Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Stellenplan 2014 - Änderung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
124 kB
Datum
23.06.2014
Erstellt
18.06.14, 18:36
Aktualisiert
18.06.14, 18:36
Vorlage (Stellenplan 2014 - Änderung) Vorlage (Stellenplan 2014 - Änderung) Vorlage (Stellenplan 2014 - Änderung) Vorlage (Stellenplan 2014 - Änderung)

öffnen download melden Dateigröße: 124 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/2 10 42 00 22.05.2014 148/2014 (103/2013) Betreff Stellenplan 2014 - Änderung Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt folgende Änderungen des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2014: a) Im Bereich „Feuerwehr und Rettungsdienst“ - Produktgruppe 12 „Sicherheit und Ordnung“ - werden 3 neue Stellen (EG 5) für die unbefristete Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Rettungsassistenten geschaffen, b) im Bereich der Beschäftigten im „Sozial- und Erziehungstarif“ – Produktgruppe 36 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ werden 20 neue Stellen (S4/S6/S8) für die unbefristete Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Fach- und Ergänzungskräften und 4 neuen Stellen (EG 2) für die unbefristete Einstellung von Hauswirtschaftskräften in den Kindertagesstätten geschaffen. Erläuterungen: Wie bereits in der Hauptausschusssitzung am 12. Mai 2014 angekündigt und abgesprochen, wird vorgeschlagen, den Stellenplan für das laufende Haushaltsjahr zu ändern. Die unterjährige Änderung des Stellenplanes ist ausnahmsweise notwendig, um Abwanderungen und Stellenvakanzen in sensiblen Bereichen zu verhindern und eine solide und beständige Personaldecke zu schaffen. Eine Aufschiebung bis zur planmäßigen Verabschiedung des Stellenplanes für das kommende Jahr ist aus den unten dargelegten Gründen nicht vertretbar. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 148/2014 Gemäß „NKF-Handreichungen“ zu § 8 Gemeindehaushaltsverordnung kann der Stellenplan der Gemeinde durch Beschluss des Rates nachträglich geändert werden. Hierzu bedarf es keiner Nachtragssatzung, da der Stellenplan nur Anlage zum Haushaltsplan ist. Die Änderungen begründen sich wie folgt: 1. Feuerwehr In Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes hat der Rhein-Erft-Kreis als dafür verantwortliche Stelle eine Aufstockung der Vorhaltezeit des 2. Rettungswagens bei der Feuerwehr Brühl von 16 Stunden auf jetzt 24 Stunden täglich angeordnet. Damit diese Vorgabe umgesetzt und die Anforderungen erfüllt werden konnten, mussten drei weitere Angestellte im Rettungsdienst eingestellt werden, was nur per befristetem Vertrag möglich war aufgrund der fehlenden Stellen im Stellenplan. Da der Sicherstellungsauftrag für den Rettungsdienst erfüllt werden muss, hätte eine Fluktuation der Stelleninhaber bzw. eine Vakanz der Stellen eine Belastung des abwehrenden Brandschutzes zur Folge. Um dies nach Möglichkeit zu verhindern und unbefristete Einstellungen zu ermöglichen, wird eine feste Verankerung dieser drei Stellen zusätzlich zu den vier bereits vorhandenen Stellen „Beschäftigte im Rettungsdienst“ im Stellenplan vorgeschlagen. Die entstehenden Personalkosten werden von den Kostenträgern (Krankenkassen) zu 100 Prozent refinanziert. Eine Absenkung der Vorhaltezeit ist nicht absehbar. 