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Beschlussvorlage (Verzicht auf die geplante Rodung im Bereich des Nordhanges der Goltsteinkuppe - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Beschlussvorlage (Verzicht auf die geplante Rodung im Bereich des Nordhanges der Goltsteinkuppe 
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 34/2010 Datum Planungsamt 10.03.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 24.03.2010 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Verzicht auf die geplante Rodung im Bereich des Nordhanges der Goltsteinkuppe - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt …. Begründung: Der Antrag vom 08.03.2010 ist als Anlage beigefügt. Anmerkung der Verwaltung: Das Planungsrecht zur Rodung einer 50m breiten Achse im Bereich des Nordhanges der Goltsteinkuppe ist inhaltlich im Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ bearbeitet worden. In den Abwägungsprozess des Rates der Gemeinde zu diesem Bebauungsplan ist eine freizeitwirtschaftliche Nutzung insbesondere im Bereich der Hanglage eingeflossen und so bestätigt worden. Dies begründet sich insbesondere aus den Aussagen des regionalen Entwicklungskonzeptes indeland – Freizeit und Tourismus – aus September 2009. Gerade wegen der Besonderheit und Einzigartigkeit der Geomorphologie der Goltsteinkuppe und der daraus resultierenden Reliefenergie wird die freizeitwirtschaftliche Inwertsetzung unter Einbezug der Hangnutzung empfohlen. Diese Standortfaktoren sind eben nicht in anderen Bereichen – insbesondere Siedlungsbereichen - des indelandes vorhanden. Hieraus ist ersichtlich, dass es hierbei nicht nur um den Ausblick eines zukünftigen Restaurants geht, sondern um eine Ermöglichung von Freizeitnutzungen im Hangbereich. Der Abwägungsprozess zum Bebauungsplan legt dar, dass die zukünftige Freizeitnutzungen in einem Teilbereich des Nordhanges der Goltsteinkuppe, die eine Rodung benötigen, sinnvoll und gewollt sind . Dieses ist durch die jeweiligen Beschlüsse des Rates der Gemeinde Inden so bestätigt. Eine Änderung der Sachlage liegt nicht vor. Aus diesen Gründen kann der o.a. Antrag abgelehnt werden. Ob eine Anpassung eines Flächennutzungsplanes bei Änderung von Nutzungsausweisungen notwendig ist oder nicht, ergibt sich aus den Vorgaben des Baugesetzbuches. Individuelle Meinungen hierzu sind nicht relevant.