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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 383/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
30.11.12, 10:45
Aktualisiert
30.11.12, 10:45
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 383/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 383/2012)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage Nr.: 383/2012 Das Straßenverzeichnis (Anlage 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) sowie das Verzeichnis der manuell gereinigten Straßen, Wege und Plätze (Anlage 2 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) wird wie nachfolgend geändert: Anlage 1 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Straßenverzeichnis Artikel I Das Straßenverzeichnis, welches ein Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist, wird wie nachfolgend aufgeführt geändert / ergänzt: Straßenbezeichnung A Pulheim Saphirallee Topassstraße Topasstraße X X Diamantallee Türkisweg I Ü §2 X X X Granatweg X Opalweg X Bernsteinweg X Von-Bodelschwingh-Straße Vorplatz vor dem Kultur- und Medienzentrum X X Anmerkungen Widmung am 27.03.2012 Widmung am 27.03.2012 Nicht kehrfähig von Hausnummer 30 – 48 Widmung am 27.03.2012 Verkehrsberuhigter Bereich Widmung am 27.03.2012 Verkehrsberuhigter Bereich Widmung am 27.03.2012 Verkehrsberuhigter Bereich Widmung am 27.03.2012 Verkehrsberuhigter Bereich Widmung am 27.03.2012 Widmung am 14.10.2003 Fußgängerbereich Widmung am 06.02.2007 Geyen Massy-Igny-Weg X Widmung 26.04.2012 Dansweiler Friedenstraße X Reststück 14/15 ff. nicht kehrfähig streichen ändern in: ab 14/15 ff. Friedenstraße X Anlage 2 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Verzeichnis der manuell gereinigten Straßen, Wege und Plätze Das Verzeichnis der manuell gereinigten Straßen, Wege und Plätze, welches ein Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist, wird wie nachfolgend aufgeführt geändert / ergänzt: Pulheim Steinstraße Vorplatz vor dem Kultur- und Medienzentrum Reinigungshäufigkeit pro Woche 3 Artikel II Diese Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2013 in Kraft.