Daten
Kommune
Inden
Größe
8,1 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
34/2010
Datum
Planungsamt
10.03.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.03.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Verzicht auf die geplante Rodung im Bereich des Nordhanges der Goltsteinkuppe
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt ….
Begründung:
Der Antrag vom 08.03.2010 ist als Anlage beigefügt.
Anmerkung der Verwaltung:
Das Planungsrecht zur Rodung einer 50m breiten Achse im Bereich des Nordhanges der
Goltsteinkuppe ist inhaltlich im Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ bearbeitet
worden. In den Abwägungsprozess des Rates der Gemeinde zu diesem Bebauungsplan ist eine
freizeitwirtschaftliche Nutzung insbesondere im Bereich der Hanglage eingeflossen und so bestätigt
worden. Dies begründet sich insbesondere aus den Aussagen des regionalen
Entwicklungskonzeptes indeland – Freizeit und Tourismus – aus September 2009. Gerade wegen
der Besonderheit und Einzigartigkeit der Geomorphologie der Goltsteinkuppe und der daraus
resultierenden Reliefenergie wird die freizeitwirtschaftliche Inwertsetzung unter Einbezug der
Hangnutzung empfohlen. Diese Standortfaktoren sind eben nicht in anderen Bereichen –
insbesondere Siedlungsbereichen - des indelandes vorhanden. Hieraus ist ersichtlich, dass es hierbei
nicht nur um den Ausblick eines zukünftigen Restaurants geht, sondern um eine Ermöglichung von
Freizeitnutzungen im Hangbereich.
Der Abwägungsprozess zum Bebauungsplan legt dar, dass die zukünftige Freizeitnutzungen in
einem Teilbereich des Nordhanges der Goltsteinkuppe, die eine Rodung benötigen, sinnvoll und
gewollt sind . Dieses ist durch die jeweiligen Beschlüsse des Rates der Gemeinde Inden so
bestätigt. Eine Änderung der Sachlage liegt nicht vor. Aus diesen Gründen kann der o.a. Antrag
abgelehnt werden.
Ob eine Anpassung eines Flächennutzungsplanes bei Änderung von Nutzungsausweisungen
notwendig ist oder nicht, ergibt sich aus den Vorgaben des Baugesetzbuches. Individuelle
Meinungen hierzu sind nicht relevant.