Daten
Kommune
Inden
Größe
5,9 kB
Datum
06.10.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Widmungsverfügung
Widmung der Straßen in Schophoven im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“
Der Rat der Gemeinde Inden hat in seiner Sitzung am 06.10.2010 folgende Widmung beschlossen:
Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NW S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216,
355, 2007 S. 327) zuletzt geändert durch Artikel 182 des Gesetzes vom 05.April 2005 (GV. NRW. S.
306) werden die nachfolgend aufgeführten Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
1. Am Luschend
2. Bauweg (zwischen Schophovener Straße und Am Luschend)
3. Hüttenstraße
4. Schophovener Straße
5. Steinstraße (bis einschließlich Hausnummer 12a)
Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 des StrWG
NW und werden der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Inden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss können Sie vor dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92 im
Justizzentrum, 52070 Aachen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Verfügung schriftlich
Klage erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift
beigefügt werden.
Der Bürgermeister