2. Kita-Bereich a) Nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ergibt sich der Personalbedarf einer Kindertageseinrichtung aus den gewählten Gruppenformen (I-III) sowie den Buchungszeiten (25,35 oder 45 Stunden) der Eltern. Der Trend zu höheren Buchungszeiten hat sich auch in diesem Jahr stabilisiert. Nur noch 14% der Eltern beanspruchen eine 25-stündige Betreuungszeit pro Woche, hingegen 46% eine 35-stündige und 40% eine 45-stündige Betreuung. Dennoch wird für die langfristige Personalplanung weiterhin von einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 35 Stunden pro Kind ausgegangen, woraus sich allerdings nur der Personalmindestbedarf ergibt. Die zur Betreuung der Kinder erforderlichen Personalstunden sind der Tabelle der Anlage zu § 19 KiBbiz zu entnehmen. Nach den aktuellen Berechnung wären zu den bislang 65 im Stellenplan ausgewiesenen Stellen 12,5 zusätzliche Stellen für Fach- und Ergänzungskräfte notwendig. Hierin enthalten sind 3,7 Fachkraft-Stellen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern, die erst seit 2013 pauschal vom Land bezuschusst und daher stellenplanmäßig bisher nicht erfasst waren. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 148/2014 Zur Zeit werden 42 Fach- und Ergänzungskräfte in Voll- und Teilzeit mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Dies macht umgerechnet in Vollzeitäquivalenz einen Stellenanteil von 37 Stellen aus. Diese Beschäftigten decken den Stellenanteil ab, der entsteht durch    den tatsächlich über dem Mindestbedarf einer 35-Stunden-Betreuung liegenden Bedarf, Mitarbeiterinnen, die sich in Elternzeit, Sonderurlaub oder Langzeiterkrankung befinden und Mitarbeiterinnen, die ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit übergangsweise nur in Teilzeit erfüllen. Sechs der insgesamt 42 dieser Fach- bzw. Ergänzungskräfte (Stellenanteil: 6 Stellen) sind mit einem befristeten Arbeitsvertrag an die derzeitigen Ausfallzeiten von unbefristet eingestellten Mitarbeiterinnen gebunden und müssen daher außer Betracht bleiben. Mithin geht es um 36 Mitarbeiter/innen mit einem Stellenanteil von 31 Stellen, die für eine Entfristung in Betracht kommen. Aus arbeitsvertraglichen und personalrechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die im Stellenplan enthaltenen tatsächlich freien Stellenanteile für die Einstellung von Arbeitskräften mit unbefristetem Arbeitsvertrag zu nutzen, da diese Stellenanteile für den Fall einer Rückkehr der Stelleninhaberin in Vollzeit frei gehalten werden müssen. So werden Stellenanteile im Stellenplan teilweise über Jahre oder Jahrzehnte geblockt. Auf der anderen Seite können unbefristete Arbeitsverträge nur auf der Grundlage einer entsprechend freien Stelle im Stellenplan vergeben werden. Dennoch soll dem Wunsch des Personalrates, der Fachdienststelle und der Betroffenen selber auf Umwandlung von befristeten Arbeitsverhältnissen in unbefristete Arbeitsverhältnisse weitgehend entsprochen werden. Vor allen Dingen aber soll im Hinblick auf den enorm gestiegenen Bedarf erreicht werden, dass gute und zuverlässige pädagogische Kräfte nicht abwandern, sondern an die Stadt Brühl gebunden werden, um auch in Zukunft dem tendenziell steigenden Buchungsverhalten entsprechen zu können. Es wird daher vorgeschlagen, den Stellenplan im Kita-Bereich um insgesamt 20 VollzeitStellen aufzustocken. Um für alle Mitarbeiter/innen unbefristete Arbeitsverträge abschließen zu können, wäre - wie oben dargestellt - eine Aufstockung um insgesamt 31 Stellen erforderlich. b) In allen Kindertagesstätten sind mit Ausnahme der „Eckdorfer Mühle“ und der Kita „Clemens-August“ städtische Hauswirtschaftskräfte eingesetzt. Die Einrichtung von Stellen für die Hauswirtschaftskräfte ist nunmehr geboten, da sich die Erwartung, dass über die beiden o. g. Fördervereine hinaus noch weitere Fördervereine um die Organisation der Mittagsverpflegung kümmern, nicht erfüllt hat. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 4 – Drucksache 148/2014 Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14