführten „gemeinsamen Unterricht“ – das Kinder zieldifferent im gemeinsamen Unterricht
gefördert werden, die den Förderbedarf „Lernen“ haben.
Für die Durchführung der probeweisen, integrativen Beschulung werden seitens des
Schulamtes entsprechende Personalressourcen zur Verfügung gestellt.
Der Schulträger stellt die sächliche Ausstattung (Arbeitsmaterialen usw.) bereit.
Der Unterricht erfolgt in Lerngruppen und wird im Lehrerteam vor- und nachbereitet, um eine
optimale Umsetzung der Fördermaßnahme zu erreichen.
Aus Sicht der Schulleitung ist nach den vielen Gesprächen und Eindrücken zu resümieren, dass die
Erweiterung des bestehenden „gemeinsamen Unterrichtes“ im kommenden Schuljahr um die
„integrative Beschulung“ in der Jahrgangsstufe 5 für alle Beteiligten eine „winwin“ – Situation
darstellt:
- für die Kinder, die gemeinsamen Unterricht erleben,
- für die Eltern, deren ihr Kind weiter integrativ beschult wird,
- für die Kolleginnen und Kollegen, die im Team arbeiten, Unterricht gemeinsam vor- und
nachbereiten und gestalten und sich so auch selbst entlasten können,
- für die Schule, die an Profil gewinnt und den Standort so weiter stärkt,
- für das hohe Aufkommen von Kindern an unserer Schule mit Förderbedarf
Die Lehrerkonferenz hat am 23.02.2010 gem. § 68 (2) SchuG beschlossen, der am 16.03.2010
tagenden Schulkonferenz folgenden Beschluss vorzuschlagen:
1.
Zum Schuljahr 2010 / 2011 wird an der GHS Inden die Einrichtung einer integrativen
Lerngruppe gemäß § 20 (8) SchuG in der Jahrgangsstufe 5 beschlossen.
2.
Die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Emotionale u. soziale Entwicklung /
Sprache / Lernen“ sollen proportional gewichtet werden.
3.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Schulaufsicht, der
Bereitstellung des notwendigen Fachpersonals durch die Schulaufsicht, der Zustimmung
des Schulträgers und der Bereitstellung der notwendigen sächlichen Ausstattung.
4.
Die Maßnahme wird intern evaluiert, um über die Weiterführung des Konzeptes zur
integrativen Beschulung an der GHS Inden über das beschlossene Schuljahr 2010 / 2011
rechtzeitig zu entscheiden. Die Fortführung der integrativen Beschulung in der
Jahrgangsstufe 5 wird davon nicht berührt.
Beschlußvorlage 29/2010
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