Daten
Kommune
Inden
Größe
7,2 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
21.09.10, 20:35
Aktualisiert
21.09.10, 20:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
97/2010
Datum
Bauamt
09.09.2010
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bauausschuss
30.09.2010
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Untersuchung und Sanierung der gemeindlichen Grundleitungen
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen über die Untersuchungsergebnisse der Grundleitungen
der gemeindlichen Liegenschaften zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein
Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Begründung:
Im Hinblick auf den §61a Landeswassergesetz NRW – Dichtheitsprüfung an privaten
Abwasserleitungen – wurden die Grundleitungen der gemeindlichen Liegenschaften auf Dichtigkeit
geprüft, um den erforderlichen Sanierungsaufwand ermitteln zu können. Im Rahmen der Erstellung
der Eröffnungsbilanz NKF war dies eine zentrale Forderung, um Rückstellungen bilden zu können.
Im Frühjahr 2010 wurden daher alle Grundleitungen befahren und auf Druckdichtigkeit geprüft. Die
Untersuchungsergebnisse werden den Fraktionen vorab digital zur Verfügung gestellt. Sie werden
in der Sitzung erläutert.
Bei den Untersuchungen wurde festgestellt, dass nur vier der insgesamt 28 gemeindlichen
Liegenschaften über ein ordnungsgemäßes und dichtes Entwässerungssystem verfügen. Hierbei ist
jedoch zu beachten, dass einige Liegenschaften über ein gemeinsames Entwässerungssystem
verfügen.
Das beauftragte Ingenieurbüro IVA hat aufgrund der Untersuchungsergebnisse eine
Kostenermittlung der voraussichtlichen Sanierungsmaßnahmen erarbeitet. Der Gesamtaufwand
ohne Ingenieurleistungen liegt bei rund 330.000,- € (s. Anlage).
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus der Rückstellung ist ein Sanierungskonzept zu
erstellen. Dieses Konzept wird Ihnen in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und
Entscheidung vorgelegt.