Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einrichtung einer Bürgersprechstunde vor jeder Ratssitzung - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,0 kB
Datum
24.03.2010
Erstellt
15.03.10, 14:37
Aktualisiert
15.03.10, 14:37
Beschlussvorlage (Einrichtung einer Bürgersprechstunde vor jeder Ratssitzung
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010) Beschlussvorlage (Einrichtung einer Bürgersprechstunde vor jeder Ratssitzung
- Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010)

öffnen download melden Dateigröße: 9,0 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 31/2010 Datum Hauptamt 10.03.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 24.03.2010 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Einrichtung einer Bürgersprechstunde vor jeder Ratssitzung - Antrag der FDP-Fraktion vom 08.03.2010 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt..... Begründung: Der Antrag vom 08.03.2010 ist als Anlage beigefügt. Anmerkung der Verwaltung: In § 24 GO NRW ist die Möglichkeit gegeben, dass sich jeder mit schriftlichen Anfragen und Anregungen, in Angelegenheiten der Gemeinde, an den Rat wenden kann. Die Möglichkeit eine Einwohnerfragestunde, die über die hier angestrebte Bürgersprechstunde hinausgeht, durchzuführen, ist in § 48 GO NRW enthalten und in § 17a der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Inden wie folgt geregelt: (1) Der Rat kann beschließen, dass eine Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der nächstfolgenden Ratssitzung aufgenommen wird. In diesem Fall ist jeder Einwohner der Gemeinde berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Angelegenheiten müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. (2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen. (3) Die Beantwortung erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache findet nicht statt. Bei einer Abkehr von dieser Regelung wäre vorab die Geschäftsordnung entsprechend anzupassen und der organisatorische Ablauf zu beschreiben. Daneben stehen dem Einwohner während der allgemeinen Öffnungszeiten die Mitarbeiter einschl. Bürgermeister – ggf. nach Terminabstimmung – zu einem Informationsaustausch zur Verfügung. Anregungen und Beschwerden können jederzeit schriftlich oder per Kontaktformular der InternetSeite der Gemeinde jederzeit eingereicht werden. Aufgrund der Kleingliederigkeit der Gemeinde ist die Bürgernähe und Transparenz gewährleistet. Beschlußvorlage 31/2010 Seite 2