Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Datum
28.04.2010
Erstellt
19.04.10, 20:36
Aktualisiert
19.04.10, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
65 20 10/2 Schm/Xho
14.04.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
28.04.2010
TOP Ein Ja
Nein
52/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Sanierung der Leichenhalle Frenz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss beschließt die Sanierung der Leichenhalle Frenz nach dem in der Sitzung
vorgestellten Konzept.
Begründung:
Bei einer Ortsbegehung an der Leichenhalle Frenz wurden diverse Mängel festgestellt.
In erster Linie handelt es sich um das Vordach der Leichenhalle und des Nebengebäudes. Hier ist
die Dachabdichtung schadhaft und sorgt so dafür, dass Wasser durch die Abdichtung in den Beton
eindringt und schon Risse entstanden sind. Das Wasser dringt durch die Betonplatte und tropft
herab. Ebenso müssen die Auflager der Decken saniert werden.
Weiterhin sind an der Vorderfront unten einige Verkleidungen abgegangen und müssen durch einen
Steinmetz wieder neu angebracht werden.
Die Pflasterflächen sind in Teilbereichen sehr uneben geworden (Stolpergefahr) und müssen saniert
werden.
Um den Aufwand abschätzen zu können wurden von der Verwaltung Angebote über die
Dachsanierung und die Steinmetzarbeiten angefordert. Die geschätzten Kosten für die
Dachsanierung belaufen sich auf ca. 17.000,- €, die der Steinmetzarbeiten auf ca. 1.000,- €, der
Sanierung der Pflasterflächen auf ca. 5.000,- € und der Auflager ca. 2.000,- €. Der Gesamtaufwand
beträgt somit ca. 25.000,- €.
Durch die Verwaltung wurde geprüft, in wie weit sich die Sanierungen auf die Nutzungsgebühr der
Leichenhalle auswirkt. Es wurde ermittelt, dass die Gebühren von bisher 200,- € auf ca. 219,- €
steigen würden. Grundlage für die Berechnung sind durchschnittlich 9 jährliche Nutzungen im
Zeitraum von 2005-2009.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Sanierung zumindest des Daches und der Auflager dringend
notwendig, um zu verhindern, dass die Bausubstanz weiter Schaden nimmt. Wenn weiterhin Wasser
in die Decken und das Mauerwerk eindringt, kann es hier zu erheblichen Frostschäden kommen, die
mittelfristig gesehen die Leichenhalle unbenutzbar machen werden.
Da die Mittel bisher nicht im Haushalt eingeplant waren, sind sie, bei entsprechender
Beschlussfassung, in den vorliegenden Haushaltsentwurf mit aufzunehmen
Als Anlagen sind beigefügt:
1. Aktenvermerk des Ing.Büro Krott betreffend Dach und Auflager
2. Berechnung Nutzungsgebühr
3. Aufnahmen der Schäden
Beschlußvorlage 52/2010
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