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Beschlussvorlage (Sanierung der Leichenhalle Frenz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
19.04.10, 20:36
Aktualisiert
19.04.10, 20:36
Beschlussvorlage (Sanierung der Leichenhalle Frenz) Beschlussvorlage (Sanierung der Leichenhalle Frenz)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 65 20 10/2 Schm/Xho 14.04.2010 öffentlich Beratungsfolge Termin Bauausschuss 28.04.2010 TOP Ein Ja Nein 52/2010 Ent Bemerkungen Betrifft: Sanierung der Leichenhalle Frenz Beschlussentwurf: Der Ausschuss beschließt die Sanierung der Leichenhalle Frenz nach dem in der Sitzung vorgestellten Konzept. Begründung: Bei einer Ortsbegehung an der Leichenhalle Frenz wurden diverse Mängel festgestellt. In erster Linie handelt es sich um das Vordach der Leichenhalle und des Nebengebäudes. Hier ist die Dachabdichtung schadhaft und sorgt so dafür, dass Wasser durch die Abdichtung in den Beton eindringt und schon Risse entstanden sind. Das Wasser dringt durch die Betonplatte und tropft herab. Ebenso müssen die Auflager der Decken saniert werden. Weiterhin sind an der Vorderfront unten einige Verkleidungen abgegangen und müssen durch einen Steinmetz wieder neu angebracht werden. Die Pflasterflächen sind in Teilbereichen sehr uneben geworden (Stolpergefahr) und müssen saniert werden. Um den Aufwand abschätzen zu können wurden von der Verwaltung Angebote über die Dachsanierung und die Steinmetzarbeiten angefordert. Die geschätzten Kosten für die Dachsanierung belaufen sich auf ca. 17.000,- €, die der Steinmetzarbeiten auf ca. 1.000,- €, der Sanierung der Pflasterflächen auf ca. 5.000,- € und der Auflager ca. 2.000,- €. Der Gesamtaufwand beträgt somit ca. 25.000,- €. Durch die Verwaltung wurde geprüft, in wie weit sich die Sanierungen auf die Nutzungsgebühr der Leichenhalle auswirkt. Es wurde ermittelt, dass die Gebühren von bisher 200,- € auf ca. 219,- € steigen würden. Grundlage für die Berechnung sind durchschnittlich 9 jährliche Nutzungen im Zeitraum von 2005-2009. Aus Sicht der Verwaltung ist die Sanierung zumindest des Daches und der Auflager dringend notwendig, um zu verhindern, dass die Bausubstanz weiter Schaden nimmt. Wenn weiterhin Wasser in die Decken und das Mauerwerk eindringt, kann es hier zu erheblichen Frostschäden kommen, die mittelfristig gesehen die Leichenhalle unbenutzbar machen werden. Da die Mittel bisher nicht im Haushalt eingeplant waren, sind sie, bei entsprechender Beschlussfassung, in den vorliegenden Haushaltsentwurf mit aufzunehmen Als Anlagen sind beigefügt: 1. Aktenvermerk des Ing.Büro Krott betreffend Dach und Auflager 2. Berechnung Nutzungsgebühr 3. Aufnahmen der Schäden Beschlußvorlage 52/2010 Seite 2