Daten
Kommune
Inden
Größe
9,0 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
31/2010
Datum
Hauptamt
10.03.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
24.03.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einrichtung einer Bürgersprechstunde vor jeder Ratssitzung
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt.....
Begründung:
Der Antrag vom 08.03.2010 ist als Anlage beigefügt.
Anmerkung der Verwaltung:
In § 24 GO NRW ist die Möglichkeit gegeben, dass sich jeder mit schriftlichen Anfragen und
Anregungen, in Angelegenheiten der Gemeinde, an den Rat wenden kann.
Die Möglichkeit eine Einwohnerfragestunde, die über die hier angestrebte Bürgersprechstunde
hinausgeht, durchzuführen, ist in § 48 GO NRW enthalten und in § 17a der Geschäftsordnung des
Rates der Gemeinde Inden wie folgt geregelt:
(1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der
nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Fall ist jeder Einwohner der Gemeinde
berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu
richten. Die Angelegenheiten müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.
(2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge
der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
(3) Die Beantwortung erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige
Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen
werden. Eine Aussprache findet nicht statt.
Bei einer Abkehr von dieser Regelung wäre vorab die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen
und der organisatorische Ablauf zu beschreiben.
Daneben stehen dem Einwohner während der allgemeinen Öffnungszeiten die Mitarbeiter einschl.
Bürgermeister – ggf. nach Terminabstimmung – zu einem Informationsaustausch zur Verfügung.
Anregungen und Beschwerden können jederzeit schriftlich oder per Kontaktformular der InternetSeite der Gemeinde jederzeit eingereicht werden.
Aufgrund der Kleingliederigkeit der Gemeinde ist die Bürgernähe und Transparenz gewährleistet.
Beschlußvorlage 31/2010
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