Daten
Kommune
Inden
Größe
7,4 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
IV/Ham.
01.07.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
30.09.2010
Rat
06.10.2010
TOP Ein Ja
Nein
82/2010
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Widmung der Straßen in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 "Gut Müllenark"
Beschlussentwurf:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05. April 2005 (GV. NW. S.
306) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen in der Ortschaft Schophoven dem öffentlichen
Verkehr gewidmet:
1. Am Luschend
2. Bauweg (zwischen Schophovener Straße und Am Luschend)
3. Hüttenstraße
4. Schophovener Straße
5. Steinstraße (bis einschließlich Hausnummer 12a)
Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG
NW und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zu Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung
öffentlich bekanntzumachen.
Begründung:
Die oben aufgeführten Straßen sind soweit hergestellt, dass sie für den öffentlichen Verkehr
freigegeben werden können.
Hierzu bedarf es einer Widmungsverfügung, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich
bekannt zu machen ist.
Die zu veröffentlichende Widmungsverfügung ist als Anlage beigefügt.
Weitere Voraussetzung für die Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des der
Straße dienenden Grundstücks ist oder dass der Eigentümer der Widmung zustimmt. Da die RWE
Power AG Eigentümerin des Grundstücks ist, wurde die Einholung der Zustimmung veranlasst